Diese Arbeit ist als Studienarbeit im Rahmen der juristischen Schwerpunktprüfung entstanden. Als solche kann sie nur einen kleinen Ausschnitt des Themas umreißen.
Zunächst wird versucht Menschenrechte zwischen Positivismus und Naturrecht einzuordnen. Dies geschieht durch einen geschichtlichen Überblick und endet darin, dass Menschenrechte, als Abwehrrechte gegen staatliche Macht durch Positivismus zwar verwirklicht, nicht aber ausschließlich bestimmt werden können. Sie bedürfen, um ihrem hohen Anspruch gerecht zu werden, der Moral als legitimierende Kraft und Messwert staatlichen Handelns.
Schwerpunktmäßig wird daher nach Philosophischen Ansätzen gesucht, wie Menschenrechte universell legitimierbar sein könnten. Während dieses Unterfangens begegnet man sowohl den Problemen unterschiedlicher Moralvorstellungen in der Welt, als auch der mangelnden Objektivierbarkeit Einzelner Wertesysteme.
Der Bogen wird in dieser Arbeit von der Geschichte der Menschenrechte über ihre Eigenart als moralische Rechte zu verschiedenen Philosophischen Begründungsansätzen gespannt, wobei diese, von den Wogen des Relativismus geschüttelt, zuflucht in empirischen Gemeinsamkeiten der Völker suchen und mit einem interessanten Ansatz von Richard Rorty enden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriffliche Eingrenzung der Menschenrechte
I. Der Begriff des Rechts
II. Der Begriff der Menschenrechte
III. Der Kontext der Menschenrechte
C. Die Geschichte der Menschenrechte
I. Die Entwicklung der Menschenrechtsidee in der Neuzeit
II. Die Realisierung der Menschenrechtsidee
1. Die Positivierung auf nationaler Ebene
2. Die Positivierung auf Internationaler Ebene
III. Ergebnis
D. Eine universell gültige Begründung universeller Menschenrechte
I. Das Naturrecht
1. Das göttliches Gesetz
2. Das Natürliche Gesetz
3. Der Vertrag
4. Das Gefühl
5. Die Vernunft
6. Ergebnis
II. Moderne Begründungsansätze
1. Der Schleier der Unwissenheit
2. Der Transzendentale Tausch
3. Diskursethische Begründung
III. Ergebnis
E. Der Relativismus
I. Geschichtliche Einordnung des Relativismus
II. Differenzierung des Relativismus
1. Deskriptiver Relativismus
2. metaethischer Relativismus
3. Normativer Relativismus
III. Ergebnis
F. Interkulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten
I. Das Prinzip der Vergeltung
1. Das Auswahlkriterium für „Vergeltung“ als Vergleichsmaßstab
2. Die Definition von Vergeltung
3. Die Studie
4. Ergebnis
5. Kritik
II. Herrschaftsbegrenzung und Menschenwürde
III. Ergebnis
G. Zwischen Toleranz und Ethnozentrismus
I. Ethnozentrismus
II. Das Dilemma des ethnozentrischen Rationalisten
H. Von Rationalität zur Sentimentalität
I. Die Argumentation
II. Kritik
I. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die philosophische und rechtliche Herausforderung, die Universalität der Menschenrechte in einer multikulturellen Welt zu begründen, und beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen universellen Ansprüchen und kulturell divergierenden Wertvorstellungen.
- Historische Entwicklung der Menschenrechtsidee
- Kritische Analyse klassischer und moderner Begründungsansätze
- Untersuchung des ethischen Relativismus und seiner Auswirkungen
- Suche nach interkulturellen Gemeinsamkeiten am Beispiel des Vergeltungsprinzips
- Debatte um das Spannungsfeld zwischen Rationalität und Sentimentalität bei Rorty
Auszug aus dem Buch
I. Der Begriff des Rechts
Was macht Recht zu Recht? Die frage könnte kaum umstrittener sein. Die wohl positivistischste Beschreibung des Begriffs enthält die „Reine Rechtslehre“ von Hans Kelsen. Für ihn ist die Rechtsordnung eine Pyramide von Zwangsnormen. Durchsetzbarkeit ist für ihn das Maßgebliche Kriterium des Rechts, losgelöst von jeglicher moralischen Wertung. „Nicht irgendeine immanente Qualität und auch nicht irgendeine Beziehung zu einer metarechtlichen Norm, einem moralischen, das heißt aber dem Positiven Recht transzendenten Wert macht, dass ein bestimmtes menschliches Verhalten als rechtswidrig, als Delikt – im weitesten Sinne des Wortes – zu gelten habe; sondern ausschließlich und allein: dass es im Rechtssatz als Bedingung einer spezifischen Folge gesetzt ist, dass die positive Rechtsordnung auf diese Verhalten mit einem Zwangsakt regiert.“
Dass diese Auffassung von Recht, schwerlich Recht begründen kann, wie es im Herzen der Bürger wohnt und noch viel schwerer ein Universelles Menschenrecht, ist klar. Ein solcher Begriff scheint für die Begründung allgemeiner Menschenrechte ungeeignet, liegt er doch gerade an den Ketten der eigenen konkreten Setzungsmacht. Nach ihm wäre Kreon im Recht und Antigone im Unrecht gewesen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch auf universelle Menschenrechte und den Widerständen verschiedener Kulturen anhand des antiken Beispiels der Antigone.
B. Begriffliche Eingrenzung der Menschenrechte: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Rechtsverständnisse, von Kelsens Positivismus bis hin zum Naturrecht, und definiert Menschenrechte als universelle, moralische Rechte.
C. Die Geschichte der Menschenrechte: Es wird die historische Genese der Menschenrechte von der Neuzeit über nationale Positivierungen bis hin zur internationalen Anerkennung nach dem Zweiten Weltkrieg nachgezeichnet.
D. Eine universell gültige Begründung universeller Menschenrechte: Das Kapitel analysiert verschiedene klassische Naturrechtsansätze sowie moderne Theorien (Rawls, Höffe, Apel) auf ihre Tauglichkeit als universelle Letztbegründung.
E. Der Relativismus: Hier werden die verschiedenen Formen des Relativismus – deskriptiv, metaethisch und normativ – voneinander abgegrenzt und kritisch hinterfragt.
F. Interkulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten: Diese Untersuchung prüft, ob Prinzipien wie das Lex Talionis oder der Schutz der Menschenwürde als interkulturelle Ankerpunkte für Menschenrechte dienen können.
G. Zwischen Toleranz und Ethnozentrismus: Das Kapitel beleuchtet das moralische Dilemma liberaler Denker, die zwischen ihrem ethnozentrischen Ideal der Toleranz und der Konfrontation mit fremden Praktiken stehen.
H. Von Rationalität zur Sentimentalität: Hier wird Rortys provokanter Ansatz diskutiert, die Menschenrechtsbewegung stärker auf Sympathie und Empathie statt auf komplexe rationale Begründungsgebäude zu stützen.
I. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und plädiert für die Fortführung des internationalen Dialogs durch Kritik als Mittel zur Annäherung an Gerechtigkeit.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Universalität, Relativismus, Naturrecht, Rechtsphilosophie, Ethnozentrismus, Menschenwürde, Lex Talionis, Rationalität, Sentimentalität, Richard Rorty, Kultur, Rechtsgeschichte, Interkulturalität, Gerechtigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Menschenrechte universell gültig sind oder ob sie auf westlichen, kulturell geprägten Werten beruhen, die nicht weltweit anwendbar sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Geschichte der Menschenrechte, philosophische Begründungsversuche, die Problematik des kulturellen Relativismus sowie die Rolle von Ethik und Empathie im Menschenrechtsdiskurs.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die philosophischen Grundlagen der Menschenrechte zu hinterfragen und zu prüfen, ob es eine kulturübergreifende Basis gibt, die einen universellen Anspruch legitimiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsphilosophische und ideengeschichtliche Analyse, die Literaturrecherche und die kritische Untersuchung ethischer Theoriebildung kombiniert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung, vergleicht verschiedene philosophische Begründungstheorien, bewertet die Herausforderungen durch den Relativismus und diskutiert aktuelle Ansätze wie die Bedeutung von Sympathie nach Rorty.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Universalität, Relativismus, Menschenwürde, Ethnozentrismus und den Diskurs zwischen rationaler Begründung und Sentimentalität bestimmt.
Warum ist das Lex Talionis für die Argumentation relevant?
Das Lex Talionis dient als Beispiel für den Versuch, interkulturelle Gemeinsamkeiten (wie das Prinzip der Vergeltung und Proportionalität) zu finden, die als empirische Grundlage für universelle Menschenrechtsansprüche herangezogen werden könnten.
Wie löst der Autor das Dilemma des "ethnozentrischen Rationalisten"?
Der Autor zeigt auf, dass liberale Denker zwar ihr eigenes Wertesystem hinterfragen müssen, aber dennoch an Kritik als einem notwendigen Generator für den internationalen Dialog festhalten sollten, anstatt in bloßen Relativismus zu verfallen.
- Arbeit zitieren
- Gabor Stefan (Autor:in), 2008, Die Universalität der Menschenrechte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114818