Das kontinentaleuropäische Recht (engl. civil law) kann als Kontrast zum common law (englisches Recht) verstanden werden. Dieser Gegensatz der Rechtskreise wird in der Literatur fast ausschließlich angenommen. Das common law und das kontinentaleuropäische Recht weisen dabei unterschiedliche Strukturen auf, haben verschiedene Funktionalitäten und eignen sich gut für kontrastreiche Darstellungen. Mit Blick auf die geographischen Gegebenheiten Kontinentaleuropas besteht die Frage, ob von einem einheitlichen kontinentaleuropäischen Rechtskreis gesprochen werden kann oder ob dieser sich in einen germanischen (u.a. Deutschland, Österreich und die Schweiz) und einen romanischen Rechtskreis (u.a. Frankreich, Belgien, Italien oder Spanien) unterteilen lässt. Das kontinentaleuropäische Recht bezieht sich auf einen Kreis von Rechtssystemen, welche in Westeuropa auf der Basis von römischer, germanischer und kanonischer Geschichte entstanden ist. Innerhalb der europäischen Rechtsordnungen beruht der Dogmatismus des Rechtsdenkens auf den Begriffen des materiellen Rechts. Das Prozessrecht ist von nachrangiger Bedeutung, wenn gleich eine praktische Rechtsdurchsetzung ohne jenes unmöglich wäre. Als Kontrast dazu, wird das common law von einer historischen Beständigkeit geprägt. Ganz ohne den fundamentalen Bruch, wie es das kontinentaleuropäische Rechtsdenken erlebte, nahm das Prozessrecht im englischen Recht mehr und mehr Einfluss auf das materielle Recht. Dies wurde durch die Praktiker, welche prozessrechtlich dachten, begünstigt. Die Neuordnung des kontinentaleuropäischen Rechtsdenkens ist entgegen langläufiger Meinung nicht auf die Kodifikation des Rechts im 19. Jahrhundert zurückzuführen. Entscheidend ist vielmehr eine vom römischen Recht geprägte Phase, welche auf einem methodisch geordneten, wissenschaftlichen System beruhte.
Inhaltsverzeichnis
- A. Summary
- B. Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht
- 1. Entwicklung des kontinental-europäischen Rechtskreises
- II. Der Kodifikationsgedanke
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Rechtssystem. Sie beleuchtet die Entwicklung dieses Systems und den Einfluss des Kodifikationsgedankens. Der Fokus liegt auf dem Vergleich mit dem Common Law und der Herausarbeitung spezifischer Merkmale des zivilrechtlichen Denkens.
- Entwicklung des kontinentaleuropäischen Rechts
- Der Kodifikationsgedanke und seine Auswirkungen
- Vergleich mit dem Common Law
- Merkmale des zivilrechtlichen Denkens
- Systematisierung und Dogmatik im Zivilrecht
Zusammenfassung der Kapitel
A. Summary: Diese Zusammenfassung bietet einen einleitenden Überblick über das kontinentaleuropäische Rechtssystem (Zivilrecht) im Vergleich zum englischen Common Law. Beide Systeme wurzeln im römischen Recht, legen Wert auf die individuelle Rechtsperson, Demokratie und Vertragsfreiheit. Das Zivilrecht betont die systematische Geschlossenheit des Rechtsmaterials, wobei das materielle Recht im Vordergrund steht und das Verfahrensrecht eine sekundäre, aber unverzichtbare Rolle spielt. Im Gegensatz dazu zeichnet sich das Common Law durch historische Kontinuität und die Vielfalt der Rechtsquellen aus, wobei das Verfahrensrecht einen zunehmenden Einfluss auf das materielle Recht hatte. Der Text hebt den Unterschied in der Denkweise hervor: Das Zivilrecht zeichnet sich durch Generalisierung, Legaltheorie, Rationalisierung und Systematisierung aus, während das Common Law stark von Präzedenzfällen geprägt ist.
B. Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht: Dieser Abschnitt untersucht eingehend das Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Rechtssystem. Er analysiert die Entwicklung dieses Systems, beginnend mit seinen Wurzeln im römischen Recht und seiner Ausformung über die Jahrhunderte. Besonders wird der Kodifikationsgedanke als zentrales Element des Systems beleuchtet, der die systematische Ordnung und die Schaffung von einheitlichen Rechtsregeln zum Ziel hat. Der Abschnitt vergleicht die zivilrechtliche Tradition mit dem Common Law und zeigt die Unterschiede in der Methodik der Rechtsfindung und -interpretation auf. Dabei wird der Fokus auf die abstrakte, vernetzte Denkweise im Zivilrecht gelegt, die sich durch die Anwendung allgemeiner Prinzipien und die logische Ableitung spezifischer Regeln auszeichnet.
Schlüsselwörter
Kontinentaleuropäisches Recht, Zivilrecht, Common Law, Kodifikation, Rechtsdogmatik, Rechtsvergleichung, Rechtsmethoden, Systematisierung, Legaltheorie, Materielles Recht, Verfahrensrecht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht das Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Rechtssystem, beleuchtet dessen Entwicklung und den Einfluss des Kodifikationsgedankens. Ein zentraler Aspekt ist der Vergleich mit dem Common Law und die Herausarbeitung spezifischer Merkmale des zivilrechtlichen Denkens.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themenschwerpunkte: die Entwicklung des kontinentaleuropäischen Rechts, den Kodifikationsgedanken und seine Auswirkungen, den Vergleich mit dem Common Law, die Merkmale des zivilrechtlichen Denkens und die Systematisierung und Dogmatik im Zivilrecht.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit enthält mindestens zwei Hauptkapitel: Ein Kapitel mit einer Zusammenfassung (Summary) und ein Kapitel, das sich eingehend mit dem Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht auseinandersetzt. Dieses zweite Kapitel analysiert die Entwicklung des Systems, den Kodifikationsgedanken und vergleicht die zivilrechtliche Tradition mit dem Common Law.
Wie wird das kontinentaleuropäische Recht im Vergleich zum Common Law dargestellt?
Die Arbeit hebt die Unterschiede zwischen dem kontinentaleuropäischen Zivilrecht und dem Common Law hervor. Während das Zivilrecht auf systematischer Geschlossenheit, materiellen Recht und der Anwendung allgemeiner Prinzipien basiert, zeichnet sich das Common Law durch historische Kontinuität, die Vielfalt der Rechtsquellen und den starken Einfluss von Präzedenzfällen aus. Der Unterschied in der Denkweise wird als zentraler Aspekt hervorgehoben: Generalisierung, Legaltheorie und Systematisierung im Zivilrecht versus die präzedenzfallorientierte Rechtsfindung im Common Law.
Was ist der Kodifikationsgedanke und seine Bedeutung?
Der Kodifikationsgedanke wird als zentrales Element des kontinentaleuropäischen Rechtssystems beschrieben. Er zielt auf die systematische Ordnung und die Schaffung einheitlicher Rechtsregeln ab und ist ein wichtiger Faktor für die Struktur und das Verständnis des Zivilrechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Kontinentaleuropäisches Recht, Zivilrecht, Common Law, Kodifikation, Rechtsdogmatik, Rechtsvergleichung, Rechtsmethoden, Systematisierung, Legaltheorie, Materielles Recht und Verfahrensrecht.
Was ist der Fokus der Zusammenfassung (Summary)?
Die Zusammenfassung bietet einen einleitenden Überblick über das kontinentaleuropäische Rechtssystem (Zivilrecht) im Vergleich zum englischen Common Law, wobei die Gemeinsamkeiten (Wurzeln im römischen Recht, Wert auf individuelle Rechtsperson, Demokratie und Vertragsfreiheit) und die Unterschiede in der Denkweise und Methodik herausgestellt werden.
Welche Art von Rechtsdenken wird im Detail analysiert?
Die Arbeit analysiert eingehend das Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Rechtssystem, mit besonderem Fokus auf dessen abstrakte, vernetzte Denkweise, die durch die Anwendung allgemeiner Prinzipien und die logische Ableitung spezifischer Regeln gekennzeichnet ist.
- Citation du texte
- Johann Plümer (Auteur), 2022, Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1189799