Ziel der Diplomarbeit ist es, zu überprüfen, inwieweit das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes
Einfluss auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nimmt.
Zu diesem Zweck gibt die Arbeit zunächst einen Überblick über die Hinzurechnungsbesteuerung
nach dem AStG sowie über die europäischen Grundfreiheiten. Im weiteren Verlauf
wird auf die Rechtssache Cadbury Schweppes eingegangen und das Urteil in seinen
einzelnen Aussagen analysiert. Daran schließt sich die Klärung der Frage, welchen Einfluss
das Urteil auf die deutschen Besteuerungsvorschriften der §§ 7 bis 14 AStG hatte
und wie diese auf der Grundlage des EuGH-Urteils durch das BMF mit Schreiben vom
8.01.2007 sowie durch das Jahressteuergesetz 2008 angepasst wurden. Dafür wird zunächst
auf die Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung mit dem EuGHUrteil
eingegangen, um dann das BMF-Schreiben vom 8.01.2007 zu analysieren und aufzuzeigen,
ob es die Forderungen des EuGH nach Europarechtskonformität umsetzen
konnte. Im Anschluss daran wird geklärt, wie der Gesetzgeber das EuGH-Urteil im Jahressteuergesetz
2008 verarbeitet hat, wobei hierbei ein besonderes Augenmerk auf den
neuen § 8 Abs. 2 AStG gelegt werden soll.
Auf Besonderheiten bezüglich der erweiterten und übertragenden Hinzurechnungsbesteuerung
soll dabei nicht eingegangen werden. Ebenso sollen die Besonderheiten und
der Zusammenhang zwischen § 20 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 AStG nicht betrachtet werden.
Zum Abschluss soll ein Ausblick auf die Anwendung in der deutschen Beratungspraxis
gegeben werden.
Die Auffassungen werden unter Verwendung einschlägiger Literatur und von Fachaufsätzen
kritisch gewürdigt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- 1. Intention und Ausgangslage
- 2. Gang der Untersuchung
- II. Die Hinzurechnungsbesteuerung des AStG - Ein Überblick
- 1. Hintergrund und Wirkung
- 1.1 Rechtssystematischer Hintergrund
- 1.2 Wirkung
- 2. Voraussetzungen
- 2.1 Einführung
- 2.2 Ausländische Zwischengesellschaft
- 2.2.1 Grundfall: Ausländische Gesellschaft
- 2.2.2 Ausländische Zwischengesellschaft
- 2.2.3 Nachgeschaltete Zwischengesellschaft
- 2.3 Mehrheitsbeteiligung
- 2.4 Passive Zwischeneinkünfte
- 2.4.1 Niedrige Besteuerung
- 2.4.2 Passive Einkünfte
- 2.4.3 Freigrenze
- 3. Ermittlung und Besteuerung des Hinzurechnungsbetrages
- 3.1 Ermittlung
- 3.2 Besteuerung
- 3.3 Steueranrechnung
- 3.4 Anwendung der DBAs
- III. Hinzurechnungsbesteuerung vs. Europäische Grundfreiheiten
- 1. Die Grundfreiheiten im Überblick
- 1.1 Allgemeine Bedeutung der Grundfreiheiten
- 1.2 Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG)
- 1.3 Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG)
- 1.4 Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit (Art. 56 EG)
- 2. Der Eingriff in die Grundfreiheiten durch die Hinzurechnungsbesteuerung
- IV. Die Rechtssache Cadbury Schweppes
- 1. Ausgangslage
- 2. Entscheidung des EuGH
- 2.1 Überblick
- 2.2 Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und das Gemeinschaftsrecht
- 2.3 Rechtfertigungsgründe für die Beschränkung
- 2.4 Forderungen an den deutschen Gesetzgeber
- V. Auswirkungen des Urteils auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung
- 1. Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung mit dem Urteil
- 2. Reaktionen der Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 8.01.2007
- 2.1 Überblick
- 2.2 Nachweis einer tatsächlich wirtschaftlichen Tätigkeit im Einzelnen
- 2.2.1 Teilnahme am Markt
- 2.2.2 Ausstattung mit Personal
- 2.2.3 Selbständige Tätigkeit des Personals
- 2.2.4 Ursächlichkeit der Tätigkeit
- 2.2.5 Wertschöpfende Bedeutung und angemessene Kapitalausstattung
- 3. Kritische Würdigung des BMF-Schreibens
- 3.1 Einführung
- 3.2 Überprüfung des BMF-Schreibens auf Konformität mit dem Urteil
- 3.2.1 Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit
- 3.2.2 Keine Anwendung auf Fälle des § 7 Abs. 6 AStG
- 3.2.3 Hinweis auf zukünftige besondere Bedeutung des § 1 AStG
- 4. Reaktion der Bundesregierung - Jahressteuergesetz 2008
- 4.1 Überblick
- 4.2 Der neue § 8 Abs. 2 AStG
- 4.2.1 Regelungsgedanke
- 4.2.2 Europarechtliche Analyse
- VI. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht die Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes vom 12. September 2006 auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG. Ziel ist es, die Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit dem europäischen Recht zu analysieren und die Folgen des Urteils für die Praxis zu beleuchten.
- Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG)
- Die europäischen Grundfreiheiten und ihre Bedeutung
- Das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes und seine Begründung
- Die Reaktion der deutschen Finanzverwaltung und Gesetzgebung auf das Urteil
- Kritische Würdigung der Anpassungsmaßnahmen
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein und beschreibt die Intention der Arbeit sowie den methodischen Ansatz der Untersuchung. Es skizziert den Zusammenhang zwischen dem EuGH-Urteil Cadbury Schweppes und der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung und umreißt den weiteren Aufbau der Arbeit. Die Ausgangslage wird kurz dargestellt, um die Relevanz des Themas zu verdeutlichen und den Leser auf die folgenden Kapitel vorzubereiten.
II. Die Hinzurechnungsbesteuerung des AStG - Ein Überblick: Dieses Kapitel bietet einen umfassenden Überblick über die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG. Es erläutert den rechtssystematischen Hintergrund und die Wirkung dieser Besteuerungsform. Detailliert werden die Voraussetzungen für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung behandelt, wie z.B. die Existenz einer ausländischen Zwischengesellschaft, Mehrheitsbeteiligung und passive Zwischeneinkünfte. Die Ermittlung und Besteuerung des Hinzurechnungsbetrages sowie die Steueranrechnung und die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) werden ebenfalls eingehend beleuchtet. Der Fokus liegt auf der Darstellung der komplexen Regelungen des AStG und ihrer Anwendung in der Praxis.
III. Hinzurechnungsbesteuerung vs. Europäische Grundfreiheiten: Dieses Kapitel beleuchtet den Konflikt zwischen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung und den europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Es werden die Grundfreiheiten im Detail erläutert und ihr allgemeiner Stellenwert im europäischen Rechtssystem dargestellt. Anschließend wird analysiert, inwiefern die Hinzurechnungsbesteuerung einen Eingriff in diese Grundfreiheiten darstellt und welche rechtlichen Implikationen sich daraus ergeben. Dieser Abschnitt legt den Grundstein für die spätere Betrachtung des Cadbury Schweppes-Urteils.
IV. Die Rechtssache Cadbury Schweppes: Dieses Kapitel konzentriert sich auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache Cadbury Schweppes. Es beschreibt zunächst die Ausgangslage des Falls und analysiert im Detail die Entscheidung des EuGH. Die Begründung des Gerichts, warum die Hinzurechnungsbesteuerung in diesem konkreten Fall einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und das Gemeinschaftsrecht darstellte, wird ausführlich dargelegt. Die vom EuGH erwogenen Rechtfertigungsgründe für mögliche Beschränkungen der Grundfreiheiten werden ebenso untersucht wie die daraus resultierenden Forderungen an den deutschen Gesetzgeber. Die Bedeutung dieser Entscheidung für die zukünftige Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung wird hervorgehoben.
V. Auswirkungen des Urteils auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung: Dieses Kapitel analysiert die konkreten Auswirkungen des Cadbury Schweppes-Urteils auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung. Es untersucht die Vereinbarkeit der bestehenden Rechtslage mit dem Urteil und beleuchtet die Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung, insbesondere das BMF-Schreiben vom 8. Januar 2007. Das Kapitel geht detailliert auf die Anforderungen des Nachweises einer tatsächlich wirtschaftlichen Tätigkeit ein und analysiert kritisch, inwiefern das BMF-Schreiben den Vorgaben des EuGH genügt. Schließlich wird die Reaktion der Bundesregierung durch das Jahressteuergesetz 2008 eingeordnet und bewertet.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz (AStG), EuGH-Urteil Cadbury Schweppes, Europäische Grundfreiheiten, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, wirtschaftliche Tätigkeit, BMF-Schreiben, Jahressteuergesetz 2008, Steuerrecht, internationales Steuerrecht, Europarecht.
Häufig gestellte Fragen zur Diplomarbeit: Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung
Was ist der Gegenstand dieser Diplomarbeit?
Die Diplomarbeit analysiert die Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes vom 12. September 2006 auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG. Im Fokus steht die Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit dem europäischen Recht und die praktischen Folgen des Urteils.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG), die europäischen Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit), das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes, die Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 8. Januar 2007) und Gesetzgebung (Jahressteuergesetz 2008) sowie eine kritische Würdigung der Anpassungsmaßnahmen.
Wie ist die Arbeit aufgebaut?
Die Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel: Einleitung, Überblick über die Hinzurechnungsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung im Kontext der europäischen Grundfreiheiten, das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes, Auswirkungen des Urteils auf die deutsche Rechtslage und abschließendes Fazit. Jedes Kapitel behandelt einen spezifischen Aspekt des Themas und baut auf den vorhergehenden Kapiteln auf.
Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG?
Die Hinzurechnungsbesteuerung dient der Vermeidung von Steuerumgehung durch Verlagerung von Gewinnen in Staaten mit niedrigerer Besteuerung. Sie schreibt inländische Unternehmen dazu an, Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen in ihre deutsche Steuerbilanz hinzuzurechnen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Hinzurechnungsbesteuerung vorliegen?
Voraussetzungen sind unter anderem eine ausländische Zwischengesellschaft, eine Mehrheitsbeteiligung an dieser Gesellschaft und passive Zwischeneinkünfte (niedrige Besteuerung, passive Einkünfte, unterhalb einer Freigrenze).
Wie wird der Hinzurechnungsbetrag ermittelt und besteuert?
Die Ermittlung und Besteuerung des Hinzurechnungsbetrages werden im Detail im zweiten Kapitel erläutert. Dabei werden auch die Steueranrechnung und die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) berücksichtigt.
Inwiefern steht die Hinzurechnungsbesteuerung im Konflikt mit den europäischen Grundfreiheiten?
Die Hinzurechnungsbesteuerung kann einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) darstellen, wenn sie die freie Ausübung dieser Rechte unzumutbar beschränkt.
Was ist die zentrale Aussage des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes?
Das Urteil Cadbury Schweppes stellte fest, dass die damalige deutsche Hinzurechnungsbesteuerung in dem konkreten Fall gegen die Niederlassungsfreiheit und das Gemeinschaftsrecht verstieß, da sie eine tatsächlich wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausreichend berücksichtigte.
Wie hat die deutsche Finanzverwaltung und Gesetzgebung auf das Urteil reagiert?
Die Finanzverwaltung reagierte mit einem BMF-Schreiben vom 8. Januar 2007, das den Nachweis einer tatsächlich wirtschaftlichen Tätigkeit präzisiert. Das Jahressteuergesetz 2008 führte den neuen § 8 Abs. 2 AStG ein, um die Rechtslage an das Urteil anzupassen.
Wie wird die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit nach dem BMF-Schreiben nachgewiesen?
Der Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit beinhaltet Kriterien wie Marktteilnahme, Personal, selbständige Tätigkeit des Personals, Ursächlichkeit der Tätigkeit und wertschöpfende Bedeutung mit angemessener Kapitalausstattung.
Wie wird das BMF-Schreiben kritisch gewürdigt?
Die Diplomarbeit analysiert kritisch, ob das BMF-Schreiben und das Jahressteuergesetz 2008 tatsächlich die Vorgaben des EuGH-Urteils erfüllen und die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht gewährleisten.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz (AStG), EuGH-Urteil Cadbury Schweppes, Europäische Grundfreiheiten, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, wirtschaftliche Tätigkeit, BMF-Schreiben, Jahressteuergesetz 2008, Steuerrecht, internationales Steuerrecht, Europarecht.
- Citar trabajo
- Mandy Streich (Autor), 2008, Auswirkungen des EuGH-Urteils Cadbury Schweppes vom 12.09.2006 auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 - 14 AStG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119454