Die Wahl Sigismunds von Luxemburg zum Römischen König im Lichte der Goldenen Bulle


Term Paper, 2006

17 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Goldene Bulle und ihre Auswirkungen am historischen Beispiel
2.1. Die Grundgedanken der Goldenen Bulle von 1356
2.2. Das Jahr 1410 und die Situation im Römischen Reich
2.3. Zur Person: Sigismund von Luxemburg
2.4. Die Wahl Sigismunds im Lichte der Goldenen Bulle
2.4.1. Die Doppelwahl von 1410
2.4.2. Die zweite Wahl Sigismunds 1411
2.4.3. Die Umsetzung der Goldenen Bulle

3. Schlussbetrachtungen

4. Quellenund Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Goldene Bulle von 1356[1] gilt im historischen Kontext als Meilenstein in der Verfassungsund Gesetzesgeschichte des Römischen Reiches. Mit ihr reagierte Karl IV. auf regelmäßig aufgetretene Missstände, Unklarheiten und Streitigkeiten unter den Mächtigen im Reich gerade in Bezug auf den Aspekt der Königswahl. Doch was genau beinhalten die Regelungen, die in der Goldenen Bulle niedergeschrieben wurden? Und wie wurden diese konkret umgesetzt?

Dieser Aufsatz wird sich mit den Bestimmungen der Goldenen Bulle auseinandersetzen und diese schließlich am Beispiel der Wahl Sigismunds[2] von Luxemburg zum Römischen König hinsichtlich der Konsequenz in der Umsetzung und somit der Bedeutung der Goldenen Bulle überprüfen: Wie genau wurden die einzelnen Aspekte bei der Durchführung der Wahl Sigismunds genommen?

Die Sigismundforschung selbst ist ein intensiv betriebenes Feld, in dem sich vor allem Joseph von Aschbach[3] im 19. Jahrhundert und Jörg K. Hoensch[4] in der jüngeren Zeit verdient gemacht haben (um nur die bedeutendsten unter den Sigismundforschern zu nennen). Die Literaturlage zu diesem Thema ist demnach relativ gut. Ebenso sieht es mit der Quellenlage[5] aus. Eine Vielzahl der Urkunden Sigismunds sind in den Reichstagsakten[6] zusammengetragen und kritisch editiert, ausführliche Regesten[7] findet man in zwei Bänden der Regesta Imperii[8].

Nach einer langen geschichtsschreiberischen Stille während der Regierungszeiten Wenzels und Ruprechts und der daraus resultierenden Quellenarmut, gab es am Hofe Sigismunds einen Historiographen namens Eberhart Windeck, dessen Handschriften zwar zahlreich sind, dafür aber nicht allzu gut in der Geschichtswissenschaft publiziert wurden[9].

Zunächst wird vorliegende Arbeit nun eine kurze Einführung zu den Inhalten der Goldenen Bulle, zur Situation im Reich um 1400 im Allgemeinen und zur Person Sigismunds im Speziellen geben. Anschließend sollen die vorab aufgestellten Fragen mit Hilfe der erwähnten Quellen und Literatur diskutiert und geklärt werden.

2. Die Goldene Bulle und ihre Auswirkungen am historischen Beispiel

Die Bezeichnung der Nürnberger Gesetze (so der eigentliche Name der Urkunde) als Goldene Bulle resultiert vom vergoldeten Wachssiegel Karls IV. und ist der heute deutlich bekanntere Name. Doch was macht diese Urkunde so besonders? Welche Regelungen wurden in diesem spätmittelalterlichen Rechtswerk verankert?

2.1 Die Grundgedanken der Goldenen Bulle von 1356

Der wohl bedeutendste Aspekt der Goldenen Bulle ist die Festlegung der Modalitä- ten der Wahl zum Römischen Königs[10]. Die Stadt Frankfurt wurde zum Wahlort erklärt und neben dem genauen zeremoniellen Ablauf der Wahl auch der Kreis der Königswähler sowie deren Privilegien festgelegt. Die wahlberichtigten Fürsten, die Kurfürsten, waren die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen, der Pfalzgraf bei Rhein und der Markgraf von Brandenburg (durch diese Festlegung erfolgte ein endgültiger Ausschluss der Habsburger und im Gegenzug eine Privilegierung der Luxemburger Dynastie). Um Unklarheiten über die Vererbung der Kurstimme zukünftig zu verhindern, erfolgte des weiteren eine Regelung der Erbfolge innerhalb der Kurfürstentümer. Keine Erwähnung in der Goldenen Bulle finden päpstliche Approbationsansprüche, stattdessen wurde die Prinzipien der Mehrheitswahl und der Einmündigkeit über den Wahlausgang - das heißt die Abstimmung als Kolloquium - festgeschrieben. Wahlabsprachen und die Verpfändung von Kurlanden (oder Teilen davon) wurde untersagt. Viele dieser Ansätze sind historisch gewachsen und ließen sich im Laufe der Zeit mühelos umsetzen, andere führten durchaus noch zu versuchter Gegenwehr[11]. Ziel Karls IV. war es, die bestehenden Missstände im Reich und Streitigkeiten um Stimmrecht, Wahlausgang und Königsthron zu überwinden und das Reich und die Monarchie zu stärken[12].

2.2 Das Jahr 1410 und die Situation im Römischen Reich

Als am 18. Mai 1410 König Ruprecht stirb, ist die Situation im Heiligen Römischen Reich alles andere als einfach und die Suche nach einem potentiellen Nachfolger durchaus mit besonderen Schwierigkeiten belastet. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe:

Als erstes ist in diesem Zusammenhang der 1400 durch die rheinischen Kurfürsten abgesetzte böhmische König Wenzel zu nennen. Dieser sowie dessen Anhänger erkannten die Rechtmäßigkeit der Absetzung nicht an und sahen keine Notwendigkeit für eine erneute Königswahl, da es ja noch einen legitimen Römischen Kö- nig - nämlich König Wenzel - gäbe[13].

Einen weiteren Grund für Differenzen zwischen den Kurfürsten stellte das seit 1378 bestehende Große Schisma dar. In Avignon residierte Papst Benedikt XIII., in Rom hingegen Papst Gregor XII.. Letzterem standen Pfalzgraf Ludwig und Erzbischof Werner von Trier nahe, während die Erzbischöfe Johann II. von Mainz und Friedrich III. von Köln dem dritten Papst des großen Schismas, Johannes XXIII. (seit 1409 in Pisa) anhingen. Doch ohne die gemeinsame Anerkennung eines Papstes durch alle Kurfürsten gemeinsam war eine einmütige Königswahl nicht realisierbar[14].

Eine dritte Problematik stellt die Frage nach der brandenburgischen Kurstimme dar. Der eigentliche Besitzer der Mark Brandenburg war Sigismund von Luxemburg, König von Ungarn, doch hatte er diese seit 1397 zu großen Teilen an Sigismunds Vetter, den Markgraf Jobst[15] von Mähren (und einige weitere Gebiete an den Herzog von Pommern und den Deutschen Orden), verpfändet. Jobst von Mähren erhob deshalb ebenfalls Anspruch auf die Ausübung Kurstimme[16].

Als sich abzeichnete, dass die Krone des Römischen Reiches auf Grund des Mangels an fähigen Kandidaten zu den Luxemburgern übergehen würde, kristallisierte sich Sigismund als möglicher Thronanwärter heraus. Doch auf Grund des Großen Schismas gelang es Pfalzgraf Ludwig III. und Erzbischof Werner von Trier nicht, die anderen rheinischen Kurfürsten als Wähler Sigismunds zu gewinnen. Anfang Juni 1410 kündigte der Mainzer Erzbischof schließlich der Stadt Frankfurt und den Kurfürsten eine neue Königswahl im September an. Wegen der oben genannten Problematiken war die erfolgreiche Durchführung der Wahl sowie deren möglicher Ausgang jedoch mehr als nur ungewiss und der Thron Sigismund keinesfalls sicher.

Doch wer war Sigismund von Luxemburg eigentlich? Im folgenden Kapitel soll Sigismund von Luxemburg nun in aller Kürze vorgestellt werden:

[...]


[1] Goldene Bulle, MGH Const. XI.

[2] Es existieren verschiedene Schreibweisen des namens: oftmals „Sigismund“, manchmal aber auch „Siegmund“ oder „Sigmund“. In diesem Aufsatz soll (mit Ausnahme von Zitaten) erste Form verwand werden.

[3] Aschbach, Geschichte Kaiser Sigmunds.

[4] Hoensch, Herrscher; ders.: Luxemburger.

[5] Zu noch unbekannten Urkunden: Kraus, Unbekannte Quellen.

[6] Kerler, RTA.

[7] Altmann, Urkunden.

[8] Vgl. www.oeaw.ac.at: Die Sammlung der Regesta Imperii ist im Begriff, mit Hilfe eines internationalen Forschungsprojekts der österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien, der Regesta Imperii und des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Wien ergänzt zu werden. Schätzungsweise 30.000 Urkunden, Briefe und Mandate in lateinischer, deutscher und tschechischer Sprache als Resultat der regen politischen Aktivität Sigismund stehen bisher nur in veralteter und in kaum oder nicht übersetzten, rezipierten und edierten Versionen auf Ungarisch zur Verfügung. Diese Dokumente sollen nun erfasst, übersetzt, editiert und veröffentlicht werden. Die Arbeit Altmanns soll in diesem Zug ebenfalls überarbeitet und in einigen fehlerhaften Teilen auch korrigiert werden.

[9] Über die Qualität der Geschichtsschreibung Windecks und die Überlieferung seiner Handschriften siehe die Abhandlung bei: Lorenz, Geschichtsquellen, S. 266 f.

[10] Goldene Bulle, MGH Const. XI..

[11] Vgl. beispielsweise die Fälschung des Privilegium Maius.

[12] Goldene Bulle, MGH Const. XI..

[13] Aschbach, Geschichte, S. 283 f.

[14] Rogge, Die deutschen Könige, S. 76.

[15] Manchmal auch Jost genannt, u. a. bei Schrohe, Wahl.

[16] Aschbach, Geschichte, S. 283 f.

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Details

Title
Die Wahl Sigismunds von Luxemburg zum Römischen König im Lichte der Goldenen Bulle
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Historisches Seminar)
Course
Proseminar: König und Reich im Spätmittelalter: Die Goldene Bulle von 1356
Grade
1,7
Author
Year
2006
Pages
17
Catalog Number
V113757
ISBN (eBook)
9783640144600
ISBN (Book)
9783640145867
File size
460 KB
Language
German
Keywords
Wahl, Sigismunds, Luxemburg, Römischen, König, Lichte, Goldenen, Bulle, Proseminar, König, Reich, Spätmittelalter, Goldene, Bulle
Quote paper
Katharina Klinge (Author), 2006, Die Wahl Sigismunds von Luxemburg zum Römischen König im Lichte der Goldenen Bulle, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113757

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