Recht und Gericht im „Reinhart Fuchs“ - Der Untergang des Löwenkönigs Vrevel


Dossier / Travail, 2005

24 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Motivierung des Hof- und Gerichtstages durch die „Ameisenepisode“
2.1 Das Landfriedensgebot
2.2 „Ein lewe, der was Vrevel genant“
2.3 Die Zerstörung der Ameisenburg

3. Der Hof- und Gerichtstag
3.1 Der formale Aufbau des Prozesses
3.2 Die Perversion des Rechtes
3.2.1 Die Verschlagenheit Reinharts
3.2.2 Die Verblendung des Königs Vrevel

4. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ziel meiner Hausarbeit ist es, das Verhältnis von Recht und Gericht im Tierepos

„Reinhart Fuchs“ von Heinrich dem Glîchezâre zu analysieren. Der Fokus meiner Betrachtung richtet sich folglich auf den dritten Handlungsteil, in dessen Mittelpunkt der Hof- und Gerichtstag des Königs Vrevel steht.

Das Ergebnis der Textanalyse soll die These belegen, dass der „Reinhart Fuchs“ eine Satire des Hoflebens bzw. der Hofgerichtsbarkeit mit ihrer Bevorzugung der Treulosen ist. Ein besonderes Interesse gilt dabei der Figur des Löwenkönigs Vrevel. Aus diesem Grund erfolgt vor der Analyse der eigentlichen Gerichtsszene eine ausführliche Interpretation der „Ameisenepisode“, da jener hier zum ersten Mal in Erscheinung tritt. Somit ist diese Szene meiner Meinung nach für eine adäquate Deutung der Folgehandlung unverzichtbar.

Da der Verlauf der Gerichtsverhandlung im Hinblick auf den formalen Aufbau untersucht werden soll, wurde eine chronologische Vorgehensweise gewählt, so dass die finale Struktur, die Heinrich dem Epos zugrunde gelegt hat, auch in dieser Arbeit ihre Entsprechung findet. Dabei sollen die immer deutlicher zu Tage tretenden Charakterzüge Vrevels herausgearbeitet werden, die sich im Wechselspiel von Vrevel und Reinhart gänzlich manifestieren.

Ferner stellt sich die Frage, ob Vrevel seinen Tod selbstverschuldet hat und sein Ende letztlich die logische Konsequenz seiner Handlungen darstellt:

Muss der König sterben?

2. Die Motivierung des Hof- und Gerichtstages durch die„Ameisenepisode“

Die Bedeutung der den dritten Abschnitt einleitenden „Ameisenepisode“ ist nicht zu unterschätzen. Sie findet weder in anderen Fuchsepen noch in der direkten Vorlage, dem „Roman de Renart“, eine Entsprechung und ist somit als Eigenleistung des Verfassers ein wichtiger Interpretationsschlüssel.1 Heinrich motiviert nämlich die Krankheit des Löwen, die letztendlich erst zum Landfrieden und zur Einberufung des Hof- und Gerichtstages führt.2 Ferner wird zu Beginn der „Ameisenepisode“ die juristische Ausgangsposition, die sowohl den rechtlichen Hintergrund der vorausgegangenen Handlungen als auch die Folgehandlung akzentuiert, explizit genannt:

„Ditz geschah in eime lantvride, den hatte geboten bi der wide ein lewe, der was Vrevil genant, gewaltic vber daz lant.“3

Die „Ameisenepisode“ hat drei wesentliche Funktionen: Sie liefert dem Rezipienten entscheidende Hinweise über den rechtlichen Hintergrund der Handlung (vgl. 3.1), die Angaben über die Entstehungsbedingungen und den Initiator des Landfriedens hinterlassen einen vernichtenden Eindruck von der Rechtslage im Reich (vgl. 3.2),

sie motiviert den Hof- und Gerichtstag, bildet einen Rahmen um den Prozess und ist die Voraussetzung für die Schlusshandlung (vgl. 3.3).4

2.1 Das Landfriedensgebot

Die temporale Zäsur „ Ditz geschah in eime lantvride 5 “ verweist darauf, dass sich das bislang Erzählte zur Zeit eines Landfriedens abspielte. Dieser Begriff muss hier kurz erläutert werden: Mithilfe der Landfrieden sollte gegen die Rechtsunsicherheit im

Reich mit Mitteln des Strafrechts vorgegangen werden, wobei es primär um die Bekämpfung der Fehde und ihrer Folgen, d.h. Tötung, Heimsuche und Körperverletzungen, sowie um die Eindämmung der Kapitalverbrechen, d.h. Mord, Totschlag , Raub, Diebstahl, Brandstiftung und Notzucht, ging. Die Strafen für innerhalb des Landfriedens begangene Verbrechen waren genau festgelegt. Obwohl die Landfrieden eine entscheidende Wende im Bereich des Strafrechts markieren – die Verstaatlichung der Rechtspflege begann – ging der Übergang vom privatrechtlichen Element zum öffentlichen nicht plötzlich vonstatten, sondern das Bußenstrafrecht mit Rache, Fehde und Sühne dauerte noch fort.6 Die alte Ordnungund das neue Rechtssystem prallten aufeinander.

Was bedeutet dies nun für die Interpretation des „Reinhart Fuchs“? Die in den ersten beiden Handlungsteilen erzählten Feindseligkeiten stellen Rechtsverstöße dar und verdeutlichen, dass Rechtsunsicherheit und unkontrollierte Privatjustiz immer noch die Rechtsverhältnisse in König Vrevels Reich prägen. Die besonders relevanten Elemente sind hier die Verletzung des Sonderfriedens, die diversen Körperverletzungen, Notzucht und die Fehdehandlungen von Reinhart und Isengrim. Das Landfriedensgebot ist im „Reinhart Fuchs“ ein Akt königlicher Rechtssetzung und ein Landfriedensbruch wird mit dem Tod durch den Strang bedroht (V. 1241: „ bi der wide “). Der Terminus Landfrieden erweckt an dieser Stelle Erwartungen, die ganz offensichtlich in keiner Relation zu den bisher gezeigten Tatsachen stehen, da die zuvor geschilderten Rechtsverstöße gerade innerhalb des Friedens geschehen sind. So klingt denn auch die Ankündigung des Königs, er werde streng gegen die Friedensstörer vorgehen, wenig überzeugend.

2.2 „Ein lewe, der was Vrevel genant“

Schon in diesem Vers sind Andeutungen über den Charakter des Königs versteckt – nomen est omen. Mittelhochdeutsch vrevel bedeutet nicht nur Mut, Kühnheit und Unerschrockenheit, sondern auch Gewalttätigkeit, Vermessenheit und Übermut.8 So wird Vrevels Herrschaft als gewaltic beschrieben, gewaltic ist er wie alle Könige im Sinne von mächtig, d.h. er besitzt spezielle Verfügungsgewalten sowie die Rechtshoheit. Jedoch spielt Heinrich mit der Doppeldeutigkeit des Wortes gewalten,7

[...]


1 Widmaier, Sigrid: Das Recht im „Reinhart Fuchs“. Berlin; New York 1993. (Quellen und Forschungen zur Sprach- und Kulturgeschichte der germanischen Völker; N. F., 102=226); zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 1991, S. 115.

2 Schwab, Ute: Zur Datierung und Interpretation des Reinhart Fuchs. Mit einem textkritischen Beitrag von Klaus Düwel. Neapel 1967. (Quaderni della sezione linguistica degli Annali 5), S. 127.

3 Göttert, Karl-Heinz (Hrsg.): Heinrich der Glîchezâre. Reinhart Fuchs. Mittelhochdeutsch und Neuhochdeutsch. Stuttgart 1987. (Reclams Universal-Bibliothek Nr. 9819), S. 84, V. 1239-1242. [im Folgenden: RF]

4 Widmaier, S. 137.

5 RF, S. 84, V. 1239.

6 Widmaier, S. 119f.

7 RF, S. 84, V 1241.

8 Widmaier, S. 126.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Recht und Gericht im „Reinhart Fuchs“ - Der Untergang des Löwenkönigs Vrevel
Université
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Cours
Recht und Gerechtigkeit in ausgewählten Texten des Mittelalters
Note
1,3
Auteur
Année
2005
Pages
24
N° de catalogue
V110851
ISBN (ebook)
9783640090037
ISBN (Livre)
9783640454297
Taille d'un fichier
569 KB
Langue
allemand
Mots clés
Recht, Gericht, Fuchs“, Untergang, Löwenkönigs, Vrevel, Recht, Gerechtigkeit, Texten, Mittelalters
Citation du texte
Nicole Tzanakis (Auteur), 2005, Recht und Gericht im „Reinhart Fuchs“ - Der Untergang des Löwenkönigs Vrevel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110851

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