Der Arbeitsvorgang als tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage im Lichte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018


Hausarbeit, 2022

21 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis C

Abkürzungsverzeichnis F

A. Einleitung

B. Ziel, Aufbau und methodisches Vorgehen

C. Der Arbeitsvorgang als Rechtsbegriff im Tarifrecht
I. Die zentralen Eingruppierungsvorschriften
II. Tarifrechtliche Definition
a. Das Arbeitsergebnis als Ausgangspunkt
b. Organisationsermessen des Arbeitsgebers
c. Zusammenhangsarbeiten
d. Unzulässige Aufspaltung von Arbeitsvorgängen
III. Weitergehende prägende Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang
a. Die „sinnvolle und vernünftige“ Verwaltungsübung
b. Der Spezialitätsgrundsatz

D. Die Bedeutung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018 (Geschäftsstellenverwalterin)
I. Zum Sachverhalt
II. Zu den Entscheidungsgründen
III. Bewertung

E. Fazit und Prognose

Literaturverzeichnis

Bänsch, Axel und Bänsch, Axel; Alewell, Dorothea (2020): Wissenschaftliches Arbeiten.
Alewell, Dorothea Unter Mitarbeit von Tobias Moll. 12., überarbeitete Auflage. Berlin,
Boston: De Gruyter Oldenbourg.
Zit.: Bänsch/Alewell (2020), S.

Bernheine, Christian Bredemeier, Jörg; Bernheine, Christian; Neffke, Reinhard; Cerff, Gabriele;
Gerretz, Thomas; Pielok, Yvonne; Weizenegger, Wolfgang (2022):
TVöD/TV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst : Kommentar. 6.
Auflage. München: C.H.Beck.
Zit.: Bernheine in Bredemeier/Nefke, TVöD/TV-L Kommentar, §

Eylert, Mario und/ Grundfragen und aktuelle Probleme des Eingruppierungsprozesses. Kreutzberg- In: ZfA – Zeitschrift für Arbeitsrecht, 2019, 320 ff.
Kowalczyk, Matthias Zit.: Eylert/Kreutzberg-Kowalczyk: Grundfragen und aktuelle
Probleme des Eingruppierungsprozesses. (ZfA 2019, 3)

Geyer, Markus (1) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Mit Erläuterungen zu den Regelungen im Geltungsbereich Bund, Länder und Kommunen (VKA) (früher). Unter Mitarbeit von Wolfdieter Sponer und Franz Steinherr. Gesamtausgabe - Kommentar. Heidelberg, München, Landsberg, Berlin: R. v. Decker; v. Decker.
Zit.: Geyer in Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L-Kommentar, §, Rn.

Geyer, Markus (2) Der Streit über die Arbeitsvorgänge als Einheiten für die tarifliche Bewertung von Tätigkeiten
In: ZTR - Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des
öffentlichen Dienstes, 2021, 539-556
Zit.: Geyer: Der Streit über die Arbeitsvorgänge als Einheiten für die tarifliche Bewertung (ZTR 2021, 539).

Litty, Benjamin Der Arbeitsvorgang in der prozessualen Praxis.
In: ZTR - Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des
öffentlichen Dienstes, 2021, 14-17
Zit.: Litty: Der Arbeitsvorgang in der prozessualen Praxis. (ZTR 2021, 14)

Lorenz-Schmidt, Die Eingruppierung folgt der Arbeitsorganisation
Sabine In: ZTR - Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des
öffentlichen Dienstes, 2011, 72-78
Zit.: Lorenz-Schmidt: Die Eingruppierung folgt der
Arbeitsorganisation (ZTR 2011, S.)

Müller, Carsten Der Arbeitsvorgang als wesentliche Eingruppierungsgrundlage – Was sagt die Rechtsprechung?
In: öAT – Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht, 2019, 45ff.
Zit.: Müller: Der Arbeitsvorgang als wesentliche Eingruppierungsgrundlage – Was sagt die Rechtsprechung? (öAT 2019, Rn.)

Natter, Eberhard (1) Groeger, Axel (Hg.) (2020) Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst. 3.,
neu bearbeitete Auflage. Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt (Juris Zusatzmodul Justiz Arbeitsrecht).
Zit.: Natter in Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (2020), Rn.

Natter, Eberhard (2) Die Eingruppierung der Geschäftsstellenverwalter/-innen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
In: ZTR - Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes, 2018, 623-628
Zit.: Natter, Die Eingruppierung der Geschäftsstellenverwalter/-innen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ZTR 2018, S.)

Richter, Achim, Richter, Achim; Gamisch, Annett; Mohr, Thomas (2021): Grundlagen der Gamisch, Annett und Eingruppierung TVöD und TV-L. Das aktuelle Eingruppierungsrecht im Mohr, Thomas öffentlichen Dienst. 7., aktualisierte Auflage. Regensburg, Baden-Baden:
Walhalla u. Praetoria Verlag; Nomos Verlagsgesellschaft (Nomos eLibrary
Arbeitsrecht).
Zit.: Richter/Gamisch/Mohr (2021), S.

Steuernagel, Marc- BeckOK TVöD Kommentar zum Tarifrecht der Beschäftigten im
Oliver (1) öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes und der VKA.
Rinck, Ursula; Böhle, Thomas; Pieper, Wolfgang; Geyer, Volker.
58. Edition; Stand 01.09.2021. München. C.H- Beck.
Zit.: BeckOK TVöD/Steuernagel TVöD-AT § , Rn.

Steuernagel, Marc- BeckOK TV-L Kommentar zum Tarifrecht der Beschäftigten im
Oliver (2) öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes und der VKA.
Rinck, Ursula; Böhle, Thomas; Pieper, Wolfgang; Geyer, Volker.
53. Edition; Stand 01.09.2021. München. C.H- Beck.
Zit.: BeckOK TVöD/Steuernagel TV-L § , Rn.

Treber, Jürgen Ahrendt, Martina; Koch, Ulrich; Linck, Rüdiger; Rinck, Ursula;
Treber, Jürgen; Vogelsang, Hinrich (2021): Arbeitsrechts-Handbuch.
Systematische Darstellung und Nachschlagewerk für die Praxis. 19.,
neu bearbeitete Auflage. München: C.H. Beck.
Zit.: Treber in Schaub, Arbeitsrecht, § ,
Eingruppierungsrecht, Rn.

Weinmann, Ralf Burger, Ernst; Clausen, Dirk; Dick, Hans; Howald, Wolfgang;
Nollert-Borasio, Christiane; Spengler, Bernd; Weinmann, Ralf (Hg.)
(2020): TVöD, TV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst :
Handkommentar. 4. Auflage. Baden-Baden: Nomos (Nomos
Kommentar).
Zit.: Weinmann in Burger, TVöD / TV-L Kommentar, § , Rn.

Wölk, Wolfgang Conze, Peter; Karb, Svenja Kathrin; Wölk, Wolfgang; Reidel, Alexandra-Isabel (2021): Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst. TVöD, TV-L, TV-Hessen, TV-Ärzte mit Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Exkursen zum Beamtenrecht. 7. Auflage. München: C.H.Beck.
Zit.: Wölk in Conze/Karb/Wölk/Reidel: Arbeitsvorgang, Rn.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Der Rechtsbegriff des „Arbeitsvorgangs“ ist die herausgehobene Bewertungsgrundlage zur tarifrechtlichen Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland (BRD).1 Diese Bedeutungskraft kam dem Arbeitsvorgang bereits vor Inkrafttreten der seit einigen Jahren bestehenden Entgeltordnungen (EGO) zu den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD)2, der Länder (TV-L)3, des Landes Hessen (TV-H)4 sowie der maßgeblichen Eingruppierungsvorschrift des § 12 der jeweils vorgenannten Tarifverträge zu.5

Bereits im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT-O)6, der durch den TVöD zum 01.01.2014 und dem TV-L zum 01.01.2012 abgelöst worden ist, wurde der Arbeitsvorgang als die zentrale Eingruppierungsgrundlage vorgesehen.7 Der Begriff des Arbeitsvorgangs wurde dabei inhaltlich nicht verändert, so dass die über Jahrzehnte ergangene Rechtsprechung und der gewonnenen Auslegungsgrundsätze weiterhin Anwendung finden können.8

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich vielfach im Zuge von Eingruppierungsklagen mit der korrekten Bildung von Arbeitsvorgängen - als die zentrale Eingruppierungsgrundlage - auseinander setzen müssen.9 Das BAG hat über die Jahrzehnte ihrer Rechtsprechung unterschiedliche Tendenzen durchdringen lassen, trotz einer weitgehend unveränderten tarifrechtlichen Ausgangslage.10

In diesem Zusammenhang rief das am 28.02.2018 ergangene Urteil des BAG (4 AZR 816/16, BAGE 162, 81-97) nachdrückliche Reaktionen hervor. So nennt Natter die vorgenannte Entscheidung einen „Paukenschlag“ für die Bildung von Arbeitsvorgängen und der tariflichen Bewertung von Stellen und damit eine „Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung“;11 Richter und Gamisch beschreiben gar einen durch die Tarifvertragsparteien erkannten Handlungsbedarf im Lichte dieses Urteils.12

B. Ziel, Aufbau und methodisches Vorgehen

Mit dieser Arbeit soll der Rechtsbegriff des Arbeitsvorgangs definiert und seine Funktion als wesentliche tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage untersucht werden. Das Urteil des BAG vom 28.02.2018 (4 AZR 816/16, BAGE 162, 81-97) wird vor dem Hintergrund, der gemachten Äußerung von Natter geprüft und die praktischen Auswirkungen des Urteils auf die Bildung von Arbeitsvorgängen und deren tarifrechtlichen Bewertung dargestellt.

Nach einer kurzen Einleitung folgen im zweiteiligen Hauptteil zunächst unter C. die Ausführungen zum Rechtsbegriff „Arbeitsvorgang“, dessen Verortung im Tarifrecht sowie eine umfangreiche Definition. Anschließend folgen Ausführungen zu bereits ergangener Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang. Im Kapitel D erfolgt die Urteilsbesprechung mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung sowie einer Analyse der Urteilsbegründung. Abschließend erfolgen ein Fazit und eine Prognose für die Zukunft.

Zur Erreichung der vorgenannten Zielbeschreibung wurde eine systematische Literaturrecherche vorgenommen. Gebundene Fachliteratur als auch Online-Datenbanken, hier insbesondere juris und beck-online, wurden mittels Schlüsselbegriffen nach geeigneten Kommentaren, Monographien und Aufsätze in Fachzeitschriften durchsucht.13 Im Bereich der einschlägigen Rechtsprechung wurde mittels der Schneeballmethode durch Analyse von Fußnoten und Quellangaben weitergehende Entscheidungen gefunden und verwertet.14

C. Der Arbeitsvorgang als Rechtsbegriff im Tarifrecht

I. Die zentralen Eingruppierungsvorschriften

Gemäß § 12 II S. 1 TVöD; § 12 I S. 3 TV-L ist der Tarifbeschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Nach § 12 II 2 S. 2 TVöD; § 12 I S. 4 TV-L ist dies gegeben, wenn mindestens zur Hälfe der Zeit Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen.15

Ausgangspunkt für die tarifrechtliche Bewertung sind somit Arbeitsvorgänge, die einen bestimmten zeitlichen Umfang erreichen müssen (BAG, Urteil vom 27. Februar 2019 – 4 AZR 562/17 – Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 28. Februar 2018 – 4 AZR 816/16 – Rn. 23, BAGE 162, 81-97; BAG, Urteil vom 14. September 2016 – 4 AZR 964/13 – Rn. 18, juris).16 Als Grundsatz gilt mindestens die Hälfte der auszuübenden Tätigkeit.17 Diese Regelung wurde aus dem BAT-O übernommen und dokumentiert das Verständnis der Tarifvertragsparteien darüber, dass die Tätigkeiten von Beschäftigten derart strukturiert sind, dass nur im Einzelfall das Anforderungsniveau sämtlicher zugewiesener Aufgaben einheitlich ist.18 Demnach müssen Beschäftigte Tätigkeiten unterschiedlicher Anforderungen im Rahmen ihrer Gesamttätigkeit ausüben. Um dies darzustellen, werden in sämtlichen Tarifbereichen des öffentlichen Dienstes die sogenannten Arbeitsvorgänge gebildet und anhand Tarifmerkmale aus den einschlägigen Entgeltordnungen bewertet.19

II. Tarifrechtliche Definition

Arbeitsvorgänge sind gemäß Protokollerklärung zu § 12 II TVöD und § 12 I TV-L Arbeitsleistungen einschließlich der sogenannten Zusammenhangstätigkeiten, welche bezogen auf den Aufgabenkreis des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen.20

a. Das Arbeitsergebnis als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt für die Bildung von Arbeitsvorgängen ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG, Urteil vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 – Rn. 24, ZTR 2018, 386; BAG, Beschluss vom 26. April 2017 – 4 ABR 73/16 –, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 22. Februar 2017 – 4 AZR 514/16 –, Rn. 34, juris; BAG, Urteil vom 21. August 2013 – 4 AZR 933/11 –, Rn. 13, BAGE 146, 22-28).21 Dieses wird nach natürlicher Betrachtung nicht durch Erfüllung einer Einzelaufgabe erfüllt, sondern durch Bearbeitung eines Aufgabengebietes (BAG, Urteil vom 09. September 2020 – 4 AZR 195/20 –, Rn. 32, juris).22 Das konkret zu berücksichtigende Arbeitsergebnis muss sich von anderen Arbeitsergebnissen, die durch den Beschäftigten zu erzielen sind, inhaltlich abgrenzen lassen. Von dem festgestellten konkreten Arbeitsergebnis aus kann sodann der Arbeitsvorgang gebildet werden.23 Der Arbeitsvorgang stellt demzufolge nicht automatisch den kleinstmöglich abgrenzbaren Teil der Gesamttätigkeit dar, wenngleich die Gesamttätigkeit einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen kann (BAG, Urteil vom 13. November 2013 – 4 AZR 53/12 –, juris).24

b. Organisationsermessen des Arbeitsgebers

Es obliegt dem Arbeitgeber darüber zu befinden, welche Tätigkeiten durch den Beschäftigten im Rahmen seiner arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu leisten hat. Dieses Recht des Arbeitgebers ergibt aus §§ 6 II, 106 Gewerbeordnung (GewO)25, wonach dem Arbeitgeber das Weisungsrecht zusteht. Der Arbeitsgeber kann und nimmt durch seine Organisationsentscheidung entscheidenden Einfluss auf das maßgebliche Arbeitsergebnis und damit auf die Bildung des jeweiligen Arbeitsvorgangs.26

[...]


1 Geyer in Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L-Kommentar, § 12, Rn. 281.

2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25. Oktober 2020, juris.

3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), 12. Oktober 2006, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 2.3.2019, beck-online.

4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H), 1. September 2009, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 19 vom 7.7.2020, beck-online. – Der TV-H wurde der Vollständigkeit halber aufgeführt, jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter erwähnt. Die Ausführungen zum TVöD und TV-L, bezogen auf den jeweiligen § 12 und den Rechtsbegriff „Arbeitsvorgang“ sind auf den TV-H analog anwendbar.

5 Müller: Der Arbeitsvorgang als wesentliche Eingruppierungsgrundlage – Was sagt die Rechtsprechung? (öAT 2019, 45).

6 Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 - Die Überschrift wurde mit Wirkung v. 1. 7. 1991 geändert durch § 1 Nr. 1 des Änderungs-TV Nr. 1 v. 8. 5. 1991.

7 Natter: Die Eingruppierung der Geschäftsstellenverwalter/-innen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ZTR 2018, 624); Wölk in Conze/Karb/Wölk/Reidel: Arbeitsvorgang, Rn. 583.

8 Wölk in Conze/Karb/Wölk/Reidel: Arbeitsvorgang, Rn. 583.

9 Exemplarisch: BAG, Urteil, 26.07.1995, Eingruppierung eines Vermessungstechnikers,-4 AZR 280/94 (NZA-RR 1996, 153); BAG, Urteil, 17.01.1996, Eingruppierung einer Sparkasse-Kundenberaterin, - 4 AZR 662/94 (NZA-RR 1996, 426); BAG, Urteil, 19.03.2003, Eingruppierung einer Assistentin im Forschungsinstitut, - 4 AZR 336/02 (NJOZ 2004, 1278); BAG, Urteil vom 21.01.2015, Eingruppierung - besonders verantwortungsvolle Tätigkeit, 4 AZR 253/13 (ZTR 2015, 642-646).

10 Müller: Der Arbeitsvorgang als wesentliche Eingruppierungsgrundlage – Was sagt die Rechtsprechung? (öAT 2019, 45).

11 Natter: Die Eingruppierung der Geschäftsstellenverwalter/-innen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ZTR 2018, 625).

12 Richter / Gamisch / Mohr (2021), S. 43.

13 Bänsch / Alewell (2020), S. 63.

14 Bänsch / Alewell (2020), S. 61.

15 Geyer in Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L-Kommentar, § 12; Wölk in Conze/Karb/Wölk/Reidel: Arbeitsvorgang, Rn. 545.

16 Eylert/Kreutzberg-Kowalczyk: Grundfragen und aktuelle Probleme des Eingruppierungsprozesses. (ZfA 2019, 3); Lorenz-Schmidt: Die Eingruppierung folgt der Arbeitsorganisation (ZTR 2011, 72, 73 f.).

17 Wölk in Conze/Karb/Wölk/Reidel: Arbeitsvorgang, Rn. 585.

18 Weinmann in Burger, TVöD / TV-L Kommentar, § 13, Rn. 12.

19 Weinmann in Burger, TVöD / TV-L Kommentar, § 13, Rn. 12; Treber in Schaub, Arbeitsrecht, § 64, Eingruppierungsrecht, Rn. 41; BeckOK TVöD/Steuernagel TVöD-AT § 12 Rn. 46; BeckOK TV-L/Steuernagel TV-L § 12 Rn. 51.

20 BeckOK TVöD/Steuernagel TVöD-AT § 12 Rn. 44; Wölk in Conze/Karb/Wölk/Reidel: Arbeitsvorgang, Rn. 590.

21 Geyer in Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L-Kommentar, § 12, Rn. 290.

22 Geyer in Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L-Kommentar, § 12, Rn. 291.

23 Weinmann in Burger, TVöD / TV-L Kommentar, § 13, Rn. 13.

24 Steuernagel TVöD-AT § 12 Rn. 46.

25 Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3504) geändert worden ist.

26 Litty: Der Arbeitsvorgang in der prozessualen Praxis. (ZTR 2021, 14); Lorenz-Schmidt: Die Eingruppierung folgt der Arbeitsorganisation (ZTR 2011, 72-78).

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Der Arbeitsvorgang als tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage im Lichte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018
Hochschule
Universität Kassel
Note
1,0
Jahr
2022
Seiten
21
Katalognummer
V1195181
ISBN (eBook)
9783346640369
ISBN (Buch)
9783346640376
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitsvorgang, TVöD, Tarifrecht, Öffentlicher Dienst, Entgeltordnung, Eingruppierung
Arbeit zitieren
Anonym, 2022, Der Arbeitsvorgang als tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage im Lichte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1195181

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