Ich habe eine Reform für alle Bürger im Falle von Krankheiten definiert. Dabei bin ich auch auf Reformziele der politischen Parteien eingegangen. In meinem Konzept wurden die möglichen Beiträge benannt und die m.E. nur notwendigen Leistungen in übersichtlicher Weise dargestellt.
Vorbemerkungen
Die jahrzehntelangen politischen Kostendämpfungs- und Rationierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen haben nichts daran ändern können, dass selbst die Finanzierbarkeit für ausreichende diagnostische und therapeutische Leistungen im Krankheitsfalle bei ständig steigenden Beitragssätzen nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Die stetig steigende Inanspruchnahme von medizinisch notwendigen Leistungen aufgrund des Fortschritts bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung der Bevölkerung wird die bereits vorhandene Finanzierungskrise verschärfen.
Vom Beitragsaufkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2007 von ca. 152 Milliarden Euro verschlingen die über 200 Krankenkassen derzeitig rd. 10 Milliarden Euro jährlich allein für Marketingaktivitäten und nicht notwendige Werbungs-, Personal- u. Verwaltungskosten.
Im Vergleich: Die niedergelassenen Ärzte erhalten für die Patientenbehandlungen im Jahres-Budget rd. 22 Milliarden Euro. Da diese Summe längst nicht mehr ausreicht, ist der Patient der Leidtragende. Der Gesundheitsmarkt in Deutschland, zu Lasten der wirklich kranken Menschen, weitet sich immer mehr aus; die Krankenkassen unterstützen diesen Markt aus Gründen der Mitgliederwerbestrategien massiv bei Einsatz der Beiträge ihrer Mitglieder. Aus Gründen dieser nicht mehr hinnehmbaren Entwicklung ist die Politik gefordert, eine dauerhafte Finanzierung für den Zugang zur chancengleichen und qualitativ hoch stehenden Patientenversorgung (Wegfall der Zwei-Klassen-Medizin) mit sozial verträglichen Beiträgen für alle sicherzustellen.
Das Vertrauen der Bürger in das derzeitige Gesundheitssystem ist jedenfalls auf dem Tiefpunkt angelangt.
Was aber wird uns von der Politik voraussichtlich im Hinblick des Wahljahres 2009 an Lösungen versprochen?
SPD, Bündnis 90 ”Die Grünen” und die Linken favorisieren eine Bürgerversicherung. Diese beinhaltet für alle Bürger einkommensabhängige Beiträge bei Einbeziehung der Kapitaleinkünfte aller Art, Beibehalt der Parität beim Arbeitgeberbeitrag und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5100 Euro monatlich.
Dieses Ansinnen ist im Klartext die Ausweitung der Beitragsaufkommen, also ein sozialistisches Mittel, Bürger vordergründig zu befrieden.
Bürgerversicherung in diesem Sinne heißt dann auch: Ausweitung der Bürokratie bei den Krankenkassen bei gleichzeitiger Ausweitung der Marketingaktivitäten sowie das Drehen an der Prozentschraube für jährliche Beitragserhöhungen. Es würde weiter auf Rekordniveau geröntgt, gespritzt und operiert, vergleicht man einmal die Leistungen mit den westeuropäischen Nachbarn. Gesünder sind die Deutschen nicht und werden es so nicht. Der Mittelstand würde durch die Einführung der Bürgerversicherung weiter zum Nachteil der Arbeitsplätze und der Preisentwicklungen im europäischen Wettbewerb (Förderung der Schattenwirtschaft) belastet.
Die Pharmaindustrie wird die erhöhten Einnahmen der Krankenkassen zu einem großen Teil mit ihren geschickten Vertriebsstrategien abschöpfen, so dass für den Normalpatienten sehr schnell wieder die “Zwei-Klassen-Medizin” eintritt. Die Parteien, die eine Bürgerversicherung einführen wollen, verfolgen natürlich auch das Ziel, sich über eine Ausweitung der Versicherungspflicht (Beamte und Selbständige) des Reformdruckes zu entledigen.
Dringende Strukturreformen werden dadurch auf die lange Bank geschoben. Der so dringende Wettbewerb wird verhindert und die Lohnzusatzkosten werden wirklich nicht gesenkt. Aber auch die versicherungsfremden Leistungen (z.B. aus den Hartz-Gesetzen) sollen dann weiterhin vom Beitragszahler der Krankenversicherung finanziert werden.
Die Unionsparteien wollen die einheitliche Kopfprämie und damit die Loslösung von einnahmeabhängigen Beiträgen einführen.
Der Begriff der Kopfprämie bedeutet, dass jeder Erwachsene einen eigenen gleich großen Beitrag bei steuerlicher Abfederung (was für eine zusätzliche Bürokratie!) leistet. Auch dieser Ansatz kann nicht richtig sein. Ein Lagerarbeiter und der dort verantwortliche Geschäftsführer bei einem monatlichen unterschiedlichen Einkommen von 6 bis 8000 Euro sollen gleiche Prämien zwischen 180 und 200 Euro bezahlen? Wenn die Ehefrau des Lagerarbeiters Kinder im Haushalt betreut und nicht arbeitet, soll der Genannte vom Gehalt 360 bis 400 Euro für sich und seine Ehefrau für die Absicherung der Krankenversicherung aufbringen? Das kann nicht der Weg einer gerechten bzw. solidarischen Krankenversicherung sein.
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