Typischerweise handelt es sich im Bereich der europäischen Sozialpolitik um die Verfeinerung oder auch Anhebung von Standards, die in vielen Mitgliedsstaaten auch davor schon national geregelt waren, oder aber um Ergänzungen des nationalen Arbeitsrechts im Hinblick auf die Internationalisierung beziehungsweise konkret auf die Europäisierung des Wirtschaftslebens.
Der europäische soziale Dialog im Sinne der §§ 136ff. EGV ergänzt die nationalen Verfahren des sozialen Dialogs, die in den meisten Mitgliedsstaaten bereits existieren. Darüber hinaus stellt er das wesentliche Instrument dar, mit dem die Sozialpartner zur Festlegung europäischer sozialer Standards beitragen.
Die Entstehungsgeschichte, sowie die Verfahren und Problemfelder des europäischen sozialen Dialogs werden im Folgenden Gegenstand dieser Bearbeitung sein.
II. Geschichte des sozialen Dialogs
Mitte der Achtziger Jahre kam die Aktivität der Gemeinschaft im Bereich der Sozialpolitik praktisch zum Erliegen. Man sprach in diesem Zusammenhang auch von „Eurosklerose“ . Der Schwerpunkt der nationalen arbeitsrechtlichen Bewegungen lag eher auf der Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsrechts.
Die darauf folgende Zunahme der Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik, vor allem arbeitsrechtliche Richtlinien, waren schließlich auch von einem gewissen Wandel im Regulierungsstil, in Richtung „Neo- Voluntarismus“ begleitet, den vor allem Mitterand propagierte. Er hatte Anfang der Achtziger ein Memorandum an den Rat gerichtet, das die Schaffung eines europäischen Sozialraumes vorsah. Dieser Plan zielte auf die Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Gemeinschaft, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitungen und Gewerkschaften auf Gemeinschaftsebene und die Verbesserung von Informations- und Konsultationsverfahren auf dem Gebiet des Sozialschutzes.
Die neue Kommission unter Jaques Delors setzte 1984 die Ideen von Mitterand umgehend um und verband dadurch die Vision von einem europäischen Sozialraum mit der Idee eines europäischen Binnenmarktes, um das Sozialdumping und etwaige daraus resultierende Wettbewerbsvorteile zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Geschichte des sozialen Dialogs
III. Verfahren des sozialen Dialogs
IV. Die Akteure
V. Formen des Sozialen Dialogs
1. Der zweiseitige ( bipartite) soziale Dialog
2. Der dreiseitige (tripartite) soziale Dialog
VI. Problemfelder des sozialen Dialogs
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die verfahrensrechtlichen Strukturen und Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs gemäß den §§ 136 ff. EGV, untersucht dessen historische Entwicklung und beleuchtet die Rolle der beteiligten Akteure sowie bestehende systemische Problemfelder im Kontext des europäischen Arbeitsrechts.
- Historische Entwicklung des europäischen sozialen Dialogs seit den 1980er Jahren
- Verfahrensabläufe der Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Sozialpartner
- Rolle und Legitimation der zentralen Akteure auf europäischer Ebene
- Differenzierung zwischen zweiseitigen und dreiseitigen Dialogformen
- Kritische Auseinandersetzung mit dem Demokratiedefizit und institutionellen Konfliktfeldern
Auszug aus dem Buch
II. Geschichte des sozialen Dialogs
Mitte der Achtziger Jahre kam die Aktivität der Gemeinschaft im Bereich der Sozialpolitik praktisch zum Erliegen. Man sprach in diesem Zusammenhang auch von „Eurosklerose“ 1. Der Schwerpunkt der nationalen arbeitsrechtlichen Bewegungen lag eher auf der Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsrechts.
Die darauf folgende Zunahme der Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik, vor allem arbeitsrechtliche Richtlinien, waren schließlich auch von einem gewissen Wandel im Regulierungsstil, in Richtung „Neo- Voluntarismus“ 2 begleitet, den vor allem Mitterand propagierte. Er hatte Anfang der Achtziger ein Memorandum an den Rat gerichtet, das die Schaffung eines europäischen Sozialraumes vorsah. Dieser Plan zielte auf die Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Gemeinschaft, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitungen und Gewerkschaften auf Gemeinschaftsebene und die Verbesserung von Informations und Konsultationsverfahren auf dem Gebiet des Sozialschutzes.
Die neue Kommission unter Jaques Delors setzte 1984 die Ideen von Mitterand umgehend um und verband dadurch die Vision von einem europäischen Sozialraum mit der Idee eines europäischen Binnenmarktes, um das Sozialdumping und etwaige daraus resultierende Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Delors folgte hierbei keiner traditionellen arbeits- oder sozialrechtlichen Politik, sondern vielmehr der Idee von einem „sozialen Dialog“, durch den in den Bereichen wie Beschäftigung oder Bedingungen am Arbeitsplatz durch Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen auf europäischer Ebene konsensuelle Lösungen gefunden werden sollten.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die europäische Sozialpolitik ein und beschreibt den sozialen Dialog als wesentliches Instrument zur Harmonisierung von Arbeitsstandards.
II. Geschichte des sozialen Dialogs: Das Kapitel zeichnet die Entwicklung des sozialen Dialogs seit den 1980er Jahren nach und erläutert die Initiative unter Jaques Delors zur Schaffung eines europäischen Sozialraums.
III. Verfahren des sozialen Dialogs: Hier werden die Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Sozialpartner sowie die rechtlichen Transformationsmöglichkeiten von Vereinbarungen gemäß EGV detailliert erläutert.
IV. Die Akteure: Dieses Kapitel identifiziert die maßgeblichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und diskutiert die Problematik der Repräsentanz im europäischen Prozess.
V. Formen des Sozialen Dialogs: Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen dem zweiseitigen, branchenübergreifenden Austausch und dem dreiseitigen Dialog unter Einbeziehung europäischer Institutionen.
VI. Problemfelder des sozialen Dialogs: Das Kapitel thematisiert das Demokratiedefizit und die Konflikte mit nationalen Kollektivrechtssystemen bei der Umsetzung europäischer Richtlinien.
Schlüsselwörter
Sozialer Dialog, EGV, Europäische Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Kollektivautonomie, Sozialpartner, Europäische Kommission, Vereinbarung, Transformation, Demokratiedefizit, Lissabon-Prozess, Tarifautonomie, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgeberorganisationen, Richtlinie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das Verfahren und die Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs, wie er im Rahmen der §§ 136 ff. EGV geregelt ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Feldern zählen die historische Genese, die verfahrensrechtliche Einbindung der Sozialpartner, die Akteursstruktur und die kritische Analyse der Wirksamkeit sowie der Legitimationsprobleme.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung, wie der soziale Dialog als Instrument zur Gestaltung arbeitsrechtlicher Beziehungen auf europäischer Ebene funktioniert und welche Auswirkungen er auf die nationale Tarifautonomie hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Ausarbeitung, die auf der Analyse europäischer Verträge, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und einschlägiger Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die Erläuterung der Beteiligungsverfahren, die Vorstellung der Akteure sowie eine differenzierte Betrachtung der Dialogformen und bestehender Problemfelder.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Sozialer Dialog, Europäische Sozialpolitik, EGV, Sozialpartner und Kollektivautonomie.
Wie ist das Verhältnis zwischen dem Europäischen Parlament und den Sozialpartnern bei der Rechtsetzung?
Die Arbeit weist darauf hin, dass das Parlament umgangen werden kann, wenn die Sozialpartner Vereinbarungen treffen, die durch Ratsbeschluss umgesetzt werden, was ein zentrales Demokratieproblem darstellt.
Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof in diesem Kontext?
Der EuGH klärt unter anderem die Zulässigkeit der Umsetzung europäischer Richtlinien durch nationale Kollektivverträge und definiert die Rolle der Akteure.
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- Hannah Schatte (Autor), 2008, Verfahren und Ergebnisse des sozialen Dialogs nach Art. 136 ff. EGV, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115464