Die seit dem 1.1.2005 geltenden neuen Regelungen bezüglich des neuen
Sozialleistungsbereiches, der die Grundsicherung für Arbeitsuchende
kennzeichnet, werden die bis zu diesem Zeitpunkt nebeneinander existierenden
staatlichen Fürsorgesysteme für erwerbsfähige Hilfebedürftige, Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe, zusammengefasst. Dieser neue Sozialleistungsbereich wird dabei
als zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) beschrieben und wurde mit dem Vierten
Hartz-Gesetz eingeführt.
In der folgenden Ausarbeitung soll demnach auf die angesprochene
Zusammenlegung insofern eingegangen werden, als dass eine Erläuterung folgt
warum diese Zusammenlegung überhaupt zustande gekommen ist, was diese
Neuregelung für die Zuständigkeitsverteilung der Träger bedeutet und welches
Ziel, durch die Einhaltung verschiedener Maßnahmen, angestrebt wird. So soll im
weiteren Verlauf beschrieben werden, welche drei Leistungsgruppen sich aus der
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ergeben und welche
Voraussetzungen jene Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten,
generell erfüllen müssen.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
2.1 Zustandekommen der Zusammenlegung
2.2 Umsetzung der Hilfe aus einer Hand
2.2.1 Arbeitsgemeinschaften
2.2.2 Optionskommunen
3 Zieleinhaltung durch gesetzlich geregelte Leistungen
3.1 Persönlicher Ansprechpartner
3.1.1 Profiling
3.1.2 Intensive Betreuung
3.2 Stärkung der Eigenverantwortung
3.3 Grundsatz des Forderns
3.4 Grundsatz des Förderns
3.5 Aktive und passive Leistungen
4 Leistungsgruppen
4.1 Leistungsgruppe 1
4.2 Leistungsgruppe 2
4.3 Leistungsgruppe 3
5 Anspruchsvoraussetzungen
5.1 Alter
5.2 Erwerbsfähigkeit
5.3 Hilfebedürftigkeit
5.4 Gewöhnlicher Aufenthalt
5.5 Bedarfsgemeinschaft
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Hintergründe und die Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Zuge der Hartz-IV-Reformen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch die Neuregelung im SGB II die Zuständigkeitsverteilung der Träger verändert wurde und welche Maßnahmen zur schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt führen sollen.
- Gründe für die Zusammenlegung und Aufgaben der neuen Trägerstrukturen
- Die Rolle des persönlichen Ansprechpartners und das Instrument des Profilings
- Die Grundsätze des Forderns und Förderns als Kern der Arbeitsmarktpolitik
- Klassifizierung der Anspruchsberechtigten in drei verschiedene Leistungsgruppen
- Anspruchsvoraussetzungen wie Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit und Bedarfsgemeinschaft
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Arbeitsgemeinschaften
Nach § 44b Abs. 1 SGB II ist eine Errichtung von örtlichen Arbeitsgemeinschaften zwischen der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger vorgesehen. Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung wird der Aufbau einer Anlaufstelle durch Kommunen und Arbeitsagentur erzielt. Diese aus beiden Trägerschaften zusammengefasste Anlaufstelle wird üblicherweise als Job-Center bezeichnet (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2005: 52). Sobald eine Arbeitsgemeinschaft zustande kommt, sollen die kommunalen Träger die ihnen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende obliegenden Aufgaben auf diese Arbeitsgemeinschaft übertragen. Die Aufgaben der Agentur für Arbeit nimmt die Arbeitsgemeinschaft weiter nach § 44b Abs. 3 SGB II als Leistungsträger wahr. Die schon oben angesprochenen beispielhaften Vorteile aus der Agentur für Arbeit und den Kommunen ergeben eine enorme Chance für eine ganzheitliche Betreuung, wobei die aufwendigen personellen und organisatorischen Findungsprozesse, die durch Gründung einer Arbeitsgemeinschaft mit einhergehen, auch zu berücksichtigen sind.
Zur Bildung der Arbeitsgemeinschaften sei gesagt, dass sie üblicherweise in drei Schritten erfolgt, wobei es zunächst zu einer Gründungsvereinbarung kommt, in der sich die Träger öffentlich-rechtlich einigen eine Arbeitsgemeinschaft zu errichten. Weiter wird die Arbeitsgemeinschaft in privat-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform erreichtet, wobei vordergründig die Ausgestaltung so ausfallen muss, dass die Arbeitsgemeinschaft Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Letztlich erfolgt eine öffentlich-rechtliche Übertragung von Aufgaben auf die Arbeitsgemeinschaft, die verbunden ist mit einer Beleihung durch die Agentur für Arbeit und die kommunalen Träger.
Im Übrigen führt die zuständige Oberste Landesbehörde im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften (vgl. Steck/Kossens 2005: 147).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ein und skizziert die Fragestellungen hinsichtlich der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
2 Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe: Hier werden die Gründe für die Fusion der beiden Transfersysteme sowie die strukturelle Umsetzung durch Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen erläutert.
3 Zieleinhaltung durch gesetzlich geregelte Leistungen: Dieses Kapitel behandelt die Instrumente zur Zielerreichung, insbesondere die Rolle des Ansprechpartners, die Eigenverantwortung sowie die Grundsätze des Forderns und Förderns.
4 Leistungsgruppen: Hier werden die drei Personengruppen differenziert, die je nach Erwerbsfähigkeit und Bedarfsgerechtigkeit in den Anwendungsbereich des SGB II oder SGB XII fallen.
5 Anspruchsvoraussetzungen: Dieses Kapitel detailliert die notwendigen Bedingungen wie Alter, Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit, die zur Erlangung von Leistungen erfüllt sein müssen.
6 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Reform das Ziel verfolgt, durch Bündelung der Angebote die Arbeitslosigkeit effektiver zu bekämpfen und das System auf eine bedarfsorientierte Fürsorgeleistung umzustellen.
Schlüsselwörter
SGB II, Hartz IV, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitsgemeinschaft, Optionskommunen, Fordern und Fördern, Eingliederungsvereinbarung, Arbeitsuchende, Bedarfsgemeinschaft, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Leistungsgruppen, Arbeitsmarktintegration.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch das SGB II im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der neuen Trägerstruktur, den gesetzlich verankerten Grundsätzen von Fordern und Fördern sowie den spezifischen Anspruchsvoraussetzungen für Hilfeempfänger.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, den Grund für die Zusammenlegung zu erläutern, die Bedeutung der neuen Trägerverteilung darzulegen und aufzuzeigen, welche Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen sollen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Gesetzesanalyse, die aktuelle Bestimmungen des SGB II und zugehörige fachwissenschaftliche Kommentierungen auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der neuen Trägerschaft, die Analyse der Betreuungsformen, die Erläuterung der Leistungsgruppen sowie die Definition der individuellen Anspruchsvoraussetzungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe sind SGB II, Grundsicherung, Arbeitsgemeinschaft, Fordern und Fördern, Bedarfsgemeinschaft und Arbeitsmarktintegration.
Was ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des SGB II?
Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine lokale Anlaufstelle, in der Agentur für Arbeit und kommunale Träger gemeinsam die Aufgaben der Grundsicherung wahrnehmen, oft als Job-Center bezeichnet.
Welche Bedeutung hat das Profiling in dieser Arbeit?
Das Profiling dient als umfassende Bestandsaufnahme der persönlichen Eigenschaften eines Arbeitsuchenden, um dessen Chancen und Hemmnisse für den Arbeitsmarkt gezielt zu erfassen.
Was unterscheidet die Leistungsgruppen voneinander?
Die Differenzierung erfolgt primär nach Erwerbsfähigkeit und Alter: Während Leistungsgruppe 1 die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen umfasst, beziehen sich Gruppe 2 und 3 auf nicht erwerbsfähige Personen nach dem SGB XII.
Wie definiert die Arbeit den Begriff Bedarfsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie die mit ihm zusammenlebenden Angehörigen, deren Einkommen und Vermögen gemeinsam zur Bedarfsdeckung herangezogen wird.
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- Simone Böckem (Author), 2007, Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114800