Erfüllt der Staat mit der Förderschule für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ die Chancengerechtigkeit auf Bildung? Oder hat seit Beginn der Geschichte der Förderschule sich prinzipiell wenig verändert? Ist die Förderschule noch eine Form der Separation der Beeinträchtigten ohne Möglichkeit auf entsprechende Bildung?
Ich beleuchte zunächst die Geschichte der Förderschule, um erkenntlich zu machen, wie sich sowohl die Chance auf Bildung als auch die Aussonderung der Kinder mit geistiger Behinderung entwickelte. Danach stelle ich kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Schultyp am Beispiel Berlins dar. Dies ziehe ich in Betracht, um aufzuzeigen, welche gegenwärtigen Möglichkeiten es für den Unterricht an einer Förderschule gibt und inwieweit es den Bildungsauftrag erfüllt. Im Anschluss folgt eine Argumentation unterstützend mit einigen Aussagen von Bildungs- und Erziehungswissenschaftlern zur Frage der Separation und Chancengerechtigkeit.
Inhaltsverzeichnis
1 Die Geschichte der Förderschule in Deutschland
1.1 Die Entwicklung bis 1945
1.2 Die Entwicklung bis zur ersten KMK-Empfehlung 1994
1.3 Die Entwicklung mit der KMK-Empfehlung von 1998
2 Möglichkeiten durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderschule in Berlin
3 Separation und Chancengerechtigkeit durch die Förderschule
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit der Staat mit der Förderschule für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ seinem Bildungsauftrag gerecht wird und ob dieses Schulmodell eine angemessene Chance auf Bildung bietet oder primär eine Form der Separation darstellt.
- Historische Entwicklung der Förderschulen in Deutschland von 1945 bis heute
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Bildungsauftrag am Beispiel Berlins
- Analyse des Spannungsfeldes zwischen sonderpädagogischer Förderung und Separation
- Diskussion um Chancengerechtigkeit auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt
- Perspektiven der Inklusion im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention
Auszug aus dem Buch
3 Separation und Chancengerechtigkeit durch die Förderschule
In der Einleitung stellte sich die Frage, ob die Förderschule keine Möglichkeit auf Chancengerechtigkeit auf Bildung ist, sondern nur eine Form der Separation.
Unter Separation versteht man in diesem Fall die Trennung von benachteiligten Menschen, hier bezogen auf die Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeit, mit dem naheliegenden Ziel auf Herstellung von homogenen Lerngruppen und verbunden mit einer Institution – der Förderschule. Demnach kommen die Kinder mit geistiger Behinderung durch das Einschulen in die Förderschule zu ihresgleichen und werden von den nichtbehinderten Kindern abgegrenzt. Dem deutschen Bildungssystem zufolge gibt es den Lernerfolg sowie die gezielte und individuelle Förderung nur in den homogenen Klassen/ Gruppen.
Der SPD-Politiker und ehemaliger Bildungsstaatssekretär Christoph Ehmann äußerte sich in seinem Artikel „Ungerechtigkeit als Prinzip von Bildung“ dazu folgendermaßen: „Schule fußt noch heute auf Homogenität und dem Willen zum Aussortieren. Das hat etwas Faschistisches. [...] Diese Ausgrenzungsideologie ist kein Zufall, sondern Kennzeichen des Bildungswesens.“ (Ehmann 2009)
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert seit 2008 ein integratives Bildungssystem, welches die Menschen mit (geistiger) Behinderung nicht von der allgemeinbildenden Schule ausschließt.
Der Erziehungswissenschaftler und Sonderpädagoge Hans Wocken beurteilt die aktuelle Situation nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention. Er meint, dass das Ziel der Inklusionsprozess und somit die Abschaffung der Separation durch die Förderschulen verfehlt sei.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Die Geschichte der Förderschule in Deutschland: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung von der Ausgrenzung bis zur formalen Anerkennung des Bildungsrechts für Kinder mit geistiger Behinderung nach.
2 Möglichkeiten durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderschule in Berlin: Hier werden die rechtlichen Vorgaben wie die SopädVO und der Rahmenlehrplan erläutert, die den Bildungsauftrag und die Struktur des Unterrichts in Berlin definieren.
3 Separation und Chancengerechtigkeit durch die Förderschule: Dieses Kapitel kritisiert die Stigmatisierung durch das Förderschulsystem und diskutiert die Vereinbarkeit von separaten Schulformen mit den Zielen der Inklusion.
Schlüsselwörter
Förderschule, Geistige Entwicklung, Sonderpädagogik, Bildungssystem, Separation, Inklusion, Chancengerechtigkeit, UN-Behindertenrechtskonvention, Bildungsauftrag, Schulrecht, Berlin, Didaktik, Stigmatisierung, Menschenrechte, Homogenität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Rolle der Förderschule mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ im deutschen Bildungssystem und hinterfragt deren Legitimität im Kontext des Rechts auf Bildung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Sonderschulen, die Berliner Rechtslage, sowie die wissenschaftliche Debatte um Separation versus Inklusion.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, ob Förderschulen ihrem Bildungsauftrag gerecht werden oder ob sie primär als separierende Institutionen fungieren, die Chancengerechtigkeit eher mindern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie einer Untersuchung rechtlicher Rahmenbedingungen und bildungswissenschaftlicher Positionen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, eine Analyse der Berliner Gesetze (SopädVO) und eine kritische Diskussion zum Thema Separation und Stigmatisierung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Inklusion, Separation, Menschenrecht auf Bildung und sonderpädagogische Förderung beschreiben.
Welche Rolle spielt die UN-Behindertenrechtskonvention in der Argumentation?
Die UN-Konvention dient als Forderungsgrundlage für ein inklusives System, wobei die Autorin kritisch beleuchtet, ob die gegenwärtige Schulpraxis diesem Anspruch überhaupt nahekommt.
Warum wird speziell das Beispiel Berlin herangezogen?
Berlin dient als konkretes Fallbeispiel für die Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen durch die Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) und den Rahmenlehrplan.
Wird im Fazit eine eindeutige Empfehlung für oder gegen die Förderschule ausgesprochen?
Nein, die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass es keine eindeutige Antwort gibt, da das Kindeswohl individuell betrachtet werden muss und verschiedene Schulformen unterschiedliche Auswirkungen auf das Selbstkonzept eines Kindes haben können.
- Citar trabajo
- Anonym (Autor), 2019, Chancengerechtigkeit in der Bildung. Die Förderschule für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1193715