Das kontinentaleuropäische Recht (engl. civil law) kann als Kontrast zum common law (englisches Recht) verstanden werden. Dieser Gegensatz der Rechtskreise wird in der Literatur fast ausschließlich angenommen. Das common law und das kontinentaleuropäische Recht weisen dabei unterschiedliche Strukturen auf, haben verschiedene Funktionalitäten und eignen sich gut für kontrastreiche Darstellungen. Mit Blick auf die geographischen Gegebenheiten Kontinentaleuropas besteht die Frage, ob von einem einheitlichen kontinentaleuropäischen Rechtskreis gesprochen werden kann oder ob dieser sich in einen germanischen (u.a. Deutschland, Österreich und die Schweiz) und einen romanischen Rechtskreis (u.a. Frankreich, Belgien, Italien oder Spanien) unterteilen lässt. Das kontinentaleuropäische Recht bezieht sich auf einen Kreis von Rechtssystemen, welche in Westeuropa auf der Basis von römischer, germanischer und kanonischer Geschichte entstanden ist. Innerhalb der europäischen Rechtsordnungen beruht der Dogmatismus des Rechtsdenkens auf den Begriffen des materiellen Rechts. Das Prozessrecht ist von nachrangiger Bedeutung, wenn gleich eine praktische Rechtsdurchsetzung ohne jenes unmöglich wäre. Als Kontrast dazu, wird das common law von einer historischen Beständigkeit geprägt. Ganz ohne den fundamentalen Bruch, wie es das kontinentaleuropäische Rechtsdenken erlebte, nahm das Prozessrecht im englischen Recht mehr und mehr Einfluss auf das materielle Recht. Dies wurde durch die Praktiker, welche prozessrechtlich dachten, begünstigt. Die Neuordnung des kontinentaleuropäischen Rechtsdenkens ist entgegen langläufiger Meinung nicht auf die Kodifikation des Rechts im 19. Jahrhundert zurückzuführen. Entscheidend ist vielmehr eine vom römischen Recht geprägte Phase, welche auf einem methodisch geordneten, wissenschaftlichen System beruhte.
Inhaltsverzeichnis
A. Summary
B. Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht
I. Entwicklung des kontinental-europäischen Rechtskreises
II. Der Kodifikationsgedanke
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die fundamentalen Unterschiede im Rechtsdenken zwischen dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis (Civil Law) und dem anglo-amerikanischen Rechtskreis (Common Law), mit besonderem Fokus auf die Entstehungsgeschichte und die systematische Strukturierung des Rechts.
- Gegenüberstellung von Civil Law und Common Law
- Historische Entwicklung des kontinentaleuropäischen Rechtskreises
- Bedeutung und Genese des Kodifikationsgedankens
- Juristische Methodik und formale Rationalität im kontinentaleuropäischen Recht
- Rolle des Prozessrechts und der Rechtsdogmatik
Auszug aus dem Buch
II. Der Kodifikationsgedanke
Das kontinentaleuropäische Recht unterscheidet sich vom common law unter anderem in den unterschiedlichen Denkweisen. Während im common law das Fallrecht zur Anwendung kommt, findet im kontinentaleuropäischen Recht das Kodifikationsprinzip seinen Platz. Jenes Prinzip folgt dem kontinentaleuropäischen Drang nach einer Systematisierung von Entscheidungen in einem einheitlichen Gesetz, deren Sammlung sich in Gesetzesbüchern verwirklicht. Die Kodifikationsidee entstammt der Vorstellung innerhalb der Aufklärung, dass das bis dahin unübersichtliche Recht, nun durch ein geplantes und rational gestaltetes, umfassendes Gesetzgebungswerk ersetzt würde.
Das englische Recht hat sich im Vergleich nur wenig davon beeinflussen lassen. Das systematische und begriffsbezogene Rechtsdenken des Vernunftrechts konnte sich in England nie gegen das praxisbezogene und traditionsbewusste Rechtsdenken der englischen Juristen durchsetzen. In Frankreich wurde der Inhalt des Vernunftrechts neu gedacht und systematisch neu geordnet. Wieder anders sollte es sich in Deutschland begeben. Hier wurde das Vernunftrecht aus seinen philosophischen Ursprüngen gelöst und zu einem lehrhaften und lehrbaren System privatrechtlicher Sätze ausgebaut.
Während sich die Arbeitsweise im ersten Fall durch die inhaltliche Umschreibung der Rechte kennzeichnet, verwirklicht sich das Recht im letzteren Fall durch das Verfahrensrecht. Insbesondere deutsche Juristen folgen einer abstrakten Denkweise, bedingt durch eine einheitliche Begriffsverwendung und dem Denken in allgemeinen Zusammenhängen. Ein abstraktes Denken ist insofern notwendig, als dass das Allgemeingültige in speziellen Konstellationen und andersherum gesehen wird. Wird also eine Lösung für einen Fall vorgeschlagen, so macht sich der abstrakt denkende Jurist auch Gedanken über, zum einen, die Konsequenzen des Lösungsweges für ähnliche aber auch, zum anderen, für ganz anders gelagerte Fälle. Es findet somit ein vernetztes Denken statt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Summary: Eine englischsprachige Zusammenfassung, welche die wesentlichen Merkmale des Civil Law, dessen Abgrenzung zum Common Law sowie die Bedeutung der Kodifizierung und juristischen Formalität skizziert.
B. Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht: Einführung in die strukturellen Unterschiede zwischen den beiden großen Rechtskreisen und Erläuterung der historischen Wurzeln des kontinentaleuropäischen Dogmatismus.
I. Entwicklung des kontinental-europäischen Rechtskreises: Analyse der Ausbreitung des römischen Rechts in Europa und der Entstehung nationaler Gesetzbücher, die in die Kodifizierung des BGB mündete.
II. Der Kodifikationsgedanke: Untersuchung der methodischen Unterschiede, insbesondere der Systematisierung des Rechts durch abstrakte Denkweisen im Gegensatz zur fallbasierten Tradition des Common Law.
Schlüsselwörter
Kontinentaleuropäisches Recht, Civil Law, Common Law, Rechtsdenken, Kodifikation, Rechtsvergleichung, Systematisierung, Vernunftrecht, juristische Formallogik, Rechtsdogmatik, abstraktes Denken, BGB, Rechtsgeschichte, Prozessrecht, Rationalität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die fundamentalen Unterschiede im juristischen Denken und der rechtlichen Struktur zwischen dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis und dem anglo-amerikanischen Common Law.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen umfassen die historische Entwicklung des kontinentaleuropäischen Rechts, die Rolle der Kodifikationen sowie die spezifische juristische Methodik, die auf Systematisierung und Abstraktion basiert.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie unterschiedliche historische und philosophische Einflüsse (wie etwa die Aufklärung) zu kontrastierenden Rechtskulturen geführt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt die Methode der Rechtsvergleichung, um die strukturellen Differenzen und Gemeinsamkeiten der untersuchten Rechtsordnungen herauszuarbeiten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der historischen Entwicklung kontinentaleuropäischer Rechtssysteme und eine vertiefende Analyse des Kodifikationsgedankens sowie der juristischen Denkweise.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Kodifikation, Civil Law, Common Law, juristische Formallogik und die historische Entwicklung des kontinentaleuropäischen Rechtskreises.
Wie unterscheidet sich das deutsche Rechtsdenken laut dem Autor?
Der Autor hebt hervor, dass deutsche Juristen einer besonders abstrakten Denkweise folgen, die auf einer einheitlichen Begriffsverwendung und dem Denken in vernetzten, allgemeinen Zusammenhängen basiert.
Welche Rolle spielt die Aufklärung für den Kodifikationsgedanken?
Die Aufklärung lieferte die theoretische Grundlage, das unübersichtliche Recht jener Zeit durch ein rational gestaltetes, umfassendes und geplantes Gesetzgebungswerk zu ersetzen.
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- Johann Plümer (Autor), 2022, Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1189799