In dieser Arbeit wird der verstärkte Einsatz von Verordnungen in der Gemeinschaftsgesetzgebung betrachtet und beleuchtet, welche Vor- und Nachteile aus der Rechtsform der Verordnung resultieren. Eine Konkretisierung erfährt das breite Thema durch die Fokussierung auf das Gebiet des Lebensmittelrechts, welches vielleicht wie kein anderer Bereich die Zunahme von Verordnungen im Gemeinschaftsrecht widerspiegelt. Neben einer Vorstellung der Rechtsakte, die im
gemeinschaftlichen Lebensmittelrecht relevant sind und die These der Tendenz
zur Verordnung im Lebensmittelrecht untermauern, wird überprüft, ob der
verstärkte Einsatz der Verordnung in der Gemeinschaftsgesetzgebung von den
Regelungen des EGV und den ihm zugrunde liegenden Prinzipien gedeckt ist.
Zu Beginn ist darzulegen, welche Rechtsetzungsmöglichkeiten in der Gemeinschaft
bestehen und welche Charakteristika ihnen jeweils zukommen. Im
Folgenden wird durch eine Einführung ins deutsche Lebensmittelrecht verdeutlicht, dass gemeinschaftliches Lebensmittelrecht nicht losgelöst von der
nationalen Ebene betrachtet werden kann, was sich auch auf die Betrachtung der
Rechtsetzungskompetenz der Gemeinschaft auswirkt. Es wird betrachtet, welche
europäischen Regelungen in den letzten Jahren das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht maßgeblich beeinflusst haben. Dies führt zu der Frage, ob und in welchem Rahmen die Gemeinschaft überhaupt die Möglichkeit hat, Regelungen im europäischen Lebensmittelrecht zu erlassen und ob dafür die Form der Verordnung
zulässig ist. Besondere Betrachtung erfährt dabei die BasisVO, die als
bedeutende und grundlegende gemeinschaftsrechtliche Regelung im Bereich des
Lebensmittelrechts bezeichnet werden kann und die idealtypisch für viele
Regelungen im Lebensmittelrecht steht. Schließlich soll mit einer Betrachtung der durch den Lissabonner Vertrag geschaffenen Zukunftsperspektive der Europäischen Union einen Ausblick auf die bevorstehenden Rechtsetzungsprinzipien
gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtsetzungskategorien in der Gemeinschaft
I. Primär- und Sekundärrecht
II. Prinzip des Anwendungsvorrangs und der unmittelbaren Wirkung
III. Rechtsetzungsinstrumente in der Gemeinschaft
1. Richtlinien und weitere Rechtsetzungsinstrumente
a. Richtlinien
b. Weitere Rechtsetzungsinstrumente
2. Verordnung nach Art. 249 II EGV
a. Verordnung als „Europäisches Gesetz“
b. Unzulässigkeit der Umsetzung in nationales Recht
C. Grundlagen des deutschen Lebensmittelrechts
I. Historische Entwicklung zum LMBG
II. Der Weg zum LFGB
III. Schutzbereich sowie Mittel und Ziele des Lebensmittelrechts
D. Gemeinschaftsgesetzgebung im Lebensmittelrecht
I. Lebensmittelrecht in der Gemeinschaft
1. Herstellung des Binnenmarkts und Erreichung eines Gemeinsamen Markts
2. Entwicklung des Prinzips der gemeinsamen Anerkennung
3. Von der Totalharmonisierung zur neuen Strategie
a. Lebensmittelrecht von den Römischen Verträgen bis zum Cassis-de-Dijon-Urteil
b. Entwicklung einer „neuen Strategie“ im Lebensmittelrecht
4. Aktuelle Regelungen
a. Aktionsprogramme als Zielsetzungen der Rechtsetzung
b. Aktuell bedeutsame EG-Regelungen im Lebensmittelrecht
aa. Die BasisVO
bb. Die Novel Food-VO, KontrollVO, HealthClaimsVO und weitere Regelungen
5. Tendenz lebensmittelrechtlicher Gemeinschaftsrechtsetzung
II. Erlass von EG-Verordnungen
1. Handlungsermächtigung der Gemeinschaft
a. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
aa. Vertragliche Grundlage für Verbands- und Organkompetenz
bb. Ungeschriebene Gemeinschaftskompetenzen
cc. Generalermächtigung
b. Handlungsermächtigung der EG für das Lebensmittelrecht
aa. Umfassende Agrarrechtsetzungskompetenz in Art. 37 EGV
bb. Binnenmarktharmonisierungskompetenz in Art. 95 I EGV
cc. Kompetenz der Gemeinsamen Handelspolitik in Art. 133 EGV
dd. Verbesserung des Gesundheitsschutzes im Lebensmittelrecht in Art. 152 IV b) EGV
2. Prinzipien der Kompetenzausübung im Gemeinschaftsrecht
a. Grundlagen des Subsidiaritätsprinzips
b. Subsidiarität im Lebensmittelrecht
c. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
d. Verhältnismäßigkeit für lebensmittelrechtliche Regelungen
aa. Geeignetheit
bb. Erforderlichkeit und Angemessenheit
(1) Gründe für den Erlass von Verordnungen im Lebensmittelrecht
(a) Keine Umsetzungsproblematik
(b) Zweifelsfreie unmittelbare Geltung
(c) Detailregelungen in Form der Verordnung
(d) Aufwand- und Kostenersparnis für die Mitgliedstaaten
(2) Gründe gegen den Erlass von Verordnungen im Lebensmittelrecht
(a) Teilumsetzung- und Ergänzungserfordernis einer Verordnung
(b) Zielorientierung trotz Rechtsform der Verordnung
(c) Rechtsunsicherheit durch „moderne Verordnungen“
(d) Unzureichende Präzisierung horizontaler Regelungen
(e) Erschwerte Lesbarkeit durch dynamische Verweise
(f) Keine Rangfolge im EG-Recht
(g) Bevorzugung von einzelnen Mitgliedstaaten
(h) Kaum Kostenersparnisse für die Mitgliedstaaten
(i) Missachtungsgefahr von Verordnungen
(3) Zusammenfassung
E. Perspektiven durch den Reformvertrag von Lissabon
I. Sicherung nationaler Regelungsspielräume durch gegenständliche Kompetenzabgrenzungen
II. Stärkung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips
III. Weitere Neuerungen
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den quantitativen und qualitativen Anstieg von Verordnungen innerhalb der Gemeinschaftsgesetzgebung, mit einem spezifischen Fokus auf das Lebensmittelrecht. Ziel ist es, zu analysieren, ob dieser verstärkte Einsatz von Verordnungen – anstelle der traditionell genutzten Richtlinien – durch die Prinzipien des EG-Vertrages (EGV) gedeckt ist und welche Vor- bzw. Nachteile aus dieser spezifischen Rechtsform für die Lebensmittelrechtsetzung resultieren.
- Die Charakterisierung und rechtliche Einordnung von Rechtsetzungsinstrumenten in der EU (Primär- vs. Sekundärrecht).
- Die historische Entwicklung sowie Ziele und Mittel des deutschen und europäischen Lebensmittelrechts.
- Die dogmatische Analyse von Kompetenzgrundlagen (Agrarpolitik, Binnenmarkt, Gesundheitsschutz) für den Erlass von EG-Verordnungen.
- Die kritische Bewertung der Effektivität von Verordnungen im Hinblick auf Rechtsunsicherheit, Umsetzungsfragen und das Subsidiaritätsprinzip.
- Die Auswirkungen der Reformen durch den Vertrag von Lissabon auf die Rechtsetzungspraxis und die nationalen Regelungsspielräume.
Auszug aus dem Buch
Die „Richtlinie“ als eigentümlicher Rechtsakt des Gemeinschaftsrechts
Die „Richtlinie“ als eigentümlicher Rechtsakt des Gemeinschaftsrechts ermöglicht den Organen der Europäischen Gemeinschaft, ihrem Integrationsauftrag nachzukommen, indem sie auf die Rechtsangleichung, nicht aber auf die Rechtsvereinheitlichung der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen zielt und dennoch die Vielfalt der nationalen Rechtsordnungen respektiert wird. Der Rechtsquellentypus der Richtlinie zeigt dabei „Steuerungsvermögen und Geschmeidigkeit“, denn er hat keine rechtliche unmittelbare Wirkung und ist nur hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich, wodurch den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht die Wahlfreiheit von Form und Mittel verbleibt. Richtlinien dienen mit ihrer Verpflichtung der Mitgliedstaaten, entsprechend dem Richtlinienziel tätig zu werden, als „klassisches Instrument der Rechtsangleichung“. So ist innerhalb einer in der Richtlinie angegebenen Frist die Norm von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Diesen Anforderungen genügt eine allgemeine Verweisung auf das Gemeinschaftsrecht nicht. Vielmehr muss die Beachtung rechtlich gesichert sein und die Umsetzung der Richtlinie gewährleisten, dass die Inhaber subjektiver Rechte aus der Richtlinie in der Lage sind, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie vor nationalen Gerichten geltend zu machen. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Umsetzung ist absolut, folglich kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf innerstaatliche Begebenheiten oder Schwierigkeiten bei der Umsetzung berufen, um sich von der Umsetzungsverpflichtung zu befreien.
Einer Richtlinie kommt wie einer Verordnung grundsätzlich die gleiche juristische Qualität zu und bei einer – aufgrund determinierter Ausformulierung – unmittelbar wirksamen Richtlinie liegt auch keine unterschiedliche Bestimmtheit vor. Eine Richtlinie schafft nicht nur neues Recht, sondern ist auch Auslegungshilfsmittel für das nationale Recht, das aus dieser Richtlinie entstand und steht somit für die richtlinienkonforme Auslegung durch alle Träger öffentlicher Gewalt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit thematisiert den beobachteten Rückgang von Verordnungen zugunsten von Richtlinien auf den ersten Blick, stellt jedoch fest, dass im speziellen Bereich des Lebensmittelrechts eine deutliche Zunahme an Verordnungen erfolgt, deren Rechtfertigung überprüft wird.
B. Rechtsetzungskategorien in der Gemeinschaft: Dieses Kapitel erläutert die Hierarchie und die verschiedenen Instrumentarien (insb. Verordnung vs. Richtlinie) des gemeinschaftlichen Sekundärrechts sowie das Prinzip des Anwendungsvorrangs.
C. Grundlagen des deutschen Lebensmittelrechts: Es wird ein Überblick über die historische Entwicklung, die Struktur und die zentralen Schutzziele des Lebensmittelrechts in Deutschland unter dem Einfluss des Europarechts gegeben.
D. Gemeinschaftsgesetzgebung im Lebensmittelrecht: Hier wird detailliert analysiert, wie die „neue Strategie“ der Harmonisierung und die verschiedenen EG-Verordnungen (BasisVO, KontrollVO, etc.) das Lebensmittelrecht prägen und welche Kompetenzgrundlagen diese Maßnahmen legitimieren.
E. Perspektiven durch den Reformvertrag von Lissabon: Dieses Kapitel betrachtet die Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon, insbesondere im Hinblick auf Kompetenzabgrenzungen und die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.
F. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Bewertung der Tendenz zur Verordnung und fordert eine genauere Beachtung der zentralen Prinzipien der EU bei künftigen Rechtsetzungsvorhaben.
Schlüsselwörter
Lebensmittelrecht, Verordnung, Richtlinie, Gemeinschaftsgesetzgebung, BasisVO, Binnenmarkt, Subsidiaritätsprinzip, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Rechtsangleichung, Lebensmittelsicherheit, Kompetenzgrundlage, Europäischer Gerichtshof, Vertrag von Lissabon, Rechtsetzung, Agrarpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Studienarbeit befasst sich mit der Zunahme von Verordnungen als Instrument der europäischen Rechtsetzung und untersucht dies am Beispiel des Lebensmittelrechts.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit deckt die Systematik des Gemeinschaftsrechts, die Grundlagen des Lebensmittelrechts, die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten sowie die Anwendung der Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ab.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Hauptziel ist es, zu beleuchten, warum vermehrt Verordnungen eingesetzt werden und ob dieser verstärkte Einsatz durch die Prinzipien des EGV und die zugrunde liegenden Rechtsprinzipien gedeckt ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den aktuellen Stand der Gesetzgebung, einschlägige Rechtsprechung des EuGH sowie die Literatur und Dokumente der EU auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Kompetenznormen für den Erlass von Verordnungen im Lebensmittelrecht, diskutiert die Vor- und Nachteile der Rechtsform der Verordnung gegenüber der Richtlinie und evaluiert die Auswirkungen der Reformen durch den Vertrag von Lissabon.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Lebensmittelrecht, Verordnung, Subsidiarität, Rechtsangleichung, Binnenmarkt und BasisVO.
Warum wird die BasisVO in der Arbeit besonders hervorgehoben?
Die BasisVO wird als idealtypisches Beispiel für moderne europäische Gesetzgebung im Lebensmittelbereich herangezogen, um die Anwendung der Kompetenzgrundlagen und der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu verdeutlichen.
Welchen Einfluss haben die Lebensmittelskandale auf die Rechtsetzung?
Skandale wie BSE oder Dioxin-Fälle haben einen erhöhten Handlungsdruck auf die Politik ausgeübt, was zu einem Wandel im Lebensmittelrecht führte und den Ruf nach einem „höchsten Standard“ an Lebensmittelsicherheit durch EU-einheitliche Regelungen verstärkte.
Was bedeutet der „Verstärkte Einsatz der Verordnung“ für die Mitgliedstaaten?
Die Verordnung ist unmittelbar anwendbar und erfordert keine Umsetzung in nationales Recht. Dies führt zwar zur Rechtsvereinheitlichung, schränkt aber die nationalen Gestaltungsspielräume ein und erschwert bisweilen die Lesbarkeit nationaler Gesetze durch dynamische Verweise.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2008, Der verstärkte Einsatz der Verordnung in der Gemeinschaftsgesetzgebung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115985