Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau und Vorgehensweise
2 Grundlagen
2.1 Begriffserklärung Handelsbeziehung
2.2 Begriffserklärung Freihandelsabkommen
2.3 Handelsbeziehung zwischen der EU und Kanada
3 Inhaltliche Konzeption
3.1 Eingeleitete Maßnahmen
3.2 Stand der Umsetzung
4 Kritik und Problematiken
4.1 Investitionsschiedsgerichtsverfahren
4.2 Umweltaspekte
4.3 Fehlende nationale Ratifizierung
5 Vergleich mit anderen Handelsabkommen
5.1 Vergleich mit TTIP
5.2 Vergleich mit JEFTA
6 Fazit und Ausblick
IV Literaturverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Kanadas wichtigste Handelspartner in der EU
Abb. 2: Sektorale Wertschöpfung und Veränderung in Deutschland
Abb. 3: EU-Handel mit Kanada nach Produktgruppen
Abb. 4: Anteile der Befürwortung eines Investitionsschutzkapitels in TTIP
1 Einleitung
Handelsabkommen gewinnen in Zeiten der Globalisierung exponentiell an Bedeutung, jedoch ist vielen nicht bewusst, dass die Idee dahinter keineswegs aus der Neuzeit stammt. So haben nachweislich bereits im 5. Jahrhundert nach Christus die Römer Handelsabkommen mit Persien vereinbart. Die dadurch resultierenden Chancen für die Teilhabenden waren auch damals offenkundig. Insbesondere die EU als supranationale Staatengemeinschaft entspringt dem Grundgedanken eines Handelsabkommens, da auch hierbei zunächst der gemeinsame Binnenmarkt zur Förderung des freien Warenverkehrs im Vordergrund stand.
1.1 Problemstellung
Aufgrund dessen, dass die EU überwiegend positive Resultate aus diesem Zusammenschluss erhielt, strebt sie nun die Errichtung von sogenannten Freihandelsabkommen zu anderen Drittstaaten an. Ein weiterer Grund für den kontinuierlichen Abschluss solcher Abkommen ist die steigende wirtschaftliche Einflussnahme der asiatischen Länder wie beispielsweise China und das damit verbundene Interesse der westlichen Industrienationen dies zu unterbinden. Die Hauptgründe hierfür sind, dass Europa wirtschaftliche Einbußen erleidet und der politische Einfluss Asiens gestärkt wird. CETA („comprehensive economic and trade agreement“) erleichtert hierbei den Warenverkehr zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten und Kanada. Das Handelsabkommen erscheint auf den ersten Blick lediglich positiv. Viele Menschen erkennen die Risiken, die solche Vereinbarungen mit sich bringen jedoch nicht oder lediglich unzureichend. Dies erschwert eine differenzierte Abwägung.
1.2 Zielsetzung
Die folgende Arbeit soll sowohl die Chancen als auch die Risiken des CETA im Speziellen, aber auch Freihandelsabkommen im Allgemeinen näher untersuchen. Das Ziel ist es die Ergebnisse der Abwägung als Indiz dafür zu nehmen, ob die EU weiterhin dem Streben nach beispielsweise zollfreien Ein- und Ausfuhren von Waren nachgeben und im Zuge dessen Freihandelsabkommen beschließen sollte oder ob die Risiken überwiegen. In einem solchen Fall sollten in Zukunft Wirtschafts- und Handelsabkommen modifiziert oder grundsätzlich nicht beschlossen werden. Die folgende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich daher mit der Leitfrage, ob, und wenn ja, inwiefern das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada Risiken birgt.
1.3 Aufbau und Vorgehensweise
Zum Aufbau lässt sich sagen, dass zunächst begriffliche Unklarheiten beseitigt werden sollen, indem die Bezeichnungen Handelsbeziehung und Freihandelsabkommen erklärt werden. Auf der Grundlage dessen wird die Handelsbeziehung zwischen der EU und Kanada erläutert. Anschließend wird die inhaltliche Konzeption des CETA-Abkommens verdeutlicht. Dies geschieht zunächst anhand der Darstellung der wesentlichen Inhalte des Vertrages. Anschließend wird der derzeitige Stand der Umsetzung veranschaulicht. Auf der Grundlage des erlangten Wissens werden im Punkt vier die Kritikpunkte und die Risiken des CETA erläutert. Zum Schluss findet ein Vergleich mit anderen Freihandelsabkommen statt und es wird ein fundiertes Fazit gezogen.
2 Grundlagen
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Abgrenzung zweier themenspezifischer Begriffe und ihrer Bedeutung. Zunächst wird erläutert, was unter dem Begriff der „Handelsbeziehung“ verstanden wird und anschließend welche Voraussetzungen für die Annahme eines Handelsabkommens vorliegen müssen. Dies dient als Fundament für die weitergehende Erarbeitung des CETA-Handelsabkommens.
2.1 Begriffserklärung Handelsbeziehung
Für die Annahme eines Handelsabkommens muss zunächst einmal eine Handelsbeziehung vorliegen. Fraglich ist daher, was man als Handelsbeziehung klassifizieren kann. Der DUDEN bezeichnet die Handelsbeziehung als eine den Handelsaustausch betreffende Beziehung [zwischen Staaten]. Handelsbeziehungen können zum einen zwischen zwei Unternehmen oder zum anderen zwischen zwei Staaten vorliegen, wobei Letzteres häufiger unter den Begriff der Handelsbeziehung gefasst wird. Eine solche Handelsbeziehung zwischen Staaten besteht jedenfalls dann, wenn sie gegenseitig Im- und Exporte aus dem jeweils anderen Land beziehen.
2.2 Begriffserklärung Freihandelsabkommen
Die Grundlage eines Freihandelsabkommens ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Der Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zweier oder mehrerer Völkerrechtssubjekte, die zumeist Staaten sind. Denkbar wäre jedoch auch die Beteiligung von internationalen Organisationen wie beispielsweise Greenpeace. Die Freihandelsabkommen dienen in den meisten Fällen dem Zweck des Abbaus von Handels- und Zollbeschränkungen und sollen den beiderseitigen Marktzugang erleichtern.
2.3 Handelsbeziehung zwischen der EU und Kanada
Bevor näher auf die inhaltliche Konzeption des Freihandelsabkommens eingegangen wird, findet eine Veranschaulichung der Handelsbeziehung zwischen der EU und Kanada statt. Die Erkenntnisse hieraus erleichtern das Verständnis dafür, wieso beide Völkerrechtssubjekte ein Freihandelsabkommen anstreben. Das Abkommen ist als asymmetrisch einzuordnen, da Kanada mit der EU als Vertragspartner auf einen Markt stößt, der um ein Vielfaches größer ist als der Eigene. Während Kanada vor der Durchsetzung des Abkommens rund 7% seiner Produkte in die EU exportiert, beträgt dieser Wert umgekehrt bei der EU lediglich 2%.1 Mittelfristig ist das Abkommen somit vermutlich deutlich vorteilhafter für Kanada als für die EU, da Kanada seine Einflussnahme auf dem europäischen Markt verstärken kann. Der ersten Abbildung kann man entnehmen, dass der wichtigste Handelspartner Kanadas in der EU 2015 bezüglich der Ausfuhren Deutschland war.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Kanadas wichtigste Handelspartner in der EU (Quelle: Statista 2017, o.S.)
Gemäß der Simulationsergebnisse des ifo Instituts erlangt der Fahrzeugbau durch das Freihandelsabkommen mit 3% vermutlich die höchste Wertschöpfungssteigerung von allen Sektoren (Abb. 2). Dies liegt daran, dass die Importe von Personenkraftwagen ohne entsprechende Vereinbarungen einem –im Vergleich zu anderen Produkten hohem- Zollsatz von 6,1% unterliegen würden.2 Deutschland hat daher durchaus auch ein berechtigtes Interesse am Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, da somit auch die Preise für die Waren, die in Kanada ankommen, gesenkt werden und Fahrzeuge eines der Produkte darstellen, die Deutschland am meisten nach Kanada exportiert. Die Auswirkungen für den Sektor des Fahrzeugbaus wären mithin gravierend. Obwohl CETA ein asymmetrisches Abkommen darstellt, begründet die Fahrzeugbauindustrie unter anderem auch, weshalb die EU dennoch nach einem Abkommen mit Kanada strebt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Sektorale Wertschöpfung und Veränderung in Deutschland (Quelle: Aichele/Felbermayr, 2014, S. 26)
Zwar ist es zurzeit noch zu früh um die Folgen des Freihandelsabkommens beurteilen zu können, jedoch lassen sich Ansätze der Auswirkungen des CETA bereits 2018 erkennen. Der Warenhandel zwischen den beiden Vertragspartnern stieg im ersten vollen Jahr der vorläufigen Anwendung bereits um 10,8% an.3 Hierbei ist dennoch zu berücksichtigen, dass nicht geklärt werden kann, ob dies an CETA oder an anderen Faktoren, wie zum Beispiel wirtschaftlichem Aufschwung beziehungsweise Konjunkturschwankungen, liegt.
3 Inhaltliche Konzeption
Nachdem die Grundbegriffe erklärt wurden, wird die inhaltliche Konzeption des Freihandelsabkommens betrachtet. Hierfür werden zunächst die eingeleiteten Maßnahmen dargestellt, die zur Erreichung des Zwecks des Handelsabkommens erforderlich sind. Anschließend erfolgt ein Bezug zur derzeitigen Lage, das heißt es wird erklärt, welche der Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche erst später Anwendung finden. Der Text des CETA-Abkommens ist außerordentlich komplex und enthält eine Vielzahl von Regelungen. Im Folgenden werden daher die ausschlaggebendsten und für den anschließenden Effekt bedeutsamsten Maßnahmen erläutert. Eine vollumfängliche Darstellung des Vertragsinhaltes findet aufgrund des beschränkten Rahmens nicht statt.
3.1 Eingeleitete Maßnahmen
Zunächst gilt es zu untersuchen, welche Maßnahmen durch das Handelsabkommen eingeleitet wurden. Die gegenseitige Verbesserung des Marktzugangs war –ähnlich wie in anderen Handelsabkommen- eines der Hauptziele des Abkommens. Insgesamt werden durch das CETA-Abkommen etwa 98 Prozent der Zölle zwischen der EU und Kanada aufgehoben.4 Die Zollvorteile können jedoch von beiden Vertragspartner nur in Anspruch genommen werden, wenn das Produkt als Ursprungserzeugnis gilt, das heißt, wenn es entweder als kanadisches oder als europäisches Gut klassifiziert werden kann. Als Kritik wird hierbei angeführt, dass der Nachweis des Ursprungs einen hohen bürokratischen Aufwand erfordert und es daher viele Unternehmen präferieren komplett auf die Zollvergünstigung zu verzichten. Des Weiteren müssen kanadische Erzeugnisse mit den geltenden europäischen Rechtsvorschriften übereinstimmen und dürfen nur dann eingeführt werden. CETA berührt daher nicht die geltenden Vorschriften im Bereich des Umwelt- und Lebensmittelschutzes.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: EU-Handel mit Kanada nach Produktgruppen (Quelle: Europäische Kommission 2017, S. 7)
Die Abbildung drei verdeutlicht, dass eine Abschaffung der Zölle die Ein- und Ausfuhr von Industrieprodukten erleichtern würde, da diese den Handel zwischen der EU und Kanada dominieren. Zu den meist gehandelten Industrieprodukten zählen Maschinen, Fahrzeuge und Verkehrsausrüstungen sowie chemische und pharmazeutische Erzeugnisse. Die EU exportiert aus Kanada insbesondere Rohstoffe. Hierzu zählen Mineralien wie Eisenerze, Steinkohle oder Kupfererze. Darüber hinaus sind auch Produkte des Fahrzeug- und Maschinenbaus beliebt, wobei Deutschland als Pendant dazu insbesondere PKW nach Kanada exportiert. (s.o.)
Auf alle nicht-landwirtschaftlichen Waren werden die Zölle vollständig beseitigt. Einschränkungen gibt es jedoch im Bereich der Landwirtschaft. Hierbei sollen gemäß des Freihandelsabkommens ebenfalls 91, 7% von den Zöllen befreit werden. Hiervon ausgenommen sind explizit Hühner- und Truthahnfleisch sowie Eier und Eiprodukte. Bei Milchprodukten insgesamt handelt es sich um Waren, die im Rahmen eines Zollkontingents zwischen Kanada und der EU angeboten werden und daher ebenfalls nicht dem CETA-Abkommen unterliegen.5 Das zuvor bestehende Veterinärabkommen zwischen Kanada und der EU wird in das umfassendere Freihandelsabkommen integriert und behält daher seine Wirkung.6 Es wird darüber hinaus eindeutig normiert, dass die Vertragspartner in puncto Tierschutz kooperieren sollen.
[...]
1 Vgl. Breuss 2017, S. 4.
2 Vgl. Fritz 2015, S. 8.
3 Vgl. Europäische Kommission 2019, o. S.
4 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [o.J.], o.S.
5 Vgl. Europäische Kommission 2016, S. 4.
6 Vgl. Rudloff 2017, S. 167