Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publicación mundial de textos académicos
Go to shop › Derecho - Derecho tributario

Die Rolle von § 4 RAO für die Rechtsanwendung im Steuerrecht. Eine rechtshistorische Untersuchung

Título: Die Rolle von § 4 RAO für die Rechtsanwendung im Steuerrecht. Eine rechtshistorische Untersuchung

Trabajo de Seminario , 2021 , 36 Páginas , Calificación: 13

Autor:in: Maik Kniebel (Autor)

Derecho - Derecho tributario
Extracto de texto & Detalles   Leer eBook
Resumen Extracto de texto Detalles

Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde im Zuge der Erzberger‘schen Steuer- und Finanzreformen ein neues, weitreichend reformiertes Steuerrecht für die Weimarer Republik geschaffen. Dieses stellte unter anderem eine Reaktion auf die angespannte fiskalische Situation des Reichs dar. Die Reichsabgabenordnung von 1919 sollte das Mantelgesetz dieses neuen Steuerrechts sein, allgemeine Grundsätze enthalten und so die einzelnen Steuergesetze entlasten und einheitliche Rechtsanwendungsstandards gewährleisten.

§ 4 RAO, die bis dahin einzige Rechtsanwendungsnorm des deutschen Rechts, spielte eine maßgebliche Rolle bei der Schaffung einheitlicher Rechtsanwendungsstandards im deutschen Steuerrecht. Normiert wurde darin unter anderem die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Ferner mahnte die Vorschrift zur Berücksichtigung des Zwecks und stärkte so die Rolle der teleologischen Gesetzesauslegung im Steuerrecht im Allgemeinen. Für jenes bedeutete § 4 RAO damit einen Siegeszug der Interessenjurisprudenz. Beim RFH, der die Norm in der Folgezeit so häufig wie kaum eine andere anwandte, stellte sich eine freiere Rechtsanwendungspraxis ein. In der Folge dieser freieren Rechtsanwendungspraxis emanzipierte sich das Steuerrecht als Teilrechtsgebiet mit eigenständiger Zwecklogik insbesondere vom Zivilrecht.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Historischer Kontext

A. Begriffsjurisprudenz und Interessenjurisprudenz

B. Steuerrecht bis 1919

C. Finanzielle Lage des Deutschen Reichs infolge des Krieges

D. Geänderte Staatsauffassung

Entstehung von § 4 im historischen Kontext

A. Errichtung des RFH und der Reichsfinanzverwaltung

B. Entstehung der RAO und Diskussionen um § 4

§ 4 und die steuerrechtliche Rechtsanwendung

A. Neue steuerrechtliche Rechtsanwendung

I. Berücksichtigung oberster Besteuerungsgrundsätze

II. Einfluss der Interessenjurisprudenz

III. Berücksichtigung der Entwicklung der Verhältnisse

IV. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

V. Typisierende Betrachtungsweise

VI. Weite und enge Auslegung

VII. § 4 und § 5

VIII. § 4 und § 80 I 1

IX. Umgang mit Befreiungs- und Ausnahmevorschriften

X. Umgang mit Verfahrensvorschriften

XI. Handhabung von Rechtsbegriffen anderer Rechtsgebiete

B. Emanzipation des Steuerrechts vom Zivilrecht

Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Rolle des § 4 der Reichsabgabenordnung (RAO) von 1919 für die steuerrechtliche Rechtsanwendung in der Weimarer Republik. Das Hauptziel besteht darin, den historischen Entstehungskontext dieser methodischen Grundlagennorm aufzuarbeiten und ihre maßgebliche Funktion bei der Etablierung einer eigenständigen steuerrechtlichen Auslegungspraxis, insbesondere durch den Reichsfinanzhof, darzulegen.

  • Historische Entwicklung des deutschen Steuerrechts nach dem Ersten Weltkrieg
  • Die Bedeutung der Interessenjurisprudenz für die Auslegung von Steuergesetzen
  • Wirtschaftliche und typisierende Betrachtungsweise als Auslegungsinstrumente
  • Die Emanzipation des Steuerrechts vom zivilrechtlichen Folgerecht
  • Analyse der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zur teleologischen Interpretation

Auszug aus dem Buch

IV. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Eine häufig mit § 4 in Verbindung gebrachte – vermeintliche – Rechtsanwendungsbesonderheit des Steuerrechts stellt die sog. wirtschaftliche Betrachtungsweise dar. Bezeichnenderweise wies die Norm zur Beachtung der wirtschaftlichen Bedeutung der Steuergesetze bei deren Auslegung an. Auch anderen Rechtsgebieten ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise indes nicht fremd – insbesondere dem Privatrecht nicht. Gemeinhin wird diese aber überwiegend mit dem Steuerrecht in Verbindung gebracht.

Trotz ihres Namens sollten mit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht rechtliche Formen wirtschaftlich, sondern wirtschaftliche Formen rechtlich erfasst werden. Jene gehe, so Ball, „von den Machtverhältnissen des Lebens“ aus, sei demnach eine Betrachtung des „Ist“. Zu würdigen sollte die steuerrechtliche Zwecklogik bei der Rechtsanwendung sein. Maßgeblich für das Steuerrecht ist nämlich insbesondere die Erfassung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, wohingegen es dem Zivilrecht um die Abgrenzung von Rechtspositionen geht. Somit soll sich die steuerrechtliche Rechtsanwendung an der Erfassung des wirtschaftlichen Gehalts des zu erfassenden Sachverhalts orientieren. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise spielte sich insbesondere an der Schnittstelle zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung ab.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung der Erzberger’schen Finanzreformen und die zentrale Rolle des § 4 RAO als methodisches „Herzstück“ für die Auslegung von Steuergesetzen vor.

Historischer Kontext: Dieses Kapitel erläutert den Übergang von der Begriffs- zur Interessenjurisprudenz sowie die finanzielle Notlage des Deutschen Reichs nach dem Ersten Weltkrieg als Auslöser für eine neue Steuerrechtsordnung.

Entstehung von § 4 im historischen Kontext: Hier wird der Gesetzgebungsprozess zur RAO sowie die Rolle des Reichsfinanzhofs und der Reichsfinanzverwaltung bei der Etablierung einheitlicher steuerrechtlicher Standards behandelt.

§ 4 und die steuerrechtliche Rechtsanwendung: Dieses Kernkapitel untersucht die Auswirkungen des § 4 auf die Rechtsprechung, insbesondere durch die wirtschaftliche und typisierende Betrachtungsweise, sowie die Abgrenzung zum Zivilrecht.

Schluss: Das Fazit bilanziert, dass § 4 als „nützlicher Irrtum“ maßgeblich zur Etablierung einer autonomen steuerrechtlichen Methodik beigetragen hat, auch wenn die Norm später in der AO 1977 als entbehrlich angesehen wurde.

Schlüsselwörter

Reichsabgabenordnung, § 4 RAO, Steuerrecht, Rechtsanwendung, Interessenjurisprudenz, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Reichsfinanzhof, Gesetzesauslegung, Steuerrechtsgeschichte, Leistungsfähigkeitsprinzip, Weimarer Republik, Teleologische Auslegung, Steuerumgehung, Rechtsprechung, Eigenständigkeit des Steuerrechts

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Seminararbeit analysiert die historische Bedeutung und praktische Anwendung des § 4 der Reichsabgabenordnung von 1919, der die Auslegung von Steuergesetzen grundlegend veränderte.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit behandelt die Entwicklung der steuerrechtlichen Methodik, das Verhältnis von Steuer- und Zivilrecht sowie die Einflüsse von Interessenjurisprudenz und wirtschaftlicher Betrachtungsweise.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch § 4 RAO die Rechtsanwendung im Steuerrecht verselbstständigt wurde und welche Rolle dies bei der Ausbildung eines autonomen Steuerrechts spielte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer historischen Rechtsanalyse und der Auswertung zeitgenössischer juristischer Literatur sowie der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs der Weimarer Zeit.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der Entstehungsgeschichte des § 4, der Analyse verschiedener Auslegungsmethoden (wirtschaftlich, typisierend) und der Frage, wie diese zur Emanzipation des Steuerrechts vom Zivilrecht führten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“, der „Reichsfinanzhof“, die „Eigenständigkeit des Steuerrechts“ und der „historische Kontext“ der Weimarer Finanzreformen.

Welche Rolle spielte der Reichsfinanzhof bei der Umsetzung des § 4?

Der Reichsfinanzhof war das entscheidende Organ, das durch die Anwendung des § 4 eine freiere, auf den wirtschaftlichen Zweck ausgerichtete Auslegungspraxis entwickelte und damit die Grundlage für das moderne Steuerrecht schuf.

Warum wird § 4 in der Arbeit als „nützlicher Irrtum“ bezeichnet?

Dieser Begriff stammt aus der zeitgenössischen Diskussion (Brandt) und verdeutlicht, dass die Norm zwar methodisch kritisiert wurde, aber dennoch eine notwendige Orientierung bot, um eine eigenständige steuerliche Auslegung in einer Zeit fehlender systematischer Grundlagen zu etablieren.

Final del extracto de 36 páginas  - subir

Detalles

Título
Die Rolle von § 4 RAO für die Rechtsanwendung im Steuerrecht. Eine rechtshistorische Untersuchung
Universidad
University of Tubingen  (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
Curso
Steuerrechtliche Rechtsanwendung im Spannungsfeld zwischen Wortlautbindung und Teleologie (Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad)
Calificación
13
Autor
Maik Kniebel (Autor)
Año de publicación
2021
Páginas
36
No. de catálogo
V1130765
ISBN (Ebook)
9783346497543
ISBN (Libro)
9783346497550
Idioma
Alemán
Etiqueta
§ 4 RAO § 4 AO Rechtsanwendung Interessenjurisprudenz Emanzipation des Steuerrechts Eigenständiges Steuerrecht Enno Becker Becker Albert Hensel Hensel RFH Reichsfinanzhof Weimarer Republik Auslegung Anwendung Rechtsauslegung Teleologie Teleologische Auslegung Zweck Wirtschaftliche Bedeutung Entwicklung der Verhältnisse Geschichte des Steuerrechts § 4 Reichsabgabenordnung 1919 RAO 1919 Reichsabgabenordnung 1919 Rechtsgeschichte Rudolf von Ihering Rudolf vom Jhering Reichsabgabenordnung
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Maik Kniebel (Autor), 2021, Die Rolle von § 4 RAO für die Rechtsanwendung im Steuerrecht. Eine rechtshistorische Untersuchung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1130765
Leer eBook
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
Extracto de  36  Páginas
Grin logo
  • Grin.com
  • Envío
  • Contacto
  • Privacidad
  • Aviso legal
  • Imprint