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Informationsveranstaltungen i.S.d. Betriebsverfassung und die Europäische Sozialcharta

Eine Umgehung des Arbeitskampfrechts durch Betriebsräte?

Title: Informationsveranstaltungen i.S.d. Betriebsverfassung und die Europäische Sozialcharta

Seminar Paper , 2008 , 20 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Sarah von Leiden (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Zumindest in Hinblick auf das deutsche Arbeitskampfrecht lässt sich die
Frage des Aristoteles scheinbar einfach beantworten: Gewerkschaften
dürfen unter definierten Umständen „in Zorn geraten“, d.h. streiken, der
Betriebsrat darf es unter keinen Umständen. Komplexität kommt jedoch
dadurch ins Spiel, dass den Belegschaften jenseits des offiziellen und von
Gewerkschaften getragenen Arbeitskampfes eine ganze Reihe von
Möglichkeiten offen stehen, ihren Unmut auch ohne Verband unmittelbar und
kollektiv zum Ausdruck zu bringen. Soweit ist der einschlägigen Literatur
recht zu geben. Ganz und gar unbefriedigend ist dabei jedoch, dass die
dabei in Betracht kommenden Motive der handelnden Akteure auf
Betriebsratsseite übertrieben verallgemeinert werden und dabei auch
dessen Recht eingeschränkt werden soll, Betriebsversammlungen und
Abteilungsversammlungen abzuhalten. Dieses Recht soll ausgerechnet
dann nicht gelten, wenn die Beschäftigten Informationen am dringendsten
benötigen – im Zusammenhang mit betrieblichen Umwälzungen.
Insbesondere die Literaturmeinungen zu entsprechenden Ereignissen bei
DaimlerChrysler und Opel verdeutlichen dies. Besonders unverdrossen tut
sich hier Rieble hervor, welcher sich zu der Vorstellung versteigt, es handele
sich um „Aufstände“, welchen mit Mitteln des Strafrechts und durch
Staatsanwälte zu begegnen sei. Der vorliegende Aufsatz wird deshalb eine differenziertere
Betrachtungsweise herausarbeiten. Dabei wird zu zeigen sein, dass die
kritische Fraktion der einschlägigen Literatur in multipler Weise die
Prämissen verkennt, welche für eine sachgerechte Betrachtung zu Grunde
zu legen sind. Dies führt konsequenterweise zu Schlussfolgerungen, die
auch und zuallererst in juristischer Hinsicht fehlerbehaftet sind. Zusätzlich
lassen sie jedoch auch ein oberflächliches Verständnis ökonomischer und
soziologischer Zusammenhänge in modernen Betrieben erkennen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Rechtsstellung des Betriebsrates im deutschen System der Mitbestimmung

a.) Das Arbeitskampfrecht der BRD

b.) Das Arbeitskampfrecht der Europäischen Sozialcharta

III. Die Durchführung von Abteilungs- und Betriebsversammlungen nach § 43 BetrVG in besonderen Situationen

a.) Eine Umgehung des Arbeitskampfrechts?

1.) Der Streik als Bestreben des BR kann ausgeschlossen werden

2.) Die Situation der Betriebsratsmitglieder aus soziologischer Sicht

b.) Besondere Situationen erfordern besondere Informationsrechte

IV. Garantierte Informationsrechte durch die europäische Sozialcharta

a.) Die Auslegung der Art. 21 und 29 ESC – grammatische Auslegung

b.) Systematische Auslegung

c.) Teleologische Auslegung

V. Die Reaktion des Managements – eine Erklärung

VI. Zusammenfassung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und die soziologischen Hintergründe von kurzfristig einberufenen Betriebs- und Abteilungsversammlungen in Krisensituationen, insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf der Umgehung des gesetzlichen Arbeitskampfverbots für Betriebsräte.

  • Rechtliche Abgrenzung zwischen zulässigen Informationsrechten und unzulässigen Arbeitskampfmaßnahmen.
  • Analyse der Rolle des Betriebsrates als innerbetrieblicher Kommunikator bei Umstrukturierungen.
  • Untersuchung der Informationsansprüche der Arbeitnehmer nach der Europäischen Sozialcharta (ESC).
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Literaturmeinung zum „heimlichen Streik“.

Auszug aus dem Buch

1.) Der Streik als Bestreben des BR kann ausgeschlossen werden

Die Wirkungsweise des Streiks besteht darin, einen für den Arbeitgeber spürbaren wirtschaftlichen und / oder öffentlichen Druck aufzubauen und ihn so in die Lage zu drängen, auf die zugleich aufgestellten Forderungen einzugehen.18

Wenn schon vermutet werden darf, dass diese Erkenntnis als Allgemeinwissen bei weiten Teilen der Bevölkerung durch eigene Anschauung oder entsprechende Medienberichte vorhanden ist, muss diese Erkenntnis bei Betriebsräten allemal unterstellt werden. Man vermutet bei Betriebsratsmitgliedern somit ein gerüttelt Maß an Naivität, wenn man annimmt, sie würden durch ein paar Abteilungsveranstaltungen den Versuch unternehmen, ein Unternehmen zur Rücknahme irgendwelcher Betriebsverlagerungen und ähnlich weitreichender Entscheidungen zu bewegen.

Selbst wenn in diesem Moment hilfsweise weniger weitreichende Forderungen angenommen würden, etwa entsprechend großzügige Sozialpläne, so würde man damit einen Willensbildungsprozess innerhalb des Gremiums Betriebsrat unterstellen, der so schnell keineswegs zustande kommen kann. Außerdem könnte der Betriebsrat auch eine solche Forderung nicht adäquat formulieren und wirksam mit den Informationsveranstaltungen verknüpfen, da er sich juristisch entsprechend angreifbar machte.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen betrieblicher Informationspflicht und dem Vorwurf rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen durch Betriebsräte.

II. Die Rechtsstellung des Betriebsrates im deutschen System der Mitbestimmung: Dieses Kapitel erläutert den dualistischen Charakter der deutschen Mitbestimmung und die Friedenspflicht der Betriebsparteien.

III. Die Durchführung von Abteilungs- und Betriebsversammlungen nach § 43 BetrVG in besonderen Situationen: Hier wird untersucht, ob kurzfristige Versammlungen eine unzulässige Umgehung des Arbeitskampfrechts darstellen oder eine notwendige Reaktion auf betriebliche Umwälzungen sind.

IV. Garantierte Informationsrechte durch die europäische Sozialcharta: Das Kapitel analysiert die Informationsrechte der Arbeitnehmer in der ESC und deren Bedeutung für die betriebliche Praxis.

V. Die Reaktion des Managements – eine Erklärung: Es wird dargelegt, warum das Management in der Praxis selten gegen solche Versammlungen vorgeht und welche soziologischen Faktoren dabei eine Rolle spielen.

VI. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die rechtlichen und praktischen Argumente zusammen und plädiert für eine stärkere Einbeziehung der Informationsnormen der ESC.

Schlüsselwörter

Betriebsverfassung, Arbeitskampfverbot, Mitbestimmung, Informationsrecht, Europäische Sozialcharta, § 43 BetrVG, § 74 BetrVG, Betriebsfrieden, Massenentlassungen, Arbeitnehmervertretung, Streik, Betriebsversammlung, Sozialpartner, Friedenspflicht, Unternehmensentscheidungen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die kontroverse Debatte darüber, ob kurzfristige Informationsversammlungen von Betriebsräten als unzulässige Form des Arbeitskampfes zu werten sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das deutsche Betriebsverfassungsrecht, die Friedenspflicht, die Rolle des Betriebsrates als Kommunikator sowie internationale Informationsrechte aus der Europäischen Sozialcharta.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, zu zeigen, dass Betriebsversammlungen in Krisenzeiten legitim sind und die Unterstellung eines „heimlichen Streiks“ juristisch wie soziologisch meist haltlos ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, ergänzt um soziologische Aspekte und betriebswirtschaftliche Überlegungen zum Commitment und Betriebsklima.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Einordnung der deutschen Mitbestimmung, die Analyse von § 43 BetrVG, die Auslegung der Artikel der Europäischen Sozialcharta sowie eine Untersuchung der Management-Reaktionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitskampfverbot, Informationsrechte, Europäische Sozialcharta und Mitbestimmungskultur.

Wie steht die Europäische Sozialcharta zu diesen Informationsrechten?

Die Arbeit argumentiert, dass die Art. 21 und 29 ESC umfassende Rechte auf Unterrichtung und Anhörung gewähren, die gerade in schwierigen betrieblichen Phasen nicht verweigert werden dürfen.

Warum hält der Autor den Vorwurf des „heimlichen Streiks“ für abwegig?

Der Autor führt aus, dass eine Abteilungsversammlung in der Regel nicht den nötigen Druck entfalten kann, um als wirksames Kampfmittel zur Erzwingung von Zugeständnissen zu dienen, was dem Betriebsrat bewusst ist.

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Details

Title
Informationsveranstaltungen i.S.d. Betriebsverfassung und die Europäische Sozialcharta
Subtitle
Eine Umgehung des Arbeitskampfrechts durch Betriebsräte?
College
University of Hamburg  (Department für Wirtschaft und Politik)
Course
EU-Verfassungsrecht I
Grade
1,7
Author
Sarah von Leiden (Author)
Publication Year
2008
Pages
20
Catalog Number
V119023
ISBN (eBook)
9783640225613
ISBN (Book)
9783640227211
Language
German
Tags
Informationsveranstaltungen Betriebsverfassung Europäische Sozialcharta EU-Verfassungsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sarah von Leiden (Author), 2008, Informationsveranstaltungen i.S.d. Betriebsverfassung und die Europäische Sozialcharta, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119023
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