Der Staatslenker (‚rector rei publicae’) in Ciceros „De re publica“


Trabajo, 2008

19 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Eigenschaften des ‚rector rei publicae’

3. Die Aufgaben des ‚rector rei publicae’

4. Der „Staatsmann“ in Ciceros „De re publica“ und sein Platz in der Mischverfassung
4.1. Das Konzept der Mischverfassung
4.2. Der Platz des „rector rei publicae“ innerhalb der Republik

5. Der ‚rector rei publicae’ und die Nähe zur Monarchie

6. Die Begriffsproblematik des ‚rector rei publicae’

7. Ciceros Ziel bei der Konzeption des ‚rector rei publicae’ – ein Fazit

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als Cicero in den Jahren 54 bis 51 v. Chr. sein bedeutendes staatstheoretisches Werk „De re publica“ schrieb, hatte er bereits den Zenit seiner politischen Laufbahn überschritten. Einige Jahre nach seinem Konsulat im Jahr 63 v. Chr. war er seinen innenpolitischen Gegnern durch einen Rückzug nach Thessaloniki aus dem Weg gegangen. 57 v. Chr. wurde er zwar auf einen einstimmigen Senatsbeschluss hin wieder nach Rom geholt; allerdings konnte er seinen früheren politischen Einfluss nicht mehr zurückgewinnen. So begann er mit einer verstärkten schriftstellerischen Tätigkeit, in der er sich insbesondere der Staatstheorie widmete.

Schon 61/60 v. Chr. hatte Cicero sich geweigert in das Erste Triumvirat einzuwilligen, weil er dadurch das geordnete Fortbestehen der Republik gefährdet sah. Nach seiner Rückkehr aus Thessaloniki musste er dann feststellen, dass die Krise des Staates keineswegs überwunden war; vielmehr wurde ihm durch das Triumvirat deutlich signalisiert, dass „sein Verbleiben in Rom von seinem politischen Wohlverhalten“[1] abhängig sei.

Vor diesem Hintergrund ist seine Schrift „De re publica“ zu sehen, die gleichsam die Suche nach der idealen bzw. optimalen Staatsform enthält.

Cicero lässt den Dialog an drei Tagen im Jahr 129 v. Chr. stattfinden. Das Gespräch eines jeden Tages füllt den Inhalt zweier Bücher; am ersten Tag unterhalten sich Scipio Africanus und seine beiden Freunde, Laelius und Philus, über die Stärken und Schwächen der verschiedenen Staatsverfassungen. Sie kommen zu dem Ergebnis, das eine gemischte Verfassung mit monarchischen, aristokratischen und demokratischen Elementen die wohl beste Staatsform sei und sprechen diese dann am Beispiel Roms durch. Am zweiten Tag geht es um die rechtlichen und sittlichen Grundlagen des Staates, bevor sich dann am dritten Tag das Gespräch endgültig dem ‚optimus civis’ zuwendet. Es werden nun im Besonderen die Eigenschaften und Aufgaben besprochen, die ein „leitende[r] Staatsmann“[2] besitzen bzw. wahrnehmen muss. Allerdings geht es nicht erst in den Büchern V und VI von „De re publica“ um den Staatsmann; im gesamten Werk wird das Konzept eines solchen Mannes vorausgesetzt und immer wieder mehr oder weniger am Rande thematisiert. So entsteht für den Leser ein insgesamt relativ abgeschlossenes Bild dieses Mannes, das noch durch die Konzeption des ‚orator perfectus’ in „De oratore“ vervollständigt wird.

Dennoch muss berücksichtigt werden, dass viele Aussagen über den Staatslenker nur unter Vorbehalt gemacht werden können, da aufgrund der fragmentarischen Überlieferung von „De re publica“ viele Fragen offen bleiben. Besonders Buch V, in dem wohl am stärksten das Bild des ‚rector rei publicae’ entfaltet wurde, ist kaum erhalten, sodass manche Schlussfolgerung über die Konzeption des idealen Staatsmannes Vermutung und vielleicht auch Spekulation bleiben muss. Es gilt also, anhand der vorliegenden Textstellen, die sich auf den ‚rector rei publicae’ beziehen, möglichst gute Grundlagen für die Beantwortung der folgenden Fragen zu legen.

In dieser Arbeit soll nämlich die Frage behandelt werden, welche Sicht Cicero auf den Staatslenker hat, dessen „Figur“ er ja selbst erst so besonders hervorhebt. Deswegen wird sich auch die Frage anschließen, warum Cicero der idealen Verfassung einen solchen Mann an der Spitze des Staates überhaupt beigibt. Welches Ziel verfolgte er mit der Konzeption eines solchen „Lenkers“?

Um letztere Fragen beantworten zu können, ist zunächst eine umfassende Betrachtung der Textstellen notwendig, durch die das Bild des idealen Staatslenkers gleichsam mit Inhalt und Farben gefüllt wird. Erst wenn die erste Frage nach Ciceros genauer Vorstellung des ‚optimus civis’ beantwortet ist, wird es möglich sein, die Rolle zu erörtern, die ein solcher Mann im Staat innehaben sollte und schließlich eine Antwort auf die Frage zu finden, warum solch eine Position im Staat überhaupt vorhanden und ausgefüllt werden muss.

2. Die Eigenschaften des ‚rector rei publicae’

Da es in „De re publica“ an vielen verschiedenen Stellen um die Person des Staatslenkers geht, ist es notwendig, aus diesen manchmal nur fragmentarisch überlieferten Abschnitten (besonders in Buch V) alles zusammenzutragen, was die Eigenschaften des idealen Staatsmannes nennt bzw. beschreibt.

Einerseits werden Charakterzüge behandelt, die der ‚optimus civis’ sich angeeignet haben oder schon von Natur aus mitbringen muss, andererseits werden auch Punkte angesprochen, die erst durch langjährige Erfahrung erlangt werden können.

Die wohl wichtigste Eigenschaft des Mannes an der Spitze des Staates ist die Weisheit. Dass er ein ‚sapiens’, ein Weiser, sein soll, wird an mehreren Textstellen deutlich hervorgehoben (I 45; II 51; V 2)[3]. Dieser Begriff des „Weisen“ legt eine unmittelbare Verbindung zur stoischen Philosophie nahe. Auch Richard Meister erwähnt, dass die „geistige Struktur“[4] des Staatslenkers in jedem Fall durch die griechische Philosophie beeinflusst wurde und grenzt in diesem Zusammenhang den Eigenschaftsbegriff der ‚prudentia’ (II 67) von dem der ‚sapientia’ ab. Letztere bezeichne mehr das Moment des „stoische[n] Tugendweise[n][5], der es gelernt hat, seine Affekte zu beherrschen und somit auch im politischen Leben frei von solchen negativen Einflüssen zu sein. Der Begriff der ‚prudentia’ zielt mehr auf die Fähigkeit, die richtigen und eben klugen politischen Entscheidungen zu treffen.[6] Vorausschauendes Handeln und sicherlich auch diplomatisches Geschick spielen in das Bedeutungsfeld dieser Eigenschaft des Staatslenkers mit hinein.

Inwiefern der griechisch-philosophische Hintergrund eine Rolle für das Profil des Staatslenkers spielt, wird in späteren Kapiteln noch zu erörtern sein.

An einer anderen Stelle wird die Fähigkeit des ‚rector rei publicae’, seine Leidenschaften im Zaum zu halten, wörtlich so ausgedrückt (‚impetus animi frenare posse’; II 67). Das Ideal eines Mannes, immer beherrscht zu sein und keine Erregung des Geistes nach außen hin zu zeigen, wird auch in dem Adjektiv ‚temperans’ (V 2) deutlich, das dem ‚rector rei publicae’ ebenfalls als Eigenschaft zugewiesen wird. So soll sich seine Mäßigung wahrscheinlich nicht nur in der Beherrschung emotionaler Ausbrüche, sondern auch im gesamten Lebenswandel zeigen; idealerweise stimmt beim Staatslenker also auch alles in sittlich-moralischer Hinsicht.

Dieser erste große Komplex von Eigenschaften, der in „De re publica“ beschrieben wird, bezieht sich auf den Teil seiner geistigen Konstitution, der für die nun folgenden anderen Bereiche entscheidende Voraussetzung ist, weil alle Gelehrsamkeit und alle Erfahrung ohne Weisheit und Mäßigung nicht sehr nützlich sind für einen Mann, der imstande sein soll, einen Staat zu lenken.

Im Wesentlichen sind es zwei Bereiche, in denen der Staatslenker kundig oder erfahren sein soll: die Rechtssprechung und die Rhetorik. Die Rechtsgelehrsamkeit wird in V 5 angesprochen (‚ius et leges cognoscere’; ‚summi iuris peritissimus’). Cicero betont hier besonders, dass niemand ohne die genaue Kenntnis der Gesetze gerecht sein kann (‚sine quo iustus esse nemo potest’; V 5); grundsätzlich geht also ein Studium des Rechtswesens der praktischen Gerechtigkeit im politischen Amt voraus. Allerdings wird dieser hohe Anforderungsgrad auf juristischem Gebiet durch einen Vergleich mit anderen Berufsgruppen abgemildert: Auch ein Arzt gebrauche die Naturwissenschaften nur zur Ausübung seines Berufes, betreibe sie aber nicht als seine eigentliche Profession. Demzufolge ist die genaue (s. den Superlativ ‚peritissimus’) Kenntnis der Rechte unentbehrlich für den ersten Mann im Staat, allerdings darf ihn die Beschäftigung mit dem Rechtswesen nicht von seinen anderen Aufgaben abhalten.[7]

Der zweite große Bereich, in dem der ‚rector rei publicae’ eine gute Ausbildung erhalten haben sollte, ist die Rhetorik. Aufschluss über diese Anforderung an den Staatsmann gibt hauptsächlich ein Zitat aus „De re publica“, das sich bei dem Kommentator Grillius findet. In diesem Zitat wird das Attribut ‚eloquens’ in einem Trikolon gemeinsam mit den schon genannten Attributen ‚iustus’ und ‚temperans’ aufgezählt.[8] Beredsamkeit ist also für die Lenkung eines Staates von großer Bedeutung; dieser Sachverhalt wird in selbigem Zitat bei Grillius noch weiter expliziert: es geht darum, dass der Staatslenker gleichsam mit Leichtigkeit (‚facile’) seine Gedanken ausdrücken und damit letztlich die Volksmenge lenken kann (‚ad regendam plebem’; V 2). Dass die Lenkung einer Volksmasse durch eine gute Rhetorik erleichtert wird, haben etliche Beispiele im Lauf der Weltgeschichte sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht gezeigt. Bei der Eigenschaft der Beredsamkeit liegt es nahe, an Ciceros Werk „De oratore“ zu denken, dass ausführlich das Themengebiet der Rhetorik und die Ausbildung eines guten Redners behandelt. In diesem Buch werden ebenfalls Voraussetzungen genannt, die einen Mann zum idealen Redner machen. Dabei versäumt es Cicero aber nicht, auf die philosophischen und moralischen Verpflichtungen eines solchen Menschen einzugehen. Er zeichnet also kein einseitiges, sondern ein ausgewogenes Bild dieses Mannes; ähnlich wie wir es in „De re publica“ feststellen.

Wenn nun nämlich der Staatslenker über eine solch wirkungsvoll einsetzbare Macht, wie es die gut ausgebildete Rhetorik ist, verfügt, ist es sehr wichtig zu beachten, womit Cicero in II 51 seinen ‚optimus civis’ noch ausgestattet wissen möchte: Er soll gut und weise und erfahren in Bezug auf den Nutzen und die Würde der Bürger sein; diese „politische Tüchtigkeit“[9] des Staatsmannes, die hier konzise genannt wird, bewahrt ihn davor, seine Fähigkeiten und Eigenschaften zum Schaden der Bürger bzw. des Staates einzusetzen.

Insgesamt trifft der Superlativ ‚doctissimus’ (V 2), den Cicero verwendet, recht gut die Haupteigenschaft des idealen Staatslenkers. In jeglicher Hinsicht wird von diesem Mann eine umfassende Bildung und Gelehrsamkeit erwartet, die sich zugleich mit der politischen Erfahrung und Weisheit des Alters verbinden. Dieses Zusammentreffen positiver Persönlichkeitsmerkmale machen jenen Mann zu dem ‚vir paene divinus’ (I 45), der in der Mischverfassung das monarchische Element ausfüllt – über die Stellung dieses Mannes im Staat und die Nähe einer solchen Vorstellung zur Wirklichkeit wird in späteren Kapiteln gesprochen werden.

3. Die Aufgaben des ‚rector rei publicae’

Wenn das vorige Kapitel mit der wohl wichtigsten Eigenschaft des Staatsmannes begann, soll jetzt zuerst jene Aufgabe thematisiert werden, die schon in dem Wort „Staatslenker“ enthalten ist und für die die Weisheit ganz besonders benötigt wird: die Lenkung des Staates bzw. die Verantwortung des obersten Mannes im Staat, die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zum Wohl des Gemeinwesens zu treffen.

Die Aufgabe der Staatslenkung wird an verschiedenen Textstellen durch den Gebrauch unterschiedlicher Bilder diskutiert und verdeutlicht. Zum einen wird das Bild eines Steuermannes (‚gubernator’) herangezogen, der das „Staatsschiff“ gleichsam auf Kurs halten soll (vgl. I 45; V 8); zum anderen vergleicht Cicero in Buch V auch die Aufgaben eines Gutsverwalters (‚vilicus’ bzw. ‚dispensator’) mit denjenigen des Staatslenkers. Außerdem werden Bezüge zum ‚pater familias’ hergestellt (vgl. V 4). In V 8 wird dann mit dem Namen ‚moderator[i] rei publicae’ sogar noch eine neue Bezeichnung für den ‚rector rei publicae’ eingeführt, die gleichzeitig auch auf bestimmte Aufgaben des Staatslenkers hinweist. Es ist interessant zu sehen, dass trotz der nur sehr bruchstückhaften Überlieferung des fünften Buches von „De re publica“ solch eine Fülle von Beispielen vorliegen, die die Aufgabenfelder des ‚rector rei publicae’ beschreiben. Cicero muss es wohl wichtig gewesen sein, eine wirklich treffende Charakterisierung des „Berufbildes“, d.h. der Arbeitsanforderungen zu finden; deshalb ist er so erfinderisch in Bezug auf andere Titel oder Namen für den Staatslenker und auch sehr kreativ bezüglich der beruflichen Vergleiche, die jetzt noch etwas genauer beleuchtet werden sollen.

Wenn der Vergleich mit dem Steuermann eines Schiffes herangezogen wird, wird die Aufgabe des Staatslenkers verdeutlicht, den Staat außen- wie innenpolitisch auf dem rechten Kurs zu halten (‚cursus secundus’; V 8). Besonders in stürmischen Zeiten, wenn die Feinde der Republik das Staatswesen bedrohen und zum Untergang der ‚res publica’ beitragen könnten, wird ein Mann benötigt, der gleichsam das Ruder mit starker Hand festhält und die richtigen Entscheidungen bezüglich des einzuschlagenden Kurses trifft. Ebenso verhält es sich bei außenpolitischen Bedrohungen, weshalb in V 8 vielleicht auch mit einem Wort der ‚imperator’ genannt wird, dessen Aufgabe der militärische Erfolg (‚victoria’) ist.

Bezüglich der Staatslenkung lässt Cicero seinen Protagonisten Scipio in II 67 das Beispiel eines afrikanischen Tierbändigers anführen. Dieser könne ein wildes Tier, nachdem er es gezähmt habe, nach Belieben durch eine leichte Ermahnung oder Berührung lenken; daher wird er ein kluger Mann (‚ille prudens’; II 67) genannt. Sowohl das wilde Tier als auch die Bürger eines Staates müssen gleichermaßen gezügelt werden, um dann durch einen Mann lenkbar zu sein; und da die Aufgabe des Lenkens und Regierens dem Staatslenker zufällt, ist es ebenfalls seine Pflicht Gesinnungen und Begierden innerhalb des Volkes zu zügeln und zu beherrschen (‚frenat et domat’; II 67). In V 6 wird dieser Prozess der „Zügelung“ des Volkes als vollendet betrachtet (‚perfecit’) und zugleich erwähnt, welche Vorgehensweise von Seiten des ‚rector rei publicae’ angewandt wurde. Seine Aufgabe wird an dieser Stelle darin gesehen, das Ehrgefühl (‚verecundia’) und das Schamgefühl (‚pudor’) der Bürger in Bezug auf begangene Verbrechen so zu vermehren, dass es nicht mehr allein die natürliche Furcht vor dem richterlichen Strafmaß ist, die vom Verbrechen abhält, sondern das geschärfte Gewissen jedes einzelnen Menschen in der ‚res publica’.

Wie kann jedoch die Bürgerschaft durch den Staatslenker entscheidend geprägt werden, sodass eine gleichsam eine Erziehung der ‚civitas’ stattfindet? In II 69 zeigt Cicero auf, dass der erste Mann im Staat ein Vorbild für alle Bürger ist. Er ist der ‚optimus civis’ und hat als solcher den anderen in allen Lebensbereichen ein gutes und anspornendes Vorbild zu geben. Besonders werden hier der Glanz seines Geistes und Lebens (‚splendor animi et vitae suae’; II 69) hervorgehoben; solch ein hervorstechendes Merkmal wird aber nur durch die beständige Selbstprüfung und immer weiter verbesserte Selbsterziehung des Staatslenkers möglich. Der Glanz, den dann sein Leben gleichsam ausstrahlt, soll wohl ganz sprichwörtlich auf die Bürger abfärben, indem der ‚rector rei publicae’ sie zur Nachahmung seines Beispiels aufruft (‚ad imitationem sui vocet’; II 69). Cicero beschreibt hier also das Phänomen „Erziehung durch Vorbild“, das durch alle Zeiten hindurch gültig war und ist.

Recht ausführlich beschäftigt sich Cicero in Buch V auch mit dem Beruf des Gutsverwalters: Hierbei unterscheidet er zwischen den Begriffen ‚vilicus’ und ‚dispensator’, die aber beide einen ähnlichen Sachverhalt verdeutlichen sollen. Der Gutsverwalter muss nur die ‚naturam agri’ (V 5) kennen, nicht aber die Besonderheiten jeder einzelnen Getreideart; ebenso muss der Zahlmeister eines Betriebes gut lesen, schreiben und rechnen können, aber kein „Schriftgelehrter“[10] sein. Durch diese Schilderung wird noch einmal deutlich gemacht, warum der Staatslenker kein studierter Rechtsgelehrter sein, sondern lediglich im alltäglichen politischen Geschäft die Grundlagen des Rechts berücksichtigen muss. Dass Cicero hier gerade diese beiden Berufe (Gutsverwalter und Zahlmeister), die sich ja von der Anlage her ähneln, aufführt, lässt sich auch gut bezüglich der Aufgaben eines Staatslenkers deuten. Denn was ist das gewöhnliche Staatsgeschäft anderes als Verwaltung? Wo hat man mehr Verantwortung bei der Verwaltung von Geldern als in der Regierung eines Staates? Cicero weist hier explizit darauf hin, dass der Mann an der Spitze des Staates viele verantwortungsvolle Aufgaben hat, die mit denjenigen eines gewöhnlichen Gutsverwalters bzw. Zahlmeisters vergleichbar sind (‚ut quasi dispensare rem publicam et in ea quodam modo vilicare possit’; V 5).

Schließlich kommen dem Staatslenker als dem ‚moderator rei publicae’ (V 8) verschiedene Aufgaben zu, die dazu dienen, den Bürgern ein glückliches Leben zu gewährleisten. Krarup schreibt, dass diese Bezeichnung für einen Mann gebraucht wird, der es versteht in Bezug auf Personen und Umstände, die ihn umgeben, scharfsinnig zu handeln.[11]

[...]


[1] Manfred Fuhrmann, Geschichte der römischen Literatur, Stuttgart 2005, S. 204.

[2] Ebd., S. 217.

[3] M. Tullius Cicero, De re publica, hrsg. von J. Powell, Oxford 2006. (Alle weiteren Textstellen werden in Klammern im laufenden Text angegeben.)

[4] Richard Meister, Der Staatslenker in Ciceros „De re publica“, WS 57, 1939, S. 97.

[5] R. Meister, Der Staatslenker, S.97.

[6] Vgl. ebd.

[7] Vgl. Per Krarup, Rector rei publicae, Kopenhagen 1956, S.198.

[8] Büchner weist dieses Zitat aufgrund der hohen Dichte von Eigenschaften, die den Staatsmann beschreiben, Buch V zu.

[9] K. Büchner, Kommentar zu Ciceros „De re publica“, Heidelberg 1984, S.226.

[10] K. Büchner, Kommentar zu „De re publica“, S.402.

[11] P. Krarup, Rector rei publicae, S.202.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Der Staatslenker (‚rector rei publicae’) in Ciceros „De re publica“
Universidad
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Altertumswissenschaften, Klassische Philologie)
Curso
HS Cicero, De re publica
Calificación
1,3
Autor
Año
2008
Páginas
19
No. de catálogo
V118311
ISBN (Ebook)
9783640210282
ISBN (Libro)
9783656834397
Tamaño de fichero
533 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Staatslenker, Ciceros, Cicero
Citar trabajo
Fokko Peters (Autor), 2008, Der Staatslenker (‚rector rei publicae’) in Ciceros „De re publica“ , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118311

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