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Menschenrechte und die Scharia

Verletzung der Menschenrechte under dem Vorwand "Religion"

Title: Menschenrechte und die Scharia

Term Paper (Advanced seminar) , 2002 , 27 Pages , Grade: sehr gut

Autor:in: Sebnem-Isil Keskin (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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,,Wenn wir die Weltbevölkerung auf 100 Menschen in einem globalen Dorf einschränken würden, so bestehe diese aus Folgendem: Es gäbe 57 Asiaten, 21 Europäer, 14 aus Nord-/Südamerika und 8 Afrikaner. Wir wären 51 Frauen und 49 Männer; 70 wären Nicht-Christen, 30 wären Christen; 50% aller Reichtümer gehörten sechs Menschen, die alle aus den USA kommen würden. Die Behausung von 80 wäre in einem schlechten Zustand; 70 wären Analphabeten; 50 würden an Unterernährung leiden, und nur einer hätte einen Hochschulabschluss. Keiner hätte einen Computer."1
Es ist nicht unschwer zu erkennen, dass bei dieser Konstellation ,,verschiedene Welten" aufeinandertreffen. Diese werden insbesondere durch die unterschiedlichen Religionen und der damit verbundenen Kulturen, sowie der Denkweisen und Lebensvorstellungen, aber auch der sozialen Verhältnisse eines jeden Menschen gekennzeichnet. Durch diese Völkervielfalt entstehen neben positiven Effekten, meist auch negative Effekte, die sich in Gewalt und Machtkämpfen niederschlagen können, um Idealvorstellungen zu verfolgen. Um derartiges zu vermeiden bzw. diesem entgegenzuwirken, ist es notwendig eine Basis festzulegen und zu realisieren, die zu einer gegenseitigen Achtung und der Völkerverständigung führen sollte. Kurz gesagt: Diese Basis sollten und müssen die Menschenrechte sein.
Das Hauptproblem in unserer heutigen Welt aber ist, dass Menschenrechte wie wir sie in unserer ,,westlichen" Zivilisationen verstehen, nicht gleich Menschenrechte sind, da diese aufgrund der kulturellen Unterschiede und religiösen Auffassungen anders definiert werden können.
Hierbei geht es um das islamische Recht, die Scharia, die vor allem durch ihre als Rechtsmaßstab festgelegten Grausamkeiten im Strafrecht, das uns bekannte Menschenrechtsbild missachtet und dadurch einen Konflikt auslöst.
Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, dem Leser einen fundierten Überblick über die Entstehung und Entwicklung der elementarsten Menschenrechte zu geben. Anschließend folgt auch eine Darstellung über die in den Medien oft als negativ interpretierte Scharia. Dabei soll deutlich gezeigt werden, dass das islamische Recht bei rechtmäßiger und zeitgemäßer Interpretation die Menschenrechte nicht verletzt, sondern eher primär schützt. Auch werden hier die Gründe für die Fehlinterpretation der Scharia vor allem im Strafrecht in den islamischen Ländern in denen sie angewandt wird, erörtert.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 MENSCHENRECHTE

2.1 DIE GOLDENE REGEL

2.2 ENTSTEHUNG UND ENTWICKLUNG

2.3 SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE – STAATLICHE EBENE

2.3.1 Menschenrechtskommission

2.3.2 Generalversammlung

2.3.3 Hochkommissar für Menschenrechte

2.3.4 Wirtschafts- und Sozialrat (ECISOC)

2.3.5 Vertraglich festgelegte Überwachungsgremien

2.3.6 Beratungsdienste und technische Hilfe

2.4 SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE – NICHTSTAATLICHE EBENE

2.5 MENSCHENRECHTSKONFERENZEN

2.6 FÜNFZIG JAHRE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE (1948 – 1998)

3 SCHARIA

3.1 ENTWICKLUNG FAKTISCHER NORMEN

3.1.1 Koran

3.1.2 Sunna und Hadithe

3.1.3 Ijtihad

3.1.4 Idjma

3.1.5 Kiyas

3.1.6 Fikh

3.2 RECHTSSCHULEN

3.3 INTERPRETATION

3.3.1 Islamisches Strafrecht

3.4 KORAN UND SCHARIA

3.4.1 Ewig Gültiges und zeitlich Bedingtes im Koran

3.4.2 Mekkanische und Medinensische Botschaft

3.4.3 Fundamentalismus und Re-Islamisierung

3.5 HARMONISIERUNG VON RELIGION UND STAAT

3.6 LAIZISMUS

4 AUSBLICK

Zielsetzung & Themen

Das primäre Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser einen fundierten Überblick über die Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte zu geben und aufzuzeigen, dass das islamische Recht bei einer zeitgemäßen Interpretation die Menschenrechte nicht grundsätzlich verletzt, sondern vielmehr schützt. Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem westlichen Verständnis von Menschenrechten und dem islamischen Rechtsverständnis, der Scharia.

  • Grundlagen der Menschenrechte und ihre historische Entwicklung
  • Die verschiedenen Generationen der Menschenrechte und ihre institutionelle Absicherung
  • Das Wesen der Scharia und ihre missverständliche Auslegung im Westen
  • Methodik der Normenfindung im Islam und die Bedeutung von Rechtsschulen
  • Möglichkeiten der Harmonisierung von islamischem Recht und modernen Menschenrechtsstandards

Auszug aus dem Buch

3.3.1 Islamisches Strafrecht

Das islamische Strafrecht kennt zwei Kategorien von Strafen, die bei Fehlverhalten zur Geltung kommen: zum Einen die hadd-Strafen für die der Koran und die Überlieferungen konkrete Strafen vorsehen u. a. Strafe für Unzucht, falsche Anklage wegen Ehebruchs usw. Das uns bekannteste Beispiel ist das des Handabhackens bei Diebstahl. Daneben gibt es die tacir-Strafen, deren Art und Ausmaß im Ermessen des Richters liegen. Derartige Verfahrensweisen existieren auch im Christentum und Judentum. „Für viele Menschen in der westlichen Welt ist ein solches Strafmaß inhuman.“ Dies empfanden in der Vergangenheit einige Rechtsgelehrte wohl auch so und bemühten sich, die Bedingungen für diese drastischen Strafen zu präzisieren.

„[Doch die Menschen fühlten sich, anders als in der heutigen modernen Zeit] an die Rechtsvorschriften als solche gebunden, milderten aber ihre Grausamkeit dadurch ab, dass sie die Meßlatte, unter der sie zur Anwendung kamen, soweit anhoben, dass dieser Fall praktisch nicht zu oft eingetreten ist.“ Letzten Endes sind derartige Urteile historisch gerechtfertigt, jedoch unter heutigen Bedingungen nicht mehr vertretbar. Im Frühjahr 1997 erklärte Dr. Tantawie, einer der bedeutendsten religiösen Autoritäten Ägyptens auf einer Tagung zum Thema Islam, daß der Abfall vom Islam heute durchaus als freie Entscheidung in Glaubensfragen akzeptiert werden könne, und diese Entscheidung somit nicht mehr mit der Todesstrafe verurteilt werden könne. Einzige Ausnahme davon ist allerdings, wenn dieser Übertritt als Akt gegen den Islam eingesetzt wird, so Dr. Tantawie.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die globale Völkervielfalt und die Notwendigkeit einer gemeinsamen Basis für Menschenrechte, um Konflikte zwischen „westlichen“ und religiösen Rechtsauffassungen zu minimieren.

2 MENSCHENRECHTE: Dieses Kapitel beschreibt den historischen Ursprung, die unterschiedlichen Generationen der Menschenrechte und die staatlichen sowie nichtstaatlichen Schutzmechanismen auf internationaler Ebene.

3 SCHARIA: Der Hauptteil analysiert die Entstehung und Struktur der Scharia, die Bedeutung der Rechtsschulen sowie die kontroverse Interpretation im Hinblick auf das islamische Strafrecht und das Verhältnis von Religion und Staat.

4 AUSBLICK: Der Ausblick resümiert, dass der Koran kein fertiges Handbuch ist und moderne Interpretationen notwendig sind, um Menschenrechte als individuelle Rechte im islamischen Kontext zu etablieren.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Scharia, Islamisches Recht, Koran, Religionsfreiheit, Rechtsgelehrte, Laizismus, Menschenwürde, Rechtsschulen, Hadithe, Fundamentalismus, Internationale Abkommen, Rechtsinterpretation, Moderne, Staat und Religion

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Analyse und dem Vergleich zwischen dem westlichen Verständnis universeller Menschenrechte und dem islamischen Rechtssystem, der Scharia.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die historische Entwicklung der Menschenrechte, die innerislamische Methodenlehre der Rechtsfindung und das Spannungsfeld zwischen religiöser Tradition und Moderne.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es aufzuzeigen, dass das islamische Recht bei einer rechtmäßigen und zeitgemäßen Interpretation Menschenrechte grundsätzlich schützen kann, statt sie zu verletzen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtsvergleichende Methode angewandt, die theologische Grundlagen des Islam den modernen völkerrechtlichen Menschenrechtsstandards gegenüberstellt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert die Quellen des islamischen Rechts, die Rolle der Rechtsschulen, die Problematik der Interpretation sowie Konzepte wie die Harmonisierung von Religion und Staat.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Menschenwürde, Scharia-Interpretation, Rechtsgelehrsamkeit, Universalität und gesellschaftliche Transformation charakterisiert.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle des islamischen Strafrechts?

Das islamische Strafrecht wird historisch eingeordnet und als unter heutigen Bedingungen oft nicht mehr vertretbar bewertet, wobei betont wird, dass moderne Gelehrte zunehmend reformorientierte Ansichten vertreten.

Warum ist der Begriff der "Interpretation" in dieser Arbeit so wichtig?

Die Arbeit stellt dar, dass der Koran keinen abgeschlossenen Katalog konkreter Rechtsregeln bietet und somit die menschliche Interpretation durch Rechtsgelehrte zwingend erforderlich ist, was Raum für sowohl konservative als auch moderne Auslegungen lässt.

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Details

Title
Menschenrechte und die Scharia
Subtitle
Verletzung der Menschenrechte under dem Vorwand "Religion"
College
Schmalkalden University of Applied Sciences  (Fachbereich Wirtschaftsrecht)
Course
Schwerpunkt Öffentliches Recht & Unternehmen und Verwaltung
Grade
sehr gut
Author
Sebnem-Isil Keskin (Author)
Publication Year
2002
Pages
27
Catalog Number
V11229
ISBN (eBook)
9783638174411
ISBN (Book)
9783638641784
Language
German
Tags
Menschenrechte Scharia Schwerpunkt Recht Unternehmen Verwaltung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sebnem-Isil Keskin (Author), 2002, Menschenrechte und die Scharia, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11229
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