Darstellung der Sondervergütungen im Abkommensrecht


Term Paper, 2008

23 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Problemstellung

2 Definition und Zurechnung der Sondervergütungen in Deutschland

3 Die zweistufige Gewinnermittlung

4 Ermittlung der Sondervergütungen
4.1 Gewinnermittlungsmethode
4.2 Sonderbetriebsvermögen
4.2.1 Sonderbetriebsvermögen I
4.2.2 Sonderbetriebsvermögen II
4.2.3 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
4.2.4 Sonderbetriebseinnahmen / -ausgaben
4.3 Gesellschaft - Gesellschafter - Verträge

5 Definition des Abkommensrechts

6 Das OECD – Musterabkommen
6.1 Aufrechterhaltung der Quellenbesteuerung
6.2 Begrenzung der Besteuerungsgrundlage
6.3 Begrenzung der Höhe des Steuersatzes
6.4 Aufhebung des Besteuerungsrechts

7 Sondervergütungen im Abkommensrecht

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Urteilsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Problemstellung

Angetrieben von der Globalisierung, sehen sich Personengesellschaften zunehmend gezwungen, grenzüberschreitend gewerblich tätig zu werden.

Durch diese internationale Geschäftstätigkeit, müssen neben dem nationalen Steuerrecht auch ausländische nationale Steuerrechte in die unternehmerische Planung einbezogen werden. Das Abkommen zur Vermeidung der (internationalen) Doppelbesteuerung, muss zudem beachtet werden, da dies, die Schnittstelle bzw. die Bindung zwischen den jeweiligen nationalen Steuerrechten und deren Erhebung der Steuer darstellt. Die komplexen Strukturen dieser drei Rechtskreise stellen Gesellschafter vor eine Vielzahl von Schwierigkeiten. Rechtlich ungelöste Fragestellungen bezüglich der Steuerhoheit und der eindeutigen Anwendung des Steuerrechts stellen zudem Investitionshemmnisse dar, welche das wirtschaftliche Wachstum der betroffenen Unternehmen bremst.[1]

Aufgrund des begrenzten Umfanges dieser Arbeit, wird eine genaue Darstellung der Sondervergütungen auf innerstaatlicher Ebene als Untersuchungsgegenstand dienen. Darauf aufbauend wird das Abkommensrecht definiert und mittels des OECD – Musterabkommens praxisnah beschrieben.

2 Definition und Zurechnung der Sondervergütungen in Deutschland

Sondervergütungen sind Tätigkeitsvergütungen aus Dienst- und Beratungsverträgen, Darlehenszinsen und Einnahmen aus dem Überlassen von Wirtschaftsgütern - Miet- und Pachtverträge -, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft bezieht.[2]

Diese sog. Sondervergütungen sind neben den Gewinnanteilen des Mitunternehmers (Gesellschafter) an seiner Personengesellschaft, zusätzliche gewerbliche Einkünfte aus einer laufenden Geschäftstätigkeit.[3] Da Personengesellschaften mangels eigenständiger Rechtsfähigkeit nicht einkommensteuerpflichtig sind, müssen die Gesellschafter, i. S. des Mitunternehmertums, als Steuersubjekte in Deutschland haften.

Um Steuersubjekt i. S. der Themenstellung zu sein, müssen diverse Vorraussetzungen erfüllt sein:[4]

- Personengesellschaft als Gewerbebetrieb; entweder kraft gewerblicher Betätigung oder kraft gewerblicher Prägung.
- Gesellschafter als Mitunternehmer; dieser muss neben der Gesellschafterstellung auch Risiken tragen und die Geschäftspolitik gestalten.

Sind diese gegeben, wird mittels einer zweistufigen Gewinnermittlung die Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des jeweiligen Gesellschafters ermittelt und die daraus zu entrichtende Einkommensteuer erhoben, wobei die zweite Stufe, die Höhe der Sondervergütung eruiert.[5]

3 Die zweistufige Gewinnermittlung

Der steuerliche Gewinn bzw. Verlust der Personengesellschaft wird anhand der Steuerbilanz ermittelt. Die Steuerbilanz wurde zuvor, ausgehend von der Handelsbilanz, erstellt und nach bilanzsteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften bestimmt.[6] Da der Gesellschafter das Steuersubjekt ist, besteht eine direkte Rechtsbeziehung zwischen der Gesellschaft und dem Steuersubjekt. Diesem Zustand wird geschuldet, dass der Gewinn bzw. Verlust der Personengesellschaft - entsprechend einem Gewinnverteilungsschlüssel – auf die Gesellschafter aufgeteilt wird.[7] Der resultierende Gewinnanteil[8] je Gesellschafter wird nun mit den individuellen Mehrergebnissen aus vorhandenen Ergänzungsbilanzen der jeweiligen Gesellschafter saldiert. Ergänzungsbilanzen „…stellen Korrekturen zu den Wertansätzen in der Steuerbilanz der Personengesellschaft für die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens dar, die mit dem Abgang oder Verbrauch dieser Wirtschaftsgüter gewinnwirksam aufzulösen sind…“.[9] Der Saldo ergibt den Gewinnanteil des Gesellschafters nach der ersten Stufe der Gewinnermittlung.

In der zweiten Stufe werden Sonderbetriebsausgaben, Sonderbetriebseinnahmen und die Sondervergütungen auf den Gewinnanteil aus Stufe 1 addiert bzw. subtrahiert.[10] Die Summe ergibt den Gewinnanteil des Gesellschafters aus der Mitunternehmerschaft gem. § 15 Abs. 1 S.1 Nr. 2 S. 1 EStG.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ermittlung der Anteile am Gewinn der Mitunternehmerschaft[11]

Die Zurechnung des Gewinns der Personengesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter resultiert aus der nicht selbständigen Steuerpflichtigkeit der Personengesellschaften.[12] Durch die Addition der Sondervergütungen, wird ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einem Einzelunternehmer gleichgestellt. Geschuldet wird dies dem Einzelunternehmer, der keine schuldrechtliche Vertragsbeziehung mit seinem Einzelunternehmen eingehen kann, da es keine rechtliche Verselbständigung des Einzelunternehmens gibt.[13] Deshalb werden alle Einkünfte, des Einzelunternehmers, aus unternehmerischer Tätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst. Bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft wird dies durch die Addition der Sondervergütungen – entgegen den allgemeinen Abgrenzungskriterien des Einkommensteuerrechts – erzielt (sog. additive Gewinnermittlung).[14] Rechtliche Begründungen sind der „Beitragsgedanke“ von Woerner und die „Idee der wirtschaftlichen Einheit“ von Döllerer, die vom Bundesfinanzhof in die Rechtssprechung übernommen wurden.[15]

Nach dem „Beitragsgedanken“ sind als Sondervergütungen Leistungsbeziehungen zu erfassen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und dem gemeinsamen Gesellschaftszweck dienlich sind.[16]

Das „Konzept der wirtschaftlichen Einheit“ besagt, dass der Betrieb der Gesellschaft und die Sonderbetriebe des Gesellschafters eine Einheit in der Hand der Gesellschafter bilden, weshalb auf der zweiten Stufe alle empfangenen Gesellschaftsvergütungen erfasst werden.[17]

[...]


[1] Vgl. IDW e.V. (2007), S.1.

[2] Vgl. Scheffler (2007), S. 59.

[3] Vgl. ebenda, S. 58.

[4] Vgl. Jacobs (1998), S. 175.

[5] Vgl. ebenda, S. 176.

[6] Vgl. Kussmaul (2000), S. 443.

[7] Vgl. ebenda.

[8] i.S. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 erster Halbsatz EStG.

[9] BFH-Urteil IV R 57/94, BStBl II 1996 S. 69.

[10] § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 zweiter Halbsatz EStG.

[11] Eigene Darstellung in Anlehnung an Heigl (1996), S. 179.

[12] Vgl. Jacobs (1998), S. 177.

[13] Vgl. ebenda.

[14] Vgl. Kussmaul (2000), S. 444.

[15] Vgl. Schmidt (2007), S. 1192, § 15 EStG, Rz. 562.

[16] Vgl. Woerner (1974), S. 592.

[17] Vgl. Döllerer (1976), S. 435.

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Details

Title
Darstellung der Sondervergütungen im Abkommensrecht
College
University of Applied Sciences Frankfurt am Main  (Schwerpunkt Betriebliche Steuerlehre )
Course
Internationales Steuerrecht / Steuerliche Vertiefung
Grade
1,3
Author
Year
2008
Pages
23
Catalog Number
V119277
ISBN (eBook)
9783640226115
ISBN (Book)
9783640227532
File size
450 KB
Language
German
Keywords
Darstellung, Sondervergütungen, Abkommensrecht, Internationales, Steuerrecht, Steuerliche, Vertiefung
Quote paper
Fabian Steinhoff (Author), 2008, Darstellung der Sondervergütungen im Abkommensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119277

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