Der Fall Simbabwe: Gescheiterte Demokratie als Folge gescheiterter Dekolonisierung?

(Anti-)demokratische Entwicklungen in Simbabwe und Botswana im Vergleich im Spiegel der Dekolonisierung


Dossier / Travail de Séminaire, 2008

39 Pages, Note: 1,0


Extrait


Gliederung ::

1 Einleitung
1.1 Einführung, Problemdefinition
1.2 Fragestellung, Aufbau und Ziel der Arbeit

2 Hauptteil
2.1 Hintergrund: Dekolonisierung und Demokratisierung in Afrika
2.1.1 Prozess der Dekolonisierung
2.1.2 Demokratisierung nach europäischem Vorbild
2.1.3 Afrikanische Konzeptionen von Demokratie
2.1.4 Parteien und Parteiensysteme in Afrika
2.2 Fallbeispiel: Postkoloniale Staatlichkeit in Simbabwe
2.2.1 Dekolonisierung und Demokratisierung
2.2.2 Wirtschaftliche Reformierung und Landreform
2.2.3 Medien, Zivilgesellschaft, politische Partizipation
2.3 Vergleich: Botswanas Weg zur Demokratie
2.3.1 Botswana von der Kolonialzeit bis zur Gegenwart
2.3.2 Politische Unabhängigkeit und nachkoloniale Zeit
2.3.3 Wirtschaftlicher Aufschwung und Demokratisierung

3 Schlussbetrachtung
3.1 Demokratisierung in Simbabwe und Botswana im Vergleich
3.2 Konklusion

4 Literaturliste

5 Abkürzungsverzeichnis

6 Anhang
6.1 Simbabwe und Botswana im Vergleich
6.2 Grad der Demokratisierung in Afrika
6.3 Kartenmaterial zu Simbabwe und Botswana

- Stand: August 2008 -

1 Einleitung ::

1.1 | Einführung, Problemdefinition

„Die südafrikanischen Nachbarländer Simbabwes sind aufgerufen, Robert Mugabe endlich in aller Deutlichkeit klar zu machen, dass eine neue Regierung in Simbabwe notwendig ist, die den Willen der simbabwischen Bevölkerung zum Ausdruck bringen muss. Die Menschen in Simbabwe leiden unter der katastrophalen Versorgungslage, in die Mugabe das Land geführt hat.“[1]

Noch Monate nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 29. März 2008 in Simbabwe herrschte große Unklarheit darüber, welche Regierung zukünftig die Geschicke des Landes leiten und welche Rolle dabei der derzeitige Machtinhaber Mugabe spielen wird. Die Darstellung in den Medien und das Urteil in politischen Kreisen ist eindeutig: In Simbabwe herrscht ein autokratischer Machthaber und der Weg zum demokratischen Rechtsstaat ist gescheitert. Politische Kontakte werden gemieden, und auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hält sich in Simbabwe zurück.[2]

Doch was sind die Hintergründe zur Lage in Simbabwe? Lässt sich die Situation aus dem historischen Kontext der Dekolonisierung heraus erklären? Wie konnte sich der einstige Hoffnungsträger einer Demokratisierung des afrikanischen Kontinents in seine derzeitige Lage manövrieren? Will man die derzeitige politische Konstellation verstehen und sie in geeigneter Form bewerten, muss man das Erbe der Vergangenheit kennen. Und dabei gilt für Simbabwe ebenso wie für jedes andere afrikanische Land, dass sich die Geschichte und vor allem auch der Prozess der Dekolonisierung sehr komplex darstellt. Postkoloniale Staatlichkeit in Afrika hat viele Gesichter – jedes Land besitzt einen individuellen Hintergrund.

Simbabwes direkter Nachbar beispielsweise, die heutige Republik Botswana, hat es trotz seiner vergleichbaren (kolonialen) Vergangenheit geschafft, in Deutschland und anderswo auf der Welt zum beispielhaften Musterschüler des afrikanischen Kontinents zu avancieren. Ob diese positive Außenwahrnehmung auch tatsächlich zutrifft, ist eine andere Frage. Zumindest aber stellt sich Botswana heute im Vergleich zu Simbabwe als ein stabiler demokratischer Rechtsstaat mit regelmäßig stattfindenden freien Wahlen dar – bei ähnlichen historischen Vorzeichen nach dem Ende der britischen Kolonialherrschaft.

Die Ausgangsfrage bleibt: Wieso gelang es im postkolonialen Simbabwe nicht, demokratische Formen etwa wie in Botswana zu etablieren? Die folgende Hausarbeit wird sich dieser Frage in sehr spezifischer Form annehmen und nach möglichen Erklärungsmustern für die derzeitige politische Situation Simbabwes aus der Phase der Dekolonisierung heraus suchen. Wichtige Parallelen und markante Unterschiede bei der Dekolonisierung und der (gescheiterten) Demokratisierung sollen für eine abschließende Beurteilung herausgearbeitet werden.

1.2 | Fragestellung, Aufbau und Ziel der Arbeit

Im Mittelpunkt der folgenden Ausarbeitung steht also die politisch-gesellschaftliche Transformation und der offenbar gescheiterte Prozess der Demokratisierung Simbabwes nach dem Ende der Kolonialzeit. Primär wird es dabei um die Beantwortung der folgenden Fragestellung gehen:

Wie lässt sich das Scheitern der Demokratisierung im postkolonialen Simbabwe und die heutige politische Situation des Landes aus dem Prozess der Dekolonisierung heraus im Vergleich zur Entwicklung des Nachbarlandes Botswana erklären?

Zur Beantwortung dieser Frage wird es zunächst darum gehen, die abhängige Variable, ergo die derzeitigen politischen Konstellationen in Simbabwe, konkret darzustellen, ohne dabei das politische System des Landes zu rekapitulieren. Danach soll in einem zweiten Schritt dieser Arbeit nach möglicherweise erklärenden Variablen im Prozess der Dekolonisierung gesucht werden. Ohne Zweifel kann damit im Folgenden keinerlei allumfassende historische Analyse der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse geleistet werden. Vielmehr soll im begrenzten Rahmen dieser Hausarbeit die These der Pfadabhängigkeit von der kolonialen Vergangenheit zur politischen Situation der Gegenwart untersucht werden, unter Berücksichtigung (divergierender) regionaler Entwicklungen. Schwerpunkt sind Strukturmerkmale des Regierungs- und Wahlsystems. Zum Vergleich soll in dieser Arbeit punktuell und auf die relevanten Entwicklungen beschränkt der Prozess der Dekolonisierung und die gegenwärtige Situation im Nachbarland Botswana nachgezeichnet werden. Simbabwe und Botswana – zwei ehemalige britische Kolonien des einstigen Rhodesien[3] im südlichen Afrika, deren Entwicklung unterschiedlicher kaum hätte verlaufen können. In der Konklusion schließlich sollen die gefundenen Ergebnisse ausgewertet und diskutiert werden, um letztlich zu einer Beantwortung der eingangs formulierten Fragestellung zu gelangen.

Die Relevanz der Arbeit ergibt sich letztlich aus der nach Meinung des Autors sehr ungenügenden Beurteilung der derzeitigen Situation in Simbabwe der offensichtlich kaum beachteten historischen Kontextvariablen – insbesondere der politischen Verhältnisse und der Entstehung des Einparteiensystems. . Die grundlegende These dieser Arbeit lässt sich auf die folgende Formulierung zuspitzen: Die gescheiterte Demokratisierung in Simbabwe und die in der Hinsicht erfolgreiche Entwicklung Botswanas lässt sich auf den jeweils sehr unterschiedlichen Prozess der Dekolonisierung zurückführen.

2 Hauptteil ::

2.1 | Hintergrund: Dekolonisierung und Demokratisierung in Afrika

„For Africa, a lower standard is set by the major Western powers: there, all that is required is the presence of opposition parties that can contest for office, even if there are manipulated, hounded, and robbed of victory at election time.“[4]

Einen „geeigneter Mittelweg zu finden, der zwischen den theoretischen Standards politikwissenschaftlicher Demokratieforschung und real existierenden Gegebenheiten der afrikanischen Staatenwelt vermittelt“[5] – darum soll es im ersten Part des Hauptteils gehen. Denn bevor wir die beiden Fallbeispiele Simbabwe und Botswana genauer betrachten, müssen wir zunächst den Rahmen dieser Arbeit festlegen: Den Prozess der Demokratisierung im postkolonialen Afrika. Hierzu soll zunächst sehr grob ein Einblick in den Prozess der Dekolonisierung auf dem afrikanischen Kontinent gegeben und der Versuch der Demokratisierung nach europäischem Vorbild die explizit afrikanischen Konzeptionen von Demokratie und Parteiensystem gegenübergestellt werden. Dass es sich sowohl bei Simbabwe, als auch bei Botswana um ehemalige britische Kolonien im Süden Afrikas handelt, vereinfacht die grundsätzliche Vergleichbarkeit der Entwicklungen beider Länder.

2.1.1 | Prozess der Dekolonisierung

Ein wesentliches Ergebnis der Kolonialzeit und deren Ende mit dem Prozess der Dekolonisierung ab der Mitte des 20. Jahrhunderts lässt sich heute bereits mit einem Blick auf die Landkarte des afrikanischen Kontinents feststellen: die Übertragung des europäischen Staatsverständnisses und die Bildung „klassischer“ Staaten mit den Merkmalen der Staatsgewalt, des Staatsvolkes und vor allem des Staatsgebiets.[6] „Die schwierigen Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft in Afrika sind zu einem Großteil auf das autoritäre Vermächtnis der Kolonialmächte zurückzuführen.“[7] Der Staat sollte nach idealtypischem Verständnis als ausdifferenziertes politisch-administratives System sowohl nach innen mit der Durchsetzung von allgemein verbindlichen Entscheidungen und Normen (Gewaltenmonopol), als auch nach außen (Souveränität) durch den Schutz der Bevölkerung wirksam werden. Der funktionierende Staat jedoch, als „die Gesamtheit der öffentlichen Institutionen, die das Zusammenleben der Menschen in einem Gemeinwesen gewährleistet“[8], war nur in den seltensten Fällen das Ergebnis der Dekolonisierung auf dem afrikanischen Kontinent. Mehr noch, er existierte in dieser Form auch zuvor de facto nicht. Jürgen Osterhammel spricht daher im Zusammenhang mit Kolonien auch von Herrschaftsgebilden und weniger von staatlichen Strukturen. Die verfassungsrechtliche Gestalt habe erst mit der einsetzenden Dekolonisierung Bedeutung erlangt.[9] Bereits der koloniale Staat hatte einen nachhaltigen negativen Einfluss auf die bestehenden afrikanischen gesellschaftlichen Verhältnisse, indem er die gewachsenen religiösen, kulturellen und ethnischen Strukturen missachtete oder gar aktiv bekämpfte – obschon etwa Großbritannien etwa in Indien mitunter auch einen gehörigen Aufwand betrieb, um die bestehenden Traditionen und Gebräuche zu verstehen und für die eigenen Zwecke zu missbrauchen.

Fragen wir uns nach den Hintergründen der Dekolonisierung, sehen wir uns bereits mit dem ersten schwerwiegenden Problem konfrontiert: Den einen, alles erklärenden Erklärungsansatz zum Prozess der Dekolonisierung in Afrika gibt es nicht.[10] Die Ansätze reichen von einem geregelten „Transfer of Power“ in Folge der veränderten ökonomischen und politischen Verhältnisse in Europa mit den europäischen Kolonialmächten als der treibenden Kraft, bis zur Deutung eines unaufhaltsamen Freiheitskampfes „towards freedom“, in dem es die ehemaligen Kolonien selbst waren, die sich befreiten und gegen den Willen der Kolonialmächte die Unabhängigkeit erlangten. Weitere Erklärungsansätze sehen die Rolle der Kollaborateure in den Kolonien als entscheidendes Kriterium oder stellen den Prozess in den Kontext der internationalen Beziehungen, der antikolonialen Haltung der Vereinten Nationen (VN) und des Ost-West-Konflikts. Ernüchterndes Fazit: Weder die Politik der Kolonialmächte und die Ansätze aus den Kolonien, noch die wirtschaftliche Entwicklung und der internationale Kontext können allein „Dekolonisierung“ zufriedenstellend erklären.[11]

Für den postkolonialen Staat in Afrika bedeutet dies zunächst zweierlei: Er konnte auf keinerlei eigene staatsrechtliche Tradition zurückgreifen, auf der es einen Staat aufzubauen galt, sah sich gleichzeitig aber dem internationalen System mit der Nation als einzig legitime Herrschaftseinheit konfrontiert. Durch den Wegfall kolonialer Strukturen wurde das latente Machtvakuum zudem noch in erheblichem Maße verstärkt.[12] Andreas Eckert weist in diesem Zusammenhang auf den seines Erachtens überraschenden und für die Kolonialmächte sehr schnell verlaufenen Prozess der Dekolonisierung hin.[13]

John Comaroff sieht im Wesentlichen zwei Szenarien der Nationenwerdung in Afrika, „one, based on universal rights, free citizenship and individual liberty, the other on group entitlement, ethnic sovereignity and ‚primordial’ cultural affinity.“[14] Hierin sieht er auch das entscheidende Konfliktpotential für den postkolonialen Staat und dessen Weg zur „demokratischen“ Nation. Albert Wirz macht deutlich, dass die Entwicklung des demokratischen Prinzips „one man – one vote“ in den europäischen Staaten selbst einen langwierigen Prozess darstellte, während in den kolonial geschaffenen Staaten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges das allgemeine und gleiche Wahlrecht implementiert werden sollte, „lange bevor die Schulbildung jene Breite erreicht hatte, die in Europa für eine funktionierende Demokratie als unabdingbar gegolten hatte.“[15] Dies und die Konkurrenzsituation des Kalten Krieges hätten schließlich zu einer „besonders tiefen Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit“[16] geführt.

Letztlich erkannten auch die afrikanischen Staaten selbst in Form eines Beschlusses der Organisation Afrikanischer Einheit (OAU) bereits 1963 die unter den europäischen Kolonialmächten ausgehandelte Grenzziehung auf dem afrikanischen Kontinent als Grundlage postkolonialer Staatlichkeit an. „The European template of the nation state was to a large extend adopted by the former colonies.”[17] Dies erscheint in gewisser Weise auch paradox, da man sich doch gerade von den kolonialen Strukturen loszulösen versuchte. “After having been denied self-determination for a long time, the people of the colonies had come to look upon the nation state as the aim of their political aspirations.”

2.1.2 | Demokratisierung nach europäischem Vorbild

Auf der Berliner Konferenz 1885 wurde über den Status des Kongo sowie die Modalitäten der Kolonialisierung entschieden. In den bilateralen Folgeverhandlungen wurde Afrika durch die Kolonialmächte in Gebietseinheiten aufgeteilt – Gemeinwesen, Königreiche und Völker wurden willkürlich gespalten und zusammengefasst. In den sechziger Jahren nun „traten die soeben unabhängig gewordenen afrikanischen Staaten das Erbe dieser kolonialen Grenzen an.“[18] Die nationale Einheit und der Aufbau wurden zur Legitimation von Machtkonzentration und zur Unterdrückung politischen Pluralismus missbraucht.

Der präkoloniale afrikanische Kontinent steht allgemein in keiner demokratischen Tradition westlicher Prägung.[19] Die heute in Afrika zu findenden politischen Systeme (überwiegend Einparteiensysteme) beruhen auf Verfassungen und rechtlichen Grundlagen, die den Werten, Normen und Traditionen der kolonialen Vormächte. Das europäische Ideal jedoch eines ausdifferenzierten und im demokratischen Wettbewerb befindlichen Mehrparteiensystems scheiterte in seiner praktischen Umsetzung an den spezifischen Verhältnissen des afrikanischen Kontinents. Eine dominante Partei und mit ihr charismatische Führer wurden zur Regel der „gescheiterten Demokratien“. Die ethnische Vielfalt zahlreicher afrikanischer Länder führte damit nicht zwangsläufig zu einem pluralistischen Parteiensystems, sondern eher noch zur Verstärkung innergesellschaftlicher Spannungen, Interessen- und Klientelpolitik entlang ethnischer Grenzen und Abspaltungstendenzen diverser Gruppen.

Die eurozentristische Sichtweise hilft bei der Einschätzung zur Lage der Demokratie und zum Fortschritt der Demokratisierung jedoch nicht weiter und führt geradezu zwangsläufig zum Ergebnis massiver Demokratiedefizite und gescheiterter demokratischer Staaten. Dies wurde vor allem von den Afrikanern selbst, etwa seitens des ehemaligen Staatspräsidenten Tansanias, Julius Nyerere, kritisiert: „Der Norden redet nicht über Demokratie - der Norden redet über seine Interpretation von Demokratie […]. Wir sollten über Demokratie reden, nicht über die Form.“[20] Auch die Südkommission plädierte 1991 in ihrem Bericht für eine der afrikanischen Identität und politischen Kultur gerecht werdende Perspektive. Afrikanische Demokratien ließen sich schlicht nicht mit europäischen Maßstäben messen, Geschichte und kulturelle Besonderheiten führten zu einer anderen Werteordnung der Bevölkerung.[21]

Die damalige Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) sah sich 1990 u.a. mit dem Ende des Kalten Krieges als Vertreterin des Kontinents mit der Notwendigkeit einer intensiveren Auseinandersetzung um demokratische Werte und Normen konfrontiert. In ihrer „Afrikanischen Charta für demokratische Partizipation in Entwicklung und Transformation“ standen die afrikanischen Eliten ein weitestgehendes Versagen ihrer bisherigen Politik ein. Dieses Eingeständnis war auch Ergebnis eines gewachsenen Drucks der internationalen Gebergemeinschaft nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Das sich hinter dem Begriff der good governance verbergende Konzept der guten Regierungsführung wurde zu einer wesentlichen Voraussetzung für konkrete Zahlungen der im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, aber auch etwa für Strukturanpassungsprogramme seitens des Internationalen Währungsfonds (IWF).[22]

Bis 1989 waren 38 der damals 45 Staaten Afrikas südlich der Sahara Einparteiensysteme ziviler oder militärischer Prägung. 1990 stieg in nur einem Jahr die Zahl der Staaten, die demokratisierende Maßnahmen einleiteten, von vier auf über 20. Drei Jahre später waren es 30 Staaten.[23] Ein geradezu erfreulicher „Dominoeffekt“ der demokratischen Transformation ereignete sich in Afrika – zumindest wenn man die rein empirische Datenlage betrachtet. Die realen Verhältnisse stellten sich vielerorts deutlich anders da: Diktatoren akzeptierten den

Ausgang demokratischer Wahlen nicht, latente Einschüchterung und Wahlmanipulation prägten die Wahlen. Demokratisierung führte vielerorts darüber hinaus nicht zur erhofften Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Völlig unausreichende Maßnahmen, die niemals wirkliche politische Reformen bedeuteten, sollten zumindest nach Außen den Eindruck der Öffnung des Systems vermitteln. Vordergründig war hier aber nicht die Öffnung. Dabei lag Klientelpolitik im zentralen Interesse der politisch aktiven Elite. Auch wenn Demokratisierung in Afrika schleppend verläuft, so ist die Lage heute doch besser als noch vor knapp 15 Jahre. Doch trotz guter Entwicklungsvoraussetzungen ist das heutige Simbabwe ein negatives Beispiel für diese Entwicklung.

Die Briten gaben ihre Kolonien keineswegs freiwillig auf – im Gegenteil. Trotz des verstärkten internationalen Drucks durch die Annahme einer Resolution der UNO zur Liquidierung des Kolonialismus 1960 ging es der britischen Regierung auch noch in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts um das „Überleben der weißen Minderheit als privilegierter Herrschaftsschicht.“[24] Das System der indirect rule wurde 1891 auch im heutigen Botswana implementiert. Damit wurden die bestehenden afrikanischen Institutionen vordergründig kaum beeinträchtigt, jedoch der Kolonialregierung untergeordnet. „Im britischen Empire ist die Entkolonisierung gekennzeichnet durch stufenweise Gewährung der Selbstregierung nach dem Vorbild der Dominions.“[25] Mit der Unabhängigkeit führten „alle aus britischen Kolonien hervorgegangenen Staaten“[26] das Mehrheitswahlrecht ein.

2.1.3 | Afrikanische Konzeptionen von Demokratie

Demokratie gehört zu einem der am häufigsten erörterten politikwissenschaftlichen Begriffe und wurde jenseits der „Volksherrschaft“ oder der „government of the people, by the people, for the people“ (Abraham Lincoln) auf unterschiedlichsten Ebenen diskutiert. Während das republikanische und deliberative Demokratiemodell die öffentliche Debatte um politische Fragen in den Mittelpunkt des demokratischen Prozesses stellt, während das liberale Modell Demokratie eher als ein den Wettbewerb vor allem zwischen Eliten regulierenden Mechanismus versteht.[27] Zur besseren Praktikabilität und als sinnvolle Operationalisierung wird in der folgenden Ausarbeitung von einer Art Minimaldefinition von Demokratie als ein sich von totalitären und autoritären Systemen abgrenzendes Modell ausgegangen. Dabei werden zwei Kriterien zentral sein: der offene Wettbewerb um politische Macht und Ämter sowie die Möglichkeit aller Bürger zur polischen Partizipation.[28] Dieses minimalistische liberaldemokratische Modell trifft in der Tat noch keinerlei Aussage darüber, „um welche Institutionen und Ämter ein Wettbewerb existieren soll und [wie] die Bevölkerung ihre Kontrolle der Herrschenden ausüben soll“[29], doch bietet sie eine vergleichbare Art der Konzeptualisierung von Demokratie. Die politischen Parteien übernehmen dabei „als zentrale Organisationen der politischen Repräsentation“[30] zentrale Funktionen.

In der Tat erscheinen Diskussionen darum, inwieweit ein solches liberaldemokratisches System überhaupt als eine angemessene Herrschaftsform für afrikanische Gesellschaften gelten kann und aus seinem westlichen Verständnis heraus auf Afrika übertragbar ist, mehr als legitim. Christoph Emminghaus identifiziert hierbei vor allem zwei Gruppen von Kritikern: „Die radikalen Relativisten erachten das Konzept der Liberaldemokratie aufgrund ökonomischer und kultureller Unterschiede als grundsätzlich ungeeignet für den afrikanischen Kontext.“ Autoren, die den Kommunalismus als Grundlage afrikanischer Gesellschaften beschreiben und deren soziokulturellen Besonderheiten hervorheben, „grenzen afrikanische Herrschaftsstrukturen häufig von individuellem Erfolgsstreben und Gewinnmaximierung in westlichen Gesellschaften ab.“[31] Einen weiteren Kritikpunkt formuliert Claude Ake, wenn er schreibt: „In order for African democracy to be relevant and sustainable it will have to be radically different from liberal democracy. For one thing, it will have to deemphasize abstract political rights and stress economic rights.”[32] Die zweite Gruppe der „gemäßigten Relativisten“[33] erkennt zwar die grundsätzliche Übertragbarkeit liberaldemokratischer Grundprinzipien an, stellt jedoch die „instuítutionelle[..] Ausgestaltung dieser Prinzipien“[34] in Frage. Dennoch stellt das liberaldemokratische Modell den einzig sinnvollen Analyserahmen für diese Arbeit dar. Oder mit den Worten Emeka Nwokedis ausgedrückt: „The definition that I have opted for is of course a Western conception of democracy; in fact, there is none but a Western conception of the term.“[35]

Die Vereinten Nationen schließlich haben eine optimistischere Auffassung – insbesondere was die Bedeutung von Wahlen angeht. In Afrika könne die Demokratisierung „auf positiven autochthonen Strukturen und traditionellen Möglichkeiten der Einbindung aller in den politischen Entscheidungsprozeß aufbauen.“[36] Wahlen spielten dabei eine zentrale Rolle, die auch zur Stärkung nationaler Institutionen und demokratischer Prozesse führen könnten und auch müssten. „Die eigentliche Probe für einen Demokratisierungsprozeß ist nicht die Veranstaltung der ersten Wahlen, sondern die Frage, ob auf diese ersten Wahlen weitere Wahlen nach einem einvernehmlich festgelegten Zeitplan folgen.“[37]

Demokratisierung indes wird in dieser Arbeit als Prozess des politischen Wandels von „autoritären Herrschaftssystemen zu demokratischen Regierungsformen“[38] verstanden. Dieser Konsolidierungsprozess jedoch führt nicht deterministisch zu demokratischen Strukturen am Ende der Transformation. Aus dieser Erkenntnis heraus entwickelte sich ein in der Forschung breit diskutiertes Themenfeld um die verschiedenen Formen politischer Herrschaft zwischen Autokratie und Demokratie, das in seinem differenzierten und vielschichtigen Diskurs an dieser Stelle jedoch nicht nachgezeichnet werden kann.[39] Darüber hinaus erscheint es fraglich, inwieweit die Herrschaftssysteme in Afrika in ihrer Vielschichtigkeit und Heterogenität überhaupt in den historischen Kontext und miteinander in Relation gesetzt werden können. Emminghaus indes führt verschiedene, insbesondere auch zur Beschreibung afrikanischer Verhältnisse relevante Typologisierungen von Demokratien an: Die delegative Demokratie (Guillermo O’Donnel 1994) sei zwar durch freie Wahlen und grundlegende Bürgerrechte gekennzeichnet, jedoch gleichzeitig durch eine geringe Bindung zwischen Exekutive und der Bevölkerung geprägt. Dem gegenüber führt Wolfgang Merkel (1999) die illiberale Demokratie als Form einer defekten Demokratie[40] an, die dort existiere, wo „frei, universell und fair gewählte Regierungen Grund-, Menschen und liberale Freiheits- und Bürgerrechte verletzen, das Parlament umgehen, extrakonstitutionell auf die Justiz einwirken, das Prinzip der Legalität beschädigen oder Gewaltenkontrolle aushöhlen.“[41] Der Terminus der blockierten Demokratie (Gunter Schubert, Rainer Tetzlaff 1998) wiederum betont den Prozesscharakter von Demokratisierung. Dabei kann die Demokratisierung durch verschiedene interne und externe Faktoren blockiert werden. Mit der Form der electoral democracy (Larry Diamond 1999 und Andreas Schiedler 1998) schließlich wird der Fokus vor allem auf die Bedeutung von Wahlen gelegt und ein „civilian, constitutional system in which the legislative and chief executive offices are filled through regular, competetive, multiparty elections with universal suffrage.“[42] Da das Phänomen der Demokratisierung weder in seiner Gesamtheit, noch in der in den beiden hier dargelegten Fallbeispielen im Rahmen dieser Hausarbeit darzustellen ist, wird sich im Folgenden auf die Bedeutung von Wahlen und die Rolle der Parteien im Demokratisierungsprozess konzentriert.

[...]


[1] Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul anlässlich der SADC Tagung am 16./17.8.08. (www.bmz.de/de/presse/pm/2008/august/pm_20080815_73.html?PHPSESSID=40299e607be095cf451005deaefe4c32 | 25.8.08)

[2] Vgl. Pressemitteilung des BMZ vom 23.6.08 (www.bmz.de/de/presse/pm/2008/juni/pm_20080623_54.html | 25.8.08)

[3] S. zur Geschichte Rhodesien: Blake, Robert 1977: „A History of Rhodesia.“ Eyre Methuen, London.

[4] Diamond, L. 1999: S. 55f.

[5] Emminghaus, C. 2003: S. 23.

[6] Vgl. hierzu und zu den folgenden Ausführungen: Nohlen, D. / Schultze, R. 2004: S. 909f. („Staat“)

[7] Vereinte Nationen 1998: S. 18.

[8] Nohlen ebd.

[9] Vgl. Osterhammel, J. 2001.

[10] Vgl. hierzu und zu den folgenden Ansätzen: Rothermund, D. 2006.

[11] John Darwin nach: Rothermund, D. 2006: S. 30.

[12] Vgl. zum kolonialen Staat auch Comaroff, John L. 2002.

[13] Eckert, Andreas 2006: Kolonialismus. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main.

[14] Comaroff, John L. 2002: S. 131.

[15] Wirz, A. 1999: S. 271.

[16] ebd.

[17] Beide Zitate: Rothermund, D. 2006: S. 243.

[18] Vereinte Nationen 1998: S. 2.

[19] Vgl. hierzu und zum folgenden Absatz vor allem Illy, 1980.

[20] Zitiert nach Hofmeier 1990.

[21] Vgl. Südkommission 1991.

[22] Vgl. hierzu Robert 2003.

[23] Vgl. Reiff, Susanne 1998.

[24] Djiango, M. 1985: S. 274f.

[25] Djiango, M. 1985: S. 274. (‚Dominions’: Bezeichnung der sich selbst verwaltenden britischen Kolonien)

[26] Emminghaus, C. 2003: S. 102.

[27] Vgl. Emminghaus, C. 2003: S. 24.

[28] Kriterien von Robert Dahl 1974, nach: Emminghaus, C. 2003: S. 25.

[29] Emminghaus, C. 2003: S.25

[30] ebd. S. 26.

[31] beide: Emminghaus C. 2003: S. 27.

[32] Ake, C. 1993: S. 240.

[33] Emminghaus nennt hierbei insbesondere Christof Hartmann, Gunter Schubert und Rainer Tetzlaff.

[34] Emminghaus, C. 2003: S.28.

[35] Nwokedi, E. 1995: S. 9.

[36] Vereinte Nationen 1998: S. 19.

[37] ebd.

[38] Emminghaus, C. 2003: S. 29.

[39] Vgl. hierzu den entsprechenden Abschnitt in Emminghaus, C. 2003: S. 35ff.

[40] Merkel (1999) differenzier hier neben der illiberalen Demokratie zusätzlich in eine exklusive Demokratie (Begrenzung der Partizipationsmöglichkeiten auf Basis ethnischer oder sprachlicher Kriterien) sowie eine Domänendemokratie (Einfluss nichtdemokratischer Vetomächte, wie dem Militär, auf die Politik)

[41] Merkel, W. 1999: S. 367.

[42] Diamond, L. 1999: S. 10.

Fin de l'extrait de 39 pages

Résumé des informations

Titre
Der Fall Simbabwe: Gescheiterte Demokratie als Folge gescheiterter Dekolonisierung?
Sous-titre
(Anti-)demokratische Entwicklungen in Simbabwe und Botswana im Vergleich im Spiegel der Dekolonisierung
Université
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Hauptseminar - Postkoloniale Staatlichkeit in Afrika
Note
1,0
Auteur
Année
2008
Pages
39
N° de catalogue
V118771
ISBN (ebook)
9783640221172
ISBN (Livre)
9783640223206
Taille d'un fichier
1417 KB
Langue
allemand
Mots clés
Fall, Simbabwe, Gescheiterte, Demokratie, Folge, Dekolonisierung, Hauptseminar, Postkoloniale, Staatlichkeit, Afrika
Citation du texte
Jens Marquardt (Auteur), 2008, Der Fall Simbabwe: Gescheiterte Demokratie als Folge gescheiterter Dekolonisierung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118771

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