Die frühmittelalterliche Grundherrschaft in der älteren deutschen Grundherrschaftsforschung


Dossier / Travail de Séminaire, 2003

29 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wesen und Bedeutung der Grundherrschaft im frühen Mittelalter

3. Der Begriff Grundherrschaft in den Quellen des frühen Mittelalters

4. Die ältere deutsche Grundherrschaftsforschung und der Historismus
4.1 Karl Theodor von Inama-Sternegg
4.2 Karl Lamprecht
4.3 Georg von Below
4.4 Alfons Dopsch
4.5 Rudolf Kötzschke

5. Abschließende Betrachtung

6. Quellen und Literatur
6.1 Quellen
6.2 Literatur

1. Einleitung

Was bedeutet „Mittelalter“? – so fragte der Mediävist Kahl, und er antwortete mit dem Hinweis auf genau fünf Gegebenheiten, die „Mittelalter“ bedeuten, nämlich eine „Gesellschaft mit überwiegend agrarischer Struktur“, die „Partikularisierung des öffentlichen Lebens“, die „Adelsherrschaft“, ein „christliches Kirchentum“ von „vortridentinischer-katholischer Gestalt“ als Grundlage „alles höheren geistigen Lebens“ und schließlich die „Traditionsmacht“ der „lateinischen Antike“.[1] Wenn aber nur diese fünf Punkte von Belang für das Mittelalter sind, was kann dieses noch für den modernen Menschen für eine Bedeutung haben? Diese Frage wird gestellt und auch in Zukunft gestellt werden, wie Otto Gerhard Oexle meint, denn die traditionellen historischen Rechtfertigungen der Mittelalterforschung und des Mittelalterwissens sind inzwischen vergangen.[2] Weder sind Ost- und Italienpolitik römisch-deutscher Könige und Kaiser, noch der heroische Kampf der Bürger gegen Fürstenmacht und Fürstenwillkür wirklich interessant. Im Zeichen verschwundener nationaler Ideologien ist auch das nationalgeschichtliche Bedürfnis nach Mittelalterforschung, zumindest in Westeuropa, rückläufig.[3] Und angesichts des allgemeinen Desinteresses in unserer Gesellschaft an Religion und Kirche stellt sich die Frage, welche Rolle die Erinnerung an Entstehung und Geschichte der Kirche im Mittelalter noch spielen sollte. Ebenso kann man nach dem Ende des real existierenden Sozialismus und seiner Formationstheorien, in denen der Feudalismus des Mittelalters einen unverzichtbaren Platz einnahm, nach weiterem Sinn mittelalterlicher Geschichtsforschung fragen. Sind also nur noch ein paar spärliche Reste des Mittelalters, die im Rahmen politischer und kultureller Europa-Rhetorik aufgegriffen werden, wie die Übermittlung des antiken Erbes, die Geschichte des lateinischen Christentums oder die Gestalt Karl des Großen, für uns von Interesse?[4] Oder sollten wir drei französischen Mediävisten folgen, die den Sinn von Mittelalterkenntnissen in der Optimierung der Entwicklungshilfe der Dritten und Vierten Welt sehen?[5]

Thomas Nipperdey, ein Neuzeithistoriker, hat meiner Meinung nach deutlich dargelegt, worin die Bedeutung des Mittelalters für den modernen Menschen liegt. Für ihn scheinen gerade die „mittelalterlichen Strukturen, sozusagen das Mittelalterliche am Mittelalter zu sein (…), die zu den Grundlagen des Neuzeitlichen der Neuzeit gehören.[6] Im Mittelalter ist Europa entstanden. Deutlich wird dies aber seiner Meinung nach erst, wenn man den außereuropäischen Blick auf die Geschichte wagt. Denn nur dadurch könne man den Zusammenhang erkennen, warum die europäische Kultur der Neuzeit zu einer Weltkultur geworden ist. Er macht seine Argumentation an mehreren Punkten deutlich.[7] Zwei dieser Punkte scheinen mir von Relevanz für das Thema dieser Arbeit zu sein und werden deshalb von mir genannt werden. Zum einen die beträchtliche Aktivität[8] der Menschen im Mittelalter und zum anderen die gesellschaftliche Realität, zusammengefasst in der Formel des Feudalismus.[9]

Das neuzeitliche Verhältnis von Mensch und Welt ist zum einen charakterisiert durch die Beherrschung der Natur und zum anderen durch das Ethos der Arbeit, die Aktivität. Dieses Verhältnis trägt ohne Zweifel spezifisch moderne – protestantische, bürgerliche, aufklärerische Wurzeln, aber eben auch mittelalterliche. Wo die Welt entmythologisiert und entgöttert wurde, gedieh Landwirtschaft und Leben. Die kirchliche Theologie legitimisierte die Rationalität und die Benediktiner begründeten das Ethos von „ora et labora“. Nur so sind die ungeheuren Kraftleistungen der Rodungen während der Kolonisationsphasen zu erklären. Nur so ist das Nichtaufgeben der hungernden Bauern nach Naturkatastrophen zu verstehen. Nur so ist auch der Fleiß und Beharrlichkeit der grundherrlichen Bauern zu begreifen, die neben ihrem eigenen Hof noch vielen anderen Pflichten unterworfen waren. Und ebenso nur daraus lassen sich die sozialen und gesellschaftlichen Realitäten des Mittelalters, nämlich Lehnswesen und Grundherrschaft erklären. Diese sozialen Systeme pressten Adel und Bauern auf dem Lande in ein hierarchisch abgestuftes System von Freiheiten, Abhängigkeiten und korporativen Zusammenschlüssen. Sie grenzten Stadt und Land voneinander ab. Sie bestimmten das Lehensrecht als Herrschaftsgefälle und sie führten die Ständeordnung als politisches Partizipationsprinzip und Ordnungssystem ein, das bis in die Zeit der Französischen Revolution und darüber hinaus Bestand in Europa hatte und zur Keimzelle des europäischen Frühparlamentarismus wurde. Darin liegt auch die eigentliche Wichtigkeit und Aktualität des Mittelalters und seiner Herrschaftsstrukturen. Es schuf eine Gesellschaftsstruktur, die agrarisch geprägt, und bis in die Neuzeit hinein von großer Bedeutsamkeit war.

Die Aufgabe dieser Arbeit wird es sein, die Anfänge der frühmittelalterlichen Grundherrschaft in der älteren deutschen Grundherrschaftsforschung zu thematisieren.[10] Dabei werde ich zunächst das Wesen und die Bedeutung der Grundherrschaft im frühen Mittelalter erklären. Danach werde ich zur Wortbedeutung der Grundherrschaft selbst kommen. In diesem Punkt soll die Genese des Wortgebrauchs „Grundherrschaft“ dargestellt werden. Danach komme ich zum Hauptteil der Arbeit, in dem das Forschungsproblem Grundherrschaft in der älteren deutschen Grundherrschaftsforschung erläutert werden soll. Thema soll hierbei vor allem der Historikerstreit zwischen Below und Lamprecht sein. Ein Streit zweier verschiedener grundlegender Auffassungen im Zeitalter eines engstirnigen Geschichtsverständnisses, der Historismus. Darauf werde ich im Einzelnen die wichtigsten Hauptvertreter chronologisch betrachten und ihre jeweiligen Standpunkte darlegen. Abschließend werde ich ihre Meinungen in einem Fazit zusammenfassen.

2. Wesen und Bedeutung der Grundherrschaft im frühen Mittelalter

Über ein Jahrtausend, spätestens von der Karolingerzeit bis zur Französischen Revolution bzw. in Deutschland bis zur sogenannten Bauernbefreiung, stellte die Grundherrschaft das fundamentale Element der Agrarverfassung und der gesamten bäuerlichen Lebensordnung in West- und Mitteleuropa dar.[11] Das ist auch nicht weiter verwunderlich, denn das Land bildete die Existenz- und Ernährungsgrundlage für den größten Teil der damaligen Bevölkerung. Die Bauern mussten Überschüsse erwirtschaften, um nicht nur sich selbst, sondern darüber hinaus die adligen und geistlichen Herren und zunehmend auch die Bevölkerung der Städte zu ernähren. Die mittelalterliche Kultur war entgegen den Stadtkulturen der Antike und der modernen Industriegesellschaft eine reine Agrargesellschaft.[12] Der Prozess der Reagrarisierung hatte bereits in der Spätantike begonnen. Das hatte zur Folge, dass die Städte schrumpften und das Land wieder in den Mittelpunkt rückte. Im frühen Mittelalter lebten mehr als 90% der Gesamtbevölkerung auf dem Land, und auch die Städte waren noch überwiegend Ackerbürgerstädte. Das bäuerliche Leben bildete die Grundlage des Alltags schlechthin.[13]

Zweifelsohne ist jedoch die Hörigkeit das Hauptkennzeichen des mittelalterlichen Bauerntums.[14] Die Grundherrschaft stellt zwar nicht die einzige agrarische Lebensform dar, vielmehr gab es im ganzen Mittelalter eine nicht zu unterschätzende Zahl von freien Bauern, die aber zum Ende des Mittelalters aber immer weniger wurden und schließlich in die verschiedenen grundherrschaftlichen Formen eingebunden wurden.[15] Die rechtliche Teilung des Eigentums war dabei folgendermaßen gekennzeichnet: Der Grundherr besaß das Obereigentum (dominium directum), der Bauer besitzt hingegen besaß nur das Untereigentum (dominium utile).

Träger der Grundherrschaft waren König, Kirche und Adel. Jedoch muss ihre Grundherrschaft klar von der antiken Sklaverei unterschieden werden. Denn Grundherrschaft bedeutete nicht völlige Abhängigkeit vom Grundherren. Vielmehr hatte die bäuerliche Abhängigkeit mehrere Ansatzpunkte. Nach Weber manifestierte sie sich in „Herreneigentum an Land“ und „Herreneigentum an Menschen“, womit sich in der Regel noch verschiedene Gerichtsgewalten verbanden.[16] Diese beiden Eigentumsrechte mussten nicht immer deckungsgleich sein. Viel wichtiger waren dabei die Gerichtsbefugnisse, die sich mit der Herrschaft über Land und Leute einstellten. Diese Gerichtsbefugnisse stellten im Rahmen der Leibherrschaft eine hausväterliche Disziplinargewalt, im Bereich der Grundherrschaft eine Gerichtsherrschaft, dar. Diese Ansicht veranlasste Lütge, die Grundherrschaft als Herrschaft über Land und die darauf lebenden Menschen zu definieren, die eine spezifische Form mittelalterlicher Herrschaft darstellte und Herren und Bauern in wirtschaftlicher, sozialer und politischer Hinsicht miteinander verknüpfte.[17] Grundherrschaft ist nicht gleichzusetzen mit Grundeigentum. Die Grundherrschaft war vielmehr eine fast alle Lebensbereiche umfassende Hauptform mittelalterlicher Herrschaft.[18] Grundherr und Bauer verband nicht nur bloße Unterwerfung, sondern mit der Auflösung und dem Wegfall des Sippenschutzes[19] war es notwendig geworden, andere Schutzmechanismen in der damaligen Gesellschaft zu konsolidieren. Ein „sittliches Wechselseitigkeitsverhältnis[20], von Treue gestärkt, sollte Herr und Diener miteinander verbinden. Die von Brunner begründete Formel „Schutz und Schirm, Rat und Hilfe“ drückt die Wechselseitigkeit dieser Beziehung am besten aus.[21]

Zwischen Loire und Rhein entwickelte sich seit dem 7. Jahrhundert ohne direkte Anknüpfung an ältere römische oder fränkische Organisationsformen die „zweigeteilte“ Grundherrschaft, die auch als klassische Grundherrschaft bezeichnet wird.[22] Hier gab es in Regie des Besitzers bewirtschaftetes Herrenland (Salland), auf dem vor allem landlose „Sklaven[23] arbeiteten. Um dieses Salland herum, lagen in abwechselnder Entfernung verschiedene auch dem Herren gehörende Hufen, die von Kleinbauern mit unterschiedlichen Rechtsstellungen bearbeitet wurden. Für das ihnen zur Verfügung gestellte Land mussten sie dem Herrn Frondienste, Natural- und/oder Geldabgaben leisten. Obwohl es damals weiterhin von servi betriebene Latifundien und Güterkomplexe gab, gewann jene gemischte Organisationsform, bei der die Grundherren in der Lage waren, sich immer mehr Herrschaftsrechte über ihre Halb- und Vollfreien anzueignen, ständig an Bedeutung und breitete sich allmählich über die Grenzen des Frankenreichs aus.[24]. Die Villikationsverfassung, die eben genannte klassische Grundherrschaft, war dadurch gekennzeichnet, dass der vom Grundherrn selbst bebaute Fronhof im Zentrum der Herrschaft lag. Damit ist nicht unbedingt das geographische, sondern vielmehr das wirtschaftliche Zentrum gemeint. Denn das frühmittelalterliche Villikationssystem war auf die unmittelbare Versorgung des herrschaftlichen Haushaltes mit den Gütern des alltäglichen Lebens ausgerichtet.[25] Die vor allem landwirtschaftlich ausgerichteten Villikationen verfügten bereits über eine differenzierte gewerbliche Produktion, die nicht nur eine spezialisierte Handwerkerschaft hervorbrachte, sondern auch ein mehrstufiges Ordnungssystem von Haupt- und Nebenhöfen schuf. Inwieweit es zu einer Ausbildung eines mehrstufigen Villikationssystems kam, war von der Größe der Herrschaft abhängig. Besonders Karl Martell habe, laut Schieffer, sich dieses Systems bedient und großflächig ausgebaut, um mit eigenen, kirchlichen und königlichen Gütern operierend die für seine zahlreichen militärischen Pläne erforderliche enorme Masse an Panzerreitern rekrutieren zu können.[26] Es bleibt festzuhalten, dass die Vorraussetzungen der Grundherrschaft und des Lehnswesens in der Spätantike und der Merowingerzeit gelegt wurden bzw. dass sie sich erst im Karolingerreich voll entwickeln und weiter entfalten konnten.[27]

3. Der Begriff Grundherrschaft in den Quellen des frühen Mittelalters

Zur Verbalisierung historischer Sachverhalte benutzen die Historiker oft Begriffe, die sich unserer Kenntnis unterwerfen und unsere Imaginationsfähigkeit anregen.[28] Jedoch sollte dabei beachtet werden, dass diese aus unserer Lebenswelt stammenden Begriffe nicht zur Verklärung des Sachverhalts und der historischen Erkenntnis beitragen, sondern ihn vielmehr in seiner Besonderheit, in seinem Anderssein, darstellen. In diesem Zusammenhang fragte Schreiner in einem Aufsatz, ob die Begriffsbildung Grundherrschaft es überhaupt ermögliche, ein so umfassendes und grundsätzliches Wirtschafts-, Herrschafts- und Sozialgebilde der mittelalterlichen Welt wirklichkeitsgetreu zu erfassen.[29]

Das Problem des Begriffs Grundherrschaft ist der Begriff selbst. Denn das Wort Grundherrschaft steht für ein unglaublich komplexes Gebilde mittelalterlicher Herrschafts- und Eigentumskomponenten, die sich nur schwerlich entwirren und erfassen lassen. Dieser Begriff ist nicht im Wortstreit der Historiker entstanden. Er entsprang vielmehr dem Nachdenken über einen methodisch korrekten Terminus historischer Erkenntnis.[30] Wie schwierig es ist, den Begriff der Grundherrschaft zu einem brauchbaren Werkzeug historischen Arbeitens zu machen, beweist die wissenschaftliche Kontroverse, die in der älteren und neueren Forschung Bestand hat. Es sind vor allem die inhaltlichen Bestandteile, die diese Kontroverse anfachen.[31]

[...]


[1] Kahl, H. D.: Was bedeutet „Mittelalter“?, in: Saeculum 40 (1989), S. 32.

[2] Vgl. Oexle, O. G.: Das Mittelalter und die Moderne. Überlegungen zur Mittelalterforschung, in: Kowalczyk, I. S. (Hg.): Paradigmen der Geschichtswissenschaft. Berlin 1994, S. 32 ff.

[3] Boockmann, H.: Die Gegenwart des Mittelalters. Berlin 1988, S. 44.

[4] Oexle, S. 33.

[5] Delatouche, R.; Gimpel, J.; Pernoud, R.: Le Moyen Age pour quoi faire? Paris 1986, S. 14.

[6] Nipperdey, Thomas: Die Aktualität des Mittelalters. Über die historischen Grundlagen der Modernität, in: Ders.: Nachdenken über die deutsche Geschichte. München 1986, S. 22.

[7] Ebenda, S. 23 ff.

[8] Ebenda, S. 25.

[9] Ebenda, S. 27.

[10] Zum Begriff der älteren deutschen Grundherrschaftsforschung vgl. Rösener, W.: Agrarwirtschaft, Agrarverfassung und ländliche Gesellschaft im Mittelalter. München 1992, S. 57.

[11] Weis, E.: Ergebnis eines Vergleichs der grundherrschaftlichen Strukturen Deutschlands und Frankreichs vom Hochmittelalter bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, in: Demel, W.; Roeck, B. (Hg.): Deutschland und Frankreich um 1800. Aufklärung – Revolution – Reform. München 1990, S. 67.

[12] Goetz, H. W.: Leben im Mittelalter vom 7. bis zum 13. Jahrhundert. München 1986, S. 115.

[13] Rösener, Agrarwirtschaft, S. 2.

[14] Rösener, W.: Bauern im Mittelalter. München 1991, S. 214.

[15] Mayer, Th.: Die Königsfreien und der Staat des frühen Mittelalters, in: Das Problem der Freiheit in der deutschen und schweizerischen Geschichte. Sigmaringen 1955, S. 9 ff.

[16] Weber, M.: Wirtschaftsgeschichte. München 1923, S. 71.

[17] Lütge, F.: Deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Berlin 1966, S. 53.

[18] Rösener, Bauern, S. 215.

[19] Zum Begriff der Sippe und ihrer Funktion vgl. Schulze, H. K.: Grundstrukturen im Mittelalter. Band 2. Stuttgart 2000, S. 34 ff.

[20] Lütge, S. 55.

[21] Brunner, O.: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter. Wien 1965, S. 263.

[22] Verhulst, A.: Die Grundherrschaftsentwicklung im ostfränkischen Raum vom 8. bis 10. Jahrhundert. Grundzüge und Fragen aus westfränkischer Sicht, in: Rösener, W. (Hg.): Strukturen der Grundherrschaft im frühen Mittelalter. Göttingen 1989, S. 31.

[23] Zur Problem der Unterscheidung von Freien und Unfreien vgl. Rösener, Bauern, S. 29 ff.

[24] Schulze, H. K.: Vom Reich der Franken zum Land der Deutschen. Merowinger und Karolinger. Berlin 1987, S. 214.

[25] Rösener, Agrarwirtschaft, S. 11.

[26] Schieffer, R.: Die Karolinger. Stuttgart 2000, S. 39 ff.

[27] Jarnut, J.: Entstehung und Ausformung des politischen und sozialökonomischen Systems des Frankenreichs bis zur Mitte des 8. Jahrhunderts, in: Lückerath, C.; Uffelmann, U. (Hg.): Das Mittelalter als Epoche. Versuch eines Einblicks. Idstein 1995, S. 46.

[28] Schörken, R.: Historische Imagination und Geschichtsdidaktik. Paderborn 1994, S. 7.

[29] Schreiner, K.: Grundherrschaft. Entstehung und Bedeutungswandel eines geschichtswissenschaftlichen Ordnungs- und Erklärungsbegriffs, in: Patze, H. (Hg.): Die Grundherrschaft im späten Mittelalter. Band I. Sigmaringen 1983, S. 11.

[30] Ebenda, S. 12.

[31] Vgl. Rösener, Agrarwirtschaft, S. 49 ff. Rösener bietet einen aktuellen Stand der Grundprobleme und Tendenzen der agrarhistorischen Forschung.

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Die frühmittelalterliche Grundherrschaft in der älteren deutschen Grundherrschaftsforschung
Université
University of Rostock  (Historisches Institut)
Cours
Geschichte Hauptseminar Agrargeschichte
Note
1,5
Auteur
Année
2003
Pages
29
N° de catalogue
V118808
ISBN (ebook)
9783640221349
ISBN (Livre)
9783640223329
Taille d'un fichier
501 KB
Langue
allemand
Mots clés
Grundherrschaft, Grundherrschaftsforschung, Geschichte, Hauptseminar, Agrargeschichte
Citation du texte
Frank Stüdemann (Auteur), 2003, Die frühmittelalterliche Grundherrschaft in der älteren deutschen Grundherrschaftsforschung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118808

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