Staatliche theologische Fakultäten – für die einen eine Selbstverständlichkeit, ja die
Verkörperung der „freien Kirche im freien Staat“5 schlechthin, für die anderen ein
Widerspruch in sich, denn, so der gängige Vorwurf, am locus classicus wissenschaftlicher
Freiheit, den Universitäten, können und dürfen konfessionelle Schranken auf keinen Fall
toleriert werden. Schon gar nicht, wenn sich diese, wie im Fall der katholischen Theologie, im
Recht zur Verweigerung eines nihil obstat seitens der kirchlichen Hierarchie manifestieren.
Dieser Vorwurf ist freilich nicht neu6 und wurde auch zu anderen Zeiten, mitunter viel stärker
als heute, vom Außen wie vom Innen des Universitätsgebäudes an die Theologie
herangetragen. Der markanteste Unterschied zu den diesbezüglichen Auseinandersetzungen
früherer Tage liegt aber wohl in der Motivation: Waren es zu Zeiten des akademischen Kulturkampfes im 19. Jahrhundert vor allem wissenschaftstheoretische Argumente, mir denen
man die Theologie von den hohen Schulen zu verbannen suchte, so geschieht dies heute
einfach oft unter der Herrschaft des Sparstiftes, der gerade auch vor den Universitäten und
ihren betriebswirtschaftlich gesehen reichlich überflüssigen „Orchideenfächern“ nicht halt
macht.7
Der folgende Aufsatz will unter diesen Vorzeichen untersuchen, welche rechtlichen
Rahmenbedingungen derzeit die Existenz staatlicher theologischer Fakultäten ermöglichen
und sicherstellen. Der Blick richtet sich dabei vorrangig auf die Lage an den österreichischen
Universitäten und lässt das vergleichsweise unüberschaubare Szenario in Deutschland
weitgehend außer Acht. Weiters soll hier, wie bereits gesagt, vor allem die Situation der
katholisch-theologischen Fakultäten8 in den Blick genommen werden, auch wenn die
evangelisch-theologische Fakultät an der Wiener Universität ein weitgehend gleiches
Schicksal teilt.9
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 0. Vorbemerkungen
- 1. Einführung
- 2. Die theologischen Fakultäten in der österreichischen Universitätsgeschichte bis zum Konkordat 1933/34
- Exkurs: Konkurs oder Habilitation – Die Besetzung freier Lehrstühle im Laufe der Geschichte der österreichischen Universitäten
- 3. Das Konkordat vom 5. Juni 1933 und die Neuordnung der theologischen Studien durch die Apostolische Konstitution Deus Scientiarum Dominus (DSCD) vom 14. Mai 1931
- 4. Die Neuordnung des österreichischen Hochschulrechts durch das Allgemeine Hochschulstudiengesetz (AHStG) vom 15. Juli 1966
- 5. Die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana (SapChrist) vom 15. April 1979
- 6. Der Codex Iuris Canonici (CIC) 1983 und seine hochschulrechtlichen Bestimmungen
- 7. Zusammenfassung der derzeit in Geltung stehenden kirchlichen Rechtsgrundlagen
- 8. Die Neuerungen durch das Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) 1993 bzw. durch den „Bologna-Prozess\" und die „Vollrechtsfähigkeit“ der österreichischen Universitäten nach dem Universitätsgesetz (UnivG) 2002
- 9. Conclusio
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Geschichte und der aktuellen Rechtslage der theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten in Österreich. Sie untersucht die Entwicklung des Rechtsinstituts von seinen Anfängen bis zur Gegenwart und beleuchtet die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die die theologischen Fakultäten prägen.
- Die historische Entwicklung der theologischen Fakultäten in Österreich
- Die rechtlichen Grundlagen der theologischen Fakultäten
- Die Rolle der Kirche und des Staates im Kontext der theologischen Fakultäten
- Die aktuelle Rechtslage und die Herausforderungen der Zukunft
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 0: Vorbemerkungen: Diese Einleitung stellt das Thema der Arbeit vor und erläutert die Relevanz der theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten. Sie beleuchtet die unterschiedlichen Perspektiven auf das Thema und die Bedeutung der wissenschaftlichen Freiheit in diesem Kontext.
- Kapitel 1: Einführung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der staatlichen theologischen Fakultäten ein und skizziert die zentralen Fragen, die im Verlauf der Arbeit behandelt werden. Es beleuchtet die unterschiedlichen Perspektiven auf die Rolle der Theologie an staatlichen Universitäten und die Herausforderungen, die sich aus der Verbindung von Kirche und Staat ergeben.
- Kapitel 2: Die theologischen Fakultäten in der österreichischen Universitätsgeschichte bis zum Konkordat 1933/34: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Geschichte der theologischen Fakultäten in Österreich bis zum Konkordat von 1933/34. Es beleuchtet die Entwicklung der Fakultäten im Kontext der österreichischen Universitätsgeschichte und die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sie prägten.
- Kapitel 3: Das Konkordat vom 5. Juni 1933 und die Neuordnung der theologischen Studien durch die Apostolische Konstitution Deus Scientiarum Dominus (DSCD) vom 14. Mai 1931: Dieses Kapitel analysiert die Auswirkungen des Konkordats von 1933/34 auf die theologischen Fakultäten in Österreich. Es beleuchtet die Neuordnung der theologischen Studien durch die Apostolische Konstitution Deus Scientiarum Dominus und die damit verbundenen Veränderungen in der Rechtslage.
- Kapitel 4: Die Neuordnung des österreichischen Hochschulrechts durch das Allgemeine Hochschulstudiengesetz (AHStG) vom 15. Juli 1966: Dieses Kapitel untersucht die Auswirkungen des Allgemeinen Hochschulstudiengesetzes von 1966 auf die theologischen Fakultäten in Österreich. Es beleuchtet die Veränderungen im österreichischen Hochschulrecht und die Anpassung der theologischen Fakultäten an die neuen Rahmenbedingungen.
- Kapitel 5: Die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana (SapChrist) vom 15. April 1979: Dieses Kapitel analysiert die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana von 1979 und ihre Bedeutung für die theologischen Fakultäten in Österreich. Es beleuchtet die Neuerungen in der kirchlichen Rechtsordnung und die Auswirkungen auf die Organisation und die Lehre an den Fakultäten.
- Kapitel 6: Der Codex Iuris Canonici (CIC) 1983 und seine hochschulrechtlichen Bestimmungen: Dieses Kapitel untersucht den Codex Iuris Canonici von 1983 und seine Relevanz für die theologischen Fakultäten in Österreich. Es beleuchtet die hochschulrechtlichen Bestimmungen des CIC und deren Auswirkungen auf die Organisation und die Lehre an den Fakultäten.
- Kapitel 7: Zusammenfassung der derzeit in Geltung stehenden kirchlichen Rechtsgrundlagen: Dieses Kapitel fasst die wichtigsten kirchlichen Rechtsgrundlagen zusammen, die für die theologischen Fakultäten in Österreich relevant sind. Es bietet einen Überblick über die wichtigsten Rechtsnormen und deren Bedeutung für die Organisation und die Lehre an den Fakultäten.
- Kapitel 8: Die Neuerungen durch das Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) 1993 bzw. durch den „Bologna-Prozess\" und die „Vollrechtsfähigkeit“ der österreichischen Universitäten nach dem Universitätsgesetz (UnivG) 2002: Dieses Kapitel analysiert die Auswirkungen des Universitäts-Organisationsgesetzes von 1993 und des Universitätsgesetzes von 2002 auf die theologischen Fakultäten in Österreich. Es beleuchtet die Neuerungen im österreichischen Hochschulrecht und die Anpassung der theologischen Fakultäten an die neuen Rahmenbedingungen.
Schlüsselwörter
Theologische Fakultäten, österreichisches Hochschulrecht, Konkordat, Kirche und Staat, wissenschaftliche Freiheit, kirchliche Rechtsgrundlagen, Bologna-Prozess, Vollrechtsfähigkeit.
- Arbeit zitieren
- Johannes Fraiss (Autor:in), 2008, Theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116352