Nachweis der Unzulänglichkeit des Potentialitätsargumentes für ein kategorisches moralisches Abtreibungsverbot


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

20 Pages, Note: 1.0


Extrait


Inhalt

I. Einleitung
Vorbemerkungen

II. Hauptteil
1. Die Darstellung des Arguments
1.1 Das Argument und seine Bedeutung für die konservative Position zur Abtreibung
2. Vertreter und Stärken des Arguments
3. Gegner und Schwächen des Arguments
3.1. Grundsätzliche inhaltliche Probleme
3.1.1. Das Abgrenzungsproblem
3.1.2. Starke und Schwache Potentialität?
3.1.3. Das Wertproblem
3.1.4. Die Frage nach dem ‚Wohl’
3.2. Strukturelle Einwände
4. Erwiderungen auf die Einwände und erneute Entgegnungen
4.1. Anwendung des Tötungsverbotes auf potentielle Personen
4.2. Entscheidende Schlussfolgerungen

III. Fazit

I. Einleitung

Kaum ein anderes ethisches Problem der letzten Jahrzehnte stand so sehr im Fokus des öffentlichen Interesses und wurde derart lange derart engagiert diskutiert wie die Frage nach dem moralisch richtigen Umgang mit menschlichen Embryonen.

Sowohl im Zuge der besonders in den frühen 1990er Jahren sehr emotionalisierten und erbitterten Abtreibungsdiskussion, wie auch in den bis dato andauernden moralischen wie rechtlichen Disputen um pränatale Diagnostik und Stammzellenforschung waren die Fronten stets sehr erhärtet und unversöhnlich. Die Positionen sind dabei sehr unterschiedlich, werden jedoch meist in zwei große Lager geteilt: Im englischen Sprachraum spricht man von den Labels ‚pro-life’ und ‚pro-choice’, in Deutschland eher von ‚Konservativen’ und ‚Liberalen’. Dabei stufen Konservative den Lebensschutz höher ein als die Selbstbestimmung, während es die Liberalen umgekehrt handhaben. Fast jede Einigung der liberalen mit den eher konservativen Positionen scheiterte an zu unterschiedlichen Ansichten zu den drei Schlüsselbegriffen ‚Menschenwürde’, ‚Tötungsverbot’ und ‚Person’. Im Zuge der Begriffsklärung war man sich vor allem uneinig, auf welche Art die Frage nach der Zuschreibung eines besonderen Status menschlicher Embryonen überhaupt erfolgen könne und wie also ein solch abgesonderter Status auszusehen habe. Die aufeinander aufbauenden Kernfragen waren hier:

Was definiert menschliche Rechte und wie sehen diese aus?

Wie weit ist der Begriff der ‚Würde’ zu fassen und auf wen dehnt er sich aus?

Ist die Würde ein Merkmal für Lebensrecht? Haben nur Personen ein Lebensrecht?

Was macht Personen aus?

Was macht Menschen zu Personen? Wann sind Menschen Personen?

Falls Menschen nicht immer Personen sind, gelten für jene trotzdem gleiche Rechte? Sollten Embryonen und Föten Lebensrecht besitzen aufgrund ihres Potentials, Personen mit derartigen Rechten zu werden?

In der Abtreibungsdiskussion vor allem der 1990er Jahre galt das so genannte Potentialitätsargument als eines der stärksten Argumente der Abtreibungsgegner. Mit seiner Hilfe sollte von der konservativen Position aus gezeigt werden können, dass jedweder Organismus, den zu töten wir aus welchen Gründen auch immer später für moralisch falsch halten würden, auch schon in einem früheren Stadium seiner Existenz, in dem er die Eigenschaften noch nicht besitzt, wegen derer wir später seinen gewaltsamen Tod verurteilen würden, einfach aufgrund seiner Potentialität, sich zu einem schützenswerten Wesen zu entwickeln, nicht getötet werden dürfe.

Wenn man dieses Argument als ein nicht nur schlüssiges, sondern gar gutes Argument akzeptiert, müsste also in der Tat mindestens jede Abtreibung eines menschlichen Organismus sowie forschungsbedingter Fetozid künftig als moralisch verwerflich angesehen werden.

Das Argument genauer zu durchleuchten, seine Schlüssigkeit zu prüfen, und die Folgen der Akzeptanz oder Ablehnung des Argumentes klar herauszustellen ist Ziel der vorliegenden Arbeit.

Vorbemerkungen

Zum Thema Abtreibung und Embryonenschutz existiert sehr viel Literatur. Viele Werke liegen in Übersetzung vor, im angelsächsischen Raum werden Begriffe manchmal leicht anders verwendet, die Unterschiede in Semantik und Rechtschreibung sind gewaltig und insgesamt behandeln viele Autoren speziell die Begriffe ‚Ungeborenes’, ‚Fötus’ und ‚Embryo’ weitgehend synonym. Außerdem existieren zahllose Neologismen wie ‚Präembryo’ und ‚Proembryo’, die jedoch meist nur von den jeweiligen Schöpfer kritisierenden Autoren wieder verwendet werden.

Ich stelle hier zwei genaue Duden-Definitionen ein, greife jedoch im Verlauf meiner Arbeit die Begriffe des jeweils behandelten Autors auf, ohne weiter zu differenzieren oder biologische Feinheiten weitergehend zu diskutieren.

Embryo, der/das (gr. uμβρυον émbryon «neugeborenes Lamm», «ungeborene Leibesfrucht» von cν en «in» und βρύειν brýein «hervorsprießen lassen», «schwellen» ): der Keim oder der Keimling, ein Lebewesen in der frühen Form der Entwicklung; beim Menschen die Leibesfrucht von der vierten Schwangerschaftswoche bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats.

Fetus, und Fötus der (lat. «Brut, Nachkommenschaft»): menschliche Leibesfrucht nach Ausbildung der inneren Organe. Mit Abschluss der Organogenese in der 8. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung beginnt von der 9. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt die Fetalperiode.

Andere Schreibungen sind Fet, Föt und Foetus.

„Allein in Deutschland werden jedes Jahr mehr als 100 000 Abtreibungen vorgenommen. Im Jahr 2001 wurden 135 000 Schwangerschaftsabbrüche dem Statistischen Bundesamt gemeldet, die tatsächliche Zahl liegt wahrscheinlich noch höher. Man kann sich leicht ausmalen, in welchen Größenordnungen die Zahlen weltweit liegen. Wird hier Massenmord an Unschuldigen betrieben, wie das manche Kirchenvertreter einschätzen?“

Thomas Schramme in Bioethik 2002.

Die ethische Diskussion um Abtreibung und die Rechte von Müttern und ihren ungeborenen Kindern ist ebenso unabgeschlossen wie die juristische. Inwieweit das Potentialitätsargument der Diskussion dienlich ist, steht hier auf dem Prüfstand.

Jonas Zech 2007

II. Hauptteil

1. Darstellung des Potentialitätsarguments

John Harris beschreibt das klassische Potentialitätsargument folgendermaßen:

Selbst wenn das Leben nicht mit der Empfängnis beginnt, und selbst wenn nicht die Rede davon sein kann, daß hier die Existenz eines individuellen menschlichen Wesens beginnt, so ist hier doch bereits das Potential für einen neuen Menschen vollständig vorhanden, mit seinen gesamten genetischen Anlagen und all seiner Einzigartigkeit und Individualität. Und da die befruchtete Eizelle ein potentieller Mensch ist, müssen wir ihr alle Rechte und allen Schutz gewähren, die ein bereits existierender Mensch besitzt.[1]

In Michael Tooleys Widerlegung der konservativen Position liefert dieser eine etwas detailliertere schematische Darstellung des selben Argumentes:

Die Verteidigung des Konservativen wird auf folgenden beiden Behauptungen beruhen: erstens, daß es eine Eigenschaft gibt, auch wenn man sie nicht genau benennen kann, die

(a) erwachsene Menschen besitzen und die (b) jedem Organismus, der sie besitzt, ein gewichtiges Lebensrecht verschafft. Zweitens, daß für den Fall, daß es Eigenschaften gibt, die (a) und (b) erfüllen, zumindest eine dieser Eigenschaften von der Art ist, daß jeder Organismus, der diese Eigenschaft potentiell besitzt, allein dadurch über ein gewichtiges Lebensrecht verfügt – einfach aufgrund dieser Potentialität, wobei ein Organismus eine Eigenschaft potentiell besitzt, wenn er sie im normalen Verlauf seiner Entwicklung annehmen wird.[2]

Logisch schematisiert hat das Potentialitätsargument (künftig: PA) also folgende Form: P 1: Es gibt ein moralisch zu achtendes Recht auf Leben.

P 2: Das Lebensrecht beschränkt sich auf eine bestimmte Gruppe von Subjekten. P 3: Die Gruppe der Lebensrecht-Subjekte wird bestimmt durch Eigenschaften. P 4: Mindestens jeder Mensch besitzt diese Eigenschaften.

C 1: Jeder Mensch besitzt ein Lebensrecht.

P 5: Ein Homo-Sapiens-Fötus ist ein potentieller Mensch und besitzt diese Eigenschaften somit potentiell auch.

P 6: Potentielle Eigenschaften sind realen moralisch gleichzusetzen. C 2: Jeder menschliche Fötus besitzt ein Lebensrecht.

Formal handelt es sich also beim PA um ein deduktiv gültiges, schlüssiges Argument. Dass wir es trotzdem nicht für ein gutes Argument halten müssen, hängt mit dem Wahrheitsgehalt der Prämissen zusammen, wie ich gegen Ende der Arbeit zeigen werde.

1.1. Das Argument und seine Bedeutung für die konservative Position

Michael Tooley geht so weit zu glauben, dass das PA für die Argumentation des Abtreibungsgegners unabdingbar ist, „[d]enn wenn der Konservative die Ansicht nicht verteidigen kann, daß das Besitzen bestimmter potentieller Eigenschaften eines Organismus hinreichend ist, um ihm ein Lebensrecht zuzuschreiben, ist seine Behauptung, daß ein Fötus als Homo - sapiens -Angehöriger ein Lebensrecht hat,“[3] nicht mehr eo ipso einleuchtend.

Für Richard M. Hare ist das PA in Verbindung mit der christlichen ‚Goldenen Regel’ sogar nahezu unschlagbar: „Wenn wir froh sind, daß niemand die Schwangerschaft beendete, die zu unserer Geburt führte, dann sind wir ceteris paribus aufgefordert, keine Schwangerschaft zu beenden, die zur Geburt einer Person führen würde, mit einem Leben wie dem unsrigen.“[4]

Die von Hare selbst gesehene Schwäche des Arguments, „ein Logiker könnte einwenden, daß diese potentiellen Menschen nicht existieren und nicht identifiziert oder individuiert werden können und deshalb auch nicht Gegenstände von Pflichten sind“,[5] versucht er dadurch auszumerzen, dass er gegenwärtige Nichtaktualität als moralisch nicht relevant vorstellt.[6] Darauf werde ich später noch näher eingehen.

Seinem Verfechter Wolfgang Wieland zufolge ist es das Verdienst des PA, „dass dem Embryo bereits das potentielle Vorliegen der diese [Menschen-] Würde fundierenden Bestimmungen den entsprechenden moralischen und rechtlichen Status garantiert.“[7] Im weiteren Verlauf seiner Fürsprache für das PA schreibt Wieland, man solle „sich niemals auf eine Beweislastregelung einlassen, die dazu führt, dass die Aufdeckung von Schwächen in der Verteidigung des Lebensrechtes im Effekt so behandelt wird, als ließe sich damit zugleich die Legitimität einer Tötungslizenz dartun.“[8] Vielmehr solle man sich für eine tutioristische Haltung entscheiden, da „sich die nicht legitimierte Tötung eines Wesens schon ihrer Unwiderruflichkeit wegen schlechterdings nicht entschuldigen“ lasse. Umgekehrt sei die Annahme von Lebensrecht durchaus auch noch mit offenkundigen Lücken ihrer Begründung tolerierbar.[9]

2. Vertreter und Stärken des Arguments

Das PA wird selten allein vorgestellt und vertreten, sondern ist meist das letzte, stärkste Glied einer Kette von vier Argumenten, die man insgesamt als SKIP-Argumente zusammenfasst;[10] wobei zwei der drei anderen als gescheitert betrachtet werden können: Das Speziesargument (Embryonen sind Menschen und haben daher Würde) und das Kontinuumsargument (die Entwicklung des Embryos zum Menschen verläuft ohne moralrelevante Einschnitte). Das Identitätsargument dagegen ist dem PA sehr ähnlich, allerdings anders pointiert: Wenn für mich als Menschen das Tötungsverbot gilt, und ich schon immer mit mir selbst identisch war, galt das Tötungsverbot für mich schon immer. Die Problematik liegt dabei in der zeitlichen Eingrenzung des ‚schon immer’, die hier immens wichtig wird: Über welchen Zeitraum bin und war ich mit mir selbst identisch? In biologischer Hinsicht wird diese Frage zweifach interessant: Denn erstens geht es darum, zu entscheiden, ab wann wir weshalb von einem ‚Ich’ und somit ‚Identität’ sprechen, und zweitens wissen wir heute, dass der menschliche Körper im Laufe seines Lebens seine kompletten Zellen mehr als zwei Mal erneuert, was eine numerische Identität von Säugling und Greis möglicherweise relativiert. Wenn sie dies nicht relativieren kann, müsste wohl endgültig das Bewusstsein als notwendiges Kriterium für Identität im personellen Sinn allgemein anerkannt werden, was Rückwirkungen auf die Identitätszuschreibung bei Föten hätte, da diese noch kein Bewusstsein haben.

Das Kriterium der Identität ist also insofern zunächst nicht unproblematisch. In Verbindung mit dem PA jedoch wird genau dieses Problem umschifft: Wenn es sogar genügt, zu einem anderen Zeitpunkt ein schützenswertes Wesen zu werden, wie viel stärker ist dann die Überzeugungskraft, ein Wesen sei schützenswert, das schon immer es selbst war. Insofern stützt ein akzeptiertes PA weitergehende Identitätsargumente, die sonst im Abtreibungskontext meist daran scheitern, dass sich bei ihnen die Begründungslast völlig darauf verlagert, ob das Tötungsverbot auf erwachsene Menschen als Ding, Organismus, Körper, Tier oder Leben zutrifft. […] Doch ist nicht prinzipiell ausgeschlossen, dass eine Theorie der Personidentität zum Ergebnis haben könnte, dass ich mit mir als Fötus identisch bin, also Föten Personen sind, und deshalb nicht getötet werden dürfen.[11]

Daher können Potentialitätsund Identitätsargumente gemeinsam akzeptiert nur zu einer absoluten Verneinung und ethischen Ablehnung von Abtreibung führen.[12]

Das PA hat anderen Argumenten gegenüber den Vorzug, dass es den Menschen von Anbeginn als unter das Instrumentalisierungsverbot fallend begreift, ohne genau auf die Gründe dafür eingehen zu müssen. Seine Verfechter werfen daher auch allen liberalen Positionen vor, der ‚Substanz’ des Menschen, dem Wesen selbst, komme nach deren Theorien nicht die gebührende Achtung zu. „Eine Ethik, die aber lediglich aufgrund von (aktuell vorweisbaren höheren kognitiven) Eigenschaften einem menschlichen Individuum den Personstatus zuspricht und einem anderen nicht, entbehrt jeglicher metaphysischen und ontologischen Fundierung.“[13] Fuat Oduncu zufolge ist bereits der Embryo seinem Wesen nach ein Mensch, da diese Was heit eine neue menschliche Identität darstellt, aus der genetisch bedingt immer nur ein Mensch – und nichts anderes – resultieren wird. Es gilt semantisch zu unterscheiden: Der Embryo entwickelt sich als Mensch teleologisch auf die in ihm immanent inhärente Zielgestalt hin. Aber nicht: Der Embryo entwickelt sich zum Menschen! (S.215)

[...]


[1] Harris, John: Der Wert des Lebens. Eine Einführung in die medizinische Ethik. Hg. von Ursula Wolf. Berlin 1995, S. 38.

[2] Tooley, Michael: Abtreibung und Kindstötung. In: Leist, Anton (Hg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord. Frankfurt a.M.1990, S. 176 f.

[3] Tooley in Leist (1990) S. 177.

[4] Hare, Richard M.: Abtreibung und die goldene Regel. In: Leist, Anton (Hg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord. Frankfurt a. Main 1992, S. 139.

[5] Ebd. S. 151.

[6] Vgl. ebd. S. 153.

[7] Wieland, Wolfgang: Moralfähigkeit als Grundlage von Würde und Lebensschutz. In: Gregor Damschen und Dieter Schönecker (Hgg.): Der moralische Status menschlicher Embryonen, Berlin 2003, S. 150.

[8] Ebd. S. 151.

[9] Vgl ebd.

[10] Ebd. S. 3.

[11] Leist (1990): S 109.

[12] Anmerkung: Allerdings sehe ich eine Schwierigkeit schon in der Vereinbarkeit von Potentialität und Identität. Es scheint mir einen inneren Widerspruch zu geben in der gleichzeitigen Annahme, ein Wesen sei stets identisch mit sich selbst und ein Später-Wesen habe das Potential, ein Wesen zu werden. J.Z.

[13] Fuat Oduncu in: Düwell, Marcus und Steigleder, Michael (Hgg.): Bioethik. Eine Einführung. Frankfurt am Main 2003, S. 214.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Nachweis der Unzulänglichkeit des Potentialitätsargumentes für ein kategorisches moralisches Abtreibungsverbot
Université
University of Mannheim  (Philosophische Fakultät)
Cours
Hauptseminar "Angewandte Ethik"
Note
1.0
Auteur
Année
2007
Pages
20
N° de catalogue
V115663
ISBN (ebook)
9783640170630
Taille d'un fichier
437 KB
Langue
allemand
Annotations
sehr fokusierte, straff argumentierende Arbeit. Gute formale Vorlage für jedwede philosophische Hausarbeit..! :)
Mots clés
Nachweis, Unzulänglichkeit, Potentialitätsargumentes, Abtreibungsverbot, Hauptseminar, Angewandte, Ethik, Abtreibung, Schwangerschaftsabbruch, Moral, Medizinethik
Citation du texte
Jonas Zech (Auteur), 2007, Nachweis der Unzulänglichkeit des Potentialitätsargumentes für ein kategorisches moralisches Abtreibungsverbot, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115663

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Nachweis der Unzulänglichkeit des Potentialitätsargumentes für ein kategorisches moralisches Abtreibungsverbot



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur