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Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes vom 12.09.2006 auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 - 14 AStG

Titre: Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes vom 12.09.2006 auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 - 14 AStG

Mémoire (de fin d'études) , 2008 , 66 Pages , Note: 1,5

Autor:in: Mandy Streich (Auteur)

Gestion d'entreprise - Comptabilité, Fiscalité
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Résumé Extrait Résumé des informations

Ziel der Diplomarbeit ist es, zu überprüfen, inwieweit das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes
Einfluss auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nimmt.
Zu diesem Zweck gibt die Arbeit zunächst einen Überblick über die Hinzurechnungsbesteuerung
nach dem AStG sowie über die europäischen Grundfreiheiten. Im weiteren Verlauf
wird auf die Rechtssache Cadbury Schweppes eingegangen und das Urteil in seinen
einzelnen Aussagen analysiert. Daran schließt sich die Klärung der Frage, welchen Einfluss
das Urteil auf die deutschen Besteuerungsvorschriften der §§ 7 bis 14 AStG hatte
und wie diese auf der Grundlage des EuGH-Urteils durch das BMF mit Schreiben vom
8.01.2007 sowie durch das Jahressteuergesetz 2008 angepasst wurden. Dafür wird zunächst
auf die Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung mit dem EuGHUrteil
eingegangen, um dann das BMF-Schreiben vom 8.01.2007 zu analysieren und aufzuzeigen,
ob es die Forderungen des EuGH nach Europarechtskonformität umsetzen
konnte. Im Anschluss daran wird geklärt, wie der Gesetzgeber das EuGH-Urteil im Jahressteuergesetz
2008 verarbeitet hat, wobei hierbei ein besonderes Augenmerk auf den
neuen § 8 Abs. 2 AStG gelegt werden soll.
Auf Besonderheiten bezüglich der erweiterten und übertragenden Hinzurechnungsbesteuerung
soll dabei nicht eingegangen werden. Ebenso sollen die Besonderheiten und
der Zusammenhang zwischen § 20 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 AStG nicht betrachtet werden.
Zum Abschluss soll ein Ausblick auf die Anwendung in der deutschen Beratungspraxis
gegeben werden.
Die Auffassungen werden unter Verwendung einschlägiger Literatur und von Fachaufsätzen
kritisch gewürdigt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

1. Intention und Ausgangslage

2. Gang der Untersuchung

II. Die Hinzurechnungsbesteuerung des AStG - Ein Überblick

1. Hintergrund und Wirkung

1.1 Rechtssystematischer Hintergrund

1.2 Wirkung

2. Voraussetzungen

2.1. Einführung

2.2 Ausländische Zwischengesellschaft

2.2.1 Grundfall: Ausländische Gesellschaft

2.2.2 Ausländische Zwischengesellschaft

2.2.3 Nachgeschaltete Zwischengesellschaft

2.3 Mehrheitsbeteiligung

2.4 Passive Zwischeneinkünfte

2.4.1 Niedrige Besteuerung

2.4.2 Passive Einkünfte

2.4.3 Freigrenze

3. Ermittlung und Besteuerung des Hinzurechnungsbetrages

3.1 Ermittlung

3.2 Besteuerung

3.3 Steueranrechnung

3.4 Anwendung der DBAs

III. Hinzurechnungsbesteuerung vs. Europäische Grundfreiheiten

1. Die Grundfreiheiten im Überblick

1.1 Allgemeine Bedeutung der Grundfreiheiten

1.2 Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG)

1.3 Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG)

1.4 Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit (Art. 56 EG)

2. Der Eingriff in die Grundfreiheiten durch die Hinzurechnungsbesteuerung

IV. Die Rechtssache Cadbury Schweppes

1. Ausgangslage

2. Entscheidung des EuGH

2.1 Überblick

2.2 Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und das Gemeinschaftsrecht

2.3 Rechtfertigungsgründe für die Beschränkung

2.4 Forderungen an den deutschen Gesetzgeber

V. Auswirkungen des Urteils auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung

1. Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung mit dem Urteil

2. Reaktionen der Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 8.01.2007

2.1 Überblick

2.2 Nachweis einer tatsächlich wirtschaftlichen Tätigkeit im Einzelnen

2.2.1 Teilnahme am Markt

2.2.2 Ausstattung mit Personal

2.2.3 Selbständige Tätigkeit des Personals

2.2.4 Ursächlichkeit der Tätigkeit

2.2.5 Wertschöpfende Bedeutung und angemessene Kapitalausstattung

3. Kritische Würdigung des BMF-Schreibens

3.1 Einführung

3.2 Überprüfung des BMF-Schreibens auf Konformität mit dem Urteil

3.2.1 Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

3.2.2 Keine Anwendung auf Fälle des § 7 Abs. 6 AStG

3.2.3 Hinweis auf zukünftige besondere Bedeutung des § 1 AStG

4. Reaktion der Bundesregierung - Jahressteuergesetz 2008

4.1 Überblick

4.2 Der neue § 8 Abs. 2 AStG

4.2.1 Regelungsgedanke

4.2.2 Europarechtliche Analyse

VI. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, den Einfluss des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7-14 AStG kritisch zu untersuchen und zu analysieren, inwieweit die darauf folgenden Reaktionen durch das BMF und den Gesetzgeber (Jahressteuergesetz 2008) den europarechtlichen Anforderungen genügen.

  • Analyse des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes und dessen Bedeutung für die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung.
  • Untersuchung der Vereinbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung mit europäischen Grundfreiheiten.
  • Kritische Würdigung des BMF-Schreibens vom 8.01.2007 bezüglich der Nachweispflichten für eine wirtschaftliche Tätigkeit.
  • Evaluation der gesetzlichen Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2008.

Auszug aus dem Buch

IV. Die Rechtssache Cadbury Schweppes

Die Cadbury Schweppes (CS) ist die Muttergesellschaft des Cadbury-Schweppes Konzerns, der sich aus Gesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich, in anderen Mitgliedstaaten und in Drittstaaten zusammensetzt. Zum Konzern gehören insbesondere zwei Tochtergesellschaften mit Sitz in Irland. Dies sind die Cadbury Schweppes Treasury Services (CSTS) und die Cadbury Schweppes Treasury International (CSTI), deren Kapital die CS mittelbar über eine Reihe von Tochtergesellschaften und letzlich über die Cadbury Schweppes Overseas Ltd. (CSO) hält. Die Tochtergesellschaften CSTS und CSTI wurden errichtet, um nahe stehende Unternehmen mit marktüblich verzinsten Darlehen aus dem vom Konzern zur Verfügung gestellten Eigenkapital zu finanzieren.

Nach dem Steuerrecht des Verinigten Königreichs und Irland unterliegen dort ansässige Gesellschaften mit ihrem Welteinkommen der Körperschaftsteuer. Diese Welteinkünfte umfassen die Gewinne, die von den Zweigniederlassungen erzielt werden, über die die ansässige Gesellschaft ihre Aktivitäten außerhalb des Vereinigten Königreichs abwickelt. Im Gegensatz hierzu muss die ansässige Gesellschaft die Gewinne ihrer Tochtergesellschaften im Zeitpunkt der Gewinnerzielung grundsätzlich nicht besteuern. Ebenso werden an sie von ihren Tochtergesellschaften ausgeschüttete Dividenden nicht besteuert. Auch im Vereinigten Königreich existieren - wie auch nach deutschem Recht - Rechtsvorschriften hinsichtlich der Steueranrechnung.

Zur Zeit des Ausgangssachverhaltes galt für die im IFSC niedergelassenen CSTS und CSTI ein Steuersatz von 10 %. Da die britischen Vorschriften denen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung im Grundsatz entsprechen, sah die britische Finanzverwaltung hierin eine niedrigere Besteuerung, als dies der Fall wäre, wenn die beherrschten Gesellschaften, hier die beiden Tochtergesellschaften, im Vereinigten Königreich ansässig gewesen wären. Daraufhin wollte der britische Fiskus die englischen Hinzurechnungsvorschriften anwenden. Nach Ansicht der britischen Finanzbehörde gingen die Tochtergesellschaften keiner aktiven geschäftlichen Tätigkeit nach, sondern profitierten lediglich von niedrig besteuerten Zinseinkünften, die aus dem Kreditgeschäft mit nahe stehenden Unternehmen resultierten. Damit sah die britische Finanzbehörde die Voraussetzungen für die Hinzurechnung der irischen Gewinne als gegeben.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Darstellung der Intention und Ausgangslage der Hinzurechnungsbesteuerung sowie Erläuterung des Gangs der Untersuchung.

II. Die Hinzurechnungsbesteuerung des AStG - Ein Überblick: Überblick über den rechtssystematischen Hintergrund, die Voraussetzungen und die Ermittlung der Hinzurechnungsbesteuerung.

III. Hinzurechnungsbesteuerung vs. Europäische Grundfreiheiten: Analyse der Grundfreiheiten (Niederlassungs-, Dienstleistungs-, Kapitalverkehrsfreiheit) und deren Eingriff durch die Hinzurechnungsbesteuerung.

IV. Die Rechtssache Cadbury Schweppes: Darstellung des Sachverhalts, der Entscheidung des EuGH und der daraus abgeleiteten Forderungen an den deutschen Gesetzgeber.

V. Auswirkungen des Urteils auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung: Kritische Untersuchung der Reaktionen der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben) und des Gesetzgebers (Jahressteuergesetz 2008) auf das Urteil.

VI. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Umsetzung der EuGH-Vorgaben und Einschätzung der zukünftigen Entwicklung in der Praxis.

Schlüsselwörter

Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, Cadbury Schweppes, EuGH, Niederlassungsfreiheit, Europäische Grundfreiheiten, Zwischengesellschaft, Passive Einkünfte, BMF-Schreiben, Jahressteuergesetz 2008, Motivtest, Steuerflucht, Fremdvergleich, wirtschaftliche Tätigkeit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Diplomarbeit untersucht die Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes vom 12.09.2006 auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Felder sind die europarechtliche Konformität der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung, die Grundfreiheiten des EG-Vertrages und die Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung sowie des Gesetzgebers.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu überprüfen, inwieweit die deutschen Regelungen durch das EuGH-Urteil beeinflusst wurden und ob die Anpassungen durch das BMF und das Jahressteuergesetz 2008 den europäischen Anforderungen tatsächlich gerecht werden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es erfolgt eine Analyse der einschlägigen Fachliteratur, Fachaufsätze und der aktuellen Rechtsprechung, die kritisch gewürdigt werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in einen Überblick über das AStG, die Analyse der Europarechtlichen Grundfreiheiten, die Auswertung der Rechtssache Cadbury Schweppes sowie eine kritische Prüfung der BMF-Schreiben und gesetzgeberischen Anpassungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Außensteuergesetz (AStG), Niederlassungsfreiheit, Cadbury Schweppes, Zwischeneinkünfte, Gegenbeweis und wirtschaftliche Tätigkeit.

Wie bewertet die Autorin das BMF-Schreiben vom 8.01.2007?

Die Autorin kritisiert, dass das BMF bei den Nachweisanforderungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit weit über die Vorgaben des EuGH hinausgeht und damit die Europarechtswidrigkeit der Regelungen nicht konsequent beseitigt.

Warum wird die Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2008 kritisch gesehen?

Die Neuregelung in § 8 Abs. 2 AStG wird kritisiert, da die Anforderungen an den Gegenbeweis aufgrund unpräziser Formulierungen weiterhin Rechtsunsicherheit lassen und die Vorgaben des EuGH nicht hinreichend umsetzen.

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Résumé des informations

Titre
Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes vom 12.09.2006 auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 - 14 AStG
Université
University of Cooperative Education Mosbach
Note
1,5
Auteur
Mandy Streich (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
66
N° de catalogue
V119454
ISBN (ebook)
9783640226351
ISBN (Livre)
9783640227679
Langue
allemand
mots-clé
Auswirkungen EuGH-Urteils Cadbury Schweppes Hinzurechnungsbesteuerung AStG
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Mandy Streich (Auteur), 2008, Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes vom 12.09.2006 auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 - 14 AStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119454
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Extrait de  66  pages
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