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Der Arbeitsvorgang als tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage im Lichte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018

Titre: Der Arbeitsvorgang als tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage im Lichte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018

Dossier / Travail , 2022 , 21 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Anonym (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
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Résumé Extrait Résumé des informations

Mit dieser Arbeit soll der Rechtsbegriff des Arbeitsvorgangs definiert und seine Funktion als wesentliche tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage untersucht werden. Das Urteil des BAG vom 28.02.2018 (4 AZR 816/16, BAGE 162, 81-97) wird vor dem Hintergrund, der gemachten Äußerung von Natter geprüft und die praktischen Auswirkungen des Urteils
auf die Bildung von Arbeitsvorgängen und deren tarifrechtlichen Bewertung dargestellt.

Nach einer kurzen Einleitung folgen im zweiteiligen Hauptteil zunächst unter C. die Ausführungen zum Rechtsbegriff "Arbeitsvorgang", dessen Verortung im Tarifrecht sowie eine umfangreiche Definition. Anschließend folgen Ausführungen zu bereits ergangener Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang. Im Kapitel D erfolgt die Urteilsbesprechung mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung sowie einer Analyse der Urteilsbegründung. Abschließend erfolgen ein Fazit und eine Prognose für die Zukunft.

Zur Erreichung der vorgenannten Zielbeschreibung wurde eine systematische Literaturrecherche vorgenommen. Gebundene Fachliteratur als auch Online-Datenbanken, hier insbesondere juris und beck-online, wurden mittels Schlüsselbegriffen nach geeigneten Kommentaren, Monographien und Aufsätze in Fachzeitschriften durchsucht. Im Bereich der einschlägigen Rechtsprechung wurde mittels der Schneeballmethode durch Analyse von Fußnoten und Quellangaben weitergehende Entscheidungen gefunden und verwertet.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

  • A. Einleitung
  • B. Ziel, Aufbau und methodisches Vorgehen
  • C. Der Arbeitsvorgang als Rechtsbegriff im Tarifrecht
    • I. Die zentralen Eingruppierungsvorschriften
    • II. Tarifrechtliche Definition
      • a. Das Arbeitsergebnis als Ausgangspunkt
      • b. Organisationsermessen des Arbeitsgebers
      • c. Zusammenhangsarbeiten
      • d. Unzulässige Aufspaltung von Arbeitsvorgängen
    • III. Weitergehende prägende Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang
      • a. Die,,sinnvolle und vernünftige“ Verwaltungsübung
      • b. Der Spezialitätsgrundsatz
  • D. Die Bedeutung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018 (Geschäftsstellenverwalterin)
    • I. Zum Sachverhalt
    • II. Zu den Entscheidungsgründen
    • III. Bewertung
  • E. Fazit und Prognose

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung des Arbeitsvorgangs als tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage im Lichte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018. Sie analysiert die zentrale Bedeutung des Arbeitsvorgangs im Tarifrecht und seine Interpretation durch die Rechtsprechung.

  • Die zentralen Eingruppierungsvorschriften im Tarifrecht
  • Die tarifrechtliche Definition des Arbeitsvorgangs
  • Die prägende Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang
  • Die Bedeutung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018
  • Fazit und Prognose zur zukünftigen Bedeutung des Arbeitsvorgangs als Eingruppierungsgrundlage

Zusammenfassung der Kapitel

Die Einleitung stellt das Thema der Arbeit vor und gibt einen Überblick über das Ziel, den Aufbau und die methodische Vorgehensweise. Kapitel C behandelt den Arbeitsvorgang als Rechtsbegriff im Tarifrecht und analysiert die zentralen Eingruppierungsvorschriften sowie die tarifrechtliche Definition des Arbeitsvorgangs. Des Weiteren werden die verschiedenen Aspekte der prägenden Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang, wie die „sinnvolle und vernünftige“ Verwaltungsübung und der Spezialitätsgrundsatz, beleuchtet. Kapitel D widmet sich der Bedeutung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018, indem es den Sachverhalt, die Entscheidungsgründe und die Bewertung des Urteils darstellt.

Schlüsselwörter

Tarifrecht, Eingruppierung, Arbeitsvorgang, Bundesarbeitsgericht, Rechtsprechung, Verwaltungsübung, Spezialitätsgrundsatz, Arbeitsergebnis, Organisationsermessen, Zusammenhangsarbeiten, Aufspaltung von Arbeitsvorgängen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Arbeitsvorgang im Tarifrecht?

Ein Arbeitsvorgang ist eine unter Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse rechtlich bewertbare Einheit der Tätigkeit eines Arbeitnehmers, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt.

Welche Bedeutung hat das BAG-Urteil vom 28.02.2018 für die Eingruppierung?

Das Urteil (4 AZR 816/16) präzisiert die Anforderungen an die Bildung von Arbeitsvorgängen, insbesondere bei Geschäftsstellenverwaltern, und beeinflusst die tarifrechtliche Bewertung von Zusammenhangsarbeiten.

Darf ein Arbeitgeber Arbeitsvorgänge beliebig aufspalten?

Nein, eine unzulässige Aufspaltung von Arbeitsvorgängen ist untersagt. Tätigkeiten, die zu einem einheitlichen Arbeitsergebnis gehören, müssen grundsätzlich als ein Arbeitsvorgang gewertet werden.

Was versteht man unter dem Spezialitätsgrundsatz im Tarifrecht?

Der Spezialitätsgrundsatz besagt, dass speziellere Tätigkeitsmerkmale den allgemeinen Merkmalen vorgehen, sofern sie den Arbeitsvorgang prägen.

Welche Rolle spielt das Organisationsermessen des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber bestimmt durch sein Organisationsermessen die Zuweisung von Aufgaben, was wiederum die Grundlage für die Bildung der rechtlich relevanten Arbeitsvorgänge bildet.

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Résumé des informations

Titre
Der Arbeitsvorgang als tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage im Lichte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018
Université
University of Kassel
Note
1,0
Auteur
Anonym (Auteur)
Année de publication
2022
Pages
21
N° de catalogue
V1195181
ISBN (PDF)
9783346640369
ISBN (Livre)
9783346640376
Langue
allemand
mots-clé
Arbeitsvorgang TVöD Tarifrecht Öffentlicher Dienst Entgeltordnung Eingruppierung
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Citation du texte
Anonym (Auteur), 2022, Der Arbeitsvorgang als tarifrechtliche Eingruppierungsgrundlage im Lichte des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1195181
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