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Theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten?

Historischer Abriss und Darstellung der aktuellen österreichischen Rechtslage

Title: Theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten?

Term Paper (Advanced seminar) , 2008 , 37 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Johannes Fraiss (Author)

Theology - Miscellaneous
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Staatliche theologische Fakultäten – für die einen eine Selbstverständlichkeit, ja die
Verkörperung der „freien Kirche im freien Staat“5 schlechthin, für die anderen ein
Widerspruch in sich, denn, so der gängige Vorwurf, am locus classicus wissenschaftlicher
Freiheit, den Universitäten, können und dürfen konfessionelle Schranken auf keinen Fall
toleriert werden. Schon gar nicht, wenn sich diese, wie im Fall der katholischen Theologie, im
Recht zur Verweigerung eines nihil obstat seitens der kirchlichen Hierarchie manifestieren.
Dieser Vorwurf ist freilich nicht neu6 und wurde auch zu anderen Zeiten, mitunter viel stärker
als heute, vom Außen wie vom Innen des Universitätsgebäudes an die Theologie
herangetragen. Der markanteste Unterschied zu den diesbezüglichen Auseinandersetzungen
früherer Tage liegt aber wohl in der Motivation: Waren es zu Zeiten des akademischen Kulturkampfes im 19. Jahrhundert vor allem wissenschaftstheoretische Argumente, mir denen
man die Theologie von den hohen Schulen zu verbannen suchte, so geschieht dies heute
einfach oft unter der Herrschaft des Sparstiftes, der gerade auch vor den Universitäten und
ihren betriebswirtschaftlich gesehen reichlich überflüssigen „Orchideenfächern“ nicht halt
macht.7
Der folgende Aufsatz will unter diesen Vorzeichen untersuchen, welche rechtlichen
Rahmenbedingungen derzeit die Existenz staatlicher theologischer Fakultäten ermöglichen
und sicherstellen. Der Blick richtet sich dabei vorrangig auf die Lage an den österreichischen
Universitäten und lässt das vergleichsweise unüberschaubare Szenario in Deutschland
weitgehend außer Acht. Weiters soll hier, wie bereits gesagt, vor allem die Situation der
katholisch-theologischen Fakultäten8 in den Blick genommen werden, auch wenn die
evangelisch-theologische Fakultät an der Wiener Universität ein weitgehend gleiches
Schicksal teilt.9

[...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

0. Vorbemerkungen

1. Einführung

2. Die theologischen Fakultäten in der österreichischen Universitätsgeschichte bis zum Konkordat 1933/34

Exkurs: Konkurs oder Habilitation – Die Besetzung freier Lehrstühle im Laufe der Geschichte der österreichischen Universitäten

3. Das Konkordat vom 5. Juni 1933 und die Neuordnung der theologischen Studien durch die Apostolische Konstitution Deus Scientiarum Dominus (DScD) vom 14. Mai 1931

4. Die Neuordnung des österreichischen Hochschulrechts durch das Allgemeine Hochschulstudiengesetz (AHStG) vom 15. Juli 1966

5. Die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana (SapChrist) vom 15. April 1979

6. Der Codex Iuris Canonici (CIC) 1983 und seine hochschulrechtlichen Bestimmungen

7. Zusammenfassung der derzeit in Geltung stehenden kirchlichen Rechtsgrundlagen

8. Die Neuerungen durch das Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) 1993 bzw. durch den „Bologna-Prozess“ und die „Vollrechtsfähigkeit“ der österreichischen Universitäten nach dem Universitätsgesetz (UnivG) 2002

9. Conclusio

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die historischen Rahmenbedingungen und die aktuelle österreichische Rechtslage staatlicher theologischer Fakultäten. Dabei wird untersucht, wie das Spannungsfeld zwischen staatlicher Universitätsorganisation und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht rechtlich ausgestaltet ist und welche Herausforderungen sich daraus für die Fakultäten ergeben.

  • Historische Entwicklung theologischer Fakultäten in Österreich
  • Konkordatsrechtliche Grundlagen und deren Bedeutung für das Hochschulrecht
  • Einfluss kirchlicher Rechtsnormen wie Sapientia Christiana und CIC 1983
  • Auswirkungen moderner Universitätsreformen (UOG 1993, UnivG 2002) auf Theologische Fakultäten

Auszug aus dem Buch

2. Die theologischen Fakultäten in der österreichischen Universitätsgeschichte bis zum Konkordat 1933/34

Neben der Medizin, der Jurisprudenz und den so genannten artes liberales bildete die Theologie seit dem Aufkommen der städtischen Universitäten ab dem 11./12. Jahrhundert eine der mittelalterlichen vier Fakultäten. Auch die älteste noch bestehende deutschsprachige Universität der Welt, die Alma Mater Rudolphina Vindobonensis, erhielt knapp 20 Jahre nach ihrer Gründung die ihr anfangs (1365) noch verwehrte Theologische Fakultät und stellte somit ab 1384 eine Volluniversität im klassischen Sinne dar.

Die mittelalterlichen Universitäten bildeten in den ersten Jahrhunderten nach ihrer Gründung durchwegs autonome Körperschaften, die, meist ausgestattet mit päpstlichen und/oder landesfürstlichen Privilegien, ob ihrer Exemption nicht selten in das Spannungsfeld von kirchlicher und weltlicher Macht rückten. Ihre Genese kann wohl strukturell wie auch von der dahinter stehenden Gesamtidee her als selbständig beschrieben werden. Freilich lässt sich auch in den Dom- und Klosterschulen früherer Zeit, wie auch in den höheren Lehreinrichtungen des antiken Griechenland, Rom oder Byzanz, ebenso ein auf hohem Niveau organisierter Studien- und Lehrbetrieb ausmachen. Die ersten mittelalterlichen Universitäten jedoch stellen mehr dar als nur die Weiterentwicklung vorangegangener Organisationsformen. Als „weiterer Staat im Staate“ oder „vielgliedrige Welt im Kleinen“ sind sie Spiegelbild der Ankunft einer neuen Epoche, eines neuen Wissenschaftsideals seit dem 11. Jahrhundert.

Zusammenfassung der Kapitel

0. Vorbemerkungen: Einleitende Reflexion über die Relevanz des Themas „Theologie an staatlichen Universitäten“ und dessen wissenschaftliche Diskussion im deutschen Sprachraum.

1. Einführung: Darstellung der Problematik staatlich finanzierter theologischer Fakultäten im Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Freiheit und konfessionellen Schranken.

2. Die theologischen Fakultäten in der österreichischen Universitätsgeschichte bis zum Konkordat 1933/34: Historischer Rückblick auf die Entstehung der theologischen Fakultäten als Teil der mittelalterlichen Universitäten und deren rechtliche Einbindung.

3. Das Konkordat vom 5. Juni 1933 und die Neuordnung der theologischen Studien durch die Apostolische Konstitution Deus Scientiarum Dominus (DScD) vom 14. Mai 1931: Erläuterung der konkordatsrechtlichen Verankerung der Fakultäten und der Einführung einer universalen Studienordnung.

4. Die Neuordnung des österreichischen Hochschulrechts durch das Allgemeine Hochschulstudiengesetz (AHStG) vom 15. Juli 1966: Analyse der umfassenden Neuregelung der theologischen Studien unter Berücksichtigung der Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils.

5. Die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana (SapChrist) vom 15. April 1979: Diskussion der Auswirkungen dieser Konstitution auf die österreichischen Fakultäten und ihr Verhältnis zum konkordatären Recht.

6. Der Codex Iuris Canonici (CIC) 1983 und seine hochschulrechtlichen Bestimmungen: Untersuchung der kirchenrechtlichen Vorgaben für Fakultäten, die an staatlichen Universitäten bestehen.

7. Zusammenfassung der derzeit in Geltung stehenden kirchlichen Rechtsgrundlagen: Überblick über das Zusammenspiel verschiedener kirchlicher und staatlicher Rechtsquellen, die das heutige Theologiestudium prägen.

8. Die Neuerungen durch das Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) 1993 bzw. durch den „Bologna-Prozess“ und die „Vollrechtsfähigkeit“ der österreichischen Universitäten nach dem Universitätsgesetz (UnivG) 2002: Behandlung der Auswirkungen aktueller Universitätsreformen auf die institutionelle Autonomie und Ressourcenverwaltung der theologischen Fakultäten.

9. Conclusio: Abschließende Betrachtung der Zukunft der theologischen Fakultäten im modernen Universitätsbetrieb und der Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat.

Schlüsselwörter

Theologische Fakultät, Österreich, Konkordat, Staatskirchenrecht, Universitätsgesetz, Kirchliches Hochschulrecht, Deus Scientiarum Dominus, Sapientia Christiana, CIC 1983, Studienrecht, Wissenschaftsfreiheit, Kirchenbezug, Priesterausbildung, Bologna-Prozess, Leistungsvereinbarungen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die rechtliche Stellung und die historische Entwicklung theologischer Fakultäten an österreichischen staatlichen Universitäten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen das Spannungsfeld zwischen staatlichem Hochschulrecht und kirchlichem Selbstverständnis, die konkordatären Grundlagen sowie die Einflüsse moderner Universitätsreformen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu identifizieren, die den Bestand und die Tätigkeit theologischer Fakultäten in Österreich sicherstellen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtshistorischen und rechtsdogmatischen Analyse von Gesetzen, Konkordaten und kirchlichen Rechtsnormen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Fakultätsgeschichte, die Darstellung relevanter Gesetze wie des AHStG oder UnivG sowie die Einordnung kirchlicher Dokumente (CIC, Sapientia Christiana).

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören Konkordat, Theologische Fakultät, Staatskirchenrecht, Studienautonomie und kirchliches Hochschulrecht.

Welche Rolle spielt das Konkordat von 1933 für die heutige Rechtslage?

Das Konkordat von 1933 bildet weiterhin eine maßgebliche völkerrechtliche Grundlage, die die Existenz und die Rahmenbedingungen der theologischen Fakultäten in Österreich absichert.

Wie beeinflusst das Universitätsgesetz 2002 die Fakultäten?

Das UnivG 2002 stärkt die Autonomie der Universitäten durch Leistungsvereinbarungen und neue Organisationsstrukturen, was die theologischen Fakultäten vor die Herausforderung stellt, ihre spezifischen kirchlichen Anforderungen innerhalb dieser neuen Vorgaben zu wahren.

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Details

Title
Theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten?
Subtitle
Historischer Abriss und Darstellung der aktuellen österreichischen Rechtslage
College
University of Vienna  (Institut für Kanonisches Recht)
Course
Seminar "Die kirchliche Verkündigung und ihr rechtlicher Rahmen"
Grade
1,0
Author
Johannes Fraiss (Author)
Publication Year
2008
Pages
37
Catalog Number
V116352
ISBN (eBook)
9783640185313
Language
German
Tags
Theologische Fakultäten Universitäten Seminar Verkündigung Rahmen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Johannes Fraiss (Author), 2008, Theologische Fakultäten an staatlichen Universitäten?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116352
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