Die Reproduktion sozialer Ungleichheit. Auswirkungen der Institution Familie auf die Entstehung sozialer Ungleichheit in Deutschland


Term Paper (Advanced seminar), 2021

45 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis :

1. Einleitung

2. Die Familie - eine theoretische Konzeption
2.1. Familie aus zeitgeschichtlicher Perspektive
2.2. Mutter- und Vaterrolle
2.3. Erziehung, Erziehungsstile & historische Aspekte

3. Soziale Ungleichheit
3.1. Die soziale Herkunft
3.2. Das Modell der Sinus Milieus
3.3. Bildungsungleichheit
3.4. OECD-Studie 2021

4. Soziale Reproduktion durch die Familie
4.1. Intergenerationale Transmissionen
4.2. Soziale Reproduktion des Erziehungsstils
4.3. Die Rolle der Familie als Bildungsort
4.4. Soziale Reproduktion des Bildungsverständnisses
4.5. Primäre und sekundäre Herkunftseffekte
4.6. Milieuspezifische Reproduktionsmechanismen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem empirischen und theoretischen Stand der Familienfor­schung aus der interdisziplinären Sichtweise, basierend auf dem von Prof. Dr. Ecarius und Dr. Schierbaum erschienen „Handbuch Familie - Gesellschaft, Familienbeziehungen und differentielle Felder.“ Der Band erschien im Jahre 2021 und beschäftigt sich mit der Sozialisationsinstanz Familie als pädagogische Institu­tion mit Schwerpunkt auf gesellschaftlichen und differenziellen Strukturen. (vgl. Ecarius / Schierbaum 2021).

Das Konzept der Familie gilt als „besondere Beziehungs- und Lebensform,“ sie übernimmt individuelle Funktionen der „Reproduktion, Statuszuweisung, Sozialisierung und soziale[n] Kontrolle“ und ist durch Beziehungen zwischen den Mitgliedern und „relative Dauerhaftigkeit bestimmt.“ (vgl. Goode 1960, S. 19). Die Institution Familie und ihre Bedeutung für das soziale Miteinander und die gesellschaftlichen Prozesse befand sich im zeithistorischen Verlauf mehrmals im Wandel. In Zeiten des Altertums, Mittelalters und der Neuzeit bestand die Familie als „Einheit von Wohnen und Arbeiten“ oder als „Arbeits-, Konsum- und Wohneinheit,“ (Schierbaum 2021, S. 14). Gemeinsam arbeiteten die Familienmitglieder am „Erhalt des Familienbesitzes.“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 3). In der vorindustriellen Zeit bestimmte die „Kleinfamilie“ das „private Leben“und basierte insbesondere auf den „ökonomischen Bestandteile[n]“ des „Familienhaus­haltes.“ (Schierbaum 2021, S. 2).

In der Vormoderne kommt es zu einem neuen Wandel des Familienverständnisses vom „Familienhaushalt“ zum „Familienbegriff.“ (vgl. ebd.). Die „Lebenswirklichkeit“ der Menschen verändert sich und bewirkt, dass die Familie zu einem „Experimentierfeld für neue Formen des privaten Lebens“ (vgl. Funcke / Hil- denbrand 2009, S. 233) wird. Die „Pluralisierung der Familie“ findet ihren Ursprung u.a. im gesellschaft­lichen Wertewandel, der Emanzipation und der Individualisierung.

Laut Schierbaum (2021) wirken sich gesellschaftliche Veränderungen immens auf familiäre Prozesse, Werte und Alltagsgeschehen aus. (vgl. Schierbaum 2021, S. 11). Gesellschaft und Familie stehen in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis zueinander. Aus diesem Grund wird die Ausgestaltung des Fami­lienlebens, der Erziehung und der Elternrollen an gesellschaftlichen Idealen orientiert.

Der vorliegende Text beschäftigt sich mit der Reproduktion sozialer Ungleichheit in Deutschland und den Auswirkungen auf die Sozialstruktur und familiale Entwicklungen.

Die Bundesrepublik Deutschland zählt zu den wohlhabenden Ländern der Welt. Als Sozialstaat ist sie be­müht um soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit der BürgerInnen. (vgl. BpB 2011). In Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass sich die Gesetzgebung in Deutschland an den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung zu orientieren hat. Beispiele für die soziale Gesetzgebung sind die Sozial­versicherung, gesetzliche Krankenversicherung für ArbeiterInnen, Versicherung bei „Arbeitslosigkeit, Un­fall, Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit“ und die Rentenversicherung. (vgl. ebd.). Außerdem unterlie­gen die Sozialleistungen, z.B. Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Hartz IV der Sozialgesetzgebung. (vgl. ebd.).

Trotz der sozialen Gesetzgebung lässt sich gemäß des Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregie­rung (2020) eine Ungleichverteilung der Lebenschancen in Deutschland feststellen. (vgl. Bundesregierung 2020). Laut Bericht ist das sogenannte Äquivalenzeinkommen bei dem sozial-ökonomisch starken oberen Fünftel der BürgerInnen um das Vierfache höher als beim schwächeren unteren Fünftel der Bevölkerung. (vgl. ebd.). In den letzten Jahren lässt sich eine gewisse Polarisierung der Einkommen feststellen. Die Zahl der reichen und der armen MitbürgerInnen steigt deutlich an. So habe der Anteil der Personen, die das Doppelte des durchschnittlichen Nettoeinkommens verdienen, 6,4 Prozent 9,2 Prozent zugenommen, wäh­rend die Anzahl der Personen, die weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens beziehen von 7,3 auf 11,4 Prozent gestiegen ist. (vgl. ebd.). Zur gleichen Zeit findet ein „Schrumpfen der Mittelschicht“ statt: Die Menge der Individuen mit mittleren Einkommen ist von 61 auf 54 Prozent zurückgegangen. (vgl. ebd.).

Auch die OECD-Studie 2021 stellt in ihren Studienergebnissen eine Ungleichverteilung der Lebenschancen fest. Laut OECD (2021) müssen Individuen mit Sekundarabschluss I oder geringerem Abschluss mit „schlechteren Beschäftigungsaussichten“ rechnen als Individuen mit höheren Bildungsabschluss. (vgl. OECD 2021). Diese Zahlen verdeutlichen sich in der Feststellung, dass die Erwerbslosenquote jüngerer Erwachsener mit niedrigem Bildungsstand in Deutschland dreimal höher ist als die jüngerer Erwachsener mit einem Abschluss im Sekundarbereich II.“ (vgl. ebd.). Zudem lasse sich in den letzten Jahren ein Anstieg der Individuen feststellen, die die Schule mit niedriger Bildungsqualifikation verlassen. Gleichzeitig aber auch ein Anstieg bei den tertiären Bildungsabschlüssen. Auch hier wird deutlich, dass sich die Schere zwi­schen Arm und Reich in Deutschland vergrößert, was ein Indiz für die Zunahme der sozialen Ungleichheit darstellt.

In den 1960er Jahren wurde bereits rege über ungleiche Bildungschancen in Deutschland debattiert. Schon dort war ersichtlich, dass Deutschland in Relation zu anderen Staaten eine stark ausgeprägte Bildungsun­gleichheit aufweist. (vgl. Hradil 2001). Sozial benachteiligte Individuen werden immer noch mit extremen Hürden konfrontiert, welche die soziale Mobilität und eine Verbesserung des Lebensstandards behindern. (OECD 2021). Insbesondere Personen mit Migrationshintergrund haben „schlechtere Bildungschancen“ und berufliche Zukunftschancen als Individuen, die in Deutschland geboren sind. (vgl. ebd.).

Die vorliegende Hausarbeit versucht zu erörtern, inwiefern sich die Institution Familie auf die Entstehung und Reproduktion sozialer Ungleichheit auswirkt.

Zur theoretischen Fundierung werden folgende Themenabschnitte untersucht:

Im ersten Schritt erfolgt eine Darstellung der Institution Familie aus theoretischer Perspektive (Kapitel 2). Daraufhin werden historische Aspekte (Kapitel 2.1) erklärt, welche verdeutlichen sollen, welche Verände­rungen im zeitgeschichtlichen Verlauf auf die Familie als Lebensform einwirkten. (vgl. Schierbaum 2021). Ebenso werden in Kapitel 2.2. die Mutter- und Vaterrolle (vgl. Friebertshäuser / Sacksofsky 2021 und Mühling 2021) sowie Erziehung und Erziehungsstile (Kapitel 2.3) in ihrem historischen Verlauf behandelt und aktuelle theoretische Konzeptionen vorgestellt. (vgl. Ecarius 2021).

Im Anschluss erfolgt in Kapitel 3 eine Definition der Begriffe der sozialen Ungleichheit (vgl. Liebenwein 2021 und Hradil 2001), Bildungsungleichheit (Kapitel 3.3) (vgl. Schlicht 2021) und ein Rückbezug dieser auf die soziale Herkunft (Kapitel 3.1) von Individuen (Lenger et al 2013). Zur Kategorisierung der Gesell­schaft und ihrer Bevölkerung erfolgt sodann die Vorstellung der gesellschaftlichen Klassifikationsmodelle. Insbesondere wird hier auf das Modell der SINUS®-Milieus (Kapitel 3.2) eingegangen. (vgl. Liebenwein 2021). Daraufhin folgt eine aktuelle Zustandsbeschreibung der sozialen Ungleichheit in Deutschland auf Grundlage der Ergebnisse der OECD-Studie (Kapitel 3.4) im Jahre 2021. (vgl. OECD 2021).

Anschließend wird in Kapitel 4 der Tatbestand der sozialen Reproduktion durch die Familie erörtert. (vgl. Liebenwein 2021 und Boos-Nünning 2021). Hierzu erfolgen eine Definition und Erörterung des Begriffs der intergenerationalen Transmission (Kapitel 4.1) (vgl. Albert 2007) sowie der zentralen Reproduktions­faktoren Erziehung (Kapitel 4.2) (vgl. Liebenwein 2021 und Ecarius 2021) und Bildung (vgl. Liebenwein 2021). In diesem Zusammenhang wird die Rolle der Familie als Bildungsort (Kapitel 4.3) (vgl. Ecarius 2021) sowie das Bildungsverständnis der Elterngeneration (Kapitel 4.4) in Relation zu den Lebens- und Bildungschancen der Heranwachsenden gesetzt (vgl. Liebenwein 2021).

Zur Erklärung der sozialen Reproduktion von Bildungsungleichheiten wird sodann in Kapitel 4.5 das Mo­dell der primären und sekundären Herkunftseffekte nach Boudon (1974) veranschaulicht. Hiernach werden milieuspezifische Reproduktionsmechanismen (Kapitel 4.6) vorgestellt, welche die soziale Herkunft einer Person, soziale Reproduktion in der Familie, milieuspezifische Bildungsaspirationen, Kosten-Nutzen-Kal­kulationen und Schulwahlentscheidungen beleuchten.

Im Fazit (Kapitel 5) werden sodann die wichtigsten Erkenntnisse der vorliegenden Hausarbeit zusammen­gefasst und die Fragestellung beantwortet.

2. Die Familie - eine theoretische Konzeption

Das Konzept der Familie kann als „besondere Beziehungs- und Lebensform im zeithistorischen Verlauf“ beschrieben werden und wird charakterisiert durch ihre Eigenschaft als „Hauswirtschaft.“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 1). Sie gilt als die „ursprünglichste Form sozialer Zusammengehörigkeit“ (vgl. Mitterauer / Sieder 1984, S. 14) und bestand bereits in den „Hochkulturen der Alten Welt.“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 1). Jedoch bleibt unklar, wann die Familie als Lebensform ihren Ursprung fand.

Familiäre Prozesse sind nicht nur interaktionistisch, sondern auch „strukturtheoretisch“ zu betrachten. (vgl. Schierbaum 2021, S. 15). Die Familie übernimmt individuelle Funktionen der „Reproduktion, Statuszu­weisung, Sozialisierung und soziale[n] Kontrolle“ und ist durch Beziehungen zwischen den Mitgliedern und „relative Dauerhaftigkeit bestimmt.“ (vgl. Goode 1960, S. 19). Außerdem definiert sie sich durch „all­tägliche Interaktion, Kommunikation und einem gemeinsamen Selbst- und Zusammengehörigkeitsver­ständnis.“ (vgl. Schulz et al. 1989, S. 39). Sie ist zuständig für die Erfüllung der „Grundbedürfnisse von Individuum und Gattung“ in Form von „Sexualität und Intimität, soziale[r] Reproduktion und gesellschaft- liche[r] Organisation“ (vgl. Zonabend 2005, S. 75), die Ordnung von „Geschlechterverhältnisse[n]“ und Zusammenleben sowie die „miteinander verschränkten Beziehungen zwischen Eltern und [...] Kindern.“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 2). Jedoch festigt sie auch „Rollenverständnisse, (geschlechtsspezifische) Auf­gaben- und Arbeitsteilungen“ und ermöglicht die individuelle „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“ (vgl. ebd.). Als „Generationengeflecht“ wirkt Familie dynamisch und „verantwortet die Bildung, Erziehung und Sozialisation nachkommender Generationen [sowie die] Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsarbeit zwischen Generationen und Geschlechtern.“ (vgl. ebd.).

Familie und Gesellschaft befinden sich in einem wechselseitigen Verhältnis, denn in der Familie werden „zeithistorische und gesellschaftliche Wandlungsprozesse, Normalitätsvorstellungen und kulturelle Leit­bilder“ familienspezifisch in der sozialen Interaktion übersetzt. (vgl. Schierbaum 2021, S. 16)- Eine weitere Dimension ist die „Außenperspektive auf Familie.“ (ebd.). Hier wird deutlich, wie Normalitätsverständ­nisse, „Alltagswirklichkeiten [.], Paar- und Eltern-Kind-Beziehung[en],“ Geschlechterbeziehungen und Generationsbeziehungen organisiert und „Zusammengehörigkeit demonstriert und Gemeinschaft insze­niert“ werden. (vgl. ebd.).

Als strukturalistisches Familienmodell gilt die „ödipalen Triade.“ (vgl. ebd.). Sie stellt die Grundfigur der Familie dar und entspricht im Grunde der „Kernfamilie.“ (vgl. ebd.). Sie charakterisiert alle „Familienfor­men“ in ihrer „familiale[n] Solidargemeinschaft“ aus „Gattenbeziehung und [.] Eltern-Kind-Beziehung.“ (vgl. Hildenbrand 2005, S. 223). Die Kernfamilie basiert auf „drei diffusen dyadischen Sozialbeziehungen,“ welche jeweils unterschiedliche Funktionen in der Familie übernehmen. (Hildenbrand 2005a, S. 225). Die „Paarbeziehung“ wirkt sich expressiv und instrumentell aus, die Mutter-Kind-Beziehung und die Vater­Kind-Beziehung haben emotionalen Charakter und legen ihren Fokus auf die „Sozialisation des Kindes.“ (vgl. ebd.).

Laut Schierbaum (2021) treffen die genannten Sozialbeziehungen auch auf „Alleinerziehenden-, Mehrel­tern- oder Fortsetzungsfamilien“ und unkonventionelle Familien zu. (vgl. Schierbaum 2021, S. 17). Un­konventionelle Familien sind Familien, die weder auf „heterosexuelle Gattenbeziehungen noch auf biolo­gische Elternschaft“ (Maiwald 2018, S. 82) basieren und anders mit den Anforderungen der Gesellschaft umgehen. Jede Familie erschafft eine individuelle soziale Praxis, in der familiäre Beziehungen reguliert „gesellschaftliche Normalitätsvorstellungen“ internalisiert und an der Gesellschaft partizipiert wird. (vgl. ebd.).

2.1. Familie aus zeitgeschichtlicher Perspektive

In der vorindustriellen Zeit bestimmte die „Kleinfamilie“ das „private Leben“ und basierte insbesondere auf den „ökonomischen Bestandteile[n]“ des „Familienhaushaltes.“ (Schierbaum 2021, S. 2). Jedoch ver­ändert sich dieses Verständnis durch die industrielle Entwicklung der (Vor-)Moderne. Es kommt zu einem Wandel des Familienverständnisses vom „Familienhaushalt“ zum „Familienbegriff.“ (vgl. ebd.). Es lässt sich also sagen, dass die Familie einerseits zum gesellschaftlichen und individuellen Wandel beiträgt und Traditionen bewährt, jedoch andererseits von „kulturelle[n], soziale[n] und ökonomische[n] Bedingungen“ beeinflusst wird. (vgl. ebd.). Somit steht die Institution Familie in einer „dialektische[n] Beziehung“ zu den gesellschaftlichen Gegebenheiten. (vgl. ebd.).

In Altertum, Mittelalter und Neuzeit wurde die Institution Familie betrachtet als „Einheit von Wohnen und Arbeiten“ oder als „Arbeits-, Konsum- und Wohneinheit,“ (Schierbaum 2021, S. 14) die gemeinsam am „Erhalt des Familienbesitzes“ arbeitet. (vgl. Schierbaum 2021, S. 3). Sie organisierte sich in „Sippen, Clans, Gentes“ (vgl. ebd., S. 2) oder „oikos“ und „domus.“ (vgl. ebd., S. 3). Die Zusammengehörigkeit wurde „durch die Bande der Blutsverwandtschaft,“ (vgl. Weber-Kellermann 1989, S. 22) Ehen und „ge­genseitige Unterstützung“ geregelt. (vgl. Schierbaum 2021, S. 2). Verbunden durch die Verpflichtung ge­meinsamer „Normengefüge“ waren Familienmitglieder in ihren Rechten geschützt. (vgl. Schieder 1996, S. 103). Die „Stammfamilie“ bestand aus „Vorfahren, Nachkommen oder angeheirateten Gruppen“ (vgl. Zon- abend 2005, S. 71).

Die Organisation in Sippen führte zu der Entstehung einer „feudal-aristokratischen Führungsschicht,“ in die Individuen nur „durch Geburt und Vermögen aufsteigen“ konnten. (vgl. Schieder 1996, S. 103).

Während in manchen Familienhaltung Sklavenhaltung und Adoption zur Tagesordnung gehörten wirkte sich die „Christianisierung“ im Mittelalter auf die „Funktion“ der Familie „als Rechts- und Ordnungsge­bilde“ und grundsätzlich deren „Stellung [...] innerhalb der Gesellschaft“ aus. (vgl. Schierbaum 2021, S. 3). Innerhalb spezifischer „Residenzregeln“ wurde das Leben der Familien und die „Beziehung zwischen Männern und Frauen“ bestimmt. (vgl. ebd.).

Weitere Variablen, die sich auf die Institution der Familie in der Vormoderne auswirkten, waren „Kriege, Krankheiten, Wanderungsbewegungen und massenhafte Emigrationen im Zeitalter von Reformation und Gegenreformation, Ausbau der Städte und Landflucht, naturwissenschaftliche und technische Entdeckun­gen und die fortschreitende ökonomische Verfasstheit der Gesellschaft.“ (vgl. ebd.).

Die Familie der Vormoderne unterscheidet sich dadurch von der Familie der Gegenwart, dass diese freier geworden ist und weniger Regeln von Staat und Kirche vorgeschrieben bekommt. Während in der Familie der Vormoderne der Fokus auf gesellschaftliche Konformität und die Arbeitsgemeinschaft gelegt wurde, werden Familien in der Gegenwart in einigen Ländern durch ein sozialstaatliches System geschützt und gestützt. Außerdem wurden die sozialen Normen gelockert, sodass sich Familien ihre eigenen Normen er­schaffen und sich nach Belieben zusammensetzen können. Diese Entwicklung wird Pluralisierung der Fa­milie genannt und findet ihren Ursprung u.a. im gesellschaftlichen Wertewandel, der Emanzipation und der Individualisierung.

Die Bezeichnung der Familie als „ganzes Haus“ bedeutet, dass alle nahen und entfernten Familienangehö­rigen in einer sehr großen Gemeinschaft zusammen leben. Dieses Familienkonstrukt fand sich in der Vor­moderne in der Zeit vom 15. bis 19. Jahrhundert und zeichnete sich durch eine ausgeprägte „hierarchische Struktur“ aus. (vgl. ebd., S. 4). Die Familie „Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- und Herrschaftsverband“ (vgl. ebd., S. 4) wurde durch den sogenannten „Hausvater“ als „Rechtsperson“ organisiert. (vgl. ebd.). Ihm oblag die „Verantwortung für das Ganze Haus,“ bestimmte über die finanziellen Angelegenheiten, vertrat das „Hausrecht“ und durfte „Züchtigungen“ vornehmen. (vgl. ebd.). Die Familie sollte geschlossen und kol­lektiv auftreten. Alle Angelegenheiten wurden familienintern geregelt, wie z.B. „soziale und kulturelle Integration [.], soziale Repräsentation, [.] Bildung und Erziehung [sowie] Kranken- und Altenpflege.“ (vgl. ebd.). Das Haus war „öffentliche[r] Versammlungsort.“ (vgl. Ariés 1982, S. 559). Laut Schierbaum verschwand das „ganze Haus“ als Familienkonstrukt aufgrund „industriell kapitalistischer Entwicklungen [und] politisch und institutionalisiertem Wachstum[.].“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 5).

Charakteristisch für die Familie in der Moderne war die Fokussierung auf den Rahmen der Kernfamilie und die Pflege des Privaten, sowie die Betrachtung der Familie als „Hausverband.“ (vgl. ebd.). Die Familie zog sich mehr aus dem öffentlichen Leben zurück und widmete sich ihrer Gefühlswelt. In den Städten galt die „bürgerliche Kernfamilie als dominierende Sozialform“ (vgl. Weber-Kellermann 1989, S. 24), während auf dem Land häufig alten Strukturen gefolgt und die Wahl des Partners oder der Partnerin an rationalen, fi­nanziellen Gründen ausgerichtet wurde. (vgl. ebd.). Es entstand die „bürgerliche Lebensweise,“ die geprägt war von „ökonomischer Lebensführung, [der] Tradierung innerer Werte und Konventionen wie auch [...] Geselligkeit, ehelicher Kommunikation und starker Gefühlsbindung.“ (vgl. ebd., S. 6). Werte, die in Fami­lien vertreten werden sollten, waren „häusliche Glücksseligkeit, geschlechtsspezifisch organisierte Arbeits­teilung, Liebesheirat und die Romantisierung der Eltern-Kind-Beziehung.“ (vgl. ebd., S. 7).

Wandlungsprozesse, die in der Moderne stattfanden, waren die „Trennung von Wohnen und Arbeiten,“ die Auflösung der „Sozialform des Ganzen Hauses durch die treibende Kraft des Besitz- und Bildungsbürger­tums und des Einflusses von Naturrecht, Aufklärung und Romantik.“ (vgl. ebd., S. 5). Außerdem wirkten sich die „zunehmende ökonomische Verfasstheit der Gesellschaft, die sich gleichzeitig ändernde Sozial­struktur und ihre politische Ordnung“ auf das Familienkonzept aus. (vgl. Mayntz 1955, S. 9). Die Polari­sierung der Geschlechter zeigte sich in der „Charakterbestimmung der Geschlechter und [der] feste[n] Nor­mierung einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung.“(vgl. Schierbaum 2021, S. 7). Sie bildete sich aus im „Zuge des ideengeschichtlichen Wandels und der industriell kapitalistischen Entwicklungen.“ (vgl. ebd.). Das Ziel war die Festigung der „patriarchalen Herrschaft in der sich entwickelnden Industriegesell­schaft.“ (vgl. ebd.).

Laut Autorin fanden sich „Unterschiede zwischen den Geschlechtern“ in der „Ausdifferenzierung von Haus- und Erwerbsarbeit“ und in der „proklamierten Bildungspolitik, die darauf hinwirkte, die Geschlech- terdifferenz zu vertiefen.“ (vgl. Hausen 1975, S. 178). Während die Frau Aufgaben der Reproduktion und Versorgung der Familie übernahm, vertrat der Mann die „Ernährerfunktion für die Familie und repräsen­tiere (symbolisch) die familiale Außenwelt.“ (vgl. ebd., S. 8). Da der Mann aufgrund seiner Erwerbstätig­keit meist abwesend war, kam es zu einer Verzerrung der Vaterrolle. Durch die Polarisierung der Ge­schlechter begaben sich Männer erst dann in die Ehe, wenn sie über eine finanzielle Absicherung verfügen. Sobald eine Frau in den Ehestand ging, hatte sie sich an der „Berufskarriere des Mannes auszurichten, den Hausstand zu organisieren und das Miteinanderleben zu gestalten.“ (vgl. ebd., S. 9). Mann und Frau waren idealerweise in „romantische[r] Liebe, zumindest aber [durch] sinnliche und geistige Zuneigung“ verbun­den. (vgl. ebd.). Es kam zu einer „Romantisierung der Wahrnehmung von Kindern,“ einer „Emotionalisie­rung und Intimisierung der Beziehungen“ und zu einem Wandel der Elternrolle. (vgl. ebd., S. 10).

Im 20. Jahrhundert führte der soziale Wandel in Form der „Modernisierung und Individualisierung“ zu einer „grundlegende[n] Neubestimmung des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft.“ (vgl. Ecarius et al 2011, S. 21). Während die Moderne mit ihren „relativ fest gefügten, sozialen Ordnungen, [.] klaren vertraglichen Regelungen“ ein striktes Lebenskonzept für alle Individuen vorschrieb, lässt sich in der Spät­moderne eine Lockerung dieser sozialen Struktur beobachten. (vgl. ebd.). Neue Werte der des gesellschaft­lichen Miteinanders und der individuellen Lebensführung etablieren sich wie beispielsweise die Werte der „Freiheit, Gleichheit und Erfolgsorientierung.“ (vgl. ebd.). Aufbauend auf diesem Wertewandel und den damit einhergehenden „gesellschaftlichen Veränderungsprozesse[n] wird laut Prof. Dr. Ecarius das „mo­derne Familienbild“ geformt. (vgl. ebd.). Neben dem traditionellen heterogenen Familienmodell bestehen nun noch weitere vielfältige Möglichkeiten zur Realisierung einer Elternschaft. (vgl. Friebertshäuser / Sacksofsky 2021, S. 14). Auch gleichgeschlechtliche Paare, „Regenbogen- oder Patchworkfamilien sowie Alleinerziehende“ können ihre Elternschaft im Einklang mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vielfältig ausgestalten und leben. (vgl. ebd.).

Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts findet eine konsequente gesellschaftliche Toleranz und Öffnung gegenüber (fast) allen Lebensentwürfen der Menschen statt. Individuen sind nun frei in ihrer Entscheidung für ihr eigenes Lebenskonzept, sie gestalten ihren Alltag unabhängig von gesellschaftlichen Vorschriften. Hierdurch erfahren die Menschen die Freiheit und die Möglichkeit zum selbstbestimmten Leben. Die Indi­vidualisierung führt zwar einerseits zu einem autonomen Lebensstil und ermöglicht es den Menschen, sich von belastenden sozialen Bezügen, Verpflichtungen und Abhängigkeiten zu distanzieren, birgt aber auch den Nachteil, die volle Verantwortung für das individuelle Leben und somit alle Konsequenzen des eigenen Handelns tragen zu müssen. (vgl. Beck 1986, S. 210). Ein Nachteil der Prozesse dieser Pluralisierung und Individualisierung ist also der Wegfall „normierende[r] Traditionen, Selbstverständlichkeiten und Sicher­heiten.“ (vgl. Ecarius et al 2011, S. 22). Das bedeutet, Lebensläufe sind nun „entscheidungsabhängig, selbstverantwortlich, offen und selbstreflexiv.“ (vgl. Keilhack 2004, S. 6).

Folgende zentrale Umbrüche sind laut Keupp (2002) kennzeichnend für moderne Gesellschaften: Die Pro­zesse der „Pluralisierung von Lebensformen und Milieus“ ermöglichen eine Vielzahl „alternative[r] Mög­lichkeiten der Lebensgestaltung.“ (vgl. Keupp 2002, S. 45f.). Dies führt zu weniger „Selbstverständlich­keiten und etablierte[n] Verhaltens- und Denkmuster[n].“ (vgl. ebd.). Außerdem kommt es zu einem Wi­derspruch zwischen der „Individualisierung“ des Einzelnen und dem sozialen Leben in der Gemeinschaft. (vgl. ebd.). Soziale Bindungen in Form von Familie und Freundschaften verlieren aufgrund der „Mecha­nismen in der Spätmoderne an Bindekraft und Verbindlichkeit.“ (vgl. ebd.). Auch kommt es zu „Verände­rungen der Geschlechterverhältnisse,“ da die sozialen Ordnungen der bürgerlichen Familie im Zuge der „Frauenbewegungen und emanzipatorische[n] Fortschritte“ aufgebrochen werden. (vgl. ebd.). Diese Dyna­miken der Veränderung wird von Keupp beschrieben als „ontologische Bodenlosigkeit, [...] radikale Ent- traditionalisierung, [...] Verlust von unstrittig akzeptierten Lebenskonzepten, übernehmbaren Identitäts­mustern und normativen Koordinaten.“ (vgl. Keupp 2002, S. 53).

Während sich die „Lebenswirklichkeit“ der Menschen in der Spätmoderne wandelte, entwickelte sich die „Familie als Beziehungs- und Lebensform“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 10) zu einem „Experimentierfeld für neue Formen des privaten Lebens“ (vgl. Funcke / Hildenbrand 2009, S. 233). Das typische Bild des großen Familienhaushalts wurde mit der „Trennung von Arbeitsplatz und Wohnstätte“ (vgl. Weber-Kellermann 1979, S. 102- 103) und der „Industrialisierung und Urbanisierung“ auf Dauer zur „Kernfamilie“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 11) reduziert. Hierdurch veränderte sich die Wertschätzung der „weiten Verwandt­schaftskreise“ und das Konzept der „vorindustriellen Großfamilie“ zerfällt. (vgl. ebd.).

Es lässt sich außerdem ein geografischer familienhistorischer Wandel bezüglich der „Zusammenhänge von Familienbildung, familialer Organisation und familiale[m] Wandel“ feststellen. (vgl. Schierbaum 2021, S. 11). Hajnal und Goode erkennen ein „europäisches Heiratsmuster,“welches sich geografisch einteilen lässt in westlich und „östlich dominierte Heiratsverhältnisse.“ (vgl. Livi Bacci 1999, S. 135). Während westliche Muster ein „hohes Heiratsalter und ein hohe Ledigenquote“ aufweisen, zeigt sich in östlichen Gefilden eine Ausprägung hin zu „frühen Eheschließungen mit einer verschwindend kleinen Ledigenziffer.“ (vgl. Livi Bacci 1999, S. 135). Insbesondere im Westen entwickeln sich neben den konventionellen Familien eine Vielzahl an unkonventionellen Familienverbänden wie z.B. „Klein- und Großfamilien, Alleinerziehende- und Einelternfamilien, Patchwork- und Stieffamilien, Regenbogen- und Inseminationsfamilien wie auch Pflege- und Adoptionsfamilien.“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 10). Angestrebt wird grundsätzlich eine „ge­meinsam verantwortete Elternschaft,“ wobei festgehalten werden muss, dass „Frauen [immer noch] das ,Mothering‘ zugeschrieben wird und Männer als ,Freizeit- und Wochenendväter’ zur Norm ,guter Vater- schaft‘ geworden sind (vgl. Schwiter 2009, S. 222).

Gesellschaftliche, kulturelle und institutionelle Wandlungsprozesse beeinflussen das Familienleben auf dem Land und in der Stadt und werden jeweils in eine „private Praxis übersetzt.“ (vgl. Schierbaum 2021, S. 11). Es wird unterschieden zwischen einer urbanen „neolokale[n] Residenzpraxis, die durch die Grün­dung eines neuen Haushalts zu einer Auflösung der unilinearen Familie führt“ (vgl. Bargatzky 1985, S. 76) und einem eher ländlichen „patrilokale[n] Residenzmuster, [welches] sich stark an der Erbfolgeregelung orientiert.“ (vgl. ebd.). Familien zeichnen sich aus durch „spezifische kulturelle Muster des Erbens, Heira­tens und der Wohnfolge,“ welche sich wiederum in Abhängigkeit der gesellschaftlichen Entwicklungen verändern können. Die „Kernfamilie“ gilt als stabile Sozialbeziehung, welche zwar in ihrer Funktion als Reproduktionseinheit an Bedeutung verloren hat, jedoch einen nicht zu verachtenden gesellschaftlichen Beitrag leistet. (vgl. Schierbaum 2021, S. 13).

Die Ehe galt früher als Lebensziel vieler Individuen, verlor jedoch in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung. So seien es nur „39 Prozent der 18-30-Jährigen,“ welche eine Heirat anstrebten. (vgl. Mikrozensus 2005).

Ursächlich sei hierfür die „Abnahme der sozialen und ökonomischen Vorteile, die mit einer Eheschließung verbunden waren, [...] verlängerte Ausbildungszeiten sowie [die] Veränderungen des Geschlechterverhält- nisses.“ (vgl. Ecarius et al 2011, S. 26). Außerdem könne die Begründung für den Bedeutungsverlust der Institution Ehe auch in der steigenden finanziellen Unabhängigkeit der Frauen und dem „gestiegenen An­spruch an die Qualität einer Partnerbeziehung,“ welche von Männern und Frauen gleichermaßen angestrebt wird, liegen. (vgl. ebd.). Die Ehe wird demzufolge nicht mehr als finanzielle, rationale Sache gehandelt, sondern der Fokus auf die „emotionale Bedeutung und Authentizität einer Partnerschaft“ gelegt. (vgl. ebd.). Individuen gehen mehr Partnerschaften ein, wägen kritisch ab, nehmen sich „längere Probezeiten des Zu­sammenlebens [.] in Anspruch“ und ziehen eine Trennung eher Erwägung, als in einer unbefriedigenden Beziehung zu verweilen. (vgl. ebd.). Laut Ecarius et al lässt sich eine Erhöhung des Scheidungsrisikos beobachten, da ca. 40 Prozent der Ehen wieder geschieden würden. (vgl. ebd.). Es ließen sich auch „gene- rationale Zusammenhänge“ feststellen, da erhöhte „Scheidungszahlen in der Elterngeneration [zu] steigen­den Ehescheidungen in der Kindergeneration“ führen können. (vgl. ebd.). Eine weitere Veränderung der Institution Familie liegt in der sinkenden Geburtenrate in Deutschland. 15 und 26 Prozent der 20-39-jähri­gen Frauen und Männer sehen von einer Familiengründung ab. (vgl. ebd.). Trotzdem bildet sie laut Mikro­zensus (2005) immer noch „die Basis der Familie, denn auch im Jahre 2005 wuchsen 62 - 82 Prozent der Kinder in einer „herkömmlichen Kernfamilie“ auf. (vgl. Mikrozensus 2005).

[...]

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Details

Title
Die Reproduktion sozialer Ungleichheit. Auswirkungen der Institution Familie auf die Entstehung sozialer Ungleichheit in Deutschland
College
University of Cologne  (Institut für Bildungsphilosophie, Anthropologie und Pädagogik)
Grade
1,3
Author
Year
2021
Pages
45
Catalog Number
V1158309
ISBN (eBook)
9783346555717
ISBN (Book)
9783346555724
Language
German
Keywords
Soziale Ungleichheit, Reproduktion, Familie, Mutter- und Vaterrolle, Erziehung, Erziehungsstile, Soziale Herkunft, Habitus, Sinus Milieus, Bildungsungleichheit, Bildung, Herkunftseffekte, IntergenerationaleTransmissionen, Milieus, Soziale Reproduktion
Quote paper
Stefanie Schary (Author), 2021, Die Reproduktion sozialer Ungleichheit. Auswirkungen der Institution Familie auf die Entstehung sozialer Ungleichheit in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1158309

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