Stationäre, ärztliche und pflegerische Versorgung. Neustrukturierung, Aufgabenverteilung und berufsspezifische Akzeptanz

Eine schriftliche Befragung


Etude Scientifique, 2008

76 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung (Klapper)

2. Grundlagen der aktuellen stationären Versorgung
2.1 Strukturen (Real)
2.2 Ärzteschaft (Klapper)
2.3 Pflege (Klapper)
2.4 Finanzierung (Real)

3. Zielsetzungen dieser Empirischen Studie (Klapper)
3.1 Formulierung der Fragestellung (Klapper)
3.2 Formulierungen der Hypothesen (Klapper)

4. Forschungsdesign
4.1 Entwicklung des Forschungsdesigns (Real)
4.2 Fragebogen (Klapper)

5. Rahmenbedingungen (Real)
5.1 Untersuchungsfeld (Real)
5.1.1 Ärzte (Real)
5.1.2 Pflege (Real)
5.2 Ein- und Ausschlusskriterien (Real)

6. Ethische Überlegungen (Klapper)

7. Überprüfung des Erhebungsinstruments
7.1 Pretest (Klapper)
7.2 Reliabilität, Validität und Objektivität (Klapper)

8. Datenerhebung (Real)

9. Auswertung der Daten (Real)
9.1 Zahlen- und Datengliederung (Real)
9.2 Falsifikation / Bestätigung der Hypothesen (Klapper)

10. Fazit (Real)

11. Literaturverzeichnisse
11.1 Bücher (Klapper & Real)
11.2 Internet und anderes (Klapper & Real)

12. Abbildungverzeichnis (Klapper & Real)

13. Abkürzungsverzeichnis (Klapper & Real)

14. Anlagen (Klapper & Real)

1. Einleitung

Der finanzielle Druck steigt seit einigen Jahren aufgrund verschiedenster Einflüsse auf die Krankenhauslandschaft in Deutschland.

Gerade der Personalsektor als größter Kostenfaktor jeder stationären Einrichtung steht im Fokus des Interesses, Kosten einzusparen.

Der (regionale) Ärztemangel, führt ebenso wie der immer wiederkehrende Personalmangel in der Pflege, zu immer offensichtlicheren Defiziten in der patientenorientierten Gesundheitsversorgung.

Weiteren Grund zur Sorge bereitet die schlechte Zusammenarbeit der einzelnen Professionen.

Diese einschneidenden Veränderungen, haben unterschiedliche Krankenhausträger in Deutschland auf die Idee gebracht, eine Neustrukturierung der Aufgabenverteilung in Anlehnung an europäische und angloamerikanische Modelle vorzunehmen.

Primäres Ziel ist die Entlastung des ärztlichen Sektors durch Pflegepersonal bei gleichzeitiger Übernahme von Tätigkeiten aus dem pflegerischen Bereich durch kostengünstigere Hilfskräfte.

Diese Übernahmen haben jedoch weniger den Charakter von Delegation, vielmehr soll eine Aufgabenverteilung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege und pflegerischer Tätigkeiten auf einen unterstützendes Personal im Rahmen einer Allokation mit juristischer Verantwortungsverlagerung stattfinden.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen attestiert hierzu im Sachverständigengutachten 2007

„Die Diskussion um neue Kooperationsformen und Kompetenzen von Gesundheitsberufen ist nicht primär aus der Perspektive der Berufsgruppen, sondern auf der Basis der zukünftigen Anforderungen an das Gesundheitssystem – das heißt aus der Patientenperspektive – zu führen“(WILLE, 2007, S.22)

Dazu ist ein neuer Personalmix von Ärzten, Pflegekräften und einer neuen, die Pflege unterstützenden Berufsgruppe notwendig.

Berechnungen über die möglichen Einsparpotentiale liegen vor, jedoch gibt es bisher keine Studien zur Akzeptanz innerhalb der Berufs- gruppen selbst.

Wie stehen die einzelnen Professionen zu solch einem Strukturwandel?

Ergebnisse derartiger empirischer Studien könnten eine Umsetzung in Organisationen erleichtern.

Die Ihnen vorliegende Studie, versucht dieser Fragestellung auf den Grund zu gehen.

Um möglichst aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, wurden an zwei Krankenhäusern der Regelversorgung mit insgesamt 495 Betten in Nordrhein-Westfalen Vollerhebungen beim ärztlichen und pflegerischen Personal durchgeführt.

Aufgrund der Feldgröße entschieden wir uns für ein Forschungsdesign mit einem standardisierten Fragebogen, der sowohl geschlossene wie offene Fragen beinhaltet.

Zunächst werden wir uns jedoch mit den Grundlagen der stationären Versorgung beschäftigen. Wie ist der „Status quo“ der personalen Situation in den Krankenhäusern? Wie wird sie finanziert?

Im Anschluss daran erläutern wir die Zielsetzung dieser Studie, formulieren die zentrale Fragestellung und die notwendigen Hypothesen.

Die Vorstellung des Fragebogens sowie die Rahmenbedingungen mit den Ein- und Ausschlusskriterien werden erläutert.

Es folgen ethische Überlegungen und die Überprüfung des Erhebungsinstruments.

Nach der Darstellung der Datenerhebung und der Auswertung der Daten, schließen wir mit einem Fazit diese Abhandlung ab.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde „in der Regel“ die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Form für die entsprechenden Beiträge gemeint sind.

2. Grundlagen der aktuellen stationären Versorgung

2.1 Strukturen

Das stationäre Gesundheitssystem ist in Deutschland auf verschiedene, miteinander vernetzte Säulen aufgebaut. Zu diesen Säulen gehören der Staat, der die Gesetzgebung beschreibt, die Leistungserbringer, also die Apotheker, die Ärzte, das Pflegepersonal und andere Personenkreise sowie die freiwillige oder die gesetzliche Krankenversicherung mit der dazugehörigen kassenärztlichen Vereinigung und der Patient.

Das Hauptaugenmerk eines Krankenhauses ist die ärztliche und pflegerische Hilfestellung bzw. Versorgung des Patienten. Das bedeutet, die Krankheit zu lindern oder die Gesundheit zu fördern sowie körperliche und psychische Schäden zu diagnostizieren und zu behandeln.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) beschreibt unter anderem die rechtliche Situation, wie die Versorgung, Unterbringung und Verpflegung von Patienten vorgenommen werden muss.

Die Hauptaufgabe eines Krankenhauses liegt im Dienstleistungssektor. Seine Obliegenheiten liegen darin, den Kranken, Leidenden und Hilfe suchenden Menschen, Diagnostik, Therapie und Pflege zum Zwecke der medizinischen Rehabilitation anzubieten.

Diese Aufgabe der Krankenhausbehandlung umfasst die Bereiche, Notfall-, vollstationäre-, teilstationäre-, vorstationäre-, nachstationäre- sowie ambulante Behandlung.

Krankenhäuser dienen, seit Jahrhunderten, auch zur Lehre und Forschung.

Da in Krankenhäuser immer neben der Pflege auch eine medizinische Versorgung rund um die Uhr gewährleistet wird, bieten sie auch eine medizinische Notfallversorgung an. Meistens über eine Rettungsstelle oder über eine zentrale Notaufnahme, die Ambulanz.

Die Ausstattung und personelle Kapazität für diese Art der Notfallversorgung sind sehr unterschiedlich. Es gibt spezialisierte Traumazentren, die durch Ihre Ausstattung und Übung eine verbesserte Versorgung anbieten. Neben der Notfallversorgung wird bei geplanten Eingriffen zunehmend auf die Fallzahl geachtet. Aus diesem Grunde werden Zentren mit spezialisierter Diagnostik aufgebaut, wie z.B. das Brustzentrum.

Durch die Mitarbeiter der Klinik muss eine reibungslose Nachsorge organisiert werden, um den Patienten kontrolliert und adäquat zuhause durch einen Pflegedienst oder im Pflegeheim versorgt zu wissen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1, Krankenhausprozesse

„URL:www.swisslog.com/de/hospital-process-de.jpg,[Stand: 19.05.2008]“

Krankenhäuser können nach der Zahl der behandelten Patienten, den Versorgungsstufen, den Planbetten, sowie dem Träger klassifiziert werden. Träger dieser Krankenhäuser können öffentlich (Landeskrankenhaus, städtisches Krankenhaus), freigemeinnützig (Wohlfahrtsverbände) oder privat (Privatklinik) betrieben werden.

Die Versorgungen sind in insgesamt vier Stufen eingeteilt.

- die Grundversorgungen, beinhalten Fachabteilungen der Inneren Medizin und / oder der Chirurgie
- die Regelversorgungen, beinhalten Fachabteilungen der Inneren Medizin und der Chirurgie sowie der Gynäkologie / der Geburtshilfe, der HNO, der Augenheilkunde
- Schwerpunktversorgungen beinhalten Fachabteilungen der Inneren Medizin und getrennte Abteilungen für die Unfallchirurgie und die Orthopädie, die Radiologie und die Anästhesie
- die Maximalversorgungen sind hoch differenzierte medizinische technische Einrichtungen mit medizinischen Geräten wie zum Beispiel Computertomographen und Kernspintomographen

Im Vergleich zu anderen Ländern liegt Deutschland mit dem Krankenhausbettenstand relativ hoch. Dabei ist ein kontinuierlicher Trend zum Krankenhausbettenabbau zu verzeichnen. Dies liegt an der Einweisungsquote durch die niedergelassenen Ärzte, sowie an der Verweildauer der Patienten.

Die Struktur eines Krankenhauses beinhaltet in der organisatorischen Form ein Direktorium. Dieses Direktorium besteht aus dem Verwaltungsdirektor, dem ärztlichen Direktor und dem Pflegedirektor. Diesem Direktorium sind die verschiedenen Berufsgruppen des Krankenhauses unterstellt.

Der Patient wird in den Ambulanzen bzw. Aufnahmestationen ambulant versorgt oder stationär (voll-, teil-, vor-, nachstationär) aufgenommen.

Dabei erfolgt die Patientenaufnahme über die Verwaltungsabteilung des Krankenhauses mit den Aufnahmeformalitäten. Die Krankenhausaufnahme gilt als verbindlicher Vertragsabschluss.

Neben der Krankenbehandlung kann eine Krankenhauswahlleistung, zum Beispiel Unterbringung im Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung, veranlasst werden.

Des Weiteren kann eine Gliederung eines Krankenhauses durch herkömmliche Formen aufgebaut sein.

In dieser herkömmlichen Form sind verschiedene Fachabteilungen, wie zum Beispiel die Klinik für Innere Medizin oder auch die Klinik für Chirurgie, im Krankenhaus eingebunden.

Neuere Formen können im Modulsystem in therapeutische, diagnostische und pflegerische Bereiche unterschieden werden.

In der Krankenpflege wird dann von folgenden Bereichen gesprochen,

- Low Care Station

Zur Aufnahme von geringfügig pflegebedürftigen oder kurzzeitig stationär behandelten, meist relativ mobilen Patienten.

- Normalstation

dient zur Pflege und Behandlung bettlägeriger Patienten, die keiner Intensivpflege bedürfen.

- Intermediate Care (Überwachungsstation)

Eine Station, in der nicht beatmete Patienten am Monitor

intensivmedizinisch überwacht werden können, jedoch keine

(umfassende) intensivmedizinische Betreuung möglich ist.

- Intensiv Care (Intensivstation)

Die Betreuung beatmungspflichtiger Patienten und Langliegepatienten, die sehr pflegeintensiv sind.

Neben der organisatorischen Gliederung gibt es die funktionelle Gliederung eines Krankenhauses.

Diese sind in sieben Bereiche gegliedert.

- Untersuchung und Behandlung (Ambulanz, Poliklinik)
- Pflege (Bettenstation)
- Verwaltung (Leitung, Personalwesen)
- Soziale Dienste (Pforte, Sozialdienst, Cafeteria)
- Ver- und Entsorgung (Apotheker, Werkstätten, Lager)
- Forschung und Lehre (Hörsaal, Unterrichtsräume)
- Sonstige Bereiche (Rettungswache, Fremdfirmen)

Dies wird in Deutschland nach der DIN 13080 geregelt. Das Deutsche Institut für Normung gibt die Unterteilung eines Krankenhauses vor.

Seit dem 1. Januar 2003 ist es möglich, auf Grundlage der Gesundheitsreform, das Krankenhäuser über die DRG`s fallbezogen abzurechnen.

Mit DRG´s (Diagnose Related Groups) sind diagnosebezogene Fallgruppen gemeint. Es ist ein ökonomisches-medizinisches Klassifikationssystem, bei dem Patienten anhand ihrer Diagnosen und der durchgeführten Behandlungen, in Fallgruppen klassifiziert werden. Diese werden nachdem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand unterteilt und bewertet. In verschiedenen Ländern werden die DRG`s zur Grundlage und zur Finanzierung von Behandlungen verwendet.

2.2 Ärzte

Anders sieht es bei der ärztlichen Berufsgruppe aus. Während beim Pflegepersonal kontinuierlich reduziert wurde, hat sich die Zahl der Ärzte im stationären Bereich deutlich erhöht.

Nicht zuletzt wegen neuer arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen stehen die Krankenhausträger unter dem Druck, ärztliches Personal einzustellen. Die Krankenhäuser haben allerdings Probleme, die offenen Arztstellen zu besetzen. Im Krankenhausbarometer 2006 des Deutschen Krankenhausinstituts gaben gut 28% der Krankenhäuser an, derzeit offene Stellen im Ärztlichen Dienst nicht besetzen zu können. (Vgl. Deutsches Krankenhausinstitut: Krankenhaus Barometer 2006, Düsseldorf 2006).

Eine Besserung ist nicht in Sicht. Die Bundesärztekammer kommt in ihrer „Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlenentwicklung“ (KOPETSCH, T. 2007) zu dem Ergebnis, dass zwischen 2007 und 2017 rund17.800 Krankenhausärzte aufgrund ihres Alters aus dem Arztberuf ausscheiden werden.

Im Bereich der Vertragsärzte werden im gleichen Zeitraum ca. 59.000 Vertragsärzte ausscheiden. Beide Bereiche werden in Zukunft noch stärker als bisher um die vorhandenen Ärzte konkurrieren.

Rücklaufende Zahlen der Absolventen im Fach Humanmedizin sorgen zusätzlich für einen Mangel an Ärzten sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.

Während wir prognostisch mit einem steigenden Bedarf an Ärzten zu rechnen haben, ist die Entwicklung eine andere. Hohe Anzahl von ausscheidenden, bei vergleichsweise geringer Zahl neu eintretender Ärzte.

Demzufolge werden die Krankenhäuser künftig noch stärker gezwungen sein, Ärzte so effizient wie möglich einzusetzen.

In der Abbildung 3 sind die quantitativen Veränderungen des ärztlichen- und pflegerischen Personals als Krankenhausindikatoren visualisiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Entwicklung Krankenhausindikatoren 1995-2005,

Quelle: Pflege-Thermometer 2007, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. 2007, 9.

2.3 Pflegekräfte

Die Situation in der deutschen Pflegelandschaft stellt sich wie folgt dar.

In der allgemeinen Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 12 / Reihe 6.1.) ist ersichtlich, dass sich die Personalsituation im Krankenhaus vor allem im Pflegebereich verändert hat.

Bei examiniertem Pflegepersonal (Fachkrankenpflegekräfte), sowie auch bei Pflegehilfskräften (Krankenpflegehelfer) wurden in den letzten zehn Jahren in erheblichen Umfang Reduzierungen vorgenommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Krankenpflegepersonal Vollzeitkräfte 1995-2005,

Quelle: Pflege-Thermometer 2007, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. 2007, 11.

Nicht weniger als 48.000 Vollzeitstellen, dass entspricht einem Minus von 13,5%, sind abgebaut worden. Im Jahre 2006 sind es noch bundesweit 299.328 Vollzeitkräfte.

Zeitgleich reduziert sich die Zahl der in Ausbildung befindlichen Pflegekräfte um knapp 20% von 88.800 auf 72.300. Die Berufsgruppe der Krankenpflegehelfer wurde von 32.000 auf 18.000 reduziert. Bei Hilfspersonal ohne ausgewiesene Qualifikation, gab es sogar einen Abbau von 40% der Stellen, von 33.600 auf 19.500.

Damit ist der Trend erkennbar, eher gut ausgebildetes Personal zu beschäftigen.

Gleichzeitig erhöht sich die Fallzahl der stationär behandelten Patienten. Die durchschnittliche Verweildauer (derzeit 7,9 Tage) der Patienten ist gesunken.

Die Belastungszahl des Pflegedienstes nach Fällen stieg in zehn Jahren von 48 Patienten auf ca. 59, dies entspricht einem Plus von 23%.

Alles deutet darauf hin, dass die Belastung in den nächsten Jahren aufgrund des demographischen Wandels und der zunehmenden Multimorbidität der Patienten weiter ansteigen wird.

Jedoch gab es in den letzten Jahren auch qualitative Veränderungen.

Zum einen durch den überdurchschnittlichen Abbau von Hilfspersonal, andererseits durch leichten Beschäftigungszuwachs in pflegerischen Bereichen, die eine Höherqualifizierung verlangen, wie zum Beispiel der Anästhesie (+5%), der Funktionsdiagnostik (+10%) und der Endoskopie (+10%). Trotz Wegfalls einiger OP – Abteilungen deutschlandweit, blieb die Zahl des Personals im Operationsdienst stabil (ca. 30.000).

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger wird seit 2003 durch das neue Krankenpflegegesetz geregelt.

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger zukünftig in 2.100 Theorie- und 2.500 Praxisstunden.

Sie wird weiterhin an den Krankenhäusern angeschlossenen Krankenpflegeschulen durchgeführt, deren Leitung zukünftig über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen muss.

Integrierte Ausbildungen werden möglich, in denen die Auszubildenden sich nach einer Orientierungsphase für eine Spezialisierung in Richtung Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege entscheiden können. Ein erster Schritt in Richtung generalisierte Pflegeausbildung.

Das Mindestalter für Auszubildende ist weggefallen. Die Krankenpflegehilfeausbildung ist im Krankenpflegegesetz nicht mehr aufgenommen worden.

Die Länder sind jedoch ermächtigt worden, eigene gesetzliche Regelungen zu treffen. In Nordrhein-Westfalen wird es die einjährige Ausbildung weiterhin geben. Zulassungsvoraussetzung ist jedoch das vollendete 17. Lebensjahr.

All dies sind Einflüsse, die eine grundsätzlich weiter verbesserte Qualifikation der Pflegekräfte bewirkt.

2.4 Finanzierung

Krankenhäuser geben pro Jahr mehrere Milliarden Euro für die Behandlung und die Versorgung von Patienten aus.

Wie werden diese Kosten getragen?

In den siebziger Jahren gab es das Prinzip der Selbstkostendeckung für die stationäre Behandlung von Patienten. Unabhängig von Krankheit und vom Behandlungsaufwand wurde der Patient pauschal vergütet. Daraus ergab sich - meist nicht medizinisch begründet – eine Erhöhung der Bettenbelegung und resultierend eine gute betriebswirtschaftliche Situation für das Krankenhaus.

Aufgrund einer Gesetzesnovellierung wird seit 1996 eine leistungsbezogene Pauschalvergütung zu den tagesbezogenen Pflegesätzen ergänzt.

Die Kosten für das Gesundheitssystem stiegen trotz pauschalierten Vergütungssystemen, die rund ein Viertel der Krankenhausleistungen ausmachten, weiter an. Auf Grund dieser Situation entschloss die Politik 2003 ein völlig neues Preissystem zu initialisieren.

Fast alle Krankenhausleistungen (außer psychiatrische / psychosomatische Erkrankungen) werden seit Beginn des Jahres 2000 über Fallpauschalen vergütet.

Die Fallpauschalen werden unterschieden in durchgeführte Behandlungen und den Schweregrad einer Erkrankung. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser für Patienten mit leichteren Erkrankungen einen geringeren Erlös erhalten, als für Patienten mit schwierigen Erkrankungen.

Bei Patienten die über der oberen Grenzverweildauer im Krankenhaus behandelt werden müssen, erhält das Krankenhaus einen Zuschlag.

Bei Patienten dagegen, die unter der Grenzverweildauer bleiben, verringert sich die Fallpauschale. Dieses soll eine unzureichende Versorgung verhindern.

„Die pauschalierte Vergütung stellt einen starken Anreiz für die Krankenhäuser dar, ständig an einer Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit zu arbeiten, weil ihnen die dadurch erzielten Kostenvorteile verbleiben. Auch die Transparenz über Art und Anzahl der erbrachten Leistungen und der Leistungsschwerpunkte der Krankenhäuser wird gestärkt. Das neue Vergütungssystem führt zu Strukturveränderungen im Krankenhausbereich, die auch die Versorgungsqualität verbessern.“

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2008)

Diese Vergütungsform orientiert sich an dem internationalen System der Diagnose Related Groups (DRG). Stationäre Behandlungsfälle werden im Krankenhaus in nachvollziehbarer Unter– bzw. Fallgruppen eingeteilt. Diese Fallgruppen beziffern den genauen Preis für z.B. eine Herzoperation.

Dieses System ermöglicht eine Transparenz für den effizienten Einsatz mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, um eine leistungsorientierte Vergütung zu ermöglichen.

Damit die verbesserte Transparenz im Sinne der Patienten nicht nur zu einem Wettbewerb um mehr Wirtschaftlichkeit führt,

sondern auch zu einer Verbesserung der Qualität der Leistungen, sind eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung gesetzlich verankert worden.

„Dazu gehören:

- Mindestanforderungen für die Struktur- und Ergebnisqualität von Leistungen.
- Mindestmengen, die ein Krankenhaus für bestimmte Operationen nachweisen muss, um diese überhaupt anbieten zu dürfen.
- Die Verpflichtung der Krankenhäuser, alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Dieser hat unter anderem Art und Anzahl der Krankenhausleistungen auszuweisen sowie die Einhaltung der Mindestmengen offen zu legen. Der Bericht muss auch im Internet veröffentlicht werden. Die Krankenkassen können die Versicherten auf Basis der Qualitätsberichte vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser informieren und Empfehlungen aussprechen. Für Patientinnen und Patienten kann der Qualitätsbericht somit eine wichtige Orientierungshilfe sein.“

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2008)

Die folgende Abbildung zeigt die Gesamtkosten pro Pflegetag eines Krankenhauses, sowie die einzelnen Positionen mit dem entsprechenden Betrag.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Ausgaben der Krankenhäuser pro Pflegetag.

„URL:www.bpb.de/wissen/VCKSHL,0,Ausgaben_der_Krankenh%E4user_pro_Pflegetag.html/ [Stand: 19.05.2008]”

Die abgebildeten Zahlen werden anhand der Krankenhausbuchführungsverordnung für jedes Krankenhaus separat ermittelt. Diese besteht aus Verordnungen über die Rechnung- und Buchführungspflichten und regelt das Rechnungswesen der Krankenhäuser. Es ist ein Bundesgesetz das nur durch die Bundesrepublik Deutschland herausgegeben und geändert werden kann.

Krankenhäuser werden häufig dual finanziert. Dies bedeutet, das Gelder aus verschiedenen Bereichen kommen. Daneben gibt es die monistische Finanzierung. Hierbei kommen die Gelder aus einem Bereich.

Die duale Finanzierung wird durch die öffentliche Hand und durch die Krankenkasse finanziert. Für Abrechnungszwecke wurde ein Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK® GmbH) gegründet. Dieses soll die Krankenhäuser bei der komplizierten Dokumentation von Fallgruppenpflege, Kodierung der Leistungen und der Kalkulation unterstützen.

[...]

Fin de l'extrait de 76 pages

Résumé des informations

Titre
Stationäre, ärztliche und pflegerische Versorgung. Neustrukturierung, Aufgabenverteilung und berufsspezifische Akzeptanz
Sous-titre
Eine schriftliche Befragung
Université
University of Applied Sciences Hamburg
Note
1,7
Auteurs
Année
2008
Pages
76
N° de catalogue
V114857
ISBN (ebook)
9783640162390
ISBN (Livre)
9783640164851
Taille d'un fichier
2059 KB
Langue
allemand
Mots clés
Berufsspezifische, Akzeptanz, Neustrukturierung, Aufgabenverteilung, Versorgung
Citation du texte
Christian Real (Auteur)Martin Klapper (Auteur), 2008, Stationäre, ärztliche und pflegerische Versorgung. Neustrukturierung, Aufgabenverteilung und berufsspezifische Akzeptanz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114857

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