Der zugrunde liegende Sachverhalt dieser Analyse ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom vierten September 2018. Gegenstand dieser ist die Gewährung eines Verlustabzugs im Zuge eines Mantelkaufs gemäß § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG. Basierend auf der BFG-Entscheidung sollen in einem ersten Schritt nachfolgend der Sachverhalt sowie die Entscheidungsgründe des BFG dargestellt werden.
Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Änderung des Gesamtbilds der wirtschaftlichen Verhältnisse verweist das BFG in der vorliegenden Entscheidung auf mehrere UFS - und VwGH-Entscheidungen sowie Literaturmeinungen. Daher setzt sich Abschnitt 3 mit den nationalen Rechtsgrundlagen, der bisherigen Rechtsprechung und der herrschenden Lehre näher auseinander. In Abschnitt 4 wird auf die berücksichtigungsfähigen Verluste eingegangen bevor in Abschnitt 5 die Ergebnisse zusammengefasst werden. Abschließend wird ebenfalls beurteilt, ob die BFG-Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre steht oder davon abweicht.
Gemäß § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG erlischt das Verlustvortragsrecht bei Erfüllung des Tatbestands des Mantelkaufs. Im Rahmen eines entgeltlichen Erwerbs einer Körperschaft kommt es zu einer gesamthaften wesentlichen Änderung der organisatorischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen innerhalb kurzer Frist. Die Körperschaft bleibt dabei zivilrechtlich unverändert bestehen. Man spricht in Zusammenhang mit dem Tatbestand des Mantelkaufs auch von der entgeltlichen Übertragung von „leeren Hülsen, also insbesondere von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt haben und von der nur mehr das Rechtskleid der juristischen Person samt Verlustvorträgen verblieben ist“.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG
2. BFG VOM 4.9.2018, RV/7101797/2013
2.1. SACHVERHALT
2.2. BESCHWERDE UND GEGENANSICHT DER BESCHWERDEFÜHRERIN
2.3. ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE DES BFG
2.4. CONCLUSIO
2.5. REVISION
2.6. ZWISCHENFAZIT
3. MANTELKAUF GEM § 8 ABS 4 Z 2 LIT C KSTG
3.1. VORBEMERKUNGEN
3.2. ÄNDERUNG DER ORGANISATORISCHEN STRUKTUR
3.3. ÄNDERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN STRUKTUR
3.4. ÄNDERUNG DER GESELLSCHAFTERSTRUKTUR
3.5. GESAMTBILD DER VERHÄLTNISSE
3.6. WIRKUNG
3.7. AUSNAHMEN
3.7.1. Mantelkauf zu Sanierungszwecken
3.7.2. Übertragung stiller Reserven
3.7.3. Mantelkauf iZm Rationalisierung und Synergieeffekten
4. BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERLUSTE
4.1. SCHWEBEVERLUSTE
4.2. SIEBENTELBETRÄGE GEM § 12 ABS 3 Z 2 KSTG
5. RESÜMEE
6. LITERATURVERZEICHNIS
7. VERZEICHNIS DER RECHTSPRECHUNGEN
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 4. September 2018 hinsichtlich der Gewährung eines Verlustabzugs im Kontext eines Mantelkaufs gemäß § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG. Ziel ist es, die Tatbestandsmerkmale des Mantelkaufs auf Basis der vorliegenden Entscheidung kritisch zu hinterfragen und deren Vereinbarkeit mit der herrschenden Lehre und Rechtsprechung zu prüfen.
- Analyse der Tatbestandsmerkmale des Mantelkaufs (organisatorische, wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Strukturänderungen).
- Untersuchung der Entgeltlichkeit und der Bedeutung der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft.
- Kritische Würdigung der BFG-Rechtsprechung bei Dienstleistungsbetrieben.
- Abgrenzung von Ausnahmetatbeständen wie Sanierung, Rationalisierung und Synergieeffekten.
- Beurteilung der Behandlung von Schwebeverlusten und Siebentelbeträgen im Anwendungsbereich des Mantelkaufs.
Auszug aus dem Buch
3.2. Änderung der organisatorischen Struktur
Sofern die Organwalter in leitenden und verwaltenden Funktionen einer Körperschaft aktiv verändert werden (vollständiger oder überwiegender Austausch), kommt es zu einer Änderung der organisatorischen Struktur. Abgestellt wird auf die willensbildenden, tatsächlich geschäftsführenden Organe („faktische Geschäftsführung“) bzw die gesetzlichen Vertreter, also Vorstand, Geschäftsführung oder Aufsichtsrat. Es liegt kein fixer Prozentsatz der zu ersetzenden Funktionäre vor. Es wird lediglich auf den maßgeblichen Einfluss der neuen Funktionäre auf die Willensbildung bzw Gestaltung der Geschäftsführung abgestellt. Sofern mindestens die überwiegende Mehrheit (ein Austausch von 75% der Gesellschaftsorganen gilt hier jedenfalls als wesentlich) der geschäftsführenden Mitglieder geändert wird oder dieser zumindest die Entscheidungsbefugnis entzogen wird und diese damit nur mehr formal im Amt bleibt, liegt eine wesentliche Änderung vor. Der Wert iHv 75% würde aus Gründen der Systematik mit den anderen beiden Tatbestandsmerkmalen jedenfalls harmonieren. Diese wesentliche Änderung kann in einem Zug oder bei Vorlage eines inneren Zusammenhangs sukzessive erfolgen. Aktenvermerke, Protokolle, die arbeitstechnische Infrastruktur (Arbeitsplatz, Technik oder Mitarbeiter) und die Höhe der Gehälter bzw Anzahl der notwendigen Geschäftsführer in Bezug auf die Unternehmensgröße können hierbei als Nachweis dienen.
Beim Übergang einer Körperschaft auf eine andere im Zuge einer Verschmelzung oder Umwandlung kommt es stets zu einer wesentlichen Änderung der organisatorischen Strukturen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die Problematik des Mantelkaufs und Darstellung der zentralen Forschungsfrage anhand der BFG-Entscheidung.
2. BFG VOM 4.9.2018, RV/7101797/2013: Detaillierte Schilderung des konkreten Sachverhalts, der Beschwerde und der Entscheidungsbegründung des Bundesfinanzgerichts.
3. MANTELKAUF GEM § 8 ABS 4 Z 2 LIT C KSTG: Theoretische Aufarbeitung der rechtlichen Grundlagen des Mantelkaufs und dessen einzelner Tatbestandsmerkmale inklusive Ausnahmeregelungen.
4. BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERLUSTE: Untersuchung der steuerlichen Behandlung von Schwebeverlusten und Siebentelbeträgen im Falle einer Identitätsänderung der Körperschaft.
5. RESÜMEE: Zusammenfassende kritische Bewertung der BFG-Entscheidung und deren Einordnung in die aktuelle Rechtslage.
Schlüsselwörter
Mantelkauf, Körperschaftsteuergesetz, KStG, Verlustabzug, Strukturänderung, organisatorische Struktur, wirtschaftliche Struktur, Gesellschafterstruktur, Bundesfinanzgericht, BFG, Sanierung, Rationalisierung, Identitätsverlust, Dienstleistungsbetrieb, Schwebeverluste.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit befasst sich mit der steuerlichen Problematik des sogenannten „Mantelkaufs“ bei Körperschaften, speziell unter dem Aspekt der Verlustverwertung nach einer Änderung der Unternehmensstrukturen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themenfelder umfassen die drei Tatbestandsmerkmale des Mantelkaufs (organisatorische, wirtschaftliche und gesellschafterbezogene Änderungen), die Bedeutung der Entgeltlichkeit sowie Ausnahmeregelungen wie Sanierungen oder Rationalisierungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist die Analyse einer spezifischen BFG-Entscheidung (RV/7101797/2013), um festzustellen, ob die dortige Versagung bzw. Gewährung des Verlustabzugs rechtskonform ist und wie das Gericht die Wesentlichkeit von Strukturänderungen interpretiert hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Fallanalyse, bei der eine konkrete Entscheidung des Bundesfinanzgerichts anhand von Rechtsgrundlagen, Literaturmeinungen und der bestehenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) geprüft wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung des Sachverhalts der BFG-Entscheidung sowie in eine theoretische Erörterung der Tatbestandsmerkmale des Mantelkaufs und deren Anwendung in der Praxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch die Begriffe Mantelkauf, Körperschaftsteuergesetz, Strukturänderung, Verlustvortrag und Identitätsverlust charakterisieren.
Wie bewertet die Autorin die Qualität der BFG-Entscheidung?
Die Autorin äußert deutliche Kritik an der mangelhaften und schwer nachvollziehbaren Sachverhaltsdarstellung durch das BFG, hält das Ergebnis der Entscheidung jedoch trotz dieser Mängel für im Einklang mit der herrschenden Lehre stehend.
Warum ist die Analyse von Dienstleistungsbetrieben laut der Autorin besonders relevant?
Die Autorin weist darauf hin, dass der Mantelkauf bei Dienstleistungsbetrieben in der bisherigen Rechtsprechung kaum detailliert behandelt wurde, weshalb hier eine eigene Beurteilung anhand von Kennzahlen wie Umsatz, Klientenanzahl oder Personalstand notwendig ist.
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- Elisabeth Klemens (Autor), 2019, Das Bundesfinanzgericht zum Mantelkauf. Analyse der Entscheidung vom 4.9.2018, RV/7101797/2013, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1152496