Die folgende Arbeit befasst sich mit dem Verfassungsjuristen, Staats- und Völkerrechtler Carl Schmitt und seiner Bedeutung für die Zeit nach 1945. Er gilt weitgehend als der einflussreichste deutsche Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Die Wissenschaftsgeschichte um die Person Schmitts ist allerdings einem Zwiespalt unterworfen. Einerseits handelt es sich bei ihm um einen für die Wissenschaft sehr bedeutenden Begründer wichtiger Lehren. Andererseits sind bedeutende Lehren seines Gesamtwerks untrennbar mit der Zeit des Nationalsozialismus verbunden. Daher ist Carl Schmitt sowohl viel bewundert als auch viel gescholten worden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Biographie
III. Carl Schmitt vor 1945
1. Seine Grundpositionen
- Seine Liberalismuskritik
2. Sein Werk
a. Bewertung
b. Überblick
IV. Carl Schmitt nach 1945
1. Überblick über die Carl Schmitt Forschung
a. Zur Forschungsgeschichte und über den Umgang mit Carl Schmitt
b. Rezeption und Wirkungsgeschichte seiner Lehren
c. Zur aktuellen Diskussion
2. Internationale Bedeutung
V. Carl Schmitt und die Verfassung der BRD
1. Seine Bedeutung für die Verfassung der BRD
a. Die Lehren aus der WRV
(1) Einfluss auf den Art. 79 III GG
(2) Einfluss auf das Konstruktive Mißtrauensvotum, Art. 67 GG
(3) Einfluss auf die Art. 21 II GG, 46 III BVerGG
b. Seine Lehren und die Verfassung der BRD
(1) Seine Lehren und der Grundrechtsteil des GG
(2) Das Bundesverfassungsgericht als der "Hüter der Verfassung"
(3) Der Bundespräsident als der "Hüter der Verfassung"
2. Seine Auseinandersetzung mit der Verfassung der BRD
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die wissenschaftliche Relevanz und den Einfluss des Staatsrechtlers Carl Schmitt auf die Ausgestaltung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nach 1945. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit Schmitts rechts- und staatstheoretische Konzepte trotz seiner politischen Belastung durch die NS-Vergangenheit in das Grundgesetz eingeflossen sind und wie die Wissenschaft heute mit diesem Erbe umgeht.
- Biographische Einordnung und wissenschaftliche Grundpositionen vor 1945
- Analyse der Rezeption und Wirkungsgeschichte von Schmitts Thesen in der Nachkriegszeit
- Untersuchung von Schmitts Einfluss auf zentrale Verfassungsbestimmungen (z.B. Art. 79 III GG, Art. 67 GG)
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und des Bundespräsidenten als "Hüter der Verfassung"
- Kritische Auseinandersetzung mit der Problematik der "wehrhaften Demokratie"
Auszug aus dem Buch
(2) Das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung"
Zum Schutze der Verfassung entschied sich Schmitt in seiner Schrift "Der Hüter der Verfassung" nicht für den Staatsgerichtshof als den Hüter der Verfassung, sondern für den Reichspräsidenten. Nach seiner Aufassung würde das Gericht seine Unabhängigkeit verlieren, wenn es in einem politisch eminenten Sinne zu einem Hüter der Verfassung würde. Außerdem hätte er befürchtet, dass ein solches Gericht ebenso zum Schauplatz des pluralistischen Systems werden würde, wie es das Parlament geworden sei. Der Reichspräsident hingegen würde sich nach seiner Ansicht als neutraler Dritter, der sich gleichberechtigt neben anderen staatlichen Gewalten bewegen könne, hervorragend zum Schutze der Verfassung, in einer Krisensituation eignen, wenn das Legalitätssystem versage.
Die Väter des Grundgesetzes haben sich aber für das Bundesverfassungsgericht als dem Hüter der Verfassung entschieden. In diesem Zusammenhang formulierte bereits Adenauer: "Es gibt nicht nur eine Diktatur des Einzelnen, es kann auch eine Diktatur einer parlamentarischen Mehrheit geben, davor wollen wir den Schutz haben in Form eines Staatsgerichtshofes." Dieses Zitat könnte als Anlehnung an Schmitts These aus seiner Schrift " Zur geistesgeschichtlichen Lage des heutigen Parlamentarismus" verstanden werden, in der er formuliert, dass Diktatur nicht notwendigerweise der Gegensatz zur Demokratie sei, da auch eine plebiszitäre Demokratie zur Diktatur führen könne. Das Bundesverfassungsgericht erhielt in dieser Konsequenz alle Kompetenzen der Normenkontrolle, d.h. zur Überprüfung und Aufhebung der Gesetzgebung des Bundestages.
Einige Autoren stellen die Behauptung auf, dass das Bundesverfassungsgericht eine Rolle eingenommen habe, der jener entspräche, die Schmitt für den Reichspräsidenten als dem Hüter der Verfassung proklamiert hatte. Insofern würde sich nach Auffassung der Autoren Klaus Hansen und Hans Lietzmann jene antiparlamentarische, antipluralistische, antirechtsstaatliche und antiliberale Tendenz in der Institution des Verfassungsgerichts verwirklichen, die eine Wiederherstellung bürgerlicher Homogenität im Gesetzgebungsverfahren, zumindest aber eine erneute Dominanz der bügerlichen Interessen im Gesetzgebungsverfahren befürworten würde.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die wissenschaftliche Zerrissenheit um die Person Carl Schmitt ein, der einerseits als bedeutender Staatsrechtler gilt, aber durch seine Nähe zum Nationalsozialismus stark belastet ist.
II. Biographie: Dieses Kapitel skizziert den akademischen Lebensweg Schmitts, seine Rolle im Dritten Reich sowie seine späte wissenschaftliche Aktivität nach 1945.
III. Carl Schmitt vor 1945: Hier werden seine zentralen Konzepte wie der Dezisionismus, die Liberalismuskritik und seine staatsrechtliche Theoriebildung in der Weimarer Zeit erläutert.
IV. Carl Schmitt nach 1945: Dieser Abschnitt behandelt den kontroversen Umgang der Forschung mit Schmitt nach dem Krieg sowie seine internationale Rezeption und den Einfluss seiner Ideen auf verschiedene politische Strömungen.
V. Carl Schmitt und die Verfassung der BRD: Im Hauptteil wird detailliert analysiert, wie Schmitts Theorien zur Verfassungsänderung, zum Kanzlerwahlrecht und zum Verständnis des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz einwirkten.
VI. Fazit: Das Fazit fasst die Problematik zusammen, dass eine ideologiefreie Rezeption von Schmitts staatstheoretischen Errungenschaften aufgrund seiner NS-Vergangenheit kaum möglich erscheint.
Schlüsselwörter
Carl Schmitt, Verfassungsrecht, Grundgesetz, Staatsrechtslehre, Dezisionismus, Weimarer Reichsverfassung, Bundesverfassungsgericht, Hüter der Verfassung, Parlamentarismus, Liberale Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Verfassungsgeschichte, Politische Theorie, Rechtsphilosophie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den inhaltlichen Einfluss von Carl Schmitts staatstheoretischen Arbeiten auf die Ausgestaltung und Interpretation der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder umfassen die Weimarer Verfassungskrise, den Einfluss auf Grundrechte und parlamentarische Strukturen sowie die Rolle des Bundesverfassungsgerichts.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu klären, inwieweit Schmitts prägende Begriffe und Analysen in das Grundgesetz eingeflossen sind und wie dieser Einfluss in der Staatsrechtslehre kritisch reflektiert wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der wissenschaftlichen Fachliteratur, von Schmitts eigenen Schriften und der historischen sowie rechtsdogmatischen Aufarbeitung durch namhafte Staatsrechtslehrer.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Bedeutung Schmitts für die Dogmatik des Grundgesetzes, insbesondere mit dem konstruktiven Misstrauensvotum, der Ewigkeitsgarantie und der Rolle des Bundespräsidenten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Die Arbeit ist gekennzeichnet durch Begriffe wie Dezisionismus, Verfassungsrecht, Rechtsstaat, Staatsdenker und das Freund-Feind-Theorem.
Wie bewerten die Autoren die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Kontext von Schmitts Theorien?
Die Arbeit zeigt auf, dass einige Wissenschaftler eine Parallele zwischen Schmitts Ideal des "Hüters der Verfassung" und der heutigen normenkontrollierenden Funktion des Bundesverfassungsgerichts ziehen, was jedoch in der Fachwelt kontrovers diskutiert wird.
Welche Rolle spielt die NS-Vergangenheit für die heutige Rezeption von Schmitts Werk?
Die NS-Vergangenheit wirkt als belastendes Tabu, das laut der Arbeit einen unbefangenen, rein wissenschaftlichen Umgang mit Schmitts staatsrechtlichen Erkenntnissen massiv erschwert.
- Arbeit zitieren
- Yonca Kiel (Autor:in), 2006, Carl Schmitt: Vor und nach 1945 , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117336