Warum gelang es in der Klimarahmenkonvention von 1992 nicht, konkrete Reduktionsziele festzulegen?

Analyse des Nord-Nord-Konfliktes anhand der Gegenspieler USA und EG/ EFTA-Staaten


Trabajo Escrito, 2003

18 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Gliederung

Einleitung

1. Hintergrund

2. Analyse des Nord-Nord-Konfliktes
2.1 Die USA und ihre Verhandlungsposition
2.2 Die EG und ihre Verhandlungsposition
2.3 Schlußfolgerungen
2.4 Innenpolitische Faktoren in EG und USA im Vergleich
2.4.1 Umweltschutzinteressen und ihr Einfluß
2.4.2 Wirtschaftliche Interessen und ihr Einfluß
2.4.3 Institutionelle Faktoren und ihr Einfluß bei der Berücksichtigung von Umweltschutz- und Wirtschaftsinteressen
2.5. Fazit: Die USA als Rambo im Nord-Nord-Konflikt

Schluß

Literaturverzeichnis

Einleitung

Das Jahr 1992 markiert mit der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention (KRK) durch 154 Staaten auf der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro einen wichtigen Punkt in den internationalen Bemühungen zum Klimaschutz, die mit dem 1988 eingerichteten Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) begonnen hatten (Fischer, Wolfgang 1992, S. 2). Allerdings gelang es in den 15-monatigen Verhandlungen nicht, sich auf konkrete Reduktionsziele und Zeitvorgaben zu einigen, was u.a. von Steffan als eine der großen Schwächen des Regimes gedeutet wird (Steffan, Martin 1994, S. 119). Fischer und Holtrup äußern sich hierzu: „Es überrascht nicht, daß Umweltschützer und einige Staaten schon 1992 über solche Bestimmungen unglücklich waren und sich schärfere, klarere Regelungen gewünscht hätten. Anderen Ländern, etwa den Ölexporteuren, gingen sie indes schon zu weit, und für die USA waren sie das äußerste, was sie mitzutragen bereit waren. Kurz, in der KRK ist, wie in einem Schnappschuß, das festgehalten, auf das sich die Staaten zu Beginn der 90er Jahre einigen konnten“ (Fischer/Holtrup 1998, S. 255). Ziel der vorliegenden Arbeit soll es sein, der Frage nachzugehen, warum es nicht gelang, sich auf bindende Reduktionspflichten und konkrete Zeitpläne zu verständigen. Hierzu soll exemplarisch der Nord-Nord-Konflikt genauer analysiert werden, wobei die beiden Hauptkontrahenten USA und EG/ EFTA-Staaten (die ich im weiteren der Einfachheit halber als EG bezeichnen werde) untersucht werden sollen. In einem ersten Schritt werde ich zunächst die beiden Akteure und ihre Verhandlungsposition kurz darstellen, bevor ich mich in einem zweiten Schritt mit der Frage befasse, welche Erklärungen es für die konträren Positionen der Gegenspieler gibt. Dazu werde ich den Blick auf innenpolitische Faktoren richten, wobei sowohl das Vorhandensein, als auch der Einfluß von Umweltschutz- und Wirtschaftsinteressen, sowie institutionelle Faktoren untersucht werden sollen. Schließlich soll im letzten Gliederungspunkt aufgezeigt werden, wie es auf Grund der Interessengruppen in Verbindung mit institutionellen Gegebenheiten zu einer, im spieltheoretischen Sinn, ramboähnlichen Situation kam, die meiner Meinung nach dazu führte, dass es in der Klimarahmenkonvention nicht zur Aufnahme von verbindlichen Reduktionspflichten kam.

1. Hintergrund

Die These, dass steigende CO2 - Emissionen zu einer globalen Erwärmung führen könnten, wurde schon lange Zeit vertreten, so beispielsweise Ende des 19. Jahrhunderts von dem schwedischen Wissenschaftler Svante Ahrrenius (Gmelch, Heinz 2001, S. 136). Eine ernsthafte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der globalen Erwärmung auf Grund des anthropogenen, also vom Menschen verursachten, Treibhauseffektes, findet allerdings erst seit den 1970er Jahren statt. Als wissenschaftlich gesichert gilt mittlerweile die Existenz eines zusätzlichen Treibhauseffektes, auch wenn über das Ausmaß der für Mensch und Umwelt negativen Konsequenzen zum Teil noch unterschiedliche Ansichten bestehen. Dennoch fand 1979 das Thema mit der ersten Weltklimakonferenz Eingang in die internationale Politik und kulminierte schließlich 1992 in der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention durch 154 Staaten auf der UNCED – Konferenz in Rio de Janeiro. Dieses Rahmenübereinkommen formuliert in Artikel 2 folgende Zielsetzung:

„The ultimate objective of this Convention and any legal instruments that the Conference for the Parties may adopt is to achieve, in accordance with the relevant provisions of the Convention, stabilization of greenhouse gas concentrations in the atmosphere at a level that would prevent dangerous anthropogenic interference with the climate system. Such a level should be achieved within a time frame sufficient to allow ecosystems to adapt naturally to climate change, to ensure that food production is not threatened and to enable economic development to proceed in a sustainable manner.“ (United Nations Framework Convention on Climate Change, Art. 2).

Bis zur Verabschiedung des Rahmenübereinkommens mit seiner sehr unbestimmten und vagen Zielsetzung war es allerdings ein langer Weg. In den 15-monatigen Verhandlungen konnten deutlich zwei Hauptkonflikte ausgemacht werden, die das Zustandekommen der Konvention erschwerten. Zum einen der Nord-Süd-Konflikt und zum anderen der Nord-Nord-Konflikt. Wie der Name vermuten läßt, ging es im Nord-Süd-Konflikt um die Differenzen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Letzere forderten einen Finanz- und Ressourcentransfer durch die OECD-Länder, der ihnen eine nachholende wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen sollte, die sowohl an ökonomischen, wie auch an ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet sein sollte.

Der Nord-Nord-Konflikt demgegenüber stellte sich als ein Konflikt innerhalb der Industrieländer um die Frage, ob konkrete Reduktionsziele und Zeitvorgaben in die Konvention mit aufgenommen werden sollten, dar.

2. Analyse des Nord-Nord-Konfliktes

Der im folgenden näher zu untersuchende Nord-Nord-Konflikt stellt sich als Auseinandersetzung um die „Inkorporation einer Regelung zur Limitierung energiebedingter CO2-Emissionen industrialisierter Staaten“ dar (Oberthür, Sebastian 1993, S. 154). Dieser Hauptkonflikt innerhalb der Verhandlungen zur Klimarahmenkonvention spielte sich vor allem zwischen den Vereinigten Staaten und der EG ab, da sie die beiden konträren Extrempositionen einnahmen. Die USA auf der einen Seite lehnten verbindliche Reduktionspflichten, sowie feste Zeitvorgaben grundsätzlich ab, während die EG, insbesondere ihre klimapolitischen Vorreiterstaaten, wie zum Beispiel Deutschland oder die Niederlande, stets auf die Aufnahmen konkreter CO2-Minderungsziele in die Rahmenkonvention drängte. Weitere Industriestaaten, die innerhalb des Konfliktes bestimmte Positionen bezogen (z.B. die ehemalige UdSSR bzw. ihre Nachfolgestaaten) sollen in der weiteren Analyse vernachlässigt werden. Es erscheint sinnvoll, sich angesichts der Fragestellung lediglich auf die Vereinigten Staaten und die EG und ihre Staaten zu beschränken, da diese in vielerlei Hinsicht vergleichbar sind und deshalb die Gründe für ihre unterschiedlichen Haltungen besser herausgearbeitet werden können. Zudem würde eine Einbeziehung weiterer Staaten die Analyse unnötig erschweren und den Rahmen dieser Arbeit damit sprengen.

Im weiteren soll nun auf die Positionen eingegangen werden, die von den beiden Hauptakteuren innerhalb der Verhandlungen vertreten wurden.

2.1 Die USA und ihre Verhandlungsposition

Die USA liegen beim Kohlendioxid-Ausstoß weltweit an der Spitze. Bei einem Anteil von ungefähr 5% an der Weltbevölkerung liegt ihr CO2-Ausstoß bei einem Viertel der globalen CO2-Emissionen (Müller-Kraenner, Sascha u.a. 1996, S. 195). „Pro Kopf und Jahr setzt ein US-Amerikaner im Durchschnitt 20 Tonnen Kohlendioxid frei. Das ist das zehnfache Niveau eines Durchschnitts-Chinesen und das 25fache Niveau eines Durchschnitts-Inders.“ (Loske, Reinhard 1996, S. 264 f.) Entsprechend waren die Vereinigten Staaten während der Verhandlungen zur globalen Klimapolitik auf dem internationalen Parkett überwiegend bei den Bremsern zu finden. Insbesondere für den Nord-Nord-Konflikt bedeutete dies, dass die damalige Bush-Administration bestrebt war, bindende Reduktionspflichten um jeden Preis zu verhindern. Diese wurden von Seiten der Regierung als wirtschaftsschädigend und gegen den amerikanischen Lebensstil gerichtet angesehen (Loske, Reinhard 1996, S. 265).

Auch wenn die Vereinigten Staaten den weltweit größten Emittent an Kohlendioxid darstellen, darf nicht vergessen werden, dass enorme klimapolitische Hilfskapazitäten vorhanden sind. Unter solchen Hilfskapazitäten versteht man alle finanziellen und technologischen Ressourcen, die beispielsweise eine rationellere Energieumwandlung oder den Einsatz regenerativer Energien ermöglichen. Gerade in einer technologisch hoch entwickelten Industrienation wie den USA bieten sich hier enorme Einsparpotentiale an, nicht nur auf Grund der wenig ressourcenschonenden Wirtschaft, sondern auch auf Grund des äußerst energieintensiven amerikanischen Lebensstils.

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Detalles

Título
Warum gelang es in der Klimarahmenkonvention von 1992 nicht, konkrete Reduktionsziele festzulegen?
Subtítulo
Analyse des Nord-Nord-Konfliktes anhand der Gegenspieler USA und EG/ EFTA-Staaten
Universidad
University of Bamberg
Curso
Internationale Institutionen
Calificación
2,0
Autor
Año
2003
Páginas
18
No. de catálogo
V114907
ISBN (Ebook)
9783640162536
ISBN (Libro)
9783656417675
Tamaño de fichero
388 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Warum, Klimarahmenkonvention, Reduktionsziele, Analyse, Nord-Nord-Konfliktes, Gegenspieler, EFTA-Staaten, Internationale, Institutionen, Klimapolitik, Nord-Nord-Konflikt, 1992, Reduktionspflichten, Weltklimakonferenz, Rahmenübereinkommen
Citar trabajo
Diplom Politologe Fabian Rieger (Autor), 2003, Warum gelang es in der Klimarahmenkonvention von 1992 nicht, konkrete Reduktionsziele festzulegen? , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114907

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