Extrait
Gliederung
1 Einleitung
2 Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie
3 Arbeitsrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze
3.1 Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit
3.2 Ausweitung des Schutzbereichs
4 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Einige sehen in ihr die Vorstufe „moderner Sklaverei“1 und warnen vor der Entstehung eines „digitalen Proletariats.“2 Andere preisen sie als die Zukunft der Arbeit und betonen ihren Beitrag zur Autonomie der Erwerbstätigen auf der einen, zu wirtschaftlichem Wachstum durch Senkung von Transaktionskosten auf der anderen Seite.3 Die Rede ist von der Plattformökonomie. Ungeachtet der gegensätzlichen Narrative, die die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit ihr prägen, steht fest: die Plattformökonomie ist auf dem Vormarsch und bringt Veränderungen der Arbeitswelt mit sich.4 Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern das deutsche Arbeitsrecht für die von der Plattformökonomie angestoßenen Veränderungen gewappnet ist.
Um diese Frage zu beantworten, werde ich zunächst erörtern, wie sich Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie gestaltet. Dazu beziehe ich mich im Wesentlichen auf den Oxford-Rechtswissenschaftler Jeremias Prassl, der mit „Humans as a Service“ eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie vorgelegt hat. Für letztere stellen sich insbesondere vier Merkmale als charakteristisch heraus: vermehrte Solo-Selbstständigkeit, ein großes Ausmaß an Kontrolle, hoher Leistungsdruck und — je nach Perspektive — entweder Unsicherheit oder Flexibilität.
Daraufhin widme ich mich den Herausforderungen, die sich aus den Charakteristika der Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie für das deutsche Arbeitsrecht ergeben. Dabei konzentriere ich mich auf zwei Herausforderungen. Erstens, die Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit. Und zweitens, die Ausweitung des Schutzbereichs von Arbeitsrecht und Sozialversicherung auf die Erwerbstätigen in der Plattformökonomie. Diesbezüglich werde ich die These vertreten, dass eine solche Ausweitung zu befürworten ist, da Erwerbstätige in der Plattformökonomie, sprich vornehmlich Solo-Selbstständige, ein mitunter ähnlich großes Schutzbedürfnis haben wie abhängig Beschäftigte. Hinsichtlich der zwei herausgearbeiteten Herausforderungen möchte ich weiterhin Wege aufzeigen, ihnen erfolgreich zu begegnen.
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei weitere Abschnitte. In Abschnitt 2 werfe ich einen Blick auf die Gestalt der Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie. In Abschnitt 3 arbeite ich zwei Herausforderungen der Plattformökonomie für das deutsche Arbeitsrecht heraus und widme mich den jeweiligen Ansätzen, ihnen zu begegnen. Die beiden Herausforderungen sind die Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit (Sektion 3.1) und die Ausweitung des Schutzbereichs von Arbeitsrecht und Sozialversicherung auf die Erwerbstätigen in der Plattformökonomie (Sektion 3.2). Im abschließenden Abschnitt 4 fasse ich meine Ergebnisse kurz zusammen und zeige ihre Implikationen auf.
2 Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie
Mit dem Schlagwort Plattformökonomie wird der Teil der wirtschaftlichen Tätigkeiten versehen, der über digitale Plattformen abgewickelt wird. Unter einer Plattform wiederum ist ein zwei- oder mehrseitiger Markt zu verstehen.5 In einem solchen gibt es zumindest drei Parteien: eine Plattform sowie jeweils zumindest einen Auftraggeber und einen Auftragnehmer. Dabei fungiert die Plattform als Infrastruktur-Provider und Intermediär zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, d.h. zwischen Angebot und Nachfrage. Der Selbstbeschreibung der meisten Plattformen zufolge sind ihre Tätigkeiten rein koordinativ, d.h. sie stellen bloß die Infrastruktur zur Verfügung, mittels welcher Auftraggeber und Auftragnehmer zusammengeführt werden, üben selbst aber keinen weiteren Einfluss auf die Transaktionen aus.6 Ob eine gewisse Plattform als bloßer Intermediär zwischen Angebot und Nachfrage auftritt und inwiefern ihr nicht doch selbst Arbeitgebereigenschaften zu Teil werden, lässt sich nur mittels Einzelfallanalyse der jeweiligen Plattform feststellen.7
Im begrifflichen Dunstkreis der Plattformökonomie tummeln sich Anglizismen wie Sharing bzw. Shared Economy, oder Cloud- und Crowdwork. Zu Zwecken der Abgrenzung und Klarheit möchte ich die wichtigsten dieser Begriffe kurz vorstellen. Sie beschreiben allesamt Phänomene der Plattformökonomie, sind allerdings begrifflich nicht mit ihr gleichzusetzen.
Unter dem Schlagwort Sharing bzw. Shared Economy werden Plattformen für die gemeinschaftliche Ressourcennutzung geführt. Diese kann entweder unentgeltlich (z.B. CouchSurfing) oder entgeltlich (z.B. Airbnb) erfolgen.8 Weiterhin unterscheidet man den Teil der Plattformökonomie, der hauptsächlich bezahlte Dienstleistungen vermittelt, nach der Art der vermittelten Dienstleistungen in Gigwork und Cloudwork. Plattformen, deren Hauptserviceprodukt aus ortsgebundenen Dienstleistungen besteht, vermitteln Gigwork. Dieser Teil der Plattformökonomie wird auch als Gig Economy bezeichnet. Dazu gehören Plattformen für Personenbeförderung und Lieferdienste (z.B. Uber bzw. Foodora), haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. MyHammer) und Dienstleistungen im Gastgewerbe (z.B. Airbnb). Plattformen hingegen, deren Hauptserviceprodukt aus ortsunabhängigen Dienstleistungen besteht, vermitteln Cloudwork. Cloudwork umfasst zum einen Freiberufler-Marktplätze (z.B. Upwork), zum anderen Plattformen für Microtasking9 (z.B. Amazon Mechanical Turk) oder Kreativwettbewerbe (z.B. 99desgins). Letztere beiden Typen von Plattformen lassen sich unter dem Begriff Crowdwork zusammenfassen. Von Crowdwork ist die Rede, wenn eine Aufgabe an eine offene, unspezifische Gruppe — die Crowd — vergeben wird, wenn es für den Auftraggeber also unerheblich ist, wer genau die Aufgabe erledigt.10
Da die einschlägigen Begrifflichkeiten geklärt sind und eine grobe Landkarte der Plattformökonomie gezeichnet ist, gehe ich nun zu den Charakteristika von Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie über. Aus der Literatur kristallisieren sich vier Hauptmerkmale aus. Die Merkmale sind erstens, ein hoher Anteil an Solo-Selbstständigen. Zweitens, ein hohes Ausmaß an Kontrolle. Drittens, ein hoher Leistungsdruck. Und viertens, hohe Unsicherheit bzw. große Flexibilität — je nach Perspektive. Im Folgenden erläutere ich die vier Merkmale im Einzelnen genauer, beginnend mit dem hohen Anteil an Solo-Selbstständigen.
Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass sie überwiegend die Form von Solo-Selbstständigkeit und nicht die abhängiger Beschäftigung annimmt.11 Abhängig Beschäftigte — oder Äquivalent: Arbeitnehmer — sind nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV eingegliedert in eine betriebliche Arbeitsorganisation. Sie sind außerdem nach § 611a BGB von ihrem jeweiligen Arbeitgeber persönlich abhängig, d.h. weisungsgebunden hinsichtlich Arbeitsort, -zeit, und -inhalt. Sprich, abhängig Beschäftigte können im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses nicht autonom entscheiden wo, wann und wie sie ihrer Arbeit nachgehen. Solo-Selbstständige hingegen sind kein Teil einer betrieblichen Arbeitsorganisation und gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 HGB auch nicht persönlich abhängig, d.h. nicht weisungsgebunden hinsichtlich Arbeitsort, -zeit und -inhalt. Sie können sich demnach, so die Theorie, aussuchen wo, wann und wie sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen.
In der Rechtsfolge genießen abhängig Beschäftigte ob ihrer persönlichen Anhängigkeit gewisse Privilegien. So haben sie etwa nach § 617 BGB ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Des Weiteren gelten für sie diverse gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz, etc. Zu betonen ist, dass abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 SGB IV sozialversicherungspflichtig sind. Solo-Selbstständige demgegenüber genießen keines dieser Privilegien. Weder sind sie sozialversicherungspflichtig, noch verfügen sie über gesetzlich geregelte Absicherungen im Falle von Krankheit, unzumutbaren Arbeitszeiten oder ausbleibenden Folgeaufträgen.12
Das hohe Ausmaß an Solo-Selbstständigkeit in der Plattformökonomie bedeutet demnach, dass Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie weitestgehend außerhalb des Schutzbereichs von Arbeitsrecht und Sozialversicherung stattfindet. Für Unternehmen ist es gleich aus mehreren Gründen interessant, anfallende Aufgaben von Solo-Selbstständigen verrichten zu lassen anstatt auf abhängige Beschäftigungsmodelle zurückzugreifen. Sie sparen dadurch nicht bloß die Sozialversicherungsbeiträge, die sie für etwaige abhängig Beschäftigte anteilig entrichten müssten. Sie sparen weiterhin je nach Geschäftsmodell zum Teil erhebliche Anschaffungs- und Wartungskosten. So müssen Solo-Selbstständige ihr eigenes Kapital in die Erwerbstätigkeit einbringen und in Stand halten;13 selbstständige Fahrradkuriere etwa das eigene Fahrrad und das zu Navigationszwecken unerlässliche Smartphone.14 Letztlich ist für Unternehmen der Rückgriff auf Solo-Selbstständige auch deshalb interessant, da sie derart das Risiko bezahlter, aber untätiger Arbeitszeit zu den Erwerbstätigen auslagern können;15 oder wie es Lukas Biewald, CEO von Amazon Mechanical Turk-Konkurrent CrowdFlower, ausdrückt:
Before the Internet, it would be really difficult to find someone, sit them down for ten minutes and get them to work for you, and then fire them after those ten minutes. But with technology, you can actually find them, pay them a tiny amount of money, and then get rid of them when you don't need them anymore.16
Ein zweites kennzeichnendes Merkmal von Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie betrifft die Autonomie der Solo-Selbstständigen. Entgegen des Narratives, demzufolge Solo-Selbstständige in der Plattformökonomie über große unternehmerische Freiheit verfügen, üben Plattformen oftmals ein hohes Maß an Kontrolle über sie aus. Dabei verfügen sie sowohl über indirekte als auch direktere Kontrollmechanismen. So stemmen Plattformen die Koordination zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern mittels automatisierten Algorithmen. Letztere stellen sicher, dass Aufträge nur an diejenigen vergeben werden, die über die nötige Qualifikation verfügen. Dabei greifen sie unter anderem auf die in der Plattformökonomie üblichen Reputationsmechanismen zurück: Transkationen in der Plattformökonomie ziehen üblicherweise gegenseitige Bewertungen der involvierten Parteien auf den Profilen der jeweils anderen Parteien nach sich. Auftragnehmer sammeln zudem für jeden erfolgreichen Auftrag in irgendeiner Form Erfahrungspunkte. Häufig entscheiden die durchschnittliche Bewertung und das Erfahrungslevel einer Solo-Selbstständigen über die ihr zur Verfügung stehenden Aufträge. Indem Plattformen auf solche Reputationsmechanismen vertrauen und die Auftragsvergabe daran koppeln, üben sie indirekt Kontrolle über die auf ihr vertretenen SoloSelbstständigen aus.17 Plattformen lassen weiterhin abgeschlossene Aufträge von erfahrenen Mitgliedern auf ihre Qualität prüfen18 oder enthalten Auftragnehmern gezielt Informationen über potentielle Aufträge vor.19 Auch so üben sie indirekt Kontrolle aus.
Direktere Instrumente der Kontrollausübung finden sich beispielsweise in Form von strikten, zumeist kurzfristigen Zeitvorgaben seitens der Plattform, bis zu welchen bestimmte Aufgaben erledigt sein sollen.20 Sie reichen über Instrumente der freiwilligen Selbstkontrolle, wenn etwa Auftragnehmer dazu verpflichtet werden ihren Arbeitsprozess mittels Screenshots zu dokumentieren, bis hin zu unverblümter Überwachung der Auftragnehmer. So müssen bestimmte Aufträge auf der Plattform Upwork auf der plattformeigenen Benutzeroberfläche bearbeitet werden, welche in regelmäßigen Abständen eigenständig Screenshots anfertigt und an Upwork zur Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit übermittelt.21 Außerdem diktieren Plattformen häufig die Transaktionsbedingungen, setzen Preise oder verbieten es Auftragnehmern, Sub-Unternehmer zu beschäftigen.22 Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie ist ferner von hohem Leistungsdruck geprägt. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei. Zum einen stehen die Auftragnehmer insbesondere auf Cloudwork-Plattformen in direkter, globaler Konkurrenz, was den Wettbewerbsdruck erhöht und mit einem entsprechenden Preisdruck einhergeht.23 Wettbewerbs- und Preisdruck werden durch allgegenwärtige Reputationsmechanismen verstärkt. Durch die ständige Bewertungssituation und die Bindung der Auftragsvergabe an die Reputation steigt der Druck auf die Auftragnehmer, gute und günstige Leistungen zu erbringen. Ein weiterer Faktor, der den Leistungsdruck verstärkt, ist das oftmals vorzufindende Modell der erfolgsabhängigen Vergütung. Dieses ermöglicht Auftragnehmern, einen abgeschlossen Auftrag nur dann zu vergüten, wenn sie damit zufrieden sind.24
Zu guter Letzt zeichnet sich Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie je nach Perspektive entweder durch Flexibilität oder Unsicherheit aus. Autonomie, Selbstbestimmung, unternehmerische Freiheit — diese Schlagwort beschreiben das Ideal der Solo-Selbständigkeit in der Plattformökonomie. Im gleichen Atemzug wird häufig von der großen Flexibilität gesprochen, von der Erwerbstätige in der Plattformökonomie profitieren. Schließlich können sie, insbesondere im Falle von Cloudwork, frei entscheiden, wann und wo sie tätig werden wollen. Und tatsächlich kommt eine Studie von der Beratungsfirma McKinsey zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Solo-Selbstständigen in der Plattformökonomie diesen Weg aus Überzeugung gehen. Das bedeutet aber auch, dass ihn eine nicht zu verachtende Minderheit nur widerwillig beschreitet.25
Dieser Unterschied weist daraufhin, dass die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie von verschiedenen Gruppen unterschiedlich gedeutet werden.26 Für hochqualifizierte, anderweitig abgesicherte Auftragnehmer, für die Einkünfte aus der Solo-Selbstständigkeit bloß einen ergänzenden Nebenverdienst darstellen, erfüllt sich die Prophezeiung der Flexibilität. Geringqualifizierte Auftragnehmer hingegen, die auf die Einkünfte aus der Plattformökonomie zur Existenzsicherung angewiesen sind, befinden sich in einer Situation, die durch hohe Unsicherheit gekennzeichnet ist.27 Für viele Tätigkeiten liegt die durchschnittliche Vergütung unter Mindestlohnniveau.28 Da stellt sich die gepredigte Flexibilität schnell als Scheinflexibilität heraus. Auftragnehmer mit niedriger Vergütung können zwar theoretisch wählen, wann sie arbeiten und welche Aufträge sie annehmen, sind aber faktisch dazu gezwungen, die Aufträge, die sie bekommen, anzunehmen und dann zu arbeiten, wenn es die Auftragslage zulässt. Verstärkt wird dieses Phänomen durch natürliche Schwankungen der Nachfrage, wie etwa im Essens-Lieferdienst, und die Tatsache, dass eine Ausweitung des Angebots für die Plattformen selbst mit keinerlei Kosten belastet ist.29 Ferner befinden sich die Solo-Selbstständigen in einer permanenten Akquisesituation, sie sind also ständig auf der Suche nach dem nächsten Auftrag. Auch bereits erwähnte Modelle der erfolgsabhängigen Vergütung tragen zur Unsicherheit der Solo-Selbstständigen bei.
Um die Eigenschaften der Erwerbstätigkeit in der Plattformökonomie zusammenzufassen; sie ist von Solo-Selbstständigkeit, Kontrolle, Leistungsdruck und — je nach Perspektive — Unsicherheit oder Flexibilität geprägt. Im nächsten Abschnitt widme ich mich den Herausforderungen, die sich daraus für das deutsche Arbeitsrecht ableiten lassen.
[...]
1 Hoffmann 2018.
2 Ibid.
3 Vgl. Spera 2016: S. 6.
4 Vgl. Prassl 2018a: S. 17-19.
5 Vgl. Hagiu/Wright 2015.
6 Vgl. Kocher/Hensel 2016: S. 985.
7 Vgl. Schmidt 2017: S. 10.
8 Vgl. Bendel 2019.
9 Microtasking beschreibt das Phänomen, dass eine Aufgabe in vielerlei kleine Aufgaben unterteilt wird, welche wiederum schnell und ohne größere Vorkenntnisse bearbeitet werden können.
10 Vgl. Schmidt 2017: S. 5-8.
11 Vgl. ibid.: S. 3.
12 Vgl. Arnold et al. 2016: S. 32.
13 Vgl. Prassl 2018a: S. 60.
14 Vgl. Palmer 2017.
15 Vgl. Prassl 2018a: S. 21.
16 Marvit 2014.
17 Vgl. Prassl 2018a: S. 52-63.
18 Vgl. Kocher/Hensel 2016: S. 986.
19 Vgl. Prassl 2018a: S. 55.
20 Vgl. Kocher/Hensel 2016: S. 987.
21 Vgl. Prassl 2018a: S. 56-57.
22 Vgl. ibid.: S. 5 und 66.
23 Vgl. ibid.: S. 60.
24 Vgl. Bayreuther 2018: S. 14.
25 Vgl. McKinsey Global Institute 2016.
26 Vgl. Prassl 2018a: S. 58.
27 Vgl. ibid.: S. 52.
28 Vgl. ibid.: S. 58-59.
29 Vgl. Palmer 2017.
- Citation du texte
- Timo Dziggel (Auteur), 2019, Arbeit in der Plattformökonomie. Herausforderungen für das deutsche Arbeitsrecht und Lösungsansätze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1126165
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