Zivilmacht Europa – Leitbild rot-grüner Außenpolitik?

Zur Entwicklung der europäischen Sicherheitspolitik während der rot-grünen Regierungszeit in Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zivilmachtkonzeption in der europapolitischen Debatte
2.1 Zivilmacht Europa – Begriffsprägung durch Duchêne
2.2 Zivilmachtkonzeption nach dem Ende der bipolaren Weltordnung

3. Zivilmacht als politische Handlungsoption

4. Die Entwicklung der ESVI während der rot-grünen Regierungszeit
4.1 Der Kosovo-Krieg und seine Folgen
4.1.1 Der Kosovo-Krieg: Seine Ursachen …
4.1.2 … und seine Auswirkungen auf die ESVI
4.2 Die neue Sicherheitspolitik nach dem Kosovo-Krieg

5. Zivilmacht Europa?

6. Rot-Grün und die europäische Sicherheitspolitik

7. Fazit

Literatur

1. Einleitung

Im Kontext des Kalten Krieges wird in Westeuropa seit den 1970er Jahren ein sicherheitspolitisches Konzept diskutiert, das nicht auf Ausübung oder Drohung mit militärischer Macht beruht, sondern Konfliktprävention und -bewältigung mit zivilen Mitteln erreichen will. Mit dem Ende der Systemkonfrontation hat sich die Sicherheitspolitische Lage in Europa radikal gewandelt. Angestoßen durch die Petersberger Beschlüsse der WEU 1992 entwickelt die Europäische Union eine eigenständige Außen- und Sicherheitspolitik und behält sich im Vertrag von Maastricht erstmals militärische Maßnahmen vor. Hatte die Debatte der zivilen Orientierung der europäischen Politik bis dahin also eher theoretischen Charakter, bekam diese Frage nun einen konkret-praktischen Gehalt. Seit dem Kosovo-Krieg 1999 und dem 11. September 2001 hat sich Lage nochmals geändert.

In Deutschland wurde die Konzeption einer „Zivilmacht Europa“ insbesondere von politischen und politikwissenschaftlichen Zusammenhängen entwickelt und vertreten, die einem eher linken und friedensbewegten Politikansatz nahe stehen. In der Tradition der Friedensbewegung der 1980er Jahre und ihren in den 1990er Jahre weiterentwickelten Konzeptionen steht mit Bündnis 90 / Die Grünen auch die Partei des neuen Außenministers, Joschka Fischer. Aber auch die SPD fühlte sich ihren friedenspolitischen Traditionen immer verpflichtet. Die Hausarbeit will daher der Frage nachgehen, ob und inwieweit die seit den 1970er Jahren entwickelte Zivilmachtkonzeption als Leitbild der rot-grünen Bundesregierung europapolitisch verfolgt wurde.

Die Arbeit legt einen besonderen Schwerpunkt auf den Kosovo-Krieg 1999, weil er für die Zivilmachtsdebatte in vielfacher Hinsicht von entscheidender Bedeutung war und ist. Während des Kosovo-Krieges wurden nicht nur elementare Regeln des Idealtypus einer Zivilmacht missachtet, sondern in seinem Anschluss die europäische Sicherheitsarchitektur grundlegend verändert. Von einigen wurde er als zivilmachtkompatible humanistische Intervention zur Durchsetzung der Menschenrechte angesehen. Auch dies begründet eine genauere Darstellung des NATO-Krieges gegen die Bundesrepublik Jugoslawien.

Die Arbeit ist im Rahmen des Seminars „Die Grünen und die Außenpolitik“ an der Freien Universität Berlin im Sommersemester 2006 entstanden.

2. Zivilmachtkonzeption in der europapolitischen Debatte

Sieht man von den Sezessionskriegen in Jugoslawien in den 1990er Jahre ab, gab es in Europa noch keine längere Phase ohne kriegerische Auseinandersetzungen als die vom Zweiten Weltkrieg bis heute. Auch wenn der Kalte Kriege bis zum Ende der Systemkonfrontation Ende der 1980er Jahre eher als Abwesenheit vom Krieg denn als Frieden bezeichnet werden muss, war in dieser Zeit ein konventioneller Krieg nur um das Risiko eines Atomkriegs durchführbar. Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln war somit in Europa über viereinhalb Jahrzehnte hinweg faktisch ausgeschlossen.

Der Zweite Weltkrieg hatte aber noch eine weitere Folge: In Westeuropa schlossen sich Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg 1957 zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammen, deren Vorläufer die bereits 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) waren. Auch wenn sich die EG zunächst als Wirtschaftsgemeinschaft verstand, so war ihre Gründung durchaus der Erkenntnis geschuldet, dass zur Vermeidung kriegerischer Auseinandersetzungen - wie sie in Europa insgesamt, aber insbesondere auch zwischen Deutschland und Frankreich in der Vergangenheit immer wieder stattgefunden haben - eine engere Kooperation zwischen den Nationalstaaten notwendig sei. So verband Frankreich mit der Gründung der EGKS auch das Ziel, Einfluss über die deutsche Kohle- und Stahlproduktion – mithin eine kriegswichtige Industrie – zu erhalten oder erwog bereits 1954, über die Westeuropäische Union (WEU) die Schaffung einer europäischen Sicherheitsstruktur zu etablieren.

Die Sicherheitspolitik Westeuropas entwickelte so zwei durchaus gegensätzliche Elemente. Zum einen die militärische Abschreckungspolitik gegenüber dem Warschauer Pakt und zum anderen eine auf politische Kooperation und wirtschaftliche Integration setzende Politik der westeuropäischen Nationalstaaten. Im Kontext dieser politischen, ökonomischen und militärischen Entwicklungen wurde auch die Frage nach dem Selbstverständnis einer europäischen Sicherheitspolitik virulent, wollten die westeuropäischen Länder mehr als nur abhängige Staaten ihrer militärischen Schutzmacht, der Vereinigten Staaten von Amerika, sein und ihre Sicherheitspolitik nicht nur im Strategie zur Eindämmung der militärischen Bedrohung des Warschauer Paktes verstanden wissen.

2.1 Zivilmacht Europa – Begriffsprägung durch Duchêne

Anlässlich des Beitritts Großbritanniens, Irlands und Dänemarks zur Europäischen Union 1973 führte François Duchêne den Begriff der „Zivilmacht Europa“ in den europapolitischen Diskurs ein.

„Die Geschichte bietet selten eine solche ‚zweite Chance´ des Neubeginns. Diese sollte daher ergriffen werden. Als eine zivile Ländergruppe mit weitreichender wirtschaftlicher und verhältnismäßig begrenzter militärischer Macht muß die Europäische Gemeinschaft daran interessiert sein, die zwischenstaatlichen Beziehungen – sowohl zwischen ihren eigenen Mitgliedern wie auch mit dritten Ländern – so weit wie möglich zu domestizieren.“[1]

Der damalige Direktor des International Institute for Strategic Studies (IISS) sah verschiedene Entwicklungswege der EG. Er hielt sowohl eine europäische Supermacht als auch ein neutrales Europa für möglich. Ersteres sei aber trotz des im europäischen Integrationsprozess immer auch intendierten Versuchs Frankreichs, mittels der EG wieder zur alten Größe und Macht zurückzufinden, kein realistischer Weg. Der Integrationsprozess sei noch nicht hinreichend fortgeschritten, um eine Politik für eine europäische Supermacht formulieren zu können und eine neutrale EG aufgrund der wirtschaftlichen Stärke der Gemeinschaft nicht denkbar, so Duchêne. Sie sei zudem von sowjetischen und amerikanischen Neutralitätsgarantien abhängig.

Statt auf Neutralität oder gar europäisches Großmachtstreben setzte Duchêne auf einen Prozess der weiteren Integration. Eine gut funktionierende EG würde sicherheitspolitisch zur Schaffung eines Gegengewichtes zu den beiden Supermächten beitragen; als Gegenmacht würde sie sowohl die sicherheitspolitische Garantien der USA stärken als auch die Versuchungen der Sowjetunion mindern, ihre militärische Übermacht zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen zu nutzen.[2]

Duchêne forderte die EG auf, das Beste aus ihren jetzigen Möglichkeiten zu machen und „ihrem eigentlichem Wesen treu“ zu bleiben. Dieses sei vor allem durch den zivilen Charakter von Mitteln und Zwecken und einen für sie konstitutiven Sinn für gemeinsames Vorgehen charakterisiert, worin wiederum, wenn auch noch so unvollkommen, soziale Werte wie Gleichheit, Gerechtigkeit und Achtung des Anderen zum Ausdruck kämen. Das zivile und soziale Wesen kommt bei Duchêne zustande, weil in der urbanisierten Körperschaft von Staatsbürgern mit zu sichernden Rechten, Werten und Annehmlichkeiten den „demokratischen“ und zivilen Werten gegenüber den Werten des Feldlagers und des Machtgleichgewichts Vorrang gegeben würde.[3]

2.2 Zivilmachtkonzeption nach dem Ende der bipolaren Weltordnung

Zeichnete sich die Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Konfrontation zweier hochgerüsteter Militärblöcke aus, so änderten sich nach dem Zusammenbruch des „realen Sozialismus“ die sicherheitspolitischen Prämissen. Mit dem Ende des Kalten Krieges waren aber keineswegs alle Konfliktpotentiale verschwunden. Neben den sicherheitspolitischen Risiken, die sich aus dem Transformationsprozess in den ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes entwickelten, bestand auch der Nord-Süd-Konflikt weiterhin fort.

Aufgrund der gewandelten Situation und Konfliktlagen wurde eine Änderung der sicherheitspolitischen Konzeption der westeuropäischen Staaten notwendig. Vor diesem Hintergrund fragt Wolfgang R. Vogt, in welcher Weise und Absicht der Westen die Anpassung seiner Sicherheits- und Rüstungspolitik an die grundlegend gewandelten Bedingungen nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes betrieben habe, ob Westeuropa die Chance zur Abrüstung nutzt, oder ob es Tendenzen einer Post-Militarisierung der Politik durch offensive Umrüstung gibt.[4]

Trotz der neuen sicherheitspolitischen Problemstellungen erweckte der Zusammenbruch des Warschauer Paktes Hoffnung auf eine völlig neue sicherheitspolitische Architektur Europas. Vogt spricht in diesem Zusammenhang gar von einem „chancenreichen Beginn einer neuen historischen Ära in der Welt- und Europapolitik”.[5] Diese Chance, so wünschten sich zahlreiche politische und wissenschaftliche Akteure, sollte zu einer Entwicklung hin zu einer “Zivilmacht Europa” genutzt werden.

“Ziel sollte ein Europa mit einer stabilen Friedenstruktur sein (dauernder Friede); aufbauend auf Rechtsstaatlichkeit, auf gesamteuropäischen Institutionen (...), getragen von einer breit gefächerten Kooperation auf gouvernementaler Ebene, aber auch zwischen vielen sozialen Akteuren; untermauert mit verlässlichen Institutionen zur friedlichen Streitbeilegung und kooperativen / kollektiven Sicherheit; wurzelnd in innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Bemühungen um Verteilungsgerechtigkeit.“[6]

Dass die Europäische Union die „historischen innergesellschaftlichen und innenpolitischen Voraussetzungen für die Übernahme der Zivilmachts-Rolle“ mitbringt, davon ist Hanns W. Maull überzeugt. Der Trierer Politikwissenschaftler nennt hierfür folgende Gründe: gelungene Zivilisierung der Innenpolitik (demokratische Systeme), materieller Wohlstand und schließlich Lernprozesse von Elite und Bevölkerung, die die Erkenntnis über die Kosten militärischer Macht und die Notwendigkeit supranationaler Kooperation sowie Souveränitätsverzicht und die Nutzeffekte durch Einbettung in Interdependenz-Zusammenhänge (internationale Arbeitsteilung, Handelsstaat) verinnerlicht haben.[7]

3. Zivilmacht als politische Handlungsoption

Anfang der 1990er Jahre war die politische Ausrichtung der europäischen Sicherheitspolitik noch offen. Die neue politische Situation nach dem Zusammenbruch des „realen Sozialismus“ eröffnete Handlungsspielräume, die auch die Option einer „Zivilmacht Europa“ umfasste. Aus dem damaligen politikwissenschaftlichen Diskurs über die Zivilmachtskonzeption ließen sich auch durchaus konkrete Handlungsoptionen für die reale Politik ableiten. Zwar blieben auch diese letztlich immer streitig, weil der Begriff der Zivilmacht selbst Gegenstand politikwissenschaftlicher Kontroversen ist.[8] Im Folgenden soll aber im Sinne Hanns W. Maulls, der beispielsweise 1992 Kriterien für eine Zivilmachtspolitik der Bundesrepublik Deutschland formulierte, davon ausgegangen werden, dass die Erfüllung eines positiven Kriterienkatalog Voraussetzung ist, um die sicherheitspolitische Entwicklung in Europa qualitativ beurteilen zu können.

Kern der Zivil- oder Friedensmachtkonzeption Europas ist eine Stärkung transnationaler Organisationen - insbesondere der UNO und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die Konzeption der Stärkung transnationaler Organisationen ist notwendig mit einem Verzicht bisher den Nationalstaaten zugesprochener Souveränitätsrechte verbunden. Insbesondere die Souveränitätsrechte in Bezug auf die Selbstorganisation der militärischen Verteidigung würden eingeschränkt bzw. aufgehoben. Hintergrund dieser Überlegung ist sowohl die Annahme, dass Nationalstaaten in ihrer übersteigerten Form die eigentlichen Störenfriede und Konflikt­träger in der Weltgemeinschaft seien, als auch, dass die Erweiterung der Kompetenz transnationaler Organisationen in der Logik des Funktionsverlustes der Nationalstaaten liege.[9]

Um den Zielen einer friedensorientierten Konfliktbearbeitung gerecht werden zu können, schlägt Vogt ein System mit zwei Pfeilern vor, die er als “Zivilär” und “Politär” bezeichnet. Unter “Zivilär” versteht er ein vernetztes System ziviler Friedensdienste. Zentrale Aufgabengebiete sind u.a. humanitäre Sofortmaßnahmen, Einsätze bei Naturkatastrophen und Umweltzerstörungen, Projekte und Aktionen zur Verbesserung der Infrastruktur, Einsätze zur Revitalisierung in umweltzerstörten Regionen oder Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung von Industriekatastrophen.[10]

Der zweite Pfeiler eines Friedens- und Sicherheitssystems in Europa, das “Politär” soll in einem “in mehrere Zuständigkeitsstufen gegliedertes, integriertes und kollektives Mehrebenen-System sanktionsfähiger Sicherheitsdienste” bestehen. Das Politär hätte als Exekutivgewalt mit Polizeicharakter den weiter ausgebauten transnationalen Organisationen (UNO, KSZE, EU) bei der Durchsetzung ihrer Beschlüsse zur Verfügung zu stehen. Vogt sieht die Aufgabe des “Politärs” in der Umsetzung von Zwangsmaßnahmen, wie die Eindämmung von Gewalthandlungen oder die Kontrolle oder Erzwingung von Embargo-Maßnahmen.

Nach Vogts Vorstellungen hätte sich das “Politär” der Struktur nach aus drei Sicherheitskomponenten zusammenzusetzen. Erstens aus der “UN-Komponente”, einem der UNO unterstellten Friedens- und Sicherheitsdienst, zweitens einer “Euro-Komponente”, einem der KSZE unterstellten Sicherheitsdienst für Blauhelm-Missionen und drittens einer “Regional-Komponente”, den Nationalstaaten überlassene “militärische Rumpfbestände“. Dabei soll das “UNO / Euro-Politär” u.a. die normative Geltung der Welt-, Völker und Menschenrechte mit einer sanktionsfähigen Deckungsgarantie versehen; nationale Militärgewalt ersetzen und die Mitgliedsstaaten in ein System kollektiver Sicherheit einbinden; die Zivilisierung der Konfliktaustragung gewährleisten; eskalierende Krisen durch den Aufbau einer “Schutzkulisse” einhegen; nichtmilitärischen Maßnahmen (z.B. Boykottmaßnahmen) den erforderlichen Nachdruck verleihen; Korridore zur Leistung humanitärer Hilfe und Fluchtzonen schaffen und die Durchführung von UN-/OSZE-Resolutionen gewährleisten.

[...]


[1] vgl. Duchêne, François, „Die Rolle Europas im Weltsystem: Von der regionalen zur planetarischen Interdependenz“, in: „Zivilmacht Europa – Supermacht oder Partner?“, Kohnstamm, Max und Hager, Wolfgang (Hrsg.), Frankfurt/M. 1973, S. 34

[2] Duchêne, François; aaO., S. 29

[3] vgl. Duchêne, François; aaO., S. 35

[4] vgl. Vogt, Wolfgang R.; „Europa: Militär- oder Zivilmacht? Alternativen zur sicherheitspolitischen Identität des vereinten Europa“, in: „Zivilmacht Europa“; Butterwegge, Christoph / Grundmann, Martin (Hrsg.), Köln 1994, S. 29

[5] vgl. Vogt, Wolfgang R.; aaO., S. 28

[6] Senghaas, Dieter, Friedensprojekt Europa, Frankfurt a. M. 1992, S. 78

[7] vgl. Maull, Hanns W.; „Zivilmacht Bundesrepublik Deutschland – Vierzehn Thesen für eine neue deutsche Außenpolitik.“, Europa Archiv, Nr. 10/1992, S. 275

[8] So ist strittig, ob die Erfüllung eines positiven Katalogs sicherheitspolitischer Kriterien oder alleine der Nicht-Besitz militärischer Kapazitäten zur Qualifikation als Zivilmacht ausreichend ist. Ebenso offen ist die Frage, ob es sich bei der Zivilmacht um einen Idealtypus im Weberschen Sinne handelt, wobei sich eine Zivilmacht diesem Idealtypus näheren oder entfernen, ihn aber nie erreichen kann. Auch wird diskutiert, ob alle oder die wesentlichen Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllt sein müssen, um von einer Zivilmacht sprechen zu können. Vgl. Jünemann, Annette / Schörnig, Niklas; Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der „Zivilmacht Europa“ – Ein Widerspruch in sich?, HSFK-Report 13/2002, S. 5

[9] vgl. Vogt, Wolfgang R., aaO., S. 44ff

[10] ebd., S. 49f

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Zivilmacht Europa – Leitbild rot-grüner Außenpolitik?
Untertitel
Zur Entwicklung der europäischen Sicherheitspolitik während der rot-grünen Regierungszeit in Deutschland
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut )
Veranstaltung
Die Grünen und die Außenpolitik
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
30
Katalognummer
V114085
ISBN (eBook)
9783640147830
ISBN (Buch)
9783640218493
Dateigröße
565 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zivilmacht, Europa, Leitbild, Außenpolitik, Grünen, Außenpolitik
Arbeit zitieren
Thomas Lohmeier (Autor:in), 2006, Zivilmacht Europa – Leitbild rot-grüner Außenpolitik?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114085

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Zivilmacht Europa – Leitbild rot-grüner Außenpolitik?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden