Lübecker Ratsurteile über die „vulle mascopey“


Exégèse, 2002

15 Pages, Note: 13


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Übersetzung

B. Quellenexegese
I. Die Lübecker Ratsurteile
II. Der geschichtliche Hintergrund der Urteile
1. Die Geschichte der Stadt Lübeck
2. Das lübische Stadtrecht
3. Der Rat der Stadt Lübeck
4. Die lübischen Kaufleute
5. Die mittelalterlichen, hansischen Handelsgesellschaften
6. Die Lübecker Gerichtsbarkeit
III. Auslegung
1. Äußere Form
2. Inhalt

Literaturverzeichnis:

Cordes, Albrecht

Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel im Hanseraum

Böhlau Verlag

Köln, Weimar, Wien 1998

Zitiert als: Cordes

Diestelkamp, Bernhard

Der Oberhof Lübeck und das Reichskammergericht,

Rechtszug versus Appellation

In: Zur Erhaltung guter Ordnung

Böhlau Verlag

Köln, Weimar, Wien 2000

Zitiert als: Diestelkamp

Ebel, Wilhelm

Hansische Geschichtsblätter

85. Jahrgang

Böhlau Verlag

Köln, Graz 1967

Zitiert als: Ebel

Ebel, Wilhelm

Lübecker Ratsurteile

Band 1

Musterschmidt Verlag, Göttingen

Berlin, Frankfurt 1955

Zitiert als: Ebel

Ebel, Wilhelm

Lübisches Kaufmannsrecht,

vornehmlich nach Lübecker Ratsurteilen des 15./16. Jahrhunderts

Der Göttinger Arbeitskreis

Zitierts als: Ebel

Ebel, Wilhelm

Lübisches Recht

1. Band

Verlag Max Schmidt, Römhild

Lübeck 1971

Zitiert als: Ebel

Hach, Johann Friedrich

Das alte Lübische Recht

Von Rohden´sche Buchhandlung

Lübeck 1839

Zitiert als: Hach

Hoffmann, Erich

Der berufliche Alltag eines spätmittelalterlichen Hansekaufmanns

Verlag Peter Lang

Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York, Paris, Wien 1993

Krause, Ulf Peter

Die Geschichte der Lübecker Gerichtsverfassung

Dissertations-Druck, Blasaditsch

Augsburg 1968

Zitiert als: Krause

Landwehr, Götz

In memoriam: Wilhelm Ebel

In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte

Germanistische Abteilung

Th. Mayer-Maly, D. Nörr, A. Laufs, W. Ogris, M. Heckel, P. Mikat, K.W. Nörr

98. Band

Hermann Böhlaus Nachf.

Wien, Köln, Graz 1981

Zitiert als: Landwehr

Lehmann, Karl

Altnordische und hanseatische Handelsgesellschaften

In: Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Konkursrecht

62. Band

Verlag von Ferdinand Enke

Stuttgart 1908

Zitiert als: Lehmann

Rehme, Paul

Die Lübecker Handelsgesellschaften in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts

In: Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht

42. Band

Verlag von Ferdinand Enke

Stuttgart 1894

Zitiert als: Rehme

Stellmacher, Dieter

Niederdeutsche Sprache

Verlag Peter Lang AG

Bern 1990

Zitiert als: Stellmacher

Weitzel, Jürgen

Über Oberhöfe, Recht und Rechtszug

In: Göttinger Studien zur Rechtsgeschichte

Band 15

Muster Schmidt

Göttingen, Zürich 1981

Zitiert als: Weitzel

A. Übersetzung

I. Urteil vom 15. Juli 1465 (Nr. 69)[1]

Bekannt gemacht sei, daß zwischen Hermen Schoteler auf der einen und Gerd Ghiring auf der anderen Seite Uneinigkeit herrschte, wegen ein paar Häusern, die stehenden Erbes und liegenden Grundes (Redewendung!) mit allem Zubehör, welche in Bergen in Norwegen in den Finegarden stehen, und in der vollen Gesellschaft des vorbezeichneten Gerd Ghiring und des Diderike Johansson im Kaufmannsbuch von Bergen eingetragen Hermen Schoteler, Kaufmann aus Bergen, verpfändet worden seien; daraufhin läßt der Lübecker Rat nach reifer Überlegung und Besprechung beiden vorbezeichneten Parteien nach dem Recht aufsagen:

Da es sich um liegende Gründe und stehendes Erbe handelt und Gerd Ghiring und Diderik Johansson eine volle Gesellschaft haben, so möchte Diderik Johansson nicht noch einmal das vorbezeichnete Erbe verpfänden, außer seinen eigenen Anteil daran, es sei denn daß er von Gerd Ghiring über dessen Anteil ermächtigt worden ist.

II. Urteil vom 13. September 1486 (Nr. 369)[2]

Mattyß Lucke, Holmer Bürger, verklagt den Hinrik Vincke, Lübecker Bürger, vor dem ehrenwerten Lübecker Rat, wegen Neunhundert Mark, das aus einer großen Menge Kupfer stammt, die er dem Otto Brakel in Schweden verkauft hatte, welcher die vorbenannte Geldsumme, wenn denn Hinrik Vincke mit vorbezeichneten Otten in einer vollen Gesellschaft steht, ihm auch bezahlen sollte etc., daraufhin antwortet Hinrick Vincke, dass er mit Otto Brakel zwar mit einigen Gütern in Schweden in einem Gesellschafsverhältnis stand, ohne dass er mit ihm aber in einer vollen Gesellschaft stand, er hatte dem vorbenannten Mattyß auch nicht abgekauft, auch hatte er ihm nichts versprochen (keine Bürgschaft) und wäre ihm daher auch nichts schuldig;

nach Klage, Antwort, Rede und Widerrede, Widerspruch, nach Besprechung und reifer Überlegung lässt der erhabene Lübecker Rat nach dem Recht aufsagen:

Wenn Hinrik Vincke beeiden wolle, dass er dem vorbezeichneten Mattyß nicht abgekauft, ihm auch nichts versprochen und auch nichts schuldig sei und mit Otto Brakel auch nicht in einer vollen Gesellschaft gestanden habe, so wird dies anerkannt; hatte Mattyß mit Otto Brakel ehemals etwas zu tun gehabt, so möge er sich auch an diesen halten.

B. Quellenexegese

I. Die Lübecker Ratsurteile

Bei den näher zu untersuchenden Quellen handelt es sich um 11 Lübecker Ratsurteile aus den Jahren 1465 - 1544, in denen der mittelalterliche, hansische Handelsgesellschaftstyp der „vullen mascopey“ vorkommt.

Die Zahl der Ratsurteile die von den Ratsherren der Stadt Lübeck in den sechs Jahrhunderten ihrer Tätigkeit gesprochen worden sind, geht in die Tausende. Für die Nachwelt sind aber vor allem die Urteile erhalten geblieben, die im Lübecker Niederstadtbuch seit Ende des 14. Jahrhunderts bis Ende des 16. Jahrhunderts protokollarisch aufgenommen worden waren.

Zu verdanken ist dies Wilhelm Ebel (1908 - 1980). 1945 begann er unter widrigen Umständen Abschriften der Lübecker Ratsurteile aus dem Lübecker Niederstadtbuch zu erstellen. Seine Arbeit wurde unterbrochen, als große Teile der Archivalien der Stadt Lübeck in den Wirren der Nachkriegsjahre verschwanden.[3]

Die Abschriften sind in dem vierbändigen Werk Wilhelm Ebels – „Lübecker Ratsurteile“ - abgedruckt. Die ersten drei Bände enthalten knapp 3.000 Urteile. Das vierte Band enthält 550 Urteile aus verschiedenen Quellen und weitere 1.100 Einträge von denen die meisten Ratsurteile aus Reval darstellen.[4]

II. Der geschichtliche Hintergrund der Urteile

1. Die Geschichte der Stadt Lübeck

Bereits im Jahre 1050 wurde die an der Trave gelegene Stadt Lübeck, die von Helmolt mit „die Fröhlichkeit aller Leute“ übersetzt worden ist, gegründet. Es ist jedoch anzunehmen daß seine Entstehungsgeschichte schon vorher begonnen hatte. Das Land war von slawischem Volkstum besiedelt und wurde durch einen slawischen Nachbarstamm zerstört. Nachdem die Stadt zu einem Fischerdorf herabgesunken war, wurde sie von Graf Adolf II 1143 als deutsche Stadt neu gegründet. Im Jahre 1147 wurde sie von dem Obotritenfürsten Niclot verbrannt und 1159 von Heinrich dem Löwen wiederaufgebaut.[5]

[...]


[1] NStB 1465 Divisionis apostolaorum, Gedr. LUB 10 Nr. 624

[2] NStB 1486 Lamberti ep. Et mart.

[3] Ebel, Lübecker Ratsurteile, Band 1, S. VIIf.; Landwehr, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung, S. 467, 470.

[4] Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel im Hanseraum, S. 261.

[5] Pagel, Die Hanse, S. 47; Ebel, Lübisches Recht, S. 17; Hach, Das alte Lübische Recht, S. 9ff.

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Lübecker Ratsurteile über die „vulle mascopey“
Université
University of Frankfurt (Main)
Cours
Seminar Vormodernes Handelsrecht
Note
13
Auteur
Année
2002
Pages
15
N° de catalogue
V118976
ISBN (ebook)
9783640224319
ISBN (Livre)
9783640224708
Taille d'un fichier
494 KB
Langue
allemand
Mots clés
Lübecker, Ratsurteile, Seminar, Vormodernes, Handelsrecht
Citation du texte
Yonca Kiel (Auteur), 2002, Lübecker Ratsurteile über die „vulle mascopey“, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118976

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