Digitale Geschäftsmodelle im deutschen Steuerrecht

Eine kritische Analyse aktueller Entwicklungen


Thèse de Master, 2020

95 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz des Themas
1.2 Zielsetzung der Masterthesis
1.3 Aufbau der Masterthesis

2 Theoretische und steuerrechtliche Grundlagen
2.1 Die Digitalisierung im Bereich derWirtschaft
2.2 Digitale Geschäftsmodelle
2.2.1 ImAllgemeinen
2.2.2 Unter handelsrechtlichen Aspekten
2.2.3 UntersteuerrechtlichenAspekten
2.2.3.1 VerfahrensrechtlicheAspekte
2.2.3.2 ErtragsteuerlicheAspekte
2.2.3.3 Umsatzsteuerliche Aspekte
2.3 Digitalisierung in der Finanzverwaltung

3 Zwischenfazit

4 Kritische Analyse aktueller Entwicklungen
4.1 Umsatzsteuerliche Entwicklungen: MwSt-Digitalpaket und elektronische Rechnungen
4.2 Auswirkungen und aktuelle Entwicklungen des BEPS-Projektes
4.3 Die Betriebsstättenproblematik digitaler Geschäftsmodelle
4.4 EU-Digitalsteuer
4.5 Besteuerung von Anteilen bei Mitarbeitern
4.6 Kryptowährungen und Blockchaintechnologie
4.7 Auswirkungen durch die Coronapandemie

5 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen

6 Fazit
6.1 Zusammenfassung und kritische Reflexion
6.2 Ausblick

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.F alte Fassung

Abs Absatz

AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung

AO Abgabenordnung

AWS Amazon Web Services

BEPS Base Erosion and Profit Shifting

BewG Bewertungsgesetz

BFH Bundesfinanzhof

BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz

BMF Bundesfinanzministerium

BMWi Bundesministerium fürWirtschaft und Energie

Buchst Buchstabe

BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft

bzw beziehungsweise

CRM Customer-Relationship-Management

DBA Doppelbesteuerungsabkommen

e.G eingetragene Genossenschaft

Ebd Ebenda

E-Bilanz Elektronische Bilanz

EDI Electronic Data Interchange

EDIFACT United Nations Electronic Data Interchange forAdministration,

Commerce and Transport

ELSTAM Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Elster Elektronische Steuererklärung

ErbStG Erbschaftsteuergesetz

E-RechV E-Rechnungsverodnung

ERP Enterprise-Ressource-Planning

EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG Einkommensteuergesetz

EU Europäische Union

EuG Europäisches Gericht

EuGH Europäischer Gerichtshof

FBA Fullfillment by Amazon

fifo first-in-first-out

GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GewStG Gewerbesteuergesetz

GG Grundgesetz

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von

Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

HGB Handelsgesetzbuch

hins hinsichtlich

HS Halbsatz

l.d.R In der Regel

i.S in Sache(n)

i.V.m in Verbindung mit

IAS International Accounting Standards

IKS internes Kontrollsystem

IMD International Institutefor Management Development

ITK Informations- und Telekommunikationsbranche

KONSENS Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung

KONSENS-G KONSENS-Gesetz

KStG Körperschaftsteuergesetz

MOSS Mini-One-Stop-Shop

MwSt Mehrwertsteuer

MwStSystRL Mehrwertsteuersystemrichtlinie

NACHDIGAL Nachreichen von digitalen Anlagen

OECD Organisation fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OSS One-Stop-Shop

Rz Randziffer

S Satz oder Seite

SaaS Software as a Service

Sdl Sistema di Interscambio

sog sogenannte/sogenannter

u.a unter anderem

UStG Umsatzsteuergesetz

VaSt Vorausgefüllte Steuererklärung

vgl vergleiche

ZUGFeRD Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung

Deutschland

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Meldung aus ELSTER zur Belegnachreichung am 19.11.2020

Abbildung 2: Benfords Gesetz

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Relevanz des Themas

In allen Bereichen des alltäglichen Lebens ist die „Digitalisierung“ angekommen, wenngleich auch nicht immer unter dem gleichen Namen. Die Industrie spricht diesbezüglich von „Industrie 4.0“, abgeleitet von der sog. 4. industriellen Revolu­tion1, Anhänger Kondratieffs spekulieren hier über den bereits eingesetzten 5. Zyklus2 und einen Megatrend namens „Digitalisierung“ gibt es im Grunde nicht.3 Das Internet stellte zumindest im Jahr 2013 noch für Bundeskanzlerin Angela Merkel „Neuland“, inzwischen jedoch „noch nicht durchschrittenes Terrain“ dar.4 Letzteres trifft, verfolgt man Diskussionen bzgl. des Steuerrechts, insbesondere auch auf die Finanzverwaltung zu. Die Digitalisierung - oder wie auch immer man sie nennen mag - hat hier nach öffentlicher Meinung bisher nur wenig Einzug erhalten, und das obwohl aufGrund derallgemeinen Digitalisierung KONSENS5 zum Handeln besteht.

Am 14.11.2014 hat das BMF die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht und dabei das Wort „Digita­lisierung“ bzw. jegliches Synonym hierfür vermieden. Im gesamten Dokument fin­det sich der Wortbestandteil „digital“ über 37 Seiten nur sechs Mal wieder. Es sei hierzu angemerkt, dass die Finanzverwaltung mit den GoBD u.a. die Erforder­nisse der Wirtschaft im Rahmen der Modernisierung IT-gestützter Finanz- und Buchhaltungssysteme erfüllen wollte.6

Seit dem 01.01.2020 sind die sog. GoBD 2.07 mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019 in Kraft getreten. Die Neufassung soll die GoBD modernisieren: Unter anderem werden nun auch die Möglichkeit von Scan-Apps für Smartphones be­rücksichtigt als auch Cloud-Systeme explizit benannt.8 Somit darf davon ausge­gangen werden, dass zumindest die Basistechnologien der Digitalisierung der Finanzverwaltung bekannt sein dürften.

Dennoch schneidet Deutschland im internationalen Vergleich kontinuierlich schlecht ab, vergleicht man die Standortattraktivität gemessen an der Besteue­rung für digitale Unternehmen. So bildet Deutschland laut der Studie „Steuerliche Standortattraktivität digitaler Geschäftsmodelle. Steuerlicher Digitalisierungsin­dex 2018“9, welche 33 internationale Steuersysteme untersucht, das „Schluss­licht für digitale Geschäftsmodelle“10. Laut einer aktuellen Studie des IMD hat sich Deutschland gemessen an der Wettbewerbsfähigkeit sogar noch ver­schlechtert. So „hapert [es]“ laut Studie „zum Beispiel an der technologischen Infrastruktur und an Investitionen in die Telekommunikation. Aber zu viele Deut­sche kennen sich auch im digitalen Raum zu wenig aus. Da haben die Bildungs­maßnahmen bisher noch nicht genug gebracht.“11

Es besteht also akuter Handlungsbedarf in steuerrechtlicher Hinsicht,12 insbe­sondere auch vor dem Hintergrund, dass die bekanntesten digitalen Unterneh­men allesamt aus dem Ausland stammen: Google, Facebook, Microsoft, Ama­zon, Apple.

1.2 ZielsetzungderMasterthesis

Die digitale Wirtschaft ist die Zukunft.13 Darüber sind sich Politiker aller Fraktio­nen und Parteien längst einig.14 Selbst klassische Geschäftsmodelle unterliegen einer digitalen Transformation. Wer sich nicht digitalisiert, wird abgehängt. Dis­ruption15 lautet das Stichwort.16 Doch im Bereich der digitalen Wirtschaft ist Deutschland schlecht aufgestellt.17 Es gibt so gut wie kein einziges deutsches Digitalunternehmen bis auf SAP, das sich im Weltmarkt etablieren konnten.18 Le­diglich Wirecard stellte einen Lichtblick am deutschen Startup-Himmel dar, konnte sich diesen Status aber letztlich nur durch Bilanzfälschung „verdienen“.19 DerAutor selbst ist Steuerberater und darüber hinaus seit über 15 Jahren in der digitalen Wirtschaft aktiv. Er ist, neben der Tätigkeit als Steuerberater, Alleinge­sellschafter eines reinen Digitalunternehmens und hat eine cloudbasierte, auf dem SaaS-Konzept (Software-as-a-Service) beruhende, Unternehmenslösung entwickelt, die im Bereich der plattformunabhängigen Sanktionslistenprüfung eine marktführende Stellung innehat. Entsprechend greift der Autor als sog. „di­gital Native“ auf umfangreiches praktisches und theoretisches Wissen sowie auf praktische Erfahrungen im Bereich des Steuerrechts und der digitalen Wirtschaft zurück.

Motiviert aus dieser Praxistätigkeit soll, auf Grund der sich unter Punkt 1.1 auf­drängenden digitalen Inkompetenz Deutschlands und der oben dargestellten Wichtigkeit der Digitalisierung untersucht werden, ob das deutsche Steuerrecht digitale Geschäftsmodelle ausbremst und ferner, ob das deutsche Steuersystem etwaige Besteuerungspotentiale, die sich durch die „New Economy“ ergeben, verschenkt. Dies geschieht unter Beachtung aktueller und für das Thema rele­vanter Entwicklungen auch in Hinblick darauf, was zu tun ist, sollten tatsächlich Unternehmen ausgebremst und Besteuerungspotentiale verschenkt werden.

1.3 AufbauderMasterthesis

Um die Forschungsfrage zu beantworten, führt der Autor unter Punkt 0 zunächst in die theoretischen Grundlagen der Digitalisierung ein. Dazu wird beginnend eine Definition der Digitalisierung herausgearbeitet, um anschließend auf digitale Geschäftsmodelle unter Punkt 2.2 abstellen zu können. Die Unterpunkte dieses Kapitels beschreiben zunächst digitale Geschäftsmodelle im Allgemeinen und beleuchten anschließend die aktuelle Ist-Situation unter handels- und steuer­rechtlichen Aspekten. Nachfolgend wird die Digitalisierung der Finanzverwaltung selbst unter Punkt 2.3 untersucht, um mit dem Zwischenfazit des Kapitels 3 in die sich anschließende kritische Analyse aktueller Entwicklungen unter Punkt 4 ein­zuführen.

Im deskriptiven Teil analysiert der Autor in kurzen Teilen bereits die vorangegan­genen Entwicklungen und nimmt hierzu kritisch Stellung. Diese Methodik führt der Autor im analytischen Teil zielführend fort, indem zunächst maßgebliche ak­tuelle Entwicklungen untersucht, kritisch analysiert und hinsichtlich ihrer Bedeu­tung für die Forschungsfrage kommentiert werden. Der Autor beschränkt sich dabei nicht auf rein steuerrechtliche Entwicklungen wie bspw. das BEPS-Projekt, dargestellt unter Punkt 4.2, oder die Problematik hinsichtlich der Betriebsstätten­regelung des §12 AO (Punkt 4.3), sondern geht auch auf aktuelle technologische Entwicklungen und ihre Bedeutung für die Besteuerung von Unternehmen ein, so etwa die Blockchaintechnologie im Kapitel 4.6. Angesichts der anhaltenden Coronapandemie werden auch deren Auswirkungen unter Punkt 4.7 analysiert.

Der Autor schließt die Analyse unter Kapitel 5 ab und formuliert eine konkrete Handlungsempfehlung auf Basis der herausgearbeiteten Ergebnisse, die zu ei­ner neuen Einkommensart führt. Erwähnt sei an dieser Stelle bereits, dass auch im analytischen Teil selbst bereits einzelne Handlungsempfehlungen formuliert werden, da auf Grund der komplexen Systematik des deutschen Steuerrechts keine zusammen- bzw. umfassende Handlungsempfehlung möglich ist.

Kapitel 6 schließt diese Masterthesis über die Zusammenfassung und kritische Reflexion, in welcher auch die Forschungsfrage konkret beantwortet wird, mit ei­nem Ausblick ab.

2 Theoretische und steuerrechtliche Grundlagen

Im folgenden deskriptiven Teil dieser Masterthesis werden die theoretischen und rechtlichen Grundlagen dargestellt, wobei der Autor hier bereits in einigen Ab­schnitten analysierend Gesetzgebung und Theorie kommentiert. Dieser Teil soll einen Überblick über die aktuelle Ist-Situation hinsichtlich der Digitalisierung der Wirtschaft und des Steuerrechts verschaffen.

2.1 Die Digitalisierung im Bereich derWirtschaft

Eine einzige wissenschaftlich anerkannte Definition des Begriffes „Digitalisie­rung“ existiert nicht.20 Vielmehr wird dem Begriff je nach Kontext, Branche oder Anwendungsbereich eine unterschiedliche Bedeutung zugemessen.21 Technisch gesehen handelt es sich bei der Digitalisierung um „die Umwandlung von Infor­mationen in digitale Einheiten, sog. Bits, die durch 0 und 1 ausgedrückt werden [...]. Im Gegensatz dazu werden beim analogen Verfahren die zu übertragenden Informationen in Form von Schwingungen dargestellt. So entsteht ein Daten­strom, der die unterschiedlichen Informationen beinhalten kann: Töne, Texte, Bil­der, Daten. So kann sich z.B. traditionelles Radio technisch gesehen problemlos zu einem ,Multimedia-Radio erweitern.“22

Industrie 4.0, Wirtschaft 4.0, 4.0-Geschäftsmodelle und weitere Synonyme für die Digitalisierung, wie sie heute im wirtschaftlichen Kontext verstanden wird, zielen im Grunde allesamt auf „Sensorik, Auto-ID-Technologien, Robotics, Automatisie­rung, IT-Systemtechnik, Virtualisierungs- und Simulationstechniken, Datenana­lyse, Big Data, Internettechnologien und Cloud Computing [ab]. Ziel ist die Schaf­fung von mehr Effizienz durch sinkende Leerkosten, skalierbare Losgrößen bis zur Losgröße von nur eins sowie die Etablierung datengetriebener neuer Produkte und Geschäftsmodelle, die eine Monetarisierung von digitalisierten Pro­dukten und Prozessen erlauben.“23

Begriffe wie „digitale Geschäftsmodelle“ und „digitale Wirtschaft“ fassen im Rah­men dieser Ausarbeitung alle Geschäftstätigkeiten von Unternehmen zusam­men, die mit Hilfe von Computern oder technischen Substituten (Smartphones, Tablets etc.) sowie dem Internet realisiert werden, siehe dazu auch die Ausarbei­tungen unter Punkt 2.2.1. „Digitalisiert“ sich ein Unternehmen hingegen, ist damit die Umstellung von analogen Arbeitsprozessen hin zu digitalen Prozessen ge­meint, beispielsweise durch den Einsatz von digitalen Dokumentenablagen in Unternehmen anstelle der herkömmlichen physischen Ordnerablagen. Dieses wird auch als „digitale Transformation“ verstanden. Digitalunternehmen sind Un­ternehmen, die originär im digitalen Bereich anzusiedeln sind und keine wirt­schaftlichen Aktivitäten in klassischen Branchen aufweisen, etwa Softwareher­steller, Cloudanbieter, Datenanalysten etc. sowie hybride Unternehmen. Eine ge­naue Definition folgt in Kapitel 2.2.1.

Insbesondere vordem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit andauernden Coronapandemie und dem „November-Lockdown“ nimmt das Thema „Digitalisierung“ auch die Arbeitnehmer zunehmend ein. War Deutsch­land im europäischen Vergleich bei der Nutzung und Einrichtung sog. Home­offices noch im Mittelfeld, so hat die Pandemie dazu beigetragen, dass vermehrt Arbeitnehmer im Homeoffice ihre Arbeit verrichten.24 Zugleich zwingt die Pande­mie nahezu alle Unternehmen dazu, sich digital (neu) aufzustellen, um zum Ei­nen den Arbeitnehmern die Verrichtung ihrer Tätigkeiten aus dem Homeoffice zu ermöglichen und um zum Anderen wettbewerbsfähig zu bleiben.25 So sind tradi­tionelle Einzelhändler gezwungen, digitale Absatzmärkte zu bedienen, da auf Grund der Corona-Maßnahmen im Frühjahr 2020 der stationäre Einzelhandel nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist und die Prognosen für das Weihnachtsgeschäft 2020 ebenso düster aussehen.26 Verglichen hierzu boomt der sog. Onlinehandel. Nur durch die Coronapandemie sei ein Umsatzplus in Höhe von 13,3% in 2020 zu verzeichnen - zusätzlich zum ohnehin stetigen Wachstum der E-Commerce-Branche.27

Des Weiteren sorgt die Digitalisierung für eine Dezentralisierung von Leistungen, etwa durch moderne Kommunikationswege wie Videotelefonie bzw. Videokonfe­renzen. So können Schulungen und Seminare ortsunabhängig von überall auf der Welt abgehalten und besucht werden. Ferner entsteht eine neuartige Vernet­zung von Personen und Orten, was die Gesellschaft, Unternehmen und die Poli­tik vor neue Herausforderungen stellt.28 Auch ist zu beachten, dass die sog. „Di­gital Natives“ als neue Unternehmergeneration gelten, was für zusätzliche Her­ausforderungen in allen Branchen sorgt. Denn diese Generation ist digital aufge­wachsen und hält es für selbstverständlich, digitale Arbeitsprozesse zu etablieren und zu nutzen.29 So ist davon auszugehen, dass künftig insbesondere bei Neu­gründungen auch in traditionellen Branchen, die originärzunächst nicht derdigi- talen Wirtschaft zuzurechnen sind, vermehrt auf den Einsatz von digitalen Pro­zessen, Kommunikationswegen und Medien gesetzt wird.

2.2 Digitale Geschäftsmodelle

2.2.1 ImAllgemeinen

Digitale Geschäftsmodelle bzw. digitale Unternehmen lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien aufteilen: Die Internetwirtschaft und die klassische Informa­tions- und Telekommunikationsbranche (kurz: ITK), die vor allem Hardware pro­duziert oder vertreibt.30 Erstgenannte Branche wird allgemein als Innovationstrei­ber angesehen und mit modernen Begriffen wie „Cloud-Computing“ und „Big- Data“ verknüpft.31 Sog. Startups sprießen aus dem Boden und gründen in der Branche der Internetwirtschaft rund 80% aller neuen Digitalunternehmen.32 Ein Blick auf den internationalen Vergleich ist allerdings alarmierend: So gibt es, mit Ausnahme von SAP, so gut wie kein einziges deutsches Digitalunternehmen, welches weltweit eine führende Rolle einnimmt.33 Auch hinsichtlich der Neugrün­dungen ist Deutschland weit abgeschlagen. Das „Land der Ingenieure“ hat die Digitalisierung buchstäblich verschlafen - insbesondere im Mittelstand.34 Das BMWi sieht hierzulande sogar eine digitale Zweiklassengesellschaft, nämlich Un­ternehmen mit einer „hohen digitalen Reife“ und Unternehmen, die eine digitale Transformation noch gar nicht angegangen haben.35 Dass die Digitalisierung bei Unternehmen nicht nur von Euphorie geprägt ist, sondern durchaus auch (finan­zielle) Hürden mit sich bringt, zeigt das Beispiel des „Digitalbonus Niedersach­sen“. Hier unterstützt die niedersächsische Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen mit einem finanziellen Zuschuss, um die digitale Transformation anzugehen.36 Denn der Politik ist durchaus bewusst, dass mittelfristig nur noch Unternehmen mit einer digitalen Basis wettbewerbsfähig bleiben können - das zeigen zahlreiche Förderprogramme zur Digitalisierung auch anderer Bundeslän­der.

[...]


1 Vgl. TÜV Süd, Industrie 4.0 Readiness Index, online unter: www.tuvsud.com, https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/auditierung-und-zertifizierung/industrie-40 (Stand:2020;Abruf: 14.11.2020).

2 Vgl. Vogel, C., 2020, S. 66.

3 Vgl. https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/, Zugriffam 14.11.2020.

4 Vgl. https://www.sueddeutsche.de/digital/merkel-digitalgipfel-kuenstliche-intelligenz-datenkon-zerne-1.4239429, Zugriffam 14.11.2020.

5 „Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ mit dem Ziel, einheitliche und moderne IT-Systeme in der Finanzverwaltung zu schaffen. Siehe hierzu Kapitel 2.3.

6 Vgl. Groß, S. etal., 2020, S.11.

7 Vgl. Groß, S., 2018, S1.

8 Vgl. BMF, 2019e, Rz. 20.

9 ZEW, 2018.

10 https://industrie.de/top/deutschland-schlusslicht-digitale-geschaeftsmodelle/, Zugriff am 16.11.2020.

11 https://bnn.de/nachrichten/wirtschaft/digitale-wettbewerbsfaehigkeit-deutschland-verliert-bo- cten.Zugriffam 17.11.2020.

12 Vgl. DeutscherBundestag, 2019.S.1.

13 Vgl. https://www.capital.de/wirtschaft-politik/digitalisierung-diese-koepfe-gestalten-die-wirt- schaft-von-morgen, Zugriff am 22.11.2020.

14 Vgl. DeutscherBundestag, 2018a, S. 1ff.

15 Prozess, bei dem klassische Geschäftsmodelle durch neue Innovationen oder Technologien vollständig ersetzt werden.

16 Vgl. Schallmo, D. etal., 2017, S. 26.

17 Vgl. DeutscherBundestag, 2018a, S. 1.

18 Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ranking-deutsche-unternehmen-ver- lieren-den-anschluss-nur-zwei-konzerne-unter-den-top-100-weltweit/25362954.html, Zugriff am 22.11.2020.

19 Vgl. O. V., Bilanzfälschung bei Wirecard, 2020.

20 Vgl. https://www.claudia-horner.de/horne/news2_3746_was-ist-digitalisierung-eine-definition, Zugriffam 16.11.2020.

21 Vgl. Stöger, R., 2019, S. 41.

22 Gläser, M., 2011, S. 273.

23 Bertenrath, D.R.etal. ,2016,S.3.

24 Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/studie-homeoffice-boom-koennte- corona-pandemie-ueberdauern/26002678.html, Zugriff am 16.11.2020.

25 Vgl. https://www.e-commerce-magazin.de/coronavirus-und-homeoffice-so-zwingt-die-krise- untemehmen-zum-umdenken/, Zugriffam 16.11.2020.

26 Vgl. https://www.ifhkoeln.de/infoblog-covid-19-und-die-auswirkungen-fuer-den-handel/, Zugriff am 16.11.2020.

27 Vgl. https://t3n.de/news/e-commerce-boom-133-prozent-1326373/, Zugriffam 16.11.2020.

28 Vgl. EFI, 2016, S. 63.

29 https://www.bstbk.de/de/themen/brennpunktthemen/digitalisierung, Zugriff am 17.11.2020.

30 Vgl. EFI, 2016, S. 60.

31 Vgl. Ebd., S. 62.

32 Vgl. Ebd., S. 61.

33 Vgl. https://www.habitat-capital.de/post/zwei-fehler-bei-der-digitalen-transformation-des-deut- schen-mittelstands, Zugriff am 16.11.2020.

34 Vgl. https://www.mittelstand-heute.com/artikel/deutsche-familienbetriebe-verschlafen-die-digi- talisierung, Zugriffam 16.11.2020.

35 Vgl. BMWi, 2015, S. 6.

36 https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/digitalisierung/digitalbonus_niedersach- sen/digitalbonus-niedersachsen-180266.html, Zugriff am 17.11.2020.

Fin de l'extrait de 95 pages

Résumé des informations

Titre
Digitale Geschäftsmodelle im deutschen Steuerrecht
Sous-titre
Eine kritische Analyse aktueller Entwicklungen
Université
University of applied sciences, Bremen
Note
1,3
Auteur
Année
2020
Pages
95
N° de catalogue
V1131031
ISBN (ebook)
9783346500632
ISBN (Livre)
9783346500649
Langue
allemand
Mots clés
Steuerrecht, Digitale Geschäftsmodelle, Steuern
Citation du texte
Tobias Siemssen (Auteur), 2020, Digitale Geschäftsmodelle im deutschen Steuerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1131031

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