Ich möchte in dieser Arbeit auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen und
den Einfluss von Erziehung und Bildung auf die Entwicklung des Menschen
eingehen. Besonders das Recht auf Bildung und Erziehung Behinderter. Dabei
gehe ich von der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands
verwendeten Definition der Menschenwürde aus, die als unantastbar gilt. Vom
Bundesverfassungsgericht wurde im Zusammenhang mit der Revision des
Abtreibungsparagraphen 218 am 28.5.1993: „...menschliches Leben in seiner
Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit definiert, als bereits festgelegtes, nicht
mehr teilbares Leben unmittelbar nach der Zeugung, und das im Prozess des
Wachsens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.“ Was
bedeutet diese Aussage für die Interpretationsweisen der Definitionen über
Bildung und Erziehung? Und welchen Stellenwert gibt sie der Ausprägung der
Fachrichtung Sonderpädagogik für den Allgemeinanspruch behinderter
Menschen der dem Bildungs- und Erziehungsanspruch des Menschen zu Grunde
liegt und sich daraus ergibt.
Ich möchte dabei nicht auf spezielle Methoden und Verfahren, bzw. Theorien
der Sonderpädagogik eingehen, sondern betrachte diesen Zweig der Pädagogik
aus der Notwendigkeit seines Bestehens heraus in der gemeinschaftlichen
Verantwortung der Gesellschaft für Menschen die „anders“ sind, aber darum
nicht „weniger Mensch“, sonder gleichberechtigt innerhalb unsres
Gemeinschaftssystems. Welche Chancen, aber auch welche Gefahren ergeben
sich aus diesem Anspruch auf Bildung und Erziehung für behinderte Menschen?
Und wo liegen die Grenzen? [...]
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Begriffsklärungen
1.1.Erziehung
1.2.Bildung
1.2.1. Kritische Anmerkung
1.3.Der Zusammenhang von Erziehung und Bildung
1.4.Behinderung und …
2. Die Bedeutung der Definitionsinhalte von Erziehung und Bildung für behinderte Menschen.
2.1. Sonderpädagogik
3. Bildungsfähigkeit und Recht auf Bildung für Menschen die „anders“ sind
3.1.Zusammenhang von Bildungsrecht und Lebensrecht
3.2.Grenzen, Idealisierung und Missbrauch = eine Gratwanderung
4. Integration als Ausweg
5. Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Anspruch auf Bildung und Erziehung und der gesellschaftlichen Realität von Menschen mit Behinderungen. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, inwiefern Integration als logische Konsequenz aus dem verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Menschenwürde und Teilhabe zu betrachten ist.
- Historische und aktuelle Begriffsdefinitionen von Bildung, Erziehung und Behinderung.
- Die pädagogische Verantwortung gegenüber Menschen, die „anders“ sind.
- Wechselbeziehung zwischen Lebensrecht und dem Recht auf Bildung.
- Die Rolle der Sonderpädagogik als Wegbereiter für gesellschaftliche Teilhabe.
- Kritische Analyse von Ausgrenzungstendenzen und der Notwendigkeit von Integration.
Auszug aus dem Buch
1.4. Behinderung und …
Beeinträchtigungen sind Erschwerungen verschiedenster Art und unterschiedlicher Intensität in der Entwicklung eines Menschen; sie können in verschiedenen Bereichen der Entwicklung auftreten (z.B. im körperlichen, motorischen, geistigen, emotionalen und / oder sozialen Bereich. Behinderung ist die schwerste Form der Beeinträchtigung. Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen schwer, umfänglich und langfristig in ihrem unmittelbaren Lebensvollzug und in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Behinderung beruht auf verschiedenen Ursachen. Siehe dazu Anhang 2 (nach Heinz Bach 1999).
Im Bundessozialhilfegesetz § 39 wird Behinderung definiert: „Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind,…“. Was heißt dann behindert, Behinderung?
„…Merkmal im körperlich, geistigen und psychischen Bereich, das erstens Spontanreaktionen oder Aufmerksamkeit hervorruft (manifeste Andersartigkeit) und dem zweitens ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird.“ (Neubert/Cloerkes 1987, S.35). Diese negative Wertung entspricht den derzeitigen gesellschaftlichen Auswüchsen bestimmter Menschengruppen in unserem Land, besonders auf dem Boden des derzeitig stattfindenden „Sozialabbaus“ und der damit verbundenen Angst des Einzelnen. Da wird sehr leicht Behindertenfürsorge, Sonderpädagogik und Integration als Luxus im Kosten-Nutzen Denken einiger Menschen bezeichnet…(Meine persönlichen Erfahrungen mit der Umwelt, nicht mit dem gesellschaftlichen Rahmen.)
Zusammenfassung der Kapitel
0. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Relevanz des Themas im Kontext des verfassungsrechtlichen Schutzes der Menschenwürde und führt in die Fragestellung zur Bildungsgerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen ein.
1. Begriffsklärungen: Dieses Kapitel definiert die zentralen pädagogischen Begriffe Erziehung und Bildung sowie das Phänomen Behinderung in einem wissenschaftlichen Kontext.
2. Die Bedeutung der Definitionsinhalte von Erziehung und Bildung für behinderte Menschen.: Hier wird der Transfer der theoretischen Begriffe auf die Praxis der Sonderpädagogik und die speziellen Bedürfnisse behinderter Menschen analysiert.
3. Bildungsfähigkeit und Recht auf Bildung für Menschen die „anders“ sind: Dieses Kapitel setzt sich mit der ethischen Forderung auseinander, dass das Recht auf Leben untrennbar mit einem Recht auf Bildung verknüpft ist.
4. Integration als Ausweg: Das Kapitel plädiert für Integration als essenzielles Gegenmodell zu funktionalistischem Denken und Ausgrenzung.
5. Schlussbemerkungen: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die staatliche Verantwortung und die gesellschaftliche Pflicht zur Inklusion.
Schlüsselwörter
Sonderpädagogik, Integration, Bildung, Erziehung, Behinderung, Menschenwürde, Teilhabe, Sozialisation, Bildungsrecht, Lebensrecht, Inklusion, Menschenbild, Pädagogik, Diskriminierung, Gleichberechtigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das Recht auf Bildung und Erziehung für Menschen mit Behinderungen und hinterfragt, ob Integration die notwendige logische Konsequenz aus diesem Anspruch darstellt.
Welche zentralen Themenfelder deckt die Arbeit ab?
Zentrale Themen sind die theoretische Bestimmung von Erziehung und Bildung, der Umgang mit dem Begriff der Behinderung sowie die ethische und rechtliche Verankerung der Teilhabe behinderter Menschen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, den Anspruch auf Bildung für Menschen, die „anders“ sind, vor dem Hintergrund der Menschenwürde zu begründen und Integration als zwingende gesellschaftliche Aufgabe zu identifizieren.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Autorin nutzt eine theoretisch-analytische Methode, indem sie Fachliteratur zu bildungstheoretischen Positionen sowie rechtliche und sozialpädagogische Grundlagen kritisch aufbereitet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsklärung, die Anwendung dieser Begriffe auf behinderte Menschen sowie die Erörterung des Zusammenhangs von Lebensrecht und Bildungsrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Sonderpädagogik, Integration, Menschenwürde, Teilhabe und Bildungsrecht maßgeblich definiert.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen primären und sekundären Fähigkeiten?
Primäre Fähigkeiten entwickeln sich in emotionalen Eltern-Kind-Beziehungen (z.B. Urvertrauen), während sekundäre Fähigkeiten Wissensvermittlung und Erkenntnisfähigkeit (z.B. Ordnung, Pünktlichkeit) beschreiben.
Welche Rolle spielt die „Aktion Mensch“ im Text?
Sie dient als Beispiel für den notwendigen Wandel in der Sprache und die Ablösung diskriminierender Begriffe, um eine positivere Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung zu fördern.
Was bedeutet die Aussage „Es ist normal, verschieden zu sein“ im Kontext der Arbeit?
Diese Aussage unterstreicht, dass die Anerkennung der Diversität des menschlichen Daseins die Grundvoraussetzung für eine gerechte Gesellschaft und die rechtliche Anerkennung aller Menschen ist.
Wie bewertet die Autorin die Rolle der Sonderpädagogik?
Die Sonderpädagogik wird als „Anwalt“ und notwendige ausführende Kraft gesehen, die Bildung und Erziehung für behinderte Menschen sicherstellt und somit zur Selbstverwirklichung und Integration beiträgt.
- Citation du texte
- Sabine Prager (Auteur), 2003, Sonderpädagogik unter dem Aspekt betrachtet: Recht auf Bildung und Erziehung für Menschen, die „anders“ sind, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117254