Liquid-Ecstasy. Konsumformen, Risiken und Suchtgefahren


Term Paper, 2007

19 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschichte, Herkunft

3 Begriffsbestimmungen
3.1 Sucht
3.2 Abhängigkeit
3.3 Drogen/ Illegale Drogen
3.4 „Designer Drogen“
3.5 Konsummuster

4 Substanz
4.1 GHB (Gamma-Hydoxybutyrat = Gamma-Hydoxybuttersäure)
4.2 GBL (Gamma - Butyrolactan) und BDO (Gamma - Hydroxybutanol)

5 Dosierung und Effekte
5.1 GHB
5.2 GBL
5.3 BDO

6 Konsumformen

7 Risiken und Suchtgefahren

8 Rechtliche Würdigung

9 Fazit/ Schlusswort

10 Literaturverzeichnis

11 Abbildungsverzeichnis

12 Anlagen

1 Einleitung

Zwei Jugendliche kollabieren auf einem Fest und sind nicht mehr ansprechbar. Zwei Rettungswagen kommen vor Ort. Es stellt sich heraus, dass beide Jugendliche Atemstillstände haben und intubiert werden müssen. Die zwei gerufenen Notärzte kämpfen um das Leben der Jugendlichen, ihr Zustand ist zunächst sehr kritisch, doch sie überleben. Es stellt sich im nachhinein heraus, dass beiden Jugendlichen „Liquid Ecstasy“ in ihr Getränk gemischt wurde .

(eigene Darstellung nach einem Expertengespräch mit einem Polizist der Polizeidirektion Ravensburg, der dieses Geschehen miterlebt hat).

In letzter Zeit genoss „Liquid Ecstasy“ in den Medien den Ruf einer Modedroge oder „Vergewaltiger-Droge“, letzteres weil der Konsument dieser Droge sehr kontaktfreudig wird, sowie Müdigkeit und das Bedürfnis nach körperlicher Nähe verspürt. So war in der Biberacher Presse vom 23.05.2006 über GHB folgendes zu lesen:

„Experten bezeichnen jeglichen Konsum als Spiel mit dem Leben. Nach einer anfangs stimulierenden Wirkung treten totale Verwirrung und ein Filmriss ein, weswegen auch von K.O-Tropfen die Rede ist. Im überregionalen Bereich sollen mit dieser Droge Frauen ungewollt in Bewusstlosigkeit versetzt und anschließend missbraucht worden sein“ (www.biberach-presse.de/news. Zugriff: 14.04.2007).

Im Bereich der illegalen Drogen wird immer häufiger von „Liquid Ecstasy“ gesprochen. Mit „Liquid Ecstasy“ ist in aller Regel die Gamma-Hydroxy-Butansäure oder die Gamma-Hydroxy-Buttersäure, kurz GHB gemeint. Auch wird im Fachjargon von Gamma-Butyrolacton (GBL) und das 1,4 Butandiol (BDO) gesprochen. GHB, GBL und BDO haben mit Ecstasy - weder in der Wirkung noch mit der Substanz - absolut nichts gemeinsam. Der Stoff ist vor allem in der Party- bzw. Techno-Szene stark verbreitet.

Im Jahr 2005 wurden allein in Baden-Württemberg 28 Jugendliche in Kliniken eingeliefert, die nach Einnahme dieser Droge das Bewusstsein verloren hatten oder ins Koma gefallen waren (www.rp-online.de, Zugriff: 27.11.2005).

Die in dieser Hausarbeit aufgeführten Informationen stammen fast ausschließlich aus dem Internet, da Fachbücher zum Thema GHB, GBL, BDO oder „Liquid Ecstasy“ Mangelware sind. Das Internet stellt dafür eine schier unerschöpfliche Quelle dar, so ergab der Suchbegriff „Liquid Ecstasy“ bei www.google.de 607000 Treffer (Zugriff: 23.04.2007). Informationen zu diesem Thema sind beispielsweise auf Drogeninformationsseiten[1], User-Foren[2] oder Fachinformationsseiten von Apotheken[3] erhältlich. Das kann als ein Indiz für die Aktualität dieses Themas gedeutet werden.

2 Geschichte, Herkunft

GHB wurde im Frühjahr 1960 durch den französischen Chemiker und Pharmakologen Camille-Georges Wermuth im Auftrag der französischen Marine synthetisiert. Diese Synthese erfolgte im Rahmen eines Forschungsprogramms – Wermuth beschäftigte sich intensiv mit dem GHB ähnlichen Neurotransmitter GABA - am Marinestützpunkt in Toulon. Leiter des Programms war der französische Chirurg Henri Marie Laborit.

In den frühen 60er Jahren wurde GHB als intravenöses Narkosemittel genutzt. Aufgrund von häufig auftretenden Nebenwirkungen wie Erbrechen oder Krampfanfälle war die Anwendung von GHB als Narkosemittel in der Anästhesie jedoch auf die 60er und 70er Jahre beschränkt. GHB wurde auch als Hilfsmedikament beim Alkoholentzug eingesetzt, um das starke Verlangen nach Alkohol und Symptome wie Ängstlichkeit zu verringern. Aufgrund der muskelentspannenden Wirkung wurde GHB vereinzelt auch zur Geburtsunterstützung eingesetzt. GHB wurde auch als Schlafmittel eingesetzt, aufgrund der spezifischen Wirkweise (abruptes Aufwachen nach ca. drei Stunden Schlaf) konnte es jedoch als Schlafmittel nicht bestehen.

Mit dem Rückzug aus dem medizinischen/therapeutischen Bereich wurde der Stoff in den 80er Jahren aufgrund angeblich stimulierender Wirkung auf die Wachstumshormone bei Bodybuildern und angloamerikanischen Spitzensportlern eingesetzt. GHB wurde als Mittel zur Gewichtsreduktion vermarktet und war in den 80er Jahren in Drogerien frei verkäuflich. Aufgrund einer Reihe von Vergiftungsfällen wegen Überdosierung, sowie einzelner Meldungen über Todesfälle, wurde GHB in den USA verboten und erfreute sich seit dem Verbot auf enorme Nachfragen auf dem illegalen Drogenmarkt (vgl. http://www.polizei.sachsen-anhalt.de, Zugriff: 13.04.2007).

In den 90er Jahren tauchte GHB erstmals als neue „Designer-Droge“ in amerikanischen Clubs auf, wo es teilweise bewusst zur Wirkungsverstärkung anderer illegalen Drogen eingesetzt wurde. Mitte der 90er Jahren ist GHB in der englischen Club-Szene und seitdem in mehreren europäischen Staaten aufgetaucht. In Deutschland tauchte GHB erstmalig 1998 nach Razzien in deutschen Diskotheken auf. Der Stoff etablierte sich vor allem in der deutschen Party-Szene, wo er als „Liquid Ecstasy“ gerne zur Intensivierung anderer Drogen eingesetzt wurde.

Im medizinisch/therapeutischen Bereich ist GHB heutzutage ein bewährtes Medikament gegen Narkolepsie (Störung der Schlaf- und Wach-Rhythmik) und ein im klinischen Bereich eingesetztes Narkotikum mit dem Handelsname Somsanit®.

Presseberichten zu Folge wurde „Liquid Ecstasy“ in der letzten Zeit auch genutzt, um die Droge ahnungslosen Frauen und Mädchen in ihr Partygetränk zu mischen, um sie dann in einen komaähnlichen Zustand zu versetzten und sich dann an ihnen sexuell zu vergehen (vgl. Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Rauschgift 2004).

3 Begriffsbestimmungen

3.1 Sucht

Das Blaue Kreuz - Suchtkrankenhilfe - definiert Sucht als „… ein bestimmtes Verhaltensmuster, das mit einem unwiderstehlichen, wachsenden Verlangen nach einem bestimmten Gefühls- und Erlebniszustand beschrieben wird“ (http://www.blaues-kreuz.de, Zugriff: 16.04.2007).

Der Begriff „Sucht“ wurde 1968 von der WHO durch den Terminus Abhängigkeit ersetzt (MACHLEIDT 2004: 209).

3.2 Abhängigkeit

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Abhängigkeit als

„… psychisches und manchmal auch körperliches Zustandsbild als Folge der Einnahme einer psychotropen Substanz: Es ist charakterisiert durch Verhaltensstörungen und andere Störungen, die den Drang einschließen, die Substanz ständig oder periodisch zu sich zu nehmen, um deren psychischen Effekt zu erleben, und manchmal, um das Missbehagen beim Fehlen der Substanz zu vermeiden“ (SZAGUN 2005: 4).

Abhängigkeit lässt sich in psychische (seelische) und physische (körperliche) Abhängigkeit unterteilen. Die psychische Abhängigkeit ist primär durch den Wunsch gekennzeichnet, „…sich zentralnervös wirksame, psychotrope Substanzen zuzuführen, um deren positive Wirkung zu erleben.“ (MACHLEIDT 2004: 209). Sekundär ist der Wunsch bei nachlassender bzw. fehlender Wirkung oder den unangenehmen Entzugssymptomen sich erneut die Substanz zuzuführen und somit erneut die positive Wirkung der psychoaktiven Substanz zu bekommen.

MACHLEIDT (2004: 209) definiert physische Abhängigkeit als

„… Zustand veränderter Steuerungsmechanismen im zentralen und peripheren Nervensystem .., welcher unter der chronischen Zufuhr abhängigkeitsauslösender Substanzen eine Homöostase (Gleichgewicht) der Zell - und Organfunktionen erlaubt. Um dieses neue Gleichgewicht zu erhalten, muss zur Verhinderung eines Entzugssyndroms die entsprechende Substanz bei nachlassender Wirkung ständig zugeführt werden“.

3.3 Drogen/ Illegale Drogen

Drogen sind Substanzen, die eine Wirkung auf das zentrale Nervensystem haben und zur Abhängigkeit führen (können).

Illegale Drogen sind Drogen, deren Besitz, Handel und Anbau nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unter Strafe gestellt werden. Bei der Unterscheidung in legale und illegale Drogen handelt es sich um eine gesetzestechnische Maßnahme vor dem Hintergrund einer Wirkungs-Risiko Untersuchung (vgl. http://www.drogenlexikon.de, Zugriff: 15.04.2007).

3.4 „Designer Drogen“

Als Designer Drogen werden im engeren Sinne chemische Substanzen bezeichnet, die synthetisch hergestellt werden, um die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Designer Drogen verfügen im Gegensatz zu den klassischen Drogen über keinerlei natürliche Rohstoffbasis, sondern werden ausschließlich aus verschiedenen chemischen Substanzen hergestellt bzw. „designed“ (vgl. http://www.jugend-hilft-jugend.de, Zugriff 13.04.2007).

3.5 Konsummuster

Als „weiches Konsummuster“ gilt der Probier- und Gelegenheitskonsum. Hierbei hat der Drogenkonsum keinen zentralen Stellenwert im Alltag. Der Konsum wird als Freizeitkonsum zu bestimmten Anlässen betrieben und bleibt meistens eine vorübergehende altersbedingte Erscheinung, die später wieder deutlich in den Hintergrund rückt.

Ein „hartes Konsummuster“ liegt vor, wenn die Substanz dauerhaft und gewohnheitsmäßig über einen langen Zeitraum konsumiert wird und fest im Alltag integriert ist. Ein Indiz für ein „hartes Konsummuster“ ist ein häufiger zusätzlicher Gebrauch von Alkohol und/oder anderen illegalen Drogen (vgl. http://www.pille-palle.net, Zugriff: 14.04.2007).

4 Substanz

4.1 GHB (Gamma-Hydoxybutyrat = Gamma-Hydoxybuttersäure)

GHB ist ein Stoffwechselprodukt des im zentralen Nervensystem dämpfend wirkenden Neurotransmitters GABA (Gamma-Aminobuttersäure) und übt eine eigenständige Transmitterfunktion aus. Es wird stark vermutet, dass GHB eine zentrale Rolle im Regelmechanismus des physiologischen Schlafes spielt. GABA ist der wichtigste hemmende Neurotransmitter im Gehirn.

Synthetisches GHB ist eine farblose Flüssigkeit und wird, wie bereits einführend erwähnt, im medizinisch/therapeutischen Bereich als Narkotikum mit einschläfernden Eigenschaften ohne schmerzstillende Wirkung eingesetzt. Aufgrund einer unkalkulierbaren klinischen Wirkdauer und Nebenwirkungen wie beispielsweise Erbrechen, hat GHB in Deutschland als Narkosemittel immer mehr an Bedeutung verloren.

GHB ist auch als „Liquid-Ecstasy“ bekannt, jedoch ist es, wie bereits erwähnt, mit Ecstasy weder chemisch noch von der Wirkungsweise her verwandt. Die Bezeichnung „Liquid“ kommt daher, dass es als Flüssigkeit oral eingenommen wird. Von Expertenseite wird behauptet, dass es sich bei der Namensgebung um eine reine Marketing-Strategie der Dealer gehandelt hat. Als Erklärung der Strategie wird die Tatsache aufgeführt, dass die Dealer bewusst ähnlich klingende Namen benutzen um diejenigen Kunden zu gewinnen, die bereits Ecstasy konsumier(t)en (Vgl. Pallenbach: 1999).

[...]


[1] z.B.: http://www.drogenlexikon.de/html/illegale_drogen.html

[2] z.B.: http://www.land-der-traeume.de

[3] z.B.: http://www.pharma24.de

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Liquid-Ecstasy. Konsumformen, Risiken und Suchtgefahren
College
University of Applied Sciences Ravensburg-Weingarten
Course
Suchthilfe
Grade
1,0
Author
Year
2007
Pages
19
Catalog Number
V113929
ISBN (eBook)
9783640147038
ISBN (Book)
9783640147168
File size
448 KB
Language
German
Notes
23 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 15 Internetquellen.
Keywords
Liquid-Ecstasy, Suchthilfe
Quote paper
Holger Weilekes (Author), 2007, Liquid-Ecstasy. Konsumformen, Risiken und Suchtgefahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113929

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