Entlastung von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern. Der gezielte Einsatz von freiwillig Engagierten als Erfolgskonzept?


Bachelor Thesis, 2021

154 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und ihre Pflegekräfte
2.1 Begriffsbestimmungen
2.2 Entwicklung des Krankenhaussektors und des Fachkräftemangels in Krankenhäusern seit 1 9 9 1
2.3 Auswirkungen des Pflegenotstandes in deutschen Krankenhäusern
2.4 Gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften im Krankenhaus
2.5 Aufgaben der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern
2.6 Mögliche delegierbare Aufgaben der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern

3. Freiwillig Engagierte
3.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung
3.2 Entwicklung und Hintergründe des freiwilligen Engagements in Deutschland
3.3 Versicherung und Haftung von Engagierten im Gesundheitsbereich
3.4 Aktuelle Aufgaben von freiwillig Engagierten in Krankenhäusern
3.4.1 Einsatz von freiwillig Engagierten vor der Corona-Pandemie
3.4.2 Einsatz von freiwillig Engagierten, Medizinstudenten und anderen Berufsgruppen während der Corona-Pandemie

4. Onlinebefragung von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern
4.1 Methodik
4.2 Erläuterung des Fragebogens
4.3 Auswertung Teil 1 - Aufgaben der Pflegekräfte:
4.3.1 Patientenferne Aufgaben
4.3.2 Patientennahe Aufgaben
4.3.3 Mögliche zukünftige Aufgaben von freiwillig Engagierten
4.4 Vorläufige Potenzialanalyse der Entlastung durch freiwillig Engagierte
4.5 Auswertung Teil 2 - Freiwillig Engagierte im Krankenhaus
4.5.1 Bisheriger Personaleinsatz und Erfahrungen mit freiwillig Engagierten
4.5.2 Arbeitsplanung/-einbindung von freiwillig Engagierten

5. Onlinebefragung von potenziell freiwillig Engagierten
5.1 Methodik
5.2 Erläuterung des Fragebogens
5.3 Auswertung Teil 1 - Ehrenamt im Krankenhaus
5.3.1 Einstellung gegenüber dem Ehrenamt
5.3.2 Übernahme patientennaher Tätigkeiten
5.3.3 Übernahme patientenferner Tätigkeiten
5.4 Abschließende Potenzialanalyse der Entlastung von Pflegekräften durch freiwillig Engagierte
5.5 Auswertung Teil 2 - Personalplanung und -einsatz von freiwillig Engagierten

6. Konzept
6.1 Handlungsempfehlung 1: Aufgabenkomplexe inkl. Qualifikationsstufen für freiwillig Engagierte festlegen und Schulungsinhalte entwickeln
6.2 Handlungsempfehlung 2: Einsätze von freiwillig Engagierten dokumentieren
6.3 Handlungsempfehlung 3: Recruitingprozess und Einplanung der freiwillig Engagierten durch eine digitale Plattform optimieren
6.4 Handlungsempfehlung 4: Anreize setzen und nach außen kommunizieren
6.5 Handlungsempfehlung 5: Durch Freiwilligen-Teams verlässliche Planbarkeit schaffen

7. Fazit

Anhangsverzeichnis

Literaturverzeichnis

In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Vorgehensweise in der Forschungsfrage

Abbildung 2: Entwicklung der Personalausstattung 1991-2015

Abbildung 3: Pflegeschlüssel auf Intensivstationen nach Schichten

Abbildung 4: "Durch die Aufgabenverteilung habe ich heute deutlich weniger Zeit für meine eigentlichen Aufgaben."

Abbildung 5: Schritt 1/4 - ausgewählte Tätigkeiten nach Literaturrecherche zur Abfrage bei Pflegekräften für eine mögliche Delegation an Ehrenamtliche

Abbildung 6: Geeignetste patientenferne Tätigkeiten für Ehrenamtliche

Abbildung 7: Bewertungsvergleich nach Berufserfahrung am Beispiel „Betten beziehen“ und „Reinigungsarbeiten“

Abbildung 8: Geeignetste patientennahe Tätigkeiten für Ehrenamtliche

Abbildung 9: Bewertungsvergleich nach Berufserfahrung am Beispiel „pflegerischer Tätigkeiten“ und „Essens- und Getränkeverteilung“

Abbildung 10: Schritt 2/4 - delegationsfähige Tätigkeiten nach Bewertung von Pflegekräften

Abbildung 11: Schritt 3/4 - ausgewählte potenzielle Tätigkeiten nach Bewertung der Delegationsfähigkeit, sortiert nach Kategorien

Abbildung 12: Vergleich der bisherigen Entlastung mit einer möglichen Entlastung durch Ehrenamtliche mit einem erarbeiteten Konzept

Abbildung 13: Vergleich der einzelnen Wertänderungen der bisherigen Entlastung mit einer möglichen Entlastung durch Ehrenamtliche

Abbildung 14: Beliebteste patientennahe Aufgaben

Abbildung 15: Schritt 4/4 - übernehmbare Tätigkeiten nach Befragung der möglichen Ehrenamtlichen und Unterteilung in fünf Bereiche

Abbildung 16: Personalrecruiting und -planung via App

Abbildung 17: "Ich helfe Helden"-Ehrenamtskarte und App

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Potenzialanalyse Teil 1

Tabelle 2: Potenzialanalyse Teil 2

Tabelle 3: Beispielhafte Darstellung der Qualifikationsstufen

Tabelle 4: Patientengruppen für Dokumentationsformulare

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Seit Jahren ist der Pflegenotstand ein präsentes Thema in den Medien, der Politik und der Gesellschaft. Dennoch verschärft sich der Fachkräftemangel in Pflegeeinrichtungen wie z. B. Altenheimen und in Krankenhäusern immer wei­ter. Politische Maßnahmen bewirken noch keine deutliche Verbesserung des Personalmangels.

Die Eingrenzung auf Krankenhäuser erfolgt in dieser Arbeit aufgrund der weit reichenden Folgen dieser Personalengpässe: Die Notfallversorgung von Pati­enten ist häufig beeinträchtigt und Betten auf Intensivstationen werden ge- sperrt1, einzelne Fachbereiche von Kliniken müssen vorübergehend schlie- ßen.2 Besonders seit Ausbruch der Corona-Pandemie3 zeigt sich das Ausmaß des Fachkräftemangels bei Pflegekräften: Um die Intensivstationen und deren Pflegekräfte nicht zu überlasten, erlebt Deutschland seit November 2020 einen Teillockdown. Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Geschäften, Gast­ronomie und Hotellerie sind die Folge. Daher lauten die Forschungsfragen die­ser Arbeit: Sind freiwillig Engagierte bereits eine Entlastung für Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern? Und wenn ja, wie können freiwillig Engagierte zukünftig eine größere Entlastung sein?

Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist die Entwicklung eines Konzepts, indem be­stehende Ansatzpunkte - zum Teil bedingt durch die Corona-Pandemie - für die Entlastung der Pflegekräfte in Krankenhäusern optimiert werden. Weitere neue, bislang nicht genutzte Potenziale zur Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern durch freiwillig Engagierte werden aufgezeigt und ausgear­beitet.

Als Grundlage dieser Bachelorarbeit wird Fachliteratur herangezogen. Nach einer ersten Einarbeitungsphase zur Themeneingrenzung und Orientierung erfolgt eine weitere intensive Literaturrecherche. Damit auch ein hoher Aktua­litätsgrad der Bachelorarbeit gewährleistet wird, besteht ein bedeutender Teil der Literatur aus Artikeln aus Fachzeitschriften. Nach grundlegenden Begriffs­bestimmungen im Rahmen des Gesundheitswesens werden im ersten Schritt die Begrifflichkeiten von Pflegekräften, Pflege, Delegation und allgemeinen Krankenhäusern erörtert. Die aktuelle Personalsituation der Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie die Entwicklung des Krankenhaussektors wird aufge­zeigt und die Auswirkungen des Pflegenotstands in deutschen Krankenhäu­sern benannt. Die bisherigen gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Minde­rung des Pflegekräftemangels werden anschließend dargelegt. Die Aufgabenbereiche von Pflegekräften werden erörtert und Ansätze möglicher delegierbarer Tätigkeiten geschildert. Um die Fragestellung, ob freiwillig En­gagierte mit der Übernahme weiterer Aufgaben eine größere Entlastung sein können, zu beantworten, werden auch rechtliche Möglichkeiten zu Delegation hinterfragt.

Des Weiteren werden die unterschiedlichen Begriffe des Engagements erläu­tert und abgegrenzt. Die Entwicklung des freiwilligen Engagements in Deutschland gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob genügend potenziell freiwillig Engagierte zur Verfügung stehen, um die Pflegekräfte zu unterstützen. Als Schwerpunkt wird die Entwicklung des Gesundheitsbereiches betrachtet. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung des Konzepts. Daher werden neben den benötigten Versiche­rungen, auch die Haftungsfragen erörtert. Im weiteren Verlauf wird der Einsatz von freiwillig Engagierten in Krankenhäusern aufgezeigt, wodurch ihre bislang getätigte Aufgaben beleuchtet werden. Projekte, die aktuell durch die Corona- Pandemie entstehen, geben weitere Anhaltspunkte für eine Entlastung.

Aufgrund der bisher unerforschten Potenziale von freiwillig Engagierten in Krankenhäusern stehen nur vereinzelte Quellen zur Beantwortung der For­schungsfrage zur Verfügung. Um das Forschungsthema empirisch zu unter­mauern, wird daher zunächst eine quantitative Onlinebefragung von Pflege­kräften in allgemeinen Krankenhäusern4 in ganz Deutschland durchgeführt. Nicht befragt werden Psychiatrien, Tageskliniken und Rehakliniken, da hier andere Arbeitsabläufe und -inhalte als in allgemeinen Krankenhäusern gelten. In der Befragung werden u. a. die Aufgaben der Pflegekräfte und deren zeitli­ches Ausmaß abgefragt. Ziel ist herauszufinden, wo Ehrenamtliche unterstüt­zen oder komplett selbständig Aufgaben der Pflegekräfte übernehmen kön­nen. Besonders die administrativen, hauswirtschaftlichen, logistischen und dokumentierenden Tätigkeiten - aber auch pflegerische Tätigkeitsfelder - wer­den untersucht. Die Erkenntnisse der Befragung werden anschließend für eine quantitative Onlinebefragung von potenziellen freiwillig Engagierten ab 16 Jah­ren in Deutschland genutzt.

Anhand der empirischen Untersuchung werden Handlungsempfehlungen in einem Konzept aufgezeigt. Abschließend wird ein Fazit gezogen.

Abbildung 1: Vorgehensweise in der Forschungsfrage

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

2. Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und ihre Pflegekräfte

Die Fragestellung einer möglichen Entlastung von Pflegekräften in Kranken­häusern beruht auf der These, dass Aufgaben der Pflegekräfte vollständig oder unterstützend von Ehrenamtlichen ausgeführt werden können und somit vom Pflegepersonal an diese delegiert werden.

2.1 Begriffsbestimmungen

Delegation bezeichnet die vorübergehende Abgabe einer Tätigkeit an andere Berufsgruppen.5 Bei der Delegation von ärztlichen Tätigkeiten unterscheidet man zwei Arten:6 Eine unmittelbare Delegation liegt vor, wenn die Tätigkeiten auf direktem Wege an die Pflegekräfte übergeben werden.7 Die mittelbare De­legation erfolgt, sobald eine Person - z. B. eine vorgesetzte Pflegekraft - zwi­schengeschaltet wird.8 Die Aufgabe wird nicht direkt von dem Arzt an denjeni­gen, der die Tätigkeit auszuführen hat, übertragen.9 In dieser Arbeit stehen besonders Aufgaben der Pflegekräfte im Fokus, die unmittelbar von ihnen auf freiwillig Engagierte abgegeben werden können. Die unmittelbare Delegation steht im Vordergrund, um eine direkte Entlastung der Pflegekräfte - durch die Übernahme von Tätigkeiten aus dem unmittelbaren Aufgabengebiet - zu er­zielen. Durch diese wird außerdem ein erhöhtes Arbeits- und Kommunikati­onsaufkommen beim Personal im Krankenhaus vermieden.

Die in dieser Arbeit betrachteten Pflegekräfte sind nach der Klassifikation der Berufe 2010, die von der die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2010 eingeführt wurden, wie folgt einzuordnen:10 Pflegekräfte werden in unterschiedliche Be­reiche unterteilt. Der Berufsbereich „8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erzie­hung“ teilt sich in weitere Bereiche, u. a. in „81 Medizinische Gesundheitsbe­rufe“, auf. In dieser Arbeit werden mit „Pflegekräfte“ Beschäftigte in der Berufsgruppe „8130 Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung)“, welche zu den medizinischen Gesundheitsberufen gehört, bezeichnet.

Unter professioneller Pflege wird die Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Menschen sowie der Umgang mit den Folgen von Krankheiten und ihrer Behandlungen verstanden.11

Gemäß § 2 Nr. 1 KHG sind Krankenhäuser Einrichtungen, die durch Leistungen von Ärzten oder Pflegekräften Erkrankungen feststellen, heilen oder lindern sowie Hilfe bei der Geburt leisten. Zudem erfolgt nach § 2 Nr. 1 KHG in den Einrichtungen die Unterbringung und Verpflegung der zu versorgenden Personen. Darüber hinhaus stehen Krankenhäuser nach § 107 Abs. 1 SGB V unter laufender ärztlicher Führung und arbeiten nach wissen­schaftliche anerkannten Verfahren, wodurch sie über verschiedene Möglich­keiten der Diagnostik und Therapien verfügen.

Allgemeine Krankenhäuser sind als Krankenhäuser definiert, die sich durch Krankenbetten „in vollstationären Fachabteilungen“12 auszeichnen, wobei die Vorhaltung der Betten „nicht ausschließlich für psychiatrische, psychothera­peutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische und/oder geriatrische Patienten“13 dient.14

2.2 Entwicklung des Krankenhaussektors und des Fachkräftemangels in Krankenhäusern seit 1991

Mit rund 1,2 Mio. Beschäftigten sind Krankenhäuser ein größerer Arbeitgeber in Deutschland als z. B. die Automobilindustrie mit knapp 0,8 Mio. Beschäftigten.15 In den letzten 20 Jahren hat sich der Krankenhaussektor einem großen Wandel unterzogen.16 Die Anzahl der Krankenhäuser ist stark rückläufig: Gab es 1991 noch 2.411 Krankenhäuser, sank die Anzahl bis zum Jahr 2018 auf 1.925 - ein Rückgang um mehr als 30 %.17 Auch die Bettenzahl sank um ca. 25 % von rund 666.000 auf circa 498.00018 trotz steigender Fall- zahlen.19 Die Anzahl der Intensivbetten erhöhte sich hingegen um 36 % von 1991 bis 2018 auf 27.500 Betten in Deutschland.20 2020 wurden die Intensiv­betten aufgrund der Corona-Pandemie auf über 32.000 aufgestockt.21 Die Ver­weildauer der Patienten hat sich in den letzten 20 Jahren nahezu halbiert und lag im Jahr 2018 bei 7,2 Tagen.22 Die Bettenauslastung ist seit 2003 relativ konstant bei rund 77 %.23

Im Zeitraum von 1991 bis 2015 stieg die Anzahl der Vollzeitäquivalente24 der Ärzte stetig.25 Ein anderes Bild ergibt sichbei den Pflegekräften, bei denen die Krankenhäuser am meisten einsparten.26 Dieser Stellenabbau zeigt sich an der Anzahl der VZÄ der Pflege:27 Nach einem zunächst starken Anstieg sank die Anzahl der Beschäftigung ab Ende der 1990er Jahre drastisch und stieg erstab 2006 wieder an.

Abbildung 2: Entwicklung der Personalausstattung 1991-2015

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Geraedts, M., 2017, S. 88, Datenquelle: Statistisches Bundesamt 1992-2016

Im Jahr 2018 wurde die Anzahl von 1991 mit 331.370 VZÄ im Pflegedienst überschritten.28 Davon sind rund 300.000 VZÄ in den in dieser Arbeit betrach­tetenallgemeinen Krankenhäusern tätig.29 Im Vergleich in Bezug auf die Ver­teilung aller Beschäftigten im Krankenhaus, weisen kleinere Krankenhäuser mit bis zu 299 Betten den größten Anteil an Pflegekräften bei den Beschäftig­ten mit knapp 40 % auf.30 Große Krankenhäuser mit mehr als 800 Betten hin­gegen haben mit rund 31 % den geringsten Anteil an Pflegekräften bei ihren Beschäftigten.31

Mit ungefähr 12.000 unbesetzten Vollzeitstellen im Pflegedienst auf Allgemein­stationen deutscher Krankenhäuser im Jahr 2019 hat sich die Zahl der fehlen­den Pflegekräfte gegenüber 2016 mehr als verdreifacht.32 2011 hatten bereits 37 % der Krankenhäuser auf Allgemeinstationen Probleme, ihre Stellen zu be- setzen.33 2019 stieg der Anteil auf rund 80 %.34 95 % der Krankenhäuser in der Größenordnung ab 600 Betten geben an, Schwierigkeiten zu haben, Stellen auf Allgemeinstationen zu besetzen.35 Nicht nur Allgemeinstationen ringen im­mer mehr um Fachkräfte. Auch in der Intensivpflege war 2009 jedes fünfte Krankenhaus betroffen, 2011 jedes dritte Krankenhaus.36 2019 waren drei von vier Allgemeinkrankenhäusern mit mehr als 100 Betten nicht in der Lage, ihre „offenen Stellen in der Intensivpflege (zu, G.F.) besetzen“.37 Krankenhäuser ab 600 Betten sind auch hier besonders betroffen mit 97 %.38

Wenn diese Entwicklung weiter anhält, werden im Jahr 2030 187.000 unbe­setzte Pflegevollzeitstellen prognostiziert - davon 63.000 in Krankenhäu- sern.39 Andere Berechnungen beziffern den Mangel der Pflegekräfte in Kran­kenhäusern für 2030 auf über 400.000 Stellen.40 Ein Grund dafür ist der demografische Wandel, welcher zukünftig den Bedarf an Krankenhausbe­handlungen steigen lässt. Aufgrund des Personalmangels ist in deutschen Krankenhäusern eine Pflegekraft für durchschnittlich zehn Patienten zuständig und damit zum Beispiel für mehr als zweimal so viele wie in Norwegen.41

2.3 Auswirkungen des Pflegenotstandes in deutschen Krankenhäusern

Unter den Auswirkungen des Personalmangels litten Pflegkräfte somit bereits vor der Corona-Pandemie: Neben dem Zeitdruck geben Pflegekräfte weitere Belastungen wie Unterbrechungen und administrative Aufgaben an.42 In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages im Jahr 2016 berichtete der Betriebsrat einer Krankenhausgruppe aus Peine, dass viele Pflegekräfte an Schlafstörungen leiden, aus Angst, Patienten ver­gessen zu haben.43 Der Sprecher der deutschen Krankenhaus Gesellschaft warnte bei der Anhörung vor einem „Dokumentations-Overkill“44.

Vor dem Hintergrund dieser Belastungen steigen die krankheitsbedingten Fehlzeiten: Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege lag im Jahr 2018 laut dem deutschen Berufs­verband für Pflegeberufe bei 19,3 Tagen.45 Die Techniker Krankenkasse gab für das Jahr 2018 knapp 21 Tage der Berufsunfähigkeit bei den dort versicher­ten Krankenpflegern an.46 Damit liegt der Wert knapp 30 % über der durch­schnittlichen Arbeitsunfähigkeit aller Berufstätigen in Deutschland.47

Die Versicherung BKK hat eine Übersicht der Versicherten mit Diagnose De­pression oder Burn-out nach Wirtschaftsgruppen veröffentlicht:48 Vom Burn­out ist die Sparte des Gesundheits- und Sozialwesens am stärksten von allen Branchen betroffen mit einem fast doppelt so hohen Wert (2,3 %) wie der Bun­desdurchschnitt (1,2 %).49 Auch von den depressiven Episoden sowie rezidi­vierenden Depressionen ist die Branche am zweitstärksten betroffen.50 Kör­perliche Beschwerden wie Bandscheibenvorfälle werden bei Krankenpflegern ebenfalls zweimal so häufig diagnostiziert.51 Antidepressiva werden besonders bei den männlichen Krankenpflegern deutlich häufiger verschrieben (6,4 %) als bei allen berufstätigen Männern (4,2 %).52 Bei den Krankenpflegerinnen sind es 8,4 %, bei allen berufstätigen Frauen durchschnittlich 7,3 %.53 Die schlechten Arbeitsbedingungen haben neben den hohen Arbeitsunfähigkeits­ausfällen auch einen großen Anteil daran, dass jeder zweite Gesundheits- und Krankenpfleger in einer Teilzeitbeschäftigung oder als geringfügig Beschäftig­ter arbeitet.54

Mangelnde Arbeitszufriedenheit ist oftmals ein Auslöser für den Berufsaus- stieg.55 Jeder Dritte möchte den Beruf als Pflegekraft aufgeben, jede zweite Pflegekraft hat über eine Aufgabe ihres Berufs nachgedacht.56 In der Intensiv­medizin gaben von 2.500 befragten Pflegekräften 37 % an, den Job aufgeben zu wollen und 34 % möchte ihre Arbeitszeit zukünftig verringern.57

Besonders die Corona-Pandemie zeigt das Ausmaß des Pflegenotstandes: Fitnessstudios, Kinos, Gastronomie und Hotellerie sind geschlossen. Der ak­tuelle Teillockdown ist erforderlich, um das Gesundheitssystem nicht zu über­lasten, denn „vorhandene freie Betten sind (...) ohne ausreichendes Personal nicht zu betreiben“58. Aufgrund des Personalmangels gibt es bei 76 % der In­tensivstationen in deutschen Krankenhäusern regelmäßig Bettensperrungen. 22 % davon sind sogar täglich von Bettensperrungen betroffen.59 Mehr als ein Drittel der Krankenhäuser nennt Bettensperrungen auf Normalstationen.60

2.4 Gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits­bedingungen von Pflegekräften im Krankenhaus

Schon vor der Corona-Pandemie meldeten sich 3 von 10 Krankenhäusern zeitweise von der Notfallversorgung ab, da sie nicht genügend Personal hat­ten, um den Vorgaben der PpUGV zu entsprechen.61 Die Pflegepersonalun- tergrenzen-Verordnung (PpUGV) wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt und legt damit Personaluntergrenzen für sogenannte „pflegesensitive Bereiche“62 fest. Dazu zählten zunächst die Bereiche der Geriatrie, Kardiologie, Intensiv­medizin sowie der Unfallchirurgie.63

Laut einer Befragung des DKI konnten diese Untergrenzen besonders in den Bereichen Intensivmedizin (35 %) und Geriatrie (29 %) nicht eingehalten wer- den.64 Die Untergrenzen wurden in allen Bereichen besonders in den Nacht­schichten nicht erreicht.65 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 PpUGV sind folgende Per­sonaluntergrenzen für das Verhältnis zwischen Patienten und einer Pflegekraft vorgeschrieben: In der Intensivmedizin gilt seit dem 1. Februar 2021 bei der Tagschicht maximal zwei Patienten pro Pflegekraft, bei der Nachtschicht drei Patienten je Pflegekraft. Die Empfehlung der Deutschen Interdisziplinären Ver­einigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gibt an, dass eine Pflegekraft für maximal zwei Patienten zuständig sein sollte.66 Bei pflegeaufwändigeren Fällen wird ein Pflegeschlüssel von 1:1 genannt.67 Betrachtet man den Pflege­schlüssel auf den Intensivstationen wird deutlich, dass der empfohlene Schlüs­sel der DIVI von 1:2 besonders bei der Spätschicht und der Nachtschicht nicht eingehalten werden kann.68

Abbildung 3: Pflegeschlüssel auf Intensivstationen nach Schichten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an C. Karagiannidis et al., 2018, S. A-469.

Drei Monate nach der Einführung der PpUGV berichtete der Präsident des Deutschen Pflegerates bereits über sogenannte ,„Verzerrungseffekte' in den Krankenhäusern (.), da Patienten und Personal den nun geltenden Grenz­werten folgend ,verlagert‘ würden.“69 Damit die Vorgaben der PpUGV einge­halten werden, werden Pflegekräfte von Bereichen ohne Untergrenzen in Be­reiche mit Untergrenzen umgelagert.70 Folglich leiden die Bereiche ohne festgelegte Untergrenzen.71 Gemäß § 7 S. 1 Nr. 2 PpUGV dürfen die Unter­grenzen unterschritten werden, wenn kurzfristig übermäßig viele krankheits­bedingte Ausfälle vorliegen oder beispielweise durch Epidemien oder Groß­schadensereignisse, die Patientenzahlen stark ansteigen.

Nach § 137j SGB V Abs. 1 wurde für jedes Krankenhaus, welches im Sinne des § 108 SGB V zugelassen ist, ein Pflegepersonalquotient zum 31. Mai 2020 eingeführt, um die gesamte Pflegepersonalausstattung und die Versorgungs­qualität in Krankenhäusern zu verbessern und zu sichern. Weiter ist nach § 137j SGB V Abs. 1 die Einhaltung des für jedes Krankenhaus ermittelten Verhältnisses zwischen den Pflegekräften zur unmittelbaren Patientenversor­gung und dem Pflegeaufwand der Patienten zu gewährleisten.

2020 und 2021 wurden weitere pflegesensitive Bereiche wie Neurologie, In­nere Medizin und Pädiatrie festgelegt und mit Untergrenzen versehen.72 Wäh­rend der Corona-Pandemie wurde die PpUGV vom 1. Mai 2020 bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.73 Trotz der Ausweitung auf andere Fachbereiche ist knapp ein Drittel der Pflegekräfte für die ersatzlose Abschaffung der PpUGV, lediglich 8 % für die Beibehaltung - bzw. aufgrund der Aussetzung durch die Corona-Pandemie für ein erneutes Inkrafttreten - der PpUGV.74 Sechs von zehn Befragten sind für ein alternatives Verfahren.75 Die Konsequenz ist, ne­ben positiver Effekte wie der Aufstockung des Pflegepersonals in den pflege­sensitiven Bereichen, dass Pflegekräfte häufiger als vorher aus ihrer dienst­freien Zeit geholt werden.76 Denn das Personal, welches zur Einhaltung dieser Untergrenzen benötigt wird, ist auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht vorhan- den.77 Befürchtet wird gar eine mögliche Abwerbung von Altenpflegekräften.78 Um Pflegekräfte, die in einen anderen Beruf gewechselt haben, zurückzuge­winnen, können diese eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro erhalten.79 2000 Euro bekommen Teilzeitpflegekräfte, die ihre Stundenzahl um mindestens 20 % erhöhen.80 Anlässlich der Corona-Pandemie bekommen Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen seit dem 1. April 2021 1,4 % mehr Gehalt, mindestens jedoch 50 Euro pro Monat.81 Ab dem 1. April 2022 wird der Lohn noch einmal um 1,8 % erhöht.82 Des Weiteren wurden die monatlichen Zulagen für Wechselschichten und Intensivmedizin um rund 50 Euro erhöht. Eine Pflegezulage in Höhe von 70 Euro wurde neu eingeführt.83

Um die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsalltag der Pflegekräfte ganzheit­lich zu verbessern, wurde von drei Bundesministerien (für Gesundheit, Familie und Arbeit) die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen.84 Hierfür wur­den verschiedene Arbeitskreise zu Themen wie Ausbildung, Entlohnung, Ge­sundheitsförderung, ausländische Pflegkräfte und Digitalisierung gebildet.85 Dort wurden unterschiedliche Maßnahmen, wie u. a. die Erhöhung der Ausbil­dungsplätze in der Pflege oder die Beschaffung von Pflegekräften aus dem Ausland, erarbeitet, die es nun umzusetzen gilt.86

2.5 Aufgaben der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern

Es gibt keine allgemeingültige Auflistung der Tätigkeiten des Pflegepersonals in Krankenhäusern. Aufgabenbereiche lassen sich aus dem Pflegeberufere­formgesetz (PflBRefG) entnehmen, welches das Altenpflege- und Kranken­pflegegesetz zum 1.1.2020 abgelöst hat. Gemäß § 4 Abs. 1 PflBRefG i. V. m. § 1 Abs. 1 PflBRefG dürfen die Aufgaben in § 4 Abs. 2 PflBRefG nur von einer ausgebildeten Pflegefachkraft ausgeführt werden. Dazu gehört laut Gesetz u. a. das Erheben des Pflegebedarfs der Patienten, das Organisieren der Pfle­geprozesse und die Sicherstellung der Qualität der Pflege.

Auch aus den Ausbildungszielen lassen sich weitere Aufgabenbereiche der Pflegekräfte ableiten. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr.1 PflBRefG sollen Tätigkeiten wie die Durchführung vorbeugender und der Gesundheit dienende Maßnahmen, beratende und unterstützende Tätigkeiten für Patienten bei der Auseinander­setzung mit ihrer Krankheit oder für den Aufbau der Alltagskompetenzen, Re­habilitationsmaßnahmen und das Einleiten von lebenserhaltenen Maßnahmen selbstständig durchgeführt werden können. In § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe i) werden Ehrenamtliche aufgeführt, die von ausgebildeten Pflegekräften ange­leitet und beraten werden.

In der Literatur und in Fachkreisen werden konkrete Tätigkeiten der Pflege­kräfte meist in patientennahe und patientenferne unterschieden. Unter patien­tenferne Tätigkeiten fallen Aufgaben, die nicht eine unmittelbare Anwesenheit oder die Kommunikation mit dem Patienten erfordern.87 Patientennahe Aufga­ben setzen die Beteiligung oder den Austausch mit Patienten voraus.88 Knapp die Hälfte der Arbeitszeit wird in patientennahe Tätigkeiten investiert.89

An erster Stelle des Aufgabenspektrums der Pflegekräfte steht die allgemeine pflegerische Versorgung, aber daneben sind die pflegenden Angestellten auch für patientenferne Tätigkeiten wie Dokumentation, Boten- und Transport­dienste, Reinigung, Verwaltung, Hauswirtschaft und Logistik zuständig.90 Rund 88 % der Pflegekräfte führen täglich solche patientenfernen Tätigkeiten aus, die insgesamt mehr als 20 % der Arbeitszeit ausmachen.91 Andere Quellen beziffern allein den Aufwand administrative Tätigkeiten auf rund ein Viertel der gesamten Arbeitszeit.92 Dieser hohe Arbeitsanteil an patientenfernen Aufga­ben ist ein ausschlaggebender Faktor für unzureichende Arbeitszufrieden- heit.93 Simple Pflegeaufgaben sollten daher an Assistenzen delegiert wer- den.94

Der Wunsch der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen nach einer Erneu­erung der Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften, Ärzten sowie Assisten­zen bewirkt die „Verschiebung einzelner Tätigkeiten zwischen Medizin und Pflege sowie den Einsatz von Assistenz- und Servicediensten. Eine echte Re­organisation der Aufgabenkomplexe ist (aber, G.F.) selten.“95

Betrachtet man die Beurteilung der Aussage, ob durch die neue Aufgabenver­teilung weniger Zeit für die eigenen Kernaufgaben bleiben, stimmen hierbei knapp die Hälfte des ärztlichen Dienstes voll oder ziemlich zu.96 Bei den Pfle­gekräften sehen rund sechs von zehn die neue Verteilung als Eingriff in die verfügbare Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben.

Abbildung 4: "Durch die Aufgabenverteilung habe ich heute deutlich we­niger Zeit für meine eigentlichen Aufgaben."

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bräutigam et al., 2014, S. 52, Datenquelle: IAT.

Die Arbeitsaufgabender Pflegekräfte sindin den letzten Jahren umfangreicher geworden, da sie immer mehr Tätigkeiten der Ärzte übernehmen.97 Beidiesen medizinischen Assistenzaufgaben derPflegekräfte fallen am häufigsten Doku­mentationsaufgaben, gefolgt von Wundmanagement, Blutentnahmen, Injekti­onen oder EKG s an.98 Die Dokumentationsaufgaben sind in zwei Bereichen zu teilen: Die Kernaufgaben und andere administrative Aufgaben des Pflege­dienstes.99 Erstere „können und dürfen selbstverständlich nicht auf andere Berufsgruppen übertragen werden“100. In jedem einzelnen Fall ist zu prüfen, ob die jeweilige Dokumentation zu den Kernaufgaben der Pflegekräfte gehört oder nicht.101 Beispielsweise dauert die Vorbereitung der Dokumentation für Neuzugänge bei der Patientenaufnahme etwa doppelt so lange wie die Doku­mentation der Patientendaten in dem Aufnahmebuch.102 Weitere Grenzen bei der Delegation medizinischer Assistenzaufgaben gibt es beispielsweise bei der Versorgung eines Blasendauerkatheters. Die Abgabe dieser Tätigkeit auf weniger qualifiziertes Personal wird von Pflegekräften abgelehnt.103

2.6 Mögliche delegierbare Aufgaben der Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern

Erste Anhaltspunkte für delegierbare Aufgaben gibt eine Studie des DKI. Im Jahr 2010 sind Pflegedienstleistungen nach delegierbaren Tätigkeiten, die examinierte Pflegekräfte ausführen, befragt worden.104 Hierbei geht es um die Delegation an andere hauptamtliche Mitarbeiter, die weniger oder gar nicht als Pflegekraft qualifiziert sind.105 Zu den abgefragten Tätigkeiten gehören doku­mentarische und administrative Aufgaben, logistische Tätigkeiten, Beschaf­fung, Reinigungsarbeiten, Patientenbegleitung sowie Hol- und Bringdienste.106 Fast drei von vier Pflegedienstleistungen bewerteten eine Delegation der Ganzkörperwaschung des Patienten an weniger qualifizierte Berufsgruppen als möglich.107 Allerdings kommen nur angelernte Hilfskräfte in Frage, da eine Patientengefährdung durch Stürze nicht auszuschließen ist und es hierbei auch um Einschätzung des gesundheitlichen Zustandes der Patienten geht.108 Daher wird in der Onlinebefragung der Pflegekräfte nur eine Unterstützung bei Körperpflege abgefragt, sodass die Ehrenamtlichen eine Assistenz für die Pflegekräfte sind. Die benötigten Hilfsmittel an das Krankenbett zu stellen, se­hen rund 80 % als möglich an, auch wenn man keine Vorkenntnisse hat.109 Auch das Tätigkeitsgebiet Ernährung hat großes Delegationspotenzial wie z. B. das Austeilen von Essen oder Geschirr abräumen.110

Die Asklepios Kliniken GmbH bilden Pflegeassistenten in ihren Krankenhäu­sern aus. In ca. 900 Stunden lernen sie die eigenständige Erledigung folgen­der Tätigkeiten: die Unterstützung bei der Pflege und beim Essen, Patienten­begleitung und -beratung oder das Beziehen von Betten.111 Die Pflegeassistenten sollten Voraussetzungen wie „patientenorientierte Um­gangsformen, die Bereitschaft zum stationsübergreifenden Einsatz sowie gute Deutschkenntnisse“112 mitbringen.

Für die Übersicht solcher Qualifikationen, wurden im St. Marien-Hospital Bor­ken 247 Aufgaben bewertet und schriftlich in 4 Kompetenzstufen festgehal- ten.113 Zu jeder Stufe sind Zuständigkeiten, Regelmäßigkeit und Zeitpunkt der Tätigkeit, Auswirkungen bei fehlender oder mangelhafter Ausführung sowie die spezifischen Qualitätsmerkmale der Tätigkeit aufgeführt.114 Dabei sind in Kompetenzstufe 1 die Aufgaben definiert, die nur von einer ausgebildeten Pfle­gefachkraft ausgeführt werden dürfen.115 Zu diesen Aufgaben benötigt man umfangreiches Wissen über Gesundheitszustände der Patienten, um diese nicht zu gefährden.116 Aufgaben der Kompetenzstufe 4 „dürfen nicht von Pfle­gefachkräften ausgeführt werden. Verantwortlich für die Durchführung sind die Nicht-Pflegefachkräfte. Nur dann, wenn diese nicht zur Verfügung stehen, dür­fen examinierte Pflegekräfte die Arbeit übernehmen“117. In diese Kategorie fal­len Aufgabenkomplexe wie Administration, Service, Reinigung, Logistik oder Hol- und Bringdienste.118

Ein weiteres Beispiel ist das Klinikum Fürth. Hier werden hauswirtschaftliche Servicekräfte auf allen Stationen eingesetzt, um Patienten zu helfen. Sie han­deln in Absprache mit der jeweiligen Pflegefachkraft - vor allem bei patienten­nahen Tätigkeiten. Dazu gehören Aufgaben wie Betten machen, Essen und Getränke verteilen, Essen anreichen bei Patienten ohne Schluckstörungen oder die Unterstützung beim Patiententransport.119 Weitere Aufgabenbereiche sind die Speisenversorgung, Aufnahme und Entlassung der Patienten, Bestel­lungen und Lagerhaltung.120 Ähnliche Tätigkeiten wurden in einem Modellpro­jekt der Robert-Bosch-Stiftung definiert. Zusätzlich sind hier Tätigkeiten wie Putz- und Aufräumarbeiten und das Einsortieren von Befunden in die Patien­tenakten zu nennen.121 An der Uniklinik Köln dürfen ausgewählte und entspre­chend geschulte Servicekräfte EKGs schreiben.122

In der Literatur sind folgende Tätigkeiten zu finden, deren Delegation als mög­lich und sinnvoll erachtet wird: Weniger fordernde Tätigkeiten der Pflegekräfte wie die Mobilisierung von Patienten können von Physiotherapeuten und die Essensverteilung von Hilfskräften übernommen werden.123 Fast die Hälfte der Pflegekräfte hat von ihrem Aufgabenbereich noch keine Tätigkeiten an andere Berufsgruppen abgegeben.124 Nur jeder Fünfte gibt eine Abgabe von Tätigkei­ten wie das Ordern von Essen oder Transportaufgaben an Service- oder Hilfs­kräfte an.125

Die Hans-Böckler-Stiftung befragte den Pflegedienst in Krankenhäusern nach Aufgaben, die im eigenen Arbeitsbereich vernachlässigt werden. Die drei meistgenannten Aufgaben sind die Kommunikation mit den Patienten (62 %), Beratung und Anleitung der Patienten (62 %) sowie die Angehörigenbetreuung (60 %).126 Zu 95 % wünschen sich die Befragten eine Abgabe der Tätigkeit der Materialversorgung und des Materialtransports.127

Die Ärzte und Pflegekräfte sind für viele ihrer Aufgaben überqualifiziert. Sie sollten Tätigkeiten übernehmen, die ihrer Qualifikationsstufe angemessen sind. Ansonsten beeinflusst dies ihre Arbeitszufriedenheit negativ.128 Beson­ders in der Intensivmedizin ist bei Pflegekräften umgehend eine Entlastung von den patientenfernen Tätigkeiten erforderlich.129 Je niedriger die Gefähr­dung der Patienten bei der jeweiligen pflegerischen Tätigkeit ist, desto „gerin­gere Anforderungen dürften auch an die Qualifikation des Delegationsempfän­gers sein.“130

Die auf Basis der Literaturrecherche ausgewählten Tätigkeiten sind der Abbil­dung 5 zu entnehmen. Diese Tätigkeiten sind in patientenferne sowie patien­tennahe Aufgaben aufgeteilt und werden als diese in einer Onlinebefragung131 von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern nach einer teilweisen oder kompletten Delegation an freiwillig Engagierte abgefragt. Es werden hierbei auch weniger delegierbare Aufgaben, die eine höhere Patientengefährdung mit sich bringen, wie das Ausführen ärztlicher Verordnung oder Teilnahme an Visiten aufgenommen, um ein ganzheitliches Bild der zeitlichen Verteilung al­ler Aufgaben der Pflegekräfte zu erhalten.

Abbildung 5: Schritt 1/4 - ausgewählte Tätigkeiten nach Literaturrecher­che zur Abfrage bei Pflegekräften für eine mögliche Delegation an Ehren­amtliche

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

3. Freiwillig Engagierte

3.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Die Begriffe Ehrenamt, ehrenamtliches Engagement, bürgerschaftliches En­gagement sowie freiwilliges Engagement werden in der Literatur weitgehend synonym verwendet. In diesem Kapitel werden Unterschiede und Gemeinsam­keiten beleuchtet.

Der Begriff des Ehrenamtes ist nicht einheitlich definiert. Es gibt unterschied­liche Umschreibungen. Sprachlich und historisch hat das Ehrenamt seinen Ur­sprung im öffentlichen Ehrenamt, welches das unentgeltliche Antreten eines öffentlichen Amtes bezeichnet und mit sozialer Ehre belohnt wird.132 Nach Ro- senbladt handelt es sich um ein traditionelles Verständnis von ehrenamtlichem Engagement in Vereinen oder Verbänden und damit als nicht weit genug ge­fasster Begriff für neuere Formen wie Selbsthilfegruppen oder Initiativen.133 Ehrenamtliches Engagement wird laut der Enquéte-Kommission134 als freiwil­lige kooperative Tätigkeit, die nicht auf einen materiellen Gewinn abzielt, son­dern für das Gemeinwohl und meist in Einrichtungen im öffentlichen Raum durchgeführt wird, bezeichnet.135 Nach Winkler unterscheidet man zwei Berei­che, in denen Ehrenamtliche verankert sind.136 Zum einen sind es Vereine und Verbände mit „überwiegend ehrenamtlichen Element(en, G.F.)“137 wie Sport­vereine, Wohlfahrtsverbände oder politische Parteien.138 Zum anderen sind es „Organisationen mit hauptsächlich berufsbezogener Orientierung“139 mit Eh­renämtern als Ergänzung oder Unternehmen mit ehrenamtlichen Betriebsrä­ten, Schulen mit ehrenamtlichen Elternsprechern oder Kommunen mit ehren­amtlichen Wahlhelfern.140 Nach Rauschenbach ist der Begriff des Ehrenamtes ein „hochbesetzter, emotional aufgeladener Begriff“141, denn die Grenzen zwi- schen dem Ehrenamt und dem Beruf werden unschärfer.142 Ehrenamt betont den Begriff des „Amtes“.143 Im Gegensatz zum Begriff des Ehrenamts stärkt das bürgerschaftliche und freiwillige Engagement dagegen „moderne Aspekte der demokratischen Partizipation und der Individualisierung“144.

Bestandteile der Definitionen des bürgerschaftlichen Engagements sind meist Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit und eine Gemeinwohlorientierung.145 Gensicke beschreibt bürgerschaftliches Engagement als freiwillige Tätigkeit, die dem Gemeinwohl dient und ohne finanzielle oder erlebnisorientierte Motive ausge­führt wird.146 Bürgerschaftliches Engagement deckt nach Heinze/Olk eine Reihe von Ausprägungen des Engagements ab.147 Dazu gehören u. a. Aktivi­täten in Vereinen, Selbsthilfen, Parteien bis hin zur Freiwilligen Feuerwehr.148 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert bürgerschaftliches Engagement u. a. als „die freiwillige, nicht auf materielle Gegenleistungen ausgerichtete und meist kollektive Tätigkeit von Menschen für das (.) allgemeine Wohl. Der Begriff umfasst auch den klassischen Begriff Ehrenamt, ergänzt diesen aber durch eine in einem allgemeinen Sinn politi­sche Komponente“149.

Nach Olk/Hartnuß ist freiwilliges Engagement eine aus freiem Entschluss aus­geführte Tätigkeit, die dem Individuum einen Ausdruck seines jeweiligen Le­bensstils verleiht.150 Die Freiwilligkeit der Engagierten steht im Vordergrund und nicht die bloße Pflichterfüllung.151 Auch bei Matuschek/Niesyto wird der freie Wille der Engagierten unterstrichen. 152 Diese Auffassung des freiwilligen Engagements eignet sich besonders für moderne Ausprägungen des Engage­ments und zu dem gesellschaftlichen Wandel durch die Entwicklung hin zu mehr Individualität, Vielfalt und Gleichberechtigung.153

Gemeinsame Aspekte des bürgerschaftlichen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements sind jeweils das freiwillige und unentgeltliche Ausführen der Tä­tigkeiten, welche nicht für Angehörige erfolgen und in einem organisatorischen Rahmen über einen längeren Zeitraum auszuführen sind.154

In dieser Arbeit wird, aufgrund des etablierten Begriffs des Ehrenamtes im Krankenhaus, der Terminus Ehrenamt synonym mit den Begriffen der Enga­gierten, Freiwilligen oder freiwillig Engagierten verwendet. Der Gedanke des freiwilligen Engagements passt im Kontext dieser Arbeit, da nicht bloß eine Pflicht erfüllt wird, sondern Menschen sich freiwillig für das Helfen im Kranken­haus entscheiden.

3.2 Entwicklung und Hintergründe des freiwilligen Engagements in Deutschland

Seit 1999 wird alle fünf Jahre eine sogenannte „Freiwilligensurvey“ durchge­führt, die eine wesentliche Basis für eine Beurteilung über das Engagement in Deutschland bildet.155 Der Anteil der Engagierten lag 1999 bei 30,9 % der in Deutschland lebenden Personen über 14 Jahren und ist bis 2014 auf 40 % gestiegen.156 28,8 Mio. Menschen waren im Jahr 2019 in Deutschland freiwillig engagiert und damit weiterhin rund 40 % der in Deutschland lebenden Men- schen.157 Erstmalig, seit Durchführung der „Freiwilligensurvey“, ist das Enga­gement von Frauen mit rund 39 % fast genauso hoch wie das der Männer mit circa 40 %.158 Die meisten Engagierten sind 30 bis 49 Jahre alt.159 Am gerings­ten ist die Quote der über 65-Jährigen.160 Die meisten freiwillig Engagierten gibt es im Bereich Sport mit 13,5 %, eine der geringsten Quote hat der Ge­sundheitsbereich mit 2,0 %.161 Die engagierteste Altersgruppe im Bereich Gesundheit sind die 50- bis 65-Jährigen (2,4 %) gefolgt von den 14- bis 29­Jährigen (2,1 %).162 Der Anteil der Frauen ist mit 2,4 % höher als bei den Män­nern mit 1,6 %.163

Personen mit einem höheren Bildungsniveau sind häufiger freiwillig engagiert als mit niedrigem Bildungsstand.164 Rund ein Viertel hat für die Ausübung des Engagements eine besondere Weiterbildung absolviert.165 Seit 1999 ist der Aufgabenbereich stetig gewachsen.166 Voraussetzung für ein freiwilliges En­gagement ist eine „sozial und finanziell abgesicherte( ) Position“167, um sich das Engagement überhaupt erlauben zu können.168

Bei dem Einbinden von Ehrenamtlichen stellt sich die Frage, wie offen bzw. „engagementfreundlich“169 die jeweilige Einrichtung ist.170 In öffentlichen Ein­richtungen wie z. B. Schulen, Krankenhäusern oder Wohlfahrtsverbänden wird Engagierten für die Mitgestaltung und -bestimmung aufgrund von festgelegten Alltagsstrukturen wenig Raum gegeben.171 Besonders das Gesundheitswesen ist hauptsächlich durch traditionelle Organisationen wie den Malteser Hilfs­dienst oder das Deutschen Roten Kreuz geprägt.172

Es gibt neue Ausprägungen des Engagements: „Es wird häufiger spontan und außerhalb etablierter Strukturen ausgeübt und es werden digitale Instrumente der Kommunikation und Information (.) integriert.“173 Mehr als die Hälfte nutzt mittlerweile für sein Engagement das Internet.174

Mögliche Anreize eines Engagements sind Anerkennung, Teilhabe am öffent­lichen Leben, Selbstverwirklichung, etwas Nützliches tun, Übernahme von Verantwortung oder das Verbringen von Zeit mit Personen, die man mag.175 Heutzutage sind weiterentwickelte Maßnahmen, Abläufe und Rahmenbedin­gungen für Ehrenamtliche nötig, die den Engagierten bei ihrer Tätigkeit helfen und ihnen Anerkennung bringen.176 Als Beispiel sei eine Ehrenamtskarte ge­nannt, welche Engagierten Rabatte in Bereichen wie Sport oder Kultur ver­schafft und somit als Anreiz für ein Engagement dient.177 Dazu wurde die App „Ehrensache. NRW “ ins Leben gerufen, in der die Orte der Vergünstigungen angezeigt und eine Route dorthin geplant wird.178 Die Ehrenamtskarte unter­liegt jedoch der Voraussetzung, dass das Ehrenamt bereits drei Jahre beträgt und die wöchentlichen aufgewendeten Stunden fünf oder mehr betragen oder 250 Stunden pro Jahr.179 Jedoch sinkt tendenziell der Wille „sich auf zeitlich und inhaltlich umfangreiche und verpflichtende Tätigkeiten einzulassen“180. Die Bereitschaft für ein Engagement in Wohlfahrtsverbänden kann durch eine zeit­liche Befristung gesteigert werden, woraus sich bestenfalls ein langfristiges Engagement ergibt.181 Der wöchentlich aufgewendete Stundenumfang für die freiwillige Tätigkeit sinkt zudem kontinuierlich - lag 1999 der Anteil derer, die bis zu zwei Stunden pro Woche investiert haben, noch bei rund 51 % - waren es 2019 60 %.182 1999 war knapp jeder Vierte mehr als 6 Stunden pro Woche ehrenamtlich aktiv, 2019 weniger als jeder Sechste.183 Hintergründe sind die zunehmende Erwerbstätigkeit in der Bevölkerung sowie der wachsende Leis- tungsdruck.184

Auch eine direkte Ansprache von möglichen Ehrenamtlichen ist sinnvoll, da zwei von drei freiwillig Engagierten angeben, dass sie ihr Engagement auf­grund von einer aktiven Ansprache Dritter, wie z. B. Freunde oder Medien, gewählt haben.185 Rosenbladt verwendet für Personen, die aktuell oder zukünf­tig interessiert sind ein Engagement auszuführen, den Begriff des „Engage- mentpotenzials“.186 Im Jahr 1999 gehörten zu dieser Gruppe rund ein Drittel der deutschen Bürger, darunter sowohl Personen mit als auch ohne Erfahrung im Engagement.187 In den 1990er Jahren gab es zahlreiche Gründungen von Freiwilligenagenturen und -zentren oder Ehrenamtsbörsen.188 Rund 400 Frei­willigenagenturen vernetzen Personen in Deutschland, die an einem Engage­ment interessiert sind, mit Organisationen, Unternehmen, o. ä., die Ehrenamt­liche suchen.189

Neben den positiven Seiten des Ehrenamtes taucht in der Literatur aber auch Kritik auf. Besonders in Non-Profit-Organisationen gibt es Konkurrenzgedan­ken zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen, da Hauptamtliche Angst haben, durch Ehrenamtliche aufgrund der Kostenersparnis ersetzt zu werden.190 Es besteht das Risiko, das Ehrenamtliche „als kostengünstige Lückenbüßer für minimalstaatliche Sparstrategien oder als allfälliger Problemlöser für alle er­denklichen ungelösten gesellschaftlichen Probleme instrumentalisiert (...) werden“191. Hingegen kann nach Rosenbladt ein Ehrenamt nur mit Hauptamt­lichen und einer guten Infrastruktur gelingen.192

3.3 Versicherung und Haftung von Engagierten im Gesundheitsbereich

Die gesetzliche Unfallversicherung ist geprägt durch den Arbeitnehmerschutz, bezieht aber auch unterschiedliche Bereiche des Ehrenamtes mit ein. Dazu gehören gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII u. a. Personen, die unentgeltlich - z. B. ehrenamtlich - in dem Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege193 arbeiten. Die in dieser Arbeit als „freiwillig Engagierte“ Bezeichneten fallen unter diesen Paragraphen und sind somit gesetzlich unfallversichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Schäden bei der ehrenamtlichen Tä­tigkeit an den Engagierten selbst ab.194 Entstehen Schäden durch die ehren­amtlichen Handlungen am Patienten, betrifft dies die private Haftpflichtversi­cherung des Ehrenamtlichen.195 Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Pflichten zahlt diese private Haftpflichtversicherung nicht.196

In einem Artikel der Fachzeitschrift „Heilberufe“ werden Empfehlungen bzgl. der Haftungsfragen im Ehrenamt aufgezeigt. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollten mit den Engagierten Regelungen treffen, welche Aufgaben sie über­nehmen, wann und wie oft sie eingesetzt werden und wieviel Freiheiten sie haben.197 Damit im Schadensfall keine Pflichtverletzung nachgewiesen wer­den kann, muss jede ungelernte Person nachweisbar geschult werden und nach der Schulung die entsprechenden Tätigkeiten - begleitet durch eine Fachkraft - ordnungsgemäß durchgeführt haben.198

Aus einem Urteil des Landgerichts Heilbronn von 2019 ging hervor, „dass durch den Einsatz ungelernter Hilfskräfte ein zu berechnendes Risiko gesetzt werde“199. Ein sturzgefährdeter Bewohner der Einrichtung stürzte.200 Es lag eine Pflichtverletzung vor, da die Hilfskraft hierfür nicht ausreichend geschult war.201 Auch fehlte ihr die Information, dass der Patient sturzgefährdet war. Somit waren die Schadensersatzansprüche der Krankenkasse von der Ein­richtung zu bezahlen.202 Aus dieser Urteilsverkündung ist die Notwendigkeit der Durchführung einer Schulung für den Umgang gefährdeter Patienten inkl. schriftlichem Nachweis durch die betreffende Einrichtung abzuleiten .203 Zu­sätzlich ist die praktische Erfahrung von Freiwilligen mit dieser Patienten­gruppe schriftlich nachzuweisen.204

Dr. Magrit Gratz (Hospizleiterin in Stuttgart), Silke Kastner (Krankenpflegerin im Hospizverein Bamberg) und Dr. Gesine Walz (Fachanwältin für Medizin­recht sowie ehrenamtliche Hospizbegleiterin) haben eine rechtliche Orientie­rungshilfe für den Einsatz von Ehrenamtlichen zur Hilfe beim Essen und Trin­ken von Hospizbewohnern erarbeitet. Hier widmeten sie sich u. a. dem Thema Versicherungsschutz. Da Ehrenamtliche in der Funktion des Hospizes agie­ren, ist das Hospiz dazu angehalten, die Versicherungsfragen zu klären.205 Um im Falle eines Schadens abgesichert zu sein, sollte ein Dokumentationsformu­lar zur internen Verwendung206 durch eine hauptamtliche Fachkraft ausgefüllt sein, indem neben dem gesundheitlichen und kognitiven Zustand des Patien­ten auch mögliche Komplikationen dokumentiert werden.207 Eine Beschrei­bung des Umfangs der Tätigkeit inklusive der Grenzen und etwaigen Verboten wird aufgeführt.208 In einer weiteren Dokumentation209 sollte für die Versiche­rung über den Wissenstand des ehrenamtlichen Hospizbegleiters Auskunft ge­geben und die Beachtung der Vorschriften garantiert werden. Im Schadensfall ist vom Ehrenamtlichen eine Ereignisdokumentation210 auszufüllen.211

Die Haftplicht-Versicherung des Hospizes übernimmt in unbegrenzter Höhe Personen- und Sachschäden, die durch Ehrenamtliche fahrlässig verursacht wurden.212 Bevor man Ehrenamtliche engagiert, ist zu prüfen, ob die bereits abgeschlossene Haftplicht-Versicherung der Einrichtung diese Leistung Eh­renamtlicher abdeckt.213 Eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung si­chert die Prozesskosten bei Fehlern von Ehrenamtlichen im Umgang mit Pati­enten ab.214

Um ärztliche Tätigkeiten zu delegieren, empfiehlt sich die Ausrichtung folgen­der Kriterien:215 die verhältnismäßige Einfachheit der Aufgaben im Vergleich zum Kenntnisstand des Auszuführenden, die vergleichsweise ungefährlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten und die absolut sichere Durchführung der ausführenden Person.216 Für die Neuordnung von Aufgaben im Krankenhaus zwischen Ärzten, Pflegekräften und weiteren Berufsgruppen benötigt es eine konkrete rechtliche Grundlage.217 Dies kann als Orientierungs­hilfe für eine Delegation von Pflegekräften an freiwillig Engagierte dienen.

3.4 Aktuelle Aufgaben von freiwillig Engagierten in Krankenhäusern

3.4.1 Einsatz von freiwillig Engagierten vor der Corona-Pandemie

Bereits 1992 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Krankenhäusern die Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen nahegelegt.218 Aus einer Umfrage aus dem Jahr 2017 des DKI geht hervor, dass ehrenamtliche Kranken­haushelfer folgende Tätigkeit durchführen:219 Auf dem ersten Platz der Tätig­keiten liegen Gespräche mit Patienten. 98 % gaben hier an die Aufgabe sehr oft oder oft durchzuführen. Darauf folgen Botendienste für Patienten, die rund die Hälfte der Befragten regelmäßig erledigen. Jeder Fünfte gibt an regelmäßig Getränke oder Zwischenmahlzeiten zu verteilen. Das Austeilen der Haupt­mahlzeiten ist nicht angegeben. Den Patienten beim Essen zu helfen, zählt jeder Zehnte zu seinen Aufgaben. Auch bei der Aufnahme der Patienten, der Patientenbegleitung sowie Telefonaten gibt es großes Potenzial, da diese Auf­gaben bislang mehrheitlich nicht übernommen werden.

Eine Ehrenamtskoordinatorin schildert ihr erarbeitetes Konzept für Ehrenamt­liche in einem Pflegeheim.220 Wichtige Bestandteile sind die Haftungs- und Versicherungsfragen, die finanziellen Voraussetzungen, eine Bedarfsanalyse sowie eine Personalplanung. Weitere Aspekte sind neben dem Qualitätsma­nagement und der Gewinnung neuer freiwillig Engagierten und ihrer Weiterbil­dung, eine Festlegung der Handlungsspielräume und das Begleiten der Eh­renamtlichen.

Die „Grünen Damen und Herren“ wurden 1969 gegründet und gehören zu der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Krankenhaus-Hilfe sowie der Evan­gelischen Kranken- und Altenhilfe e. V.221 In Deutschland engagieren sich ca. 8.000 „Grüne Damen und Herren“ in den Krankenhäusern.222 Sie kümmern sich vor allem um die individuellen Wünsche der Patienten, „die über die me­dizinische und pflegerische Versorgung hinausgehen.“223 Darunter fallen Ge­sprächsangebote, Serviceangebote (Besorgungen für den Patienten, Litera­turangebote, Bring- und Abholdienste zur Wäscherei, Begleitung zu Untersu­chungen, Spaziergänge, Erledigungen bei Behörden oder Banken), Unterhal- tungs- und Beschäftigungsangebote (Vorlesen, Basteln, Singen, Spielen, Got­tesdienste), Hilfen für Angehörige und Besucher von Patienten (Wegweiser und Kinderbetreuung) sowie die Begleitung von Patienten mit einer besonde- ren Betreuungserfordernis (z. B. Demenz).224 Nach Rücksprache der zustän­digen Pflegekräfte kann den Patienten Essen angereicht werden.225 Es werden keine Tätigkeiten aus der Pflege und der Hauswirtschaft übernommen, da die Engagierten ihre Zeit vor allem den Patienten und deren Angehörigen widmen möchten. Außerdem sehen sie sich nicht als Ersatz von Hauptamtlichen.226 Eine Kontinuität in der Betreuung ist bislang nicht gegeben, da dies mit einem großen zeitlichen Aufwand einzelner Engagierter einhergeht.227 Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Einplanung der Ehrenamtlichen. In weiterer Folge ent­steht Verunsicherung der hauptamtlichen Pflegekräfte, da sie nicht wissen, welcher Engagierter ihnen in der jeweiligen Situation zur Verfügung steht und welchen Schulungsstand sowie welche fachlichen Kenntnisse er hat.

3.4.2 Einsatz von freiwillig Engagierten, Medizinstudenten und anderen Be­rufsgruppen während der Corona-Pandemie

Eine erste Befragung von der eKH und der Diakonie Deutschland zum Ehren­amt im Krankenhaus in der Corona-Pandemie zeigt, dass sich die Folgen der Pandemie auf die „Grünen Damen und Herren“ auswirken, jedoch diese nicht handlungsunfähig machen.228 Bspw. ist bei Besuchsverboten eine Umstellung von Besuchsdiensten auf einen telefonischen Austausch erfolgt.229

Um das Personal in Krankenhäusern in der Corona-Pandemie zu entlasten sind auf diversen Websites von Krankenhäusern Aufrufe zu finden. Das Cha­rité Universitätsklinikum in Berlin sucht aufgrund von personellen Engpässen hauptamtliche Personen ohne Vorerfahrung für patientenferne Aufgaben wie die Essensverteilung, Bettenplatzaufbereitung und Materialbeschaffung.230 Personen mit geringer Vorerfahrung, wie z. B. Pflegehelfer, werden für die Un­terstützung bei der Körperpflege und die Mobilisation von Patienten ebenfalls mit einer dreimonatigen Befristung gebraucht.231 Ehrenamtliche werden für den Besuchsdienst, Besorgungen für Patienten und Spaziergänge gesucht.232

Das Klinikum Westmünster hat einen Online-Meldebogen für Personen, die sich freiwillig engagierten möchten, auf ihrer Website eingerichtet.233 Dort wer­den der Gesundheitszustand, Impfschutz, mögliche Einsatzzeiten, Berufsaus­bildung und -status, medizinische und sprachliche Kenntnisse abgefragt.234 Auch das Klinikum Bayreuth sucht in der Corona-Pandemie online freiwillige Helfer.235 Es sind Anschrift, Alter sowie der berufliche Hintergrund anzugeben - gewählt werden kann hier u. a. zwischen Bürotätigkeiten, Hauswirtschaft oder Vorerfahrung in Gastronomie sowie Hotels.

Die Stadt Bochum erarbeitet in Kooperation mit der Hochschule für Gesund­heit in Bochum Fortbildungsmöglichkeiten für freiwillig Engagierte, um im am­bulanten und häuslichen Bereich pflegebedürftige Personen zu unterstüt- zen.236 Ziel ist es hierbei, das Engagement im Pflegebereich zu fördern.237

Zu Beginn der Pandemie im März 2020 unterzeichneten rund 15.000 Medizin­studenten eine Petition, um in Krankenhäusern helfen zu dürfen.238 Aus dieser Petition entstand die Plattform namens „match4healthcare“.239 Hierbei werden hilfsbereite Medizinstudenten auf Krankenhäuser verteilt und damit ein geziel­ter und rascher Einsatz der Studenten gewährleistet.240 Der Versicherungs­schutz der aushelfenden Studenten läuft über das jeweilige Krankenhaus.241 Weitere Voraussetzungen sind die Einarbeitung in die stationsinternen Abläufe und das Dokumentationssystem des Krankenhauses, die vertraglich geregelte Aufwandsentschädigung sowie Schulungen zu u. a. Hygienemaßnamen, CO- VID -19242, Beatmungsgeräten und Lagerungstechniken.243 Anreize sind die Möglichkeit einer kurzfristigen Kündigung, kostenlose Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten, mögliche Teilnahme an psychologischer Supervi­sion und Mobilitätsangebote.244 Dieses Projekt wurde von der Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit „Zusammen gegen Corona“ ausgezeich- net.245 Analog dazu wird auf der Plattform „#pflegereserve“ nach ehemaligen Pflegekräften gesucht, die bereit sind in der Pandemie wieder in Pflegeeinrich­tungen zu arbeiten.246 Ziel ist es Personen mit entsprechender Qualifikation für die Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern zu finden, um das System trotz der Belastungen der Pandemie aufrecht zu erhalten.247

Für die optimale Versorgung von Patienten, die an Corona erkrankt sind, man­gelt es an erfahrenem Pflegepersonal.248 Daher wurde Ende des Jahres 2020 eine neue Leitlinie veröffentlicht, um andere Berufsgruppen für die Unterstüt­zung in Risikobereichen systematisch anzulernen.249 Die Helfer werden in ver­schiedene sogenannte Cluster eingeteilt und so für verschiedene Tätigkeiten der Intensivmedizin aufgeteilt.250 Es wird empfohlen bei der Personalplanung routinierte Intensivmediziner und Freiwillige kombiniert einzusetzen.251 Ein zeitsparendes Anmeldesystem für die Helfer ist einzurichten und die Einsätze der Helfer in die Personalplanungssoftware zu integrieren.252 Die Schulungen werden in verschiedene Module unterteilt. Je nach bestehender Qualifikation und Erfahrung werden die Teilnehmer den Modulen - z. B. Hygiene, Assistenz im Pflegeprozess oder Theorie zur Intensivmedizin, zugeteilt.253 Die Europäi­sche Kommission von der European society of intensive medicine (ESICM) hat ein hierfür ein Programm entwickelt, indem medizinisches Fachpersonal ohne Erfahrung auf Intensivstationen darin geschult und auf den Einsatz mit Intensivpatienten vorbereitet werden.254

[...]


1 Vgl. C. Karagiannidis et al., 2018, S. A-468.

2 Vgl. K. Blum et al., 2020 b, S. 129.

3 Die Corona-Pandemie entstand durch ein Corona-Virus, welches Ende 2019 in der chinesi­schen Stadt Wuhan zum ersten Mal seinen großen Ausbruch hatte und sich im Jahr 2020 weltweit verbreitete. (Vgl. D. Richter, 2021, S. 45.)

4 Siehe Kapitel 2.1, S. 5.

5 Vgl. R. Hoffmann et al., 2008, S. 368 ff.

6 Vgl. H. Sträßner, 2006, S. 247.

7 Vgl. ebenda.

8 Vgl. ebenda.

9 Vgl. ebenda.

10 Vgl. hier und im folgenden Bundesagentur für Arbeit, 2011, S. 140.

11 Vgl. E. Spichiger et al., 2006, S. 51.

12 Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 3.

13 Ebenda.

14 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 3.

15 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2017, S. 16.

16 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 a, (06.03.2021).

17 Vgl. ebenda.

18 Vgl. ebenda.

19 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 10.

20 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 a, (06.03.2021).

21 Vgl. H.-R. Casser, 2020, S. 54.

22 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 10.

23 Vgl.ebenda.

24 Ein Vollzeitäquivalent ist eine Hilfsgröße bei der Messung von Arbeitszeit, bei der bspw. zwei Teilzeitbeschäftigte mit 20 Arbeitsstunden insgesamt genauso viel wie eine vollzeit­arbeitende Person mit 40 Stunden (1 VZÄ) zählen. (Vgl. E. J. Jahn/M. Rosholm, S.1).

25 Siehe Abbildung 2.

26 Vgl. K. Sahmel, 2018, S. 18.

27 Siehehier und im folgenden Abbildung 2.

28 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 b, (25.02.2021), S. 27 ff.

29 Vgl. ebenda.

30 Vgl. M. Albrecht et al., 2017, S. 33.

31 Vgl. ebenda.

32 Vgl. K. Blum et al., 2019 a, S.32.

33 Vgl. P. Steffen/K. Blum, 2021, S. 43.

34 Vgl. ebenda.

35 Vgl. ebenda.

36 Vgl. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), 2018, S. 2.

37 K. Blum et al., 2020 b, S. 128.

38 Vgl. P. Steffen/K. Blum, 2021, S. 44.

39 Vgl. K. Blum et al., 2019 b, S.5.

40 Vgl. D. A. Ostwald et al., 2010, S.10.

41 Vgl. J. Kurze, 2015, S. 59.

42 Vgl. B. Braun et al., 2008, S. 11.

43 Vgl. Deutscher Bundestag, 2016, S. 1.

44 Ebenda, S. 3.

45 Vgl. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), 2018, S. 5.

46 Vgl. T. Grobe/S. Steinmann, 2019, S. 25.

47 Vgl. ebenda.

48 Vgl. K. Kliner et al., 2015, S. 44.

49 Vgl. ebenda.

50 Vgl. ebenda.

51 Vgl. T. Grobe/S. Steinmann, 2019, S. 38.

52 Vgl. ebenda, S. 60.

53 Vgl. T. Grobe/S. Steinmann, 2019, S. 60.

54 Vgl. A. Hillienhof, 2016, (18.03.2021).

55 Vgl. P. Angerer et al., 2019, S. 73.

56 Vgl. H. Rothgang et al., 2020, S. 208.

57 Vgl. H. Bensch/P. Schwehm, 2019, S. 292.

58 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2020, (04.01.2021), S. 1.

59 Vgl. C. Karagiannidis et al., 2018, S. A-468.

60 Vgl. K. Blum, 2021, S. 41.

61 Vgl. K. Blum et al., 2020 b, S. 129.

62 Ein pflegesensitiver Bereich liegt vor, wenn bspw. eine Fachabteilung den Schwerpunkt der Geriatrie, Kardiologie oder Unfallchirurgie hat oder die Intensivpflege 400 Fälle sogenannter Komplexcodes OPS 8-980 oder OPS 8-98ff. übertrifft. (Vgl. K. Blum et al., 2020 a, S. 44.)

63 Vgl. K. Blum, 2021, S. 38.

64 Vgl. K. Blum, et al., 2019 a, S. 13.

65 Vgl. ebenda, S. 13 ff.

66 Vgl. G. Jorch et al., 2010, S. 5.

67 Vgl. ebenda.

68 Siehe Abbildung 3.

69 F. Osterloh, 2019, S. A-615.

70 Vgl. ebenda.

71 Vgl. ebenda.

72 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2021, (15.03.2021).

73 Vgl. K. Blum, 2021, S. 38.

74 Vgl. ebenda, S. 41.

75 Ebenda.

76 Vgl. ebenda, S. 39

77 Vgl. F. Osterloh, 2018 a, S. A-1156.

78 Vgl. F. Osterloh, 2018 b, S. A-1627 ff.

79 Vgl. F. Osterloh, 2018 a, S. A-1156.

80 Vgl. ebenda.

81 Vgl. Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020, (03.04 2021).

82 Vgl. ebenda.

83 Vgl. ebenda.

84 Vgl. C. Vogler, 2018, S. 68.

85 Vgl. ebenda.

86 Vgl. S. Girts, 2019, S. 16 ff.

87 Vgl. K. Blum, 2003, S.9.

88 Vgl. M. Offermann/K. O. Bergmann, 2010, S. 16.

89 Vgl. B. Braun et al., 2008, S. 11.

90 Siehe. Anhang 2, S. VIII.

91 Vgl. P. Tackenberg et al., 2009, S. 12.

92 Vgl. B. Braun et al., 2008, S. 11.

93 Vgl. P. Steffen/K. Blum, 2021, S. 45.

94 Vgl. Deutscher Bundestag, 2016, S. 3.

95 C. Bräutigam et al., 2014, S. 8.

96 Siehe hier und im folgenden Abbildung 4.

97 Vgl. M. Wagner, 2010, S. 49.

98 Siehehier und im folgendenAnhang 2, S. IX.

99 Vgl. M. Offermann/K. O. Bergmann, 2010, S. 69.

100 M. Offermann/K. O. Bergmann, 2010, S. 69.

101 Vgl. ebenda, S. 69.

102 Vgl. ebenda, S. 70.

103 Vgl. ebenda, S. 25.

104 Vgl. ebenda, S. 20 ff.

105 Vgl. ebenda, S. 20 ff.

106 Vgl. ebenda, S. 19.

107 Vgl. ebenda, S. 28.

108 Vgl. ebenda, S. 32.

109 Vgl. ebenda, S. 29.

110 Vgl. M. Offermann/K. O. Bergmann, 2010, S. 32 ff.

111 Vgl. ebenda, S. 60 ff.

112 Vgl. ebenda, S. 108.

113 Vgl. ebenda, S. 61.

114 Vgl. ebenda, S. 62 ff.

115 Vgl. ebenda, S. 62.

116 Vgl. ebenda, S. 62.

117 Ebenda, S. 64.

118 Vgl. ebenda, S. 64 ff.

119 Vgl. M. Offermann/K.O. Bergmann, 2010, S. 65 ff.

120 Vgl. ebenda, S. 67 ff.

121 Vgl. ebenda, S. 68 ff.

122 Vgl. ebenda, S. 99.

123 Vgl. M. Albrecht et al., 2017, S. 28.

124 Vgl. C. Bräutigam et al., 2014, S. 54.

125 Vgl. ebenda, S. 48.

126 Vgl. ebenda, S. 54.

127 Vgl. ebenda, S. 50.

128 Vgl. M. Offermann/K.O. Bergmann, 2010, S. 195.

129 Vgl. C. Karagiannidis et al., 2018, S. A-468.

130 K. O. Bergmann, 2011, S. 18.

131 Siehe Kapitel 4.

132 Vgl. J. Winkler, 2011, S. 94.

133 Vgl. T. von Rosenbladt, 2000, S. 43.

134 Die Enquéte-Kommission hat die Aufgabe politische Strategien und Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland zu erarbeiten. (Vgl. U. Weber, 2020, S. 60.)

135 Deutscher Bundestag, 2002, S.90.

136 Vgl. J. Winkler, 2011, S. 96 ff.

137 Ebenda.

138 Vgl. ebenda.

139 Ebenda, S. 97.

140 Vgl. ebenda, S. 96 ff.

141 T. Rauschenbach, 1991, S. 2.

142 Vgl. T. Rauschenbach, 1991, S. 8.

143 Vgl. hier und im folgenden B. Hollstein, 2015, S. 22.

144 Ebenda.

145 Vgl. G. Igl et al., 2002, S. 551.

146 Vgl. T. Gensicke, 2001, S. 288.

147 Vgl. R. G. Heinze/T. Olk, 2001, S. 13 ff.

148 Vgl. ebenda, S. 15.

149 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2006, (02.04.2021), S. 6.

150 Vgl. T. Olk/B. Hartnuß, 2011, S. 146.

151 Vgl. ebenda.

152 Vgl. K. Matuschek/J. Niesyto, 2013, S. 5.

153 Vgl. T. Olk/B. Hartnuß, 2011, S. 146.

154 Vgl. S. Roth/S. Simoneit 1993, S. 143.

155 Vgl. J. Simonson et al., 2017 a, S. 21.

156 Vgl. J. Simonson et al., 2021, S. 10.

157 Vgl. ebenda.

158 Vgl. ebenda, S. 4.

159 Vgl. ebenda, S. 16.

160 Vgl. J. Simonson et al., 2021, S. 16.

161 Vgl. ebenda, S. 22.

162 Vgl. ebenda, S. 24.

163 Vgl. ebenda, S. 23.

164 Vgl. J. Simonson et al., 2017 a, S. 23.

165 Vgl. ebenda, S. 24.

166 Vgl. ebenda.

167 R. Seiters, o. J., S. 9, (06.01.2021).

168 Vgl. ebenda.

169 Enquete Kommission, 2002, S. 513.

170 Vgl. ebenda, S. 513.

171 Vgl. ebenda.

172 Vgl. ebenda, S. 516.

173 K. Beher et al., 2000, S. 7.

174 Vgl. J. Simonson et al., 2021, S. 35.

175 Vgl. K. Beher et al., 2000, S. 7.

176 Vgl. T. C. Feld, 2018, S. 288.

177 Vgl. C. Hoeft/J. Kopp, 2016, S. 363.

178 Vgl. Staatskanzlei des Landes NRW, o. J., (02.04.2021).

179 Vgl. C. Hoeft/J. Kopp, 2016, S. 363.

180 G. Heinze/C. Strünck, 2001, S. 235.

181 Vgl. R. Seiters, o. J., (06.01.2021), S. 10.

182 Vgl. J. Simonson et al., 2021, S. 30.

183 Vgl. ebenda.

184 Vgl. J. Simonson et al., 2017 b, S. 93.

185 Vgl. T. von Rosenbladt, 2000, S. 24 ff.

186 Vgl. ebenda, S. 24.

187 Vgl. ebenda.

188 Vgl. O. Ebert/K. Speck, 2011, S. 553.

189 Vgl. O. Ebert/K. Speck, 2011, S. 553 ff.

190 Vgl. U. Weber, 2020, S. 113.

191 R. G. Heinze/T. Olk, 2001, S. 13.

192 Vgl. U. Weber, 2020, S. 113.

193 Nach AO § 66 Abs. 2 ist Wohlfahrtspflege die planmäßige, zum Allgemeinwohl und nicht
des Erwerbs wegen, ausgeführte Sorge für schutzbedürftige, notleidende Menschen.

194 Vgl. G. Igl, 2002, S. 45 ff.

195 Vgl. ebenda, S. 47.

196 Vgl. ebenda.

197 Vgl. A. Zimmermann, 2016, S. 60.

198 Vgl. ebenda.

199 Ebenda.

200 Vgl. ebenda.

201 Vgl. ebenda.

202 Vgl. ebenda.

203 Vgl. ebenda, S. 60 ff.

204 Vgl. ebenda.

205 Vgl. M. Gratz et al., 2020, S. 55 ff.

206 Siehe Anhang 3.1, S. X.

207 Vgl. M. Gratz et al., 2020, S. 49.

208 Vgl. M. Gratz et al., 2020, S. 49.

209 Siehe Anhang 3.2, S. XI.

210 Siehe Anhang 3.3, S. XII.

211 Vgl. M. Gratz et al., 2020, S. 51.

212 Vgl. ebenda, S. 55.

213 Vgl. ebenda, S. 55 ff.

214 Vgl. ebenda, S. 57

215 Vgl. H. Böhme, 2005, S. 260.

216 Vgl. ebenda.

217 Vgl. I. Schlingensiepen, 2008, S. 2.

218 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 2.

219 Siehe hier und im folgenden Anhang 1, S. VIII.

220 Vgl. hier und im folgenden M. Weber, 2018, S. 82.

221 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 2.

222 Vgl. Bundesgeschäftsstelle der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe e. V. (eKH), 2020, (01.05.2021), S. 18.

223 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 2.

224 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 3 ff.

225 Vgl. S. Gurlit/M. Brune, 2019, S. 282.

226 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 2016, (10.01.2021), S. 2.

227 Vgl. hier und im folgenden S. Gurlit/M. Brune, 2019, S. 282.

228 Vgl. Bundesgeschäftsstelle der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe e. V. (eKH), 2020, (01.05.2021), S. 18.

229 Vgl. ebenda.

230 Vgl. Charité - Universitätsmedizin Berlin, o. J. a, (10.04.2021).

231 Vgl. ebenda.

232 Vgl. Charité - Universitätsmedizin Berlin, o. J. b, (10.04.2021).

233 Vgl. Klinikum Westmünsterland GmbH, o. J., (20.03.2021).

234 Vgl. ebenda.

235 Vgl. hier und im folgenden Klinikum Bayreuth GmbH, o. J., (18.03.2021).

236 Vgl. I. Özlü, 2020, S. 124.

237 Vgl. ebenda.

238 Vgl. D. S. Majorski et al., 2020, S. A-1130.

239 Vgl. ebenda.

240 Vgl. M. D. Kaufmann, 2020, S. 144.

241 Vgl. D. S. Majorski et al., 2020, S. A-1130.

242 Die durch das neuartige Coronavirus ausgelöste Erkrankung wird offiziell COVID-19 ge­nannt. Dieser Name ist eine Abkürzung für das Virus (Coronavirus) und die Erkrankung (...), welche im Jahr 2019 erstmalig aufkam. Diese Erkrankung befällt primär die unteren Atemwege (Lunge), aber auch verschiedene andere Körperorgane und führt in vielen Fäl­len zum Tode. (D. Richter, 2021, S. 44.)

243 Vgl. D. S. Majorski et al., 2020, S. A-1130 ff.

244 Vgl. D. S. Majorski et al., 2020, S. A-1130 ff.

245 Vgl. M. D. Kaufmann, 2020, S. 144.

246 Vgl. O. A., 2021, S. 8.

247 Vgl. I. Özlü, 2020, S. 124.

248 Vgl. S. Dönitz, 2021, S. 64.

249 Vgl. ebenda.

250 Vgl. S. Sopka et al., 2020, (15.04.2021), S. 6.

251 Vgl. ebenda, S. 5.

252 Vgl. ebenda.

253 Vgl. ebenda, S. 10 ff.

254 Vgl. ebenda, S. 8.

Excerpt out of 154 pages

Details

Title
Entlastung von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern. Der gezielte Einsatz von freiwillig Engagierten als Erfolgskonzept?
College
University of Applied Sciences Bielefeld
Grade
1,3
Author
Year
2021
Pages
154
Catalog Number
V1139876
ISBN (eBook)
9783346514127
ISBN (Book)
9783346514134
Language
German
Notes
Diese Bachelorarbeit beinhaltet eine Umfrage bei Pflegekräften in Krankenhäusern sowie bei potenziellen Ehrenamtlichen (siehe Anhang). Mit Academic Plus bietet GRIN ein eigenes Imprint für herausragende Abschlussarbeiten aus verschiedenen Fachbereichen. Alle Titel werden von der GRIN-Redaktion geprüft und ausgewählt. Unsere Autor:innen greifen in ihren Publikationen aktuelle Themen und Fragestellungen auf, die im Mittelpunkt gesellschaftlicher Diskussionen stehen. Sie liefern fundierte Informationen, präzise Analysen und konkrete Lösungsvorschläge für Wissenschaft und Forschung.
Keywords
Gesundheitswesen, Pflegenotstand, Krise, Pandemie, Krankenhaus, Pflegekraft, Aushilfe, Nothilfe, Konzept, Pflege, Freiwilligenarbeit, Ehrenamt, Gesundheitspolitik, Einsatzmöglichkeiten, Empirie, Solidarität, Gemeinschaft, Gesellschaft, Relevanz, systemrelevant, Gesundheitssystem
Quote paper
Gesche Frillmann (Author), 2021, Entlastung von Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern. Der gezielte Einsatz von freiwillig Engagierten als Erfolgskonzept?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1139876

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