Was im oben aufgeführten 1. Artikel des Ewigen Landfriedens, der 1495 in Worms beschlossen und bekräftigt wurde, so einfach und imperativisch klingt, war nicht nur das Ergebnis eines zähen Ringens zwischen den Reichsständen und dem deutschen Kaiser Maximilian, sondern auch das Ende eines Jahrhunderte langen andauernden Prozesses. Was die Reichsstände, besonders aber die Kürfürsten und Fürsten, ihrem König und Kaiser dort in Worms abrangen, war angesichts „des offenen Zustandes unverbindlicher Mitarbeit am Reich (...) und der Gewalttätigkeiten des Adels“ bzw. der außenpolitischen Probleme des Reiches längst überfällig. Denn wollte der römisch-deutsche Kaiser seine geschwächte Stellung im Reich erhalten, wollte er seine Herrschaftsansprüche sogar ausweiten und verbessern, musste er sich der inneren Sicherheit des Reiches und der Zufriedenheit seiner Stände versichern. Aber gerade der Landfrieden und die Sicherheit der Straßen hatten sich zu einem virulenten Problem des Spätmittelalters entwickelt. Denn dem Adel, der mit seinen Räuberbanden und Fehdehelfern, unter dem Deckmantel der Fehde, den inneren Frieden des Reiches bedrohte, konnte der König nur schwerlich Einhalt gebieten. Mit der Verabschiedung des Wormser „Ordnungsprogramms“ wanderte das Heft des Handelns endgültig vom König zu den Territorialherren und auf diese Art und Weise verhalfen sie dem Reich zu mehr Staatlichkeit, auch wenn diese dann größtenteils nicht mehr königlicher bzw. kaiserlicher Natur war.
Die bewusste Privilegierung territorialer Staatlichkeit in Fragen der Landfriedenswahrung in Worms 1495 hat schnell zu dem Anschein geführt, dass das Spätmittelalter als „eine Zeit des Niedergangs und als eine Epoche des Verfalls“ angesehen wurde. Dem ständig schwächer werdenden König- und Kaisertum werden die erstarkten Territorien gegenübergestellt. De facto jedoch, war die Staatswerdung im Reich nicht erst ein Nebenprodukt des Kompromisses von 1495, sondern bereits lange vorher hatten die Territorien versucht Bereiche, welche die königliche Herrschaft und Macht nicht ausfüllen konnte, zu usurpieren und im landesherrlichen Sinne auszubauen. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zur Landfriedensproblematik des Spätmittelalters
3. Die Territorien Mecklenburg und Brandenburg im 15. Jahrhundert
3.1 Herzogtum Mecklenburg
3.2 Markgrafschaft Brandenburg
3.3 Fazit
4. Die Rechtshilfeverträge der beiden Landesfürsten
4.1 Quellenlage
4.2 Die Bezwingung und Bekämpfung der Täter
4.3 Organisation und Hilfe bei der Nacheile
4.4 Grenzen und Möglichkeiten der Nacheile
4.5 Vorgehen gegen Raubritterburgen
4.6 Kostenvereinbarungen und Gewinnbeteilung
5 . Abschließende Betrachtung
6. Quellen und Literatur
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Landfriedenswahrung als Form frühneuzeitlicher Staatlichkeit im 15. Jahrhundert, indem sie die Bündnis- und Rechtshilfepraxis der Landesfürsten von Mecklenburg und Brandenburg analysiert. Das primäre Ziel ist es, den Übergang von einer instabilen adligen Fehdekultur hin zu einer durch territoriale Verträge regulierten Friedensordnung zu verdeutlichen.
- Die sozio-ökonomischen Ursachen des spätmittelalterlichen Raubrittertums.
- Die politische Entwicklung der Territorien Mecklenburg und Brandenburg.
- Die vertragliche Ausgestaltung der Nacheile und grenzüberschreitenden Rechtshilfe.
- Strategien zur Bekämpfung von Raubritterburgen und zur Etablierung staatlicher Ordnung.
- Die ökonomischen Anreize der Landesherren bei der Fehdebekämpfung.
Auszug aus dem Buch
4.2 Die Bezwingung und Bekämpfung der Täter
Untersucht man die Einungen näher, stellt sich die Frage, welche Schädiger ins Visier genommen wurden. Gegen welche Täter waren Einungen primär gerichtet? Zuvor wurde erwähnt, dass allen Untertanen und auch denen, die in Dienstverträgen standen, Räubereien und Fehden untersagt wurden. Demnach wäre zu erwarten, dass die Einungen also gemeine Räuber wie auch adlige Raubritter zum Ziel hatten.
Die Täter, gegen die sich die Landfriedenseinungen richteten, wurden als Räuber, Beschädiger, Feinde und Placker bezeichnet, im 16. Jahrhundert dann auch als Landesbeschädiger. Oft traten diese Begriffe nebeneinander in kasuistischer Aufzählung auf. Räuber und Beschädiger „(…) und wie immer die genannt werden (…)“ sollten bekämpft werden. Dazu kamen in späterer Zeit als eigene Gruppe die herrenlosen und gartenden Knechte und Söldner hinzu.
Wie bereits erwähnt, ist der Begriff des Raubritters eine neuzeitliche Wortprägung und deshalb auch kaum in den Quellen zu finden. Dennoch muss aber angenommen werden, dass Raubritter die Gruppe derer bildeten, gegen die sich die Einungen primär richteten. Denn einzig der berittene Adel hatte aufgrund seiner Mobilität und dem Rückhalt bei seinen Standesgenossen die Möglichkeiten und Mittel sich einer drohenden Strafverfolgung zu entziehen.
Welche Möglichkeiten waren in den Einungen vorgesehen, bereits eingetretenen Beschädigungen und Räubereien entgegenzutreten oder die Schädiger zur Raison zu bringen? Hier bieten die vorliegenden Verträge eine erhebliche Spannweite zwischen sehr allgemeinen und speziellen Vereinbarungen der Vertragspartner.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung verortet die Arbeit im Kontext der Landfriedenswahrung des Spätmittelalters und erläutert die Bedeutung der Wormser Regelungen von 1495 für die territoriale Staatswerdung.
2. Zur Landfriedensproblematik des Spätmittelalters: Dieses Kapitel analysiert das Phänomen der Fehde und des Raubrittertums als Folge sozio-ökonomischer Krisen und des ritterlichen Identitätsverlusts.
3. Die Territorien Mecklenburg und Brandenburg im 15. Jahrhundert: Hier wird der historische Zustand beider Territorien und die jeweiligen dynastischen Entwicklungen als Grundlage für die spätere Bündnispolitik dargestellt.
4. Die Rechtshilfeverträge der beiden Landesfürsten: Dieses Hauptkapitel untersucht konkret die vertraglichen Vereinbarungen zur Nacheile, zur Belagerung von Burgen und zur finanziellen Abwicklung der Fehdebekämpfung.
5 . Abschließende Betrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass die Landfriedenseinungen wesentlich zur Stabilisierung der Landesherrschaft beitrugen und den Übergang zum modernen Territorialstaat einleiteten.
6. Quellen und Literatur: Dieses Verzeichnis dokumentiert die für die Untersuchung herangezogenen Urkundensammlungen und die wissenschaftliche Fachliteratur.
Schlüsselwörter
Landfrieden, Spätmittelalter, Mecklenburg, Brandenburg, Raubrittertum, Fehde, Rechtshilfe, Nacheile, Landesherrschaft, Territorialstaat, Landfriedensbündnisse, Adelsherrschaft, 15. Jahrhundert, Strafrecht, Rechtsgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Bemühungen mecklenburgischer und brandenburgischer Landesfürsten, im 15. Jahrhundert durch Bündnisse und Rechtshilfeverträge den Landfrieden in ihren Territorien gegen das verbreitete Raubrittertum zu sichern.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der Krise des spätmittelalterlichen Adels, der Entwicklung der territorialen Verwaltung und der praktischen Umsetzung von Verträgen zur Fehdebekämpfung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?
Die Untersuchung zielt darauf ab, zu zeigen, wie fürstliche Landfriedenspolitik als Strukturpolitik zur Stärkung staatlicher Autorität und zur Niederhaltung aufrührerischer Adelscliquen genutzt wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine historisch-analytische Methode, die auf der Auswertung zeitgenössischer Urkundensammlungen (wie dem Mecklenburgischen Urkundenbuch und Codex Diplomaticus Brandenburgensis) sowie einschlägiger verfassungsgeschichtlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich detailliert der vertraglichen Organisation der Nacheile, dem Vorgehen gegen Raubritterburgen und den Kosten- sowie Gewinnvereinbarungen bei Fehdehilfe-Operationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Landfrieden, Raubrittertum, territoriale Rechtsgeschichte, Nacheile und frühmoderne Staatsbildung charakterisiert.
Warum war Mecklenburg im 15. Jahrhundert in Bezug auf Landfriedensverträge weniger erfolgreich als Brandenburg?
Laut dem Autor behinderten häufige dynastische Teilungen und eine schwache fürstliche Zentralgewalt in Mecklenburg eine kontinuierliche und organisierte Landfriedenspolitik, während Brandenburg unter den Hohenzollern eine aktivere Ordnungspolitik betrieb.
Welche Rolle spielten die Burgen bei der Landfriedenswahrung?
Burgen dienten oft als Rückzugsorte für Raubritter. Die Verträge regelten daher explizit die gegenseitige Hilfe bei Belagerungen und die Bedingungen unter denen eine Burg zerstört werden durfte.
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- Frank Stüdemann (Author), 2003, Landfriedenswahrung im Spätmittelalter - Die Landfriedensbünde der mecklenburgischen und brandenburgischen Landesfürsten im 15. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118809