Zukunftsmodelle für eine erweiterte Europäische Union. Quo Vadis EU?


Trabajo de Seminario, 2003

26 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Prozess der Europäischen Integration insbesondere dem Gipfel von Amsterdam seit

3. Ausgewählte Vorschläge und Zukunftsvorstellungen Weiterentwicklung der Europäischen Union zur
3.1 Der "Dehaene Bericht"
3.2 Joschka Fischer
3.3 Tony Blair
3.4 Lionel Jospin
3.5 Die Erklärung von Laeken zur Zukunft der EU
3.6 Guy Verhofstadt

4. Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union
4.1 Aufgabe, Funktion und Arbeitsweise des Konvents
4.2 Erste Ergebnisse der Konventsberatungen

5. Staatenbund oder Bundesstaat. Die Zukunft der EU aus der Sicht der Wissenschaft.

6. Fazit

7. Literatur

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

Zum 1. Mai 2004 werden aller Voraussicht nach 10 neue Mitglieder in die Europäische Union (EU) aufgenommen, so dass diese dann über nunmehr 25 Mitglieder verfügt. Weitere Staaten sollen in den nächsten Jahren folgen. Aus diesem Grunde herrscht weitgehende Einigkeit, dass, um die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und ihrer Organe auch weiterhin gewährleisten zu können, dringende und mehr oder weniger weitreichende Reformen hinsichtlich des Aufbaus und der Arbeitsweise der Europäischen Organe notwendig sind. In diesem Zusammenhang wird auch verstärkt über die endgültige Zielsetzung, die "Finalität" des Europäischen Integrationsprozesses diskutiert. Dabei geht es - stark vereinfacht ausgerückt - um die Fragestellung, ob am Ende der Europäischen Integration ein Staatenbund oder ein Bundesstaat stehen soll bzw. kann, d.h. um die zukünftige Rolle der Nationalstaaten und somit auch um die Frage der Kompetenzverteilung und -abgrenzung zwischen den einzelnen Akteuren und Ebenen in einem vereinten Europa.

In der hier vorliegenden Hausarbeit möchte ich mich mit der Zukunft der EU und den verschiedenen hierzu vorhandenen Modellen beschäftigen. In Kapitel drei werde ich daher zunächst anhand von ausgewählten Reden von Europäischen Spitzenpolitikern sowie dem "Dehaene-Bericht" und der Erklärung des Europäischen Rates auf dem Gipfel von Laeken verschiedene Ordnungsvorstellungen einer erweiterten Europäischen Union und eines integrierten Europas skizzieren, bevor ich in Kapitel 5 die Dinge aus der Sicht einiger Wissenschaftlicher kritisch reflektieren möchte. Um jedoch den Prozess der Europäischen Integration besser verstehen zu können, werde ich zunächst in Kapitel 2 kurz die bisherige Entwicklung der Europäischen Integration aufzeigen und dabei die wichtigsten Stationen aufführen, um dann nä- her auf die aktuellen Maßnahmen und -prozesse, die seit dem Gipfel von Amsterdam im Jahre 1998 ergriffen wurden bzw. stattgefunden haben, einzugehen. Mit dem zur Zeit in der Endphase seiner Beratungen sich befindenden "Europäischen Konvent zur Zukunft der EU" befaßt sich Kapitel 4.

Auf eine genaue Erklärung der bestehenden Europäischen Organe und ihrer Arbeitsweise und Aufgaben möchte ich, sofern nicht für das Verständnis unabdingbar notwendig, verzichten, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Ebenso werde ich hier nicht auf die möglichen Auswirkungen der aktuellen Krisen und Probleme in den internationalen, v.a. den transatlantischen, Beziehungen eingehen.

2. Der Prozess der Europäischen Integration insbesondere seit dem Gipfel von Amsterdam

Bereits vor dem zweiten Weltkrieg gab es Vorschläge für eine wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit der Staaten in Europa bis hin zu der Idee der Schaffung einer Europäischen Föderation, welche vor allem auf dem Wunsch nach dauerhaften Frieden in Europa basierte. Einer der prominentesten Vertreter dieser Paneuropa-Idee war der Österreicher Richard Coudenhove-Kalergi. Direkt nach Ende des zweiten Weltkrieges wurden solche Ideen wieder aufgegriffen, es kam zu zahlreichen "europäischen" Kongressen und Versammlungen auf denen verschiedene Modelle und Vorschläge diskutiert und propagiert wurden.[1]

Anfang der 1950er Jahre entwickelte der damalige Französische Außenminister Robert Schuman zusammen mit seinem Landsmann Jean Monnet den sogenannten "Schuman-Plan".

Dieser sah vor, die wichtigsten Schlüsselindustrien unter eine gemeinsame Europäische Kontrolle zu stellen und führte schließlich zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der sogenannten Montanunion. Hauptmotivation für die verstärkte Europäische Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, aber partiell auch politischem und militärischem Gebiet war zunächst die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in ein gesamteuropäisches System um so den Frieden dauerhaft zu sichern und Deutschland die Möglichkeit einer erneuten Aggression gegen seine Nachbarn zu nehmen.

Diesem Ziel diente auch die geplante Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) Mitte der 1950er Jahre. Trotz des Scheiterns derselben wurden seither dennoch zahlreiche weitere Schritte zur verstärkten europäischen Zusammenarbeit unternommen. Nachfolgend die wichtigsten Stationen der letzten Jahrzehnte bis zum Gipfel von Amsterdam im Jahre 1997:

1957: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit Unterzeichnung der "Römischen Verträge" durch die sechs Gründungsmitglieder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

1966: Luxemburger Kompromiß, der den Mitgliedsstaaten in Fragen von nationalem Interesse ein Vetorecht einräumt.

1972: Aufnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland in die EWG.

1972: Einführung des Europäischen Währungsverbundes, der 1979 durch das Europäische Währungssystem (EWS) abgelöst wurde.

1976: Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG), in welche die EWG integriert wurde.

1979: Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

1981/ Erweiterung der EG um Griechenland (1981) sowie Portugal und Spanien (1986) auf

1986: nunmehr 12 Mitglieder.

1985: Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) durch den Europäischen Rat[2], welche u.a. die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, d.h. Schaffung einer Zone freien Waren-, Dienstleistungsund Personenverkehrs, die sukzessive Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments, die Einführung des qualifizierten Mehrheitsentscheids und die Ausweitung der Kompetenzen auf neue Bereiche beinhaltete.[3]

1991: Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht auf dem Gipfel des Europäischen Rates im niederländischen Maastricht, der u.a. die Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) mit einer gemeinsamen Währung (welche 1999 eingeführt wurde) und die Gründung einer Europäischen Union vorsah. Hierin wurden auch erste Schritte zur Schaffung einer gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik (GASP) und zur verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres verabredet.

01. Januar 1995: Gründung der Europäischen Union (EU) und Aufnahme von drei neuen Mitgliedern: Finnland, Österreich und Schweden.

Die Einheitliche Europäische Akte und der Vertrag von Maastricht stellen zweifelsohne bis Mitte der 1990er Jahre die größten Reformen der Römischen Verträge dar und waren Meilensteine der Vertiefung der Europäischen Integration. Durch diese und andere Maßnahmen und Verträge erfolgte eine kontinuierliche Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen und die "vertragsrechtliche Verankerung effizienterer und demokratischerer institutioneller Verfahrens- und Entscheidungsregeln."[4] Der nächste Schritt zu einer Reform der Europäischen Union stellte der Gipfel von Amsterdam im Jahre 1997 dar. Der hier unterzeichnete Vertag überführte große Teile der ehemals dritten Säule (Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres) in die erste Säule "Gemeinschaftskompetenzen"[5] und sah u.a. die Ausweitung des Mehrheitsprinzips bei Abstimmungen im Europäischen Rat auf weitere Politikfelder und der Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments vor. Dennoch bedarf es nach wie vor bei vielen Entscheidungen im Europäischen Rat, insbesondere bei den wichtigen und zentralen Politikbereichen, der Einstimmigkeit.[6] Da der Gipfel von Amsterdam es nicht geschafft hatte, sich auf grundlegende institutionelle Veränderungen festzulegen, welche für eine Erweiterung der Union aber unabdingbar sind, mußte eine neue Regierungskonferenz zu diesem Thema einberufen werden.

Auch diese Konferenz, welche im Dezember 2000 in Nizza stattfand, brachte aufgrund einer fehlenden gemeinsamen deutsch-französischen Position insgesamt eher dürftige Ergebnisse. Sie sehen wie folgt aus[7]:

- Bis zum Jahr 2004 soll eine exakte Abgrenzung der Kompetenzen von EU und ]Mitgliedstaaten sowie der Regionen erfolgen, die Verträge vereinfacht werden.
- Die Stimmverteilung im Rat wurde geändert und neu festgelegt.
- Die Schwelle für den qualifizierten Mehrheitsentscheid wurde auf 73,5% erhöht, er muß nun in rund 40 weiteren nachgeordneten Themenfeldern angewendet werden.
- Ab dem Jahr 2005 gilt das Prinzip "ein Land ein Kommissar", so dass die EU- Kommission deutlich anwachsen dürfte.
- Neuregelung der Sitzverteilung im Europäischen Parlament (EP), dass nicht mehr als 700 Sitze haben darf.
- Abschaffung des Vetorechts, dennoch müssen mindestens[8] Staaten einer Maßnahme zustimmen, um diese wirksam werden zu lassen.

Erst während der Belgischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2001 wurden zahlreiche Fortschritte erzielt und die "Erklärung von Laeken" zur Zukunft der EU (siehe Kapitel 3.5) verabschiedet. Hierin wurde "ein äußerst breit angelegtes und ehrgeiziges Reformwerk angestoßen, welches fast sämtliche Politiken und Strukturen der Union einschließt."8 Zudem beinhaltete sie ein sehr breites Mandat für den zur Zeit tagenden Konvent zur Zukunft der Europäischen Union, auf den in Kapitel 4 näher eingegangen werden soll.

Bereits im Oktober 1999 setzte der Europäische Rat einen "Grundrechte Konvent" ein. Dieser bestand aus 62 Mitgliedern, entsendet von den nationalen Parlamente, dem EP, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedsstaaten, und tagte unter dem Vorsitz des Alt- Bundespräsidenten und ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog. Der Konvent legte im September 2000 einen Entwurf einer "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" vor. Sie umfaßt 54 Artikel, enthält auch soziale und wirtschaftliche Grundrechte und könnte nach der Ansicht von Wissenschaftlern und Experten später einmal Bestandteil einer europäischen Verfassung werden. Auch wenn dieses für die Europäische Integration so wichtige Dokument noch keine Rechtsverbindlichkeit erlangt hat, so kann sie doch als Meilenstein auf dem Weg zu einer künftigen EU-Verfassung gesehen werden.[9]

Was die geplante Erweiterung der EU nach Osten betrifft, so sind mittlerweile die Beitrittsverhandlungen mit insgesamt 10 Bewerbern - Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern - abgeschlossen. Diese 10 Staaten werden vorbehaltlich der Ratifizierung der Beitrittsverträge durch diese selbst am 01. Mai 2004 der EU beitreten und wenig später an den nächsten Direktwahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Die EU würde damit die Zahl von 25 Mitgliedern erreichen; es dürften zukünftig aber noch mehr werden. So sollen voraussichtlich 2007 Bulgarien und Rumänien der EU beitreten, mit der Türkei unter bestimmten Voraussetzungen ab Ende 2004 Verhandlungen über einen Beitritt geführt werden.

Bis zur Erweiterung der EU sind aber noch einige Aufgaben und Probleme zu bewältigen, so z.B. die in Nizza beschlossenen exakte Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den verschiedenen "föderalen" Ebenen (EU-Kommission, Nationalstaaten, subnationale Ebene (z.B. die deutschen Bundesländer)). Eine solche Abgrenzung wurde v.a. von den Deutschen Bundesländern immer wieder vehement gefordert. Sie soll dazu beitragen, die Transparenz und Akzeptanz von Europa zu erhöhen und eine schleichende Ausweitung der Kompetenzen durch die Kommission selbst zu verhindern.

Trotz der bereits großen und vielfältigen Integrationsmaßnahmen ist es vermutlich noch ein weiter und unter Umständen schwieriger Weg bis zur Vollendung der Integration Europas, für deren finale Ausgestaltung nachfolgend verschiedene Ideen vorgestellt werden.

3. Ausgewählte Vorschläge und Zukunftsvorstellungen zur Weiterentwicklung der Europäischen Union

3.1 Der "Dehaene-Bericht"

Der Präsident der Europäischen Kommission Romano Prodi berief Anfang September 1999 eine Expertenkommission, bestehend aus dem belgischen Ex-Premier Jean Luc Dehaene, dem Alt-Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker und dem ehemaligen britischen Handelsminister Lord David Simon of Highbury, ein, die den Auftrag erhielt institutionelle Probleme der geplanten EU-Erweiterung aufzuzeigen und Argumente für die Notwendigkeit der Verabschiedung einer breit angelegten Reform der EU-Organe zu liefern. Das Mandat erstreckte sich jedoch nicht auf die Erarbeitung konkreter Ausgestaltungsvorschläge. Die drei Experten legten Mitte Oktober 1999 ihren Bericht "Die institutionellen Auswirkungen der Erweiterung" vor. Hierin gaben sie folgende Empfehlungen für eine zukünftige EU-Reform:[10]

1. Die vier bislang existierenden Verträge (EU-, EG-, Euratom-, EGKS-Vertrag) sollten zu einem Text zusammengefasst werden, der dann wiederum der erste Teil eines zweiteilig aufgebauten Unionsvertrages wäre. Hierdurch könnte die Zahl der notwendigen Vertrags- änderungen verringert und die Akzeptanz von Europa seitens der Bürger deutlich erhöht werden. Dieser erste Teil sollte nach Ansicht der Experten nur die Ziele und Grundsätze, die Bürgerrechte und den institutionellen Rahmen der EU enthalten. Er dürfte auch weiterhin nur einstimmig geändert und müßte anschließend von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
2. Der zweite Teil des neuen Unionsvertrages solle alle anderen Vorschriften der derzeitigen Verträge, wie z.B. die einzelnen Gemeinschaftspolitiken und die Kompetenzabgrenzungen, enthalten. Dieser Vertragsteil solle zukünftig eigenständig vom Europäischen Rat und dem EP und ohne Ratifizierung geändert werden können. Die EU würde damit gewissermaßen eine bislang nicht vorhandene "Kompetenz-Kompetenz" bekommen.
3. Reformierung des institutionellen Gefüges der EU, wobei die Größe und Zusammensetzung der Kommission und die Stimmengewichtung im Rat überprüft, die Autorität des Kommissionspräsidenten gestärkt, das Prinzip der qualifizierten Mehrheitsentscheidung und das Mitentscheidungsrecht des Parlaments ausgeweitet werden sollte. Auch sei in diesem Zusammenhang die Frage der Rechtspersönlichkeit der Union zu klären.
4. Befürwortung der Integration der WEU in die Europäische Union im Zuge der GASP.
5. Beauftragung des Europäischen Hochschulinstitutes in Florenz mit der Vollendung der seinerseits geleisteten umfangreichen Vorarbeiten zur Thematik der Neuordnung der Verträge.

Die Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Verträge und ihrer Änderungsmodalitäten werden von den drei Politikern damit begründet, dass das einst für sechs Mitglieder geschaffene System nicht länger funktioniere. Dabei gehe es ihnen aber keineswegs um eine grundsätzliche Neuausrichtung, da die tragenden Elemente der bestehenden Struktur der Zusammenarbeit in Europa beibehalten werden müßten.[11] Gerade die geplante Erweiterung um 10 oder mehr Mitglieder dränge zu zügigen Reformen, die noch vor der Erweiterung abgeschlossen sein sollten. Zudem sei "in absehbarer Zukunft kein besserer Zeitpunkt für diese Art institutionelle Reform [...] auszumachen."[12] Durch die Reformen werde die Handlungsfähigkeit der Institutionen gestärkt und die Transparenz und erhöht somit eine bessere Vermittlung der Entscheidung gegenüber dem Bürger möglich, so die weitere Begründung der drei Politiker in ihrem Bericht.

[...]


[1] Zur Entwicklung des Europäischen Integrationsgedankens zwischen den beiden Weltkriegen und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg siehe u.a. Hrbek, S. 178-180

[2] Der Europäische Rat, in den 1960er Jahren geschaffen, ist das endgültige und rechtsverbindliche Beschlüsse fassende Organ der EG bzw. EU, dem die jeweiligen Staatsund Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten und der Präsident der Europäischen Kommission angehören und der sich in der Regel zweimal jährlich trifft. Der Vorsitz wechselt dabei im halbjährlichen Turnus zwischen den Mitgliedsstaaten.

[3] Eine kurze Zusammenfassung der Inhalte der EEA findet man u.a. bei Bundeszentrale ..., S. 143

[4] Müller-Brandeck-Bocquet, S. 53

[5] Nach dem Vertrag von Maastricht basiert die EU auf drei Säulen: 1. Die Europäische Gemeinschaft mit den vorhandenen Gemeinschaftskompetenzen, 2. Die Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik (GASP) und 3. Die Zusammenarbeit in der Innenund Rechtspolitik.

[6] Vgl. u.a. Müller-Brandeck-Bocquet, S. 55

[7] Zu den Ergebnissen des Gipfels von Nizza siehe u.a. Müller-Brandeck-Bocquet, S. 67-69

[8] Europa Büro ..., S. 9

[9] Zum Inhalt der "Grundrechte Charta" und ihrer Bedeutung siehe u.a. Müller-Brandeck-Bocquet, S. 64-66

[10] Der "Dehaene-Bericht" ist u.a. vollständig abgedruckt bei Loth, Wilfried, S. 227-240. Zu den Ergebnissen siehe auch Müller-Brandeck-Bocquet, S. 57-58

[11] Vgl. Von Weizsäcker ..., S. 228

[12] Ebd., S. 240

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Zukunftsmodelle für eine erweiterte Europäische Union. Quo Vadis EU?
Universidad
Justus-Liebig-University Giessen  (Institut für Politikwissenschaft)
Curso
Seminar: Regionale Kooperation. Zur Gestaltung von Binnen- und Außenbeziehungen am Beispiel Mercosur und EU
Calificación
1,5
Autor
Año
2003
Páginas
26
No. de catálogo
V113716
ISBN (Ebook)
9783640142804
ISBN (Libro)
9783640143313
Tamaño de fichero
599 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Vadis, Seminar, Regionale, Kooperation, Gestaltung, Binnen-, Außenbeziehungen, Beispiel, Mercosur
Citar trabajo
Dipl. Geogr. Christian Momberger (Autor), 2003, Zukunftsmodelle für eine erweiterte Europäische Union. Quo Vadis EU?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113716

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