Im Kampf um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im europäischen und internationalen Vergleich liegt ein Hauptaugenmerk auf der Unternehmensbesteuerung. Dabei spielt bei Standortentscheidungen für große internationale Unternehmen der Faktor Steuerbelastung eine erhebliche Rolle. Wirtschaftliche Probleme ergeben sich vor allem aufgrund der Investitions- und Standortverlagerungen ins steuerlich günstigere Ausland. Während Standortkriterien wie Verkehrsanbindung und Infrastruktur sowie Fach- und Führungskräfte nur sehr langfristig verbessert werden können, ist dies für steuerliche Rahmenbedingungen eines Unternehmens nicht der Fall. Abgesehen von großen Unternehmen und Konzernen gilt es in der Bundesrepublik vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu fördern, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und die herrschende Massenarbeitslosigkeit weiter einzudämmen.
Besonders auffällig scheinen die im internationalen Vergleich besonders hohen nominellen Steuersätze für Unternehmen in Deutschland. Allerdings muss hierbei die effektive, also tatsächliche Steuerbelastung berücksichtigt werden. Dabei ist insbesondere auf eine vorherrschende Gewinnverlagerung ins steuerlich günstigere Ausland zu achten, die das tatsächliche Steueraufkommen beträchtlich mindert.
Die erheblichen Mängel des deutschen Steuerrechts insgesamt führen zu derben Negativschlagzeilen. Nach einer Untersuchung des World Economic Forum im Jahre 2003, bei der die Effizienz von 102 Steuersystemen überprüft wurde, landete Deutschland auf dem letzten Platz. Die erhöhte Komplexität und Verkomplizierung des Steuerrechts setzen sich auch in der Unternehmensbesteuerung fort.
Diese Gründe geben dringlichen Anlass, über eine Neugestaltung der Unternehmensbesteuerung nachzudenken und bekannte Fehler zu beseitigen. Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit ist zum einen die Darstellung von zwei großen Reformmodellen für eine Verbesserung der Unternehmensbesteuerung und deren kritische sowie vergleichende Betrachtung. Zum anderen wird die bereits verabschiedete Unternehmenssteuerreform 2008 vorgestellt, ausgewählte Bereiche anhand ihrer Zielsetzungen beurteilt und aufgezeigt, ob die erarbeiteten Reformmodelle Berücksichtigung fanden. Abschließend werden die Erkenntnisse thesenartig zusammengefasst.
Gliederung
1. Einführung
1.1. Die deutsche Unternehmensbesteuerung im Wettbewerb
1.2. Schwerpunkt der Arbeit
2. Begriffsklärung
2.1. Rechtsformneutralität
2.2. Finanzierungsneutralität
2.3. Leistungsfähigkeitsprinzip
3. Zwei Reformmodelle für die Unternehmensbesteuerung
3.1. Stiftung Marktwirtschaft: „Allgemeine Unternehmenssteuer“
3.1.1. „Allgemeine Unternehmenssteuer“ – Rechtsformneutralität bei der Besteuerung
3.1.2. neue Gemeindefinanzierung
3.1.2.1. Grundsteuer und Bürgersteuer
3.1.2.2. kommunale Unternehmenssteuer und Beteiligung am Lohnsteueraufkommen
3.1.3. Vom Halbeinkünfteverfahren zum Teileinnahmeverfahren
3.1.4. Anwendungseinschränkung für kleine Unternehmen und Anteilseigener
3.1.4.1. transparente Entnahmebesteuerung
3.1.4.2. Kleinunternehmerregelung
3.1.5. Vor- und Nachteile des Reformvorschlags
3.2. „Duale Einkommensteuer“ vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
3.2.1. duale statt synthetische Einkommensteuer
3.2.1.1. Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (Kategorie 1)
3.2.1.2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Kategorie 2)
3.2.1.3. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kategorie 3)
3.2.1.4. Abgeleitete Einkünfte (Kategorie 4)
3.2.2. Gewinnspaltung und Berechnung der Eigenkapitalverzinsung
3.2.3. Einkünfteverteilung
3.2.4. getrennte Steuertarife
3.2.5. Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften
3.2.6. Behandlung der Gewerbesteuer
3.2.7. Vor- und Nachteile der Dualen Einkommensteuer
3.3. Vergleich der Konzepte
4. Die Unternehmenssteuerreform 2008
4.1. Ziele der Großen Koalition
4.2. Entwicklungsgeschichte der Reform
4.3. Überblick über die Eckwerte der Reform
4.4. Betrachtung der Änderungen im Einzelnen
4.4.1. Kapitalgesellschaften
4.4.2. Gewerbesteueränderungen
4.4.3. Besteuerung von Personenunternehmen
4.4.4. Verbesserung der Ansparabschreibungen
4.4.5. Einführung der Abgeltungssteuer
4.4.5.1 Erträge aus privaten Kapitalanlagen
4.4.5.2 Erträge aus betrieblichen Kapitalanlagen
4.4.5.3 Bemessungsgrundlage
4.4.5.4. Steuerabzug
4.4.5.5. Verluste
4.4.6 Gegenfinanzierungsmaßnahmen
4.4.6.1 Wegfall des Betriebsausgabenabzuges der Gewerbesteuer
4.4.6.2. Abschaffung der degressiven Afa nach § 7 II EStG
4.4.6.3. Einschränkung des Sofortabzugs für geringwertige Wirtschaftsgüter
4.4.6.4. Einschränkung von Gestaltungen durch Wertpapierleihe
4.4.6.5. Verschärfungen beim Mantelkauf (§ 8 IV KStG)
4.4.6.6. Besteuerung von Funktionsverlagerungen
4.4.6.7 Einschränkung des Abzugs von Finanzierungskosten und –anteilen
4.4.6.7.1. Modifizierung der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
4.4.6.7.2. Modifizierte Zinsschranke statt § 8 a KStG
4.4.8 Steuertarife im Wettbewerb
4.4.9. Berücksichtigung der Reformkonzepte
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Ziel der vorliegenden Arbeit ist die vergleichende Analyse zweier prominenter Reformmodelle zur Neugestaltung der deutschen Unternehmensbesteuerung sowie die kritische Untersuchung der tatsächlich verabschiedeten Unternehmenssteuerreform 2008 im Hinblick auf ihre Zielsetzungen.
- Darstellung der Konzepte „Allgemeine Unternehmenssteuer“ (Stiftung Marktwirtschaft) und „Duale Einkommensteuer“ (Sachverständigenrat).
- Analyse der Unternehmenssteuerreform 2008 mit Fokus auf Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen.
- Untersuchung der Gegenfinanzierungsmaßnahmen und der Einführung der Abgeltungssteuer.
- Bewertung der Rechtsform- und Finanzierungsneutralität der Reformvorschläge im Vergleich zur realisierten Gesetzgebung.
Auszug aus dem Buch
3.1.1. „Allgemeine Unternehmenssteuer“ - Rechtsformneutralität bei der Besteuerung
Hauptziel des Reformmodells ist die Erweiterung der Körperschaftssteuer zu einer auch alle Personengesellschaften umfassenden „allgemeinen Unternehmensteuer“.9 Die Gewerbesteuer soll im Ganzen abgeschafft werden. Dadurch soll die nominell hohe Steuerbelastung für Unternehmen von derzeit 39 % auf den an sich attraktiven Körperschaftssteuersatz von 25 % gesenkt werden.10 Zur Wahrung der Rechtsformneutralität der Besteuerung müsse die Absenkung der Unternehmensbesteuerung auch Personenunternehmen betreffen. Darin eingeschlossen sind neben den Personenhandelsgesellschaften, solche, die unternehmerisch tätig sind und unternehmerisch tätige natürliche Personen (Einzelunternehmer). Als positive Folge einer allgemeinen Unternehmenssteuer könne somit der Dualismus in der Unternehmensbesteuerung – das Nebeneinander von transparenter Besteuerung der Personengesellschaften und getrennter Besteuerung der Kapitalgesellschaften – wegfallen.11
Die steuertechnische Unterscheidung nach dem Trennungsprinzip zwischen Unternehmens und Unternehmerebene wird nun ebenfalls auf die Personenunternehmen angewandt. Wie Kapital- können nun gleichfalls Personengesellschaften die niedrige proportionale Besteuerung für im Unternehmen einbehaltene Gewinne im Gegensatz zur derzeit geltenden progressiven Besteuerung für sich beanspruchen (Thesaurierungsvorteil).12 Weiterhin progressiv besteuert werden ausgeschüttete Gewinne, Zinsen und andere private Kapitaleinkommen.13
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der Wettbewerbsproblematik des deutschen Unternehmenssteuerrechts und Definition der Zielsetzung der Studienarbeit.
2. Begriffsklärung: Erläuterung der steuerrechtlichen Kernprinzipien Rechtsformneutralität, Finanzierungsneutralität und Leistungsfähigkeitsprinzip.
3. Zwei Reformmodelle für die Unternehmensbesteuerung: Vergleichende Analyse der „Allgemeinen Unternehmenssteuer“ der Stiftung Marktwirtschaft und der „Dualen Einkommensteuer“ des Sachverständigenrates.
4. Die Unternehmenssteuerreform 2008: Detaillierte Betrachtung der verabschiedeten Reform, ihrer Ziele, Gegenfinanzierungsmaßnahmen und Auswirkungen auf unterschiedliche Unternehmensformen.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Reformmodelle und des tatsächlichen Reformergebnisses unter Berücksichtigung der kritischen Punkte.
Schlüsselwörter
Unternehmensbesteuerung, Rechtsformneutralität, Finanzierungsneutralität, Gewerbesteuer, Unternehmenssteuerreform 2008, Abgeltungssteuer, Duale Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Thesaurierungsbegünstigung, Zinsschranke, Leistungsfähigkeitsprinzip, Standortwettbewerb.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Neugestaltung der deutschen Unternehmensbesteuerung durch die Analyse zweier theoretischer Reformmodelle und deren Abgleich mit der tatsächlich umgesetzten Unternehmenssteuerreform 2008.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, die Rechtsform- und Finanzierungsneutralität sowie die Abschaffung bzw. Reform der Gewerbesteuer.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Reformmodelle die Unternehmensbesteuerung verbessern können und inwieweit die tatsächlich verabschiedete Reform diesen Ansprüchen gerecht wurde.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Der Autor führt eine deskriptive Darstellung der Reformmodelle durch, gefolgt von einer kritischen und vergleichenden Analyse der gesetzlichen Änderungen im Kontext ökonomischer Zielvorgaben.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der beiden Modelle (Stiftung Marktwirtschaft und Sachverständigenrat), den Vergleich dieser Konzepte und eine detaillierte Prüfung der Unternehmenssteuerreform 2008 (Tarifsenkungen, Abgeltungssteuer, Zinsschranke).
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Neben dem Kernthema der Unternehmensbesteuerung prägen Begriffe wie Rechtsformneutralität, Abgeltungssteuer, Zinsschranke und Thesaurierungsbegünstigung die Analyse.
Warum ist die Gewerbesteuer im Kontext der Reform so umstritten?
Sie gilt als Standortnachteil und als Belastung, die das Leistungsfähigkeitsprinzip verletzt, weshalb die Reformkonzepte ihre Abschaffung fordern, während sie in der Realität fortbesteht.
Welchen Zweck verfolgt die neu eingeführte Zinsschranke?
Sie soll die steuergetriebene Verlagerung von Betriebsausgaben ins Inland und Betriebseinnahmen ins Ausland unterbinden, indem der Zinsabzug in Abhängigkeit vom steuerlichen Gewinn begrenzt wird.
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- Rolf Beiersdorff (Author), 2007, Neugestaltung der Unternehmensbesteuerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113547