Rechtliche Probleme beim Musikdownload


Trabajo Universitario, 2008

73 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung

Hauptteil

A. Musik im digitalen Zeitalter
I. Digitale Güter
1. Begriffsbestimmung
2. Eigenschaften digitaler Güter
II. Das Format MP3
1. Geschichte
2. Das Prinzip MP3
3. MP3 heute

B. Das Urheberrecht im Informationszeitalter
I. Neue Anforderungen an das Urheberrecht
II. Relevante Regelungen im Urheberrechtsgesetz (UrhG)
1. Urheberpersönlichkeitsrechte
a) Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)
b) Anerkennung der Urheberschaft im Internet (§ 13 UrhG)
c) Schutz des Integritätsinteresses (§ 14 UrhG)
2. Verwertungsrechte
a) Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)
b) Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)
c) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)
d) Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG)
3. Schrankenregelungen
a) Privatkopie
b) Technischer Kopierschutz

C. Urheberrechtliche Bewertung einzelner Vorgänge
I. Digitalisierung von Musikstücken
1. Digitalisierung als Beeinträchtigung
2. Digitalisierung als Bearbeitung
3. Digitalisierung als Vervielfältigung
II. Der Upload
III. Der Download
IV. Bereithalten zum Abruf

D. Entgeltliche Musikangebote
I. Marktsituation
II. Musikdownloadplattformen im Internet
1. iTunes-Music Store
2. Musicload
III. Vertragstypologische Klassifizierung
1. Shop-Nutzungsvertrag
2. Musikdownload
a) Dienstvertrag
b) Werkvertrag
c) Kaufvertrag
IV. Vertragsabschluss
1. Elektronische Willenserklärung
2. Zustandekommen des Vertrags
a) Zugang der elektronischen Willenserklärung
b) Angebot und Annahme
3. Gewährleistung beim Kaufvertrag
a) Gefahrübergang beim Musikdownload
b) Mangelbegriff beim Musikdownload
c) Rechtsfolgen bei Sachmangel
4. Fernabsatzrechtliche Anforderungen
V. Digital Rights Management
1. Begriffsbestimmung
2. Komponenten und Funktionsweise
a) Zugangs- und Nutzungskontrolle
b) Identifizierung durch Metadaten
3. Schutz durch Nutzungsverträge
a) Bedeutung von Nutzungsverträgen
b) Wirksamkeit von Nutzungsverträgen

E. Filesharing – Tauschbörsen im Internet
I. Ausgangslage
II. Technische Abläufe
III. Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer
1. Rechtswidrigkeit des Bereithaltens
2. Rechtswidrigkeit des Downloads
3. Strafrechtliche Konsequenzen
4. Zivilrechtliche Konsequenzen
a) Unterlassungsanspruch
b) Schadensersatzanspruch
5. Auskunftsansprüche
IV. Haftung der Betreiber
1. Zentrale P2P-Tauschbörsen
2. Dezentrale P2P-Tauschbörsen

Fazit und Ausblick

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Die rasante Entwicklung des Internets und der zugehörigen Informationssysteme hinterlässt deutliche Spuren auf dem Musikmarkt. Zwar wurden im Jahre 2006 im Vergleich zum Vorjahr mit rund 465 Millionen ca. 9% weniger Musiktitel in Deutschland heruntergeladen, bedingt durch den Zuwachs der Altersgruppe 30-49 Jahre und die steigende Zahl von kommerziellen Angeboten stieg die Zahl der Downloader jedoch von 8,2 auf 9,4 Millionen (+15%) an.1 Obwohl Musiktauschbörsen hinsichtlich der Nutzeranzahl an Attraktivität verloren haben, bleiben diese dennoch aufgrund der hohen Nutzungsintensität auf Mengenseite mit 80% aller Musikdownloads der wichtigste Bereich.2

In dieser Arbeit werden die rechtlichen Aspekte des Downloads von Musikdateien aus dem Internet dargestellt. Dabei beschränkt sie sich nicht nur auf urheberrechtliche Gesichtspunkte, sondern erläutert darüber hinaus auch den Vertragsschluss und die Vertragsbeziehungen beim Download von kommerziellen Musikdownloadplattformen, die zurzeit eine wachsende Beliebtheit erfahren. Auf Grund der herausragenden Bedeutung von Musiktauschbörsen und der Tatsache, dass weder Rechtsprechung noch Literatur die Nutzung dieser in rechtlicher Hinsicht bislang einheitlich bewerten, wird der Thematik im Verlauf der Arbeit ein eigenes Kapitel gewidmet.

Das Wachstum von Musikangeboten und -downloads ist eng mit der Entwicklung des Internets und der Informationstechnologie verknüpft. Digitale Güter lassen sich über immer schnellere Internetanschlüsse an immer mehr Nutzer od]er Kunden vertreiben. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, als erstes auf die Bedeutung digitaler Güter und deren Eigenschaften einzugehen. Exemplarisch für ein digitales Gut im Bereich des Musikdownload wird im weiteren Verlauf das Format MP3 vorgestellt, dessen Entwicklung maßgeblich für die steigende Zahl von Musikdownloads in den letzten zehn Jahren verantwortlich ist.

Die rasante Entwicklung von Internet und Informationstechnologie stellt auch das Urheberrechtsgesetz von 1965 vor neue Herausforderungen. Die Möglichkeit, in Sekundenschnelle Kopien ohne Qualitätsverlust herzustellen, macht urheberrechtlich geschützte Werke überaus anfällig gegen mögliche Urheber- rechtsverletzungen. In Bezug auf die Internetnutzung ergeben sich somit neue Anforderungen an das Urheberrechtsgesetz, die im Verlauf der Arbeit diskutiert werden. Im Anschluss daran erfolgt die Darstellung der für den Musikdownload relevanten Regelungen im Urheberrechtsgesetz, wie z.B. die Urheberpersönlichkeitsrechte, die Verwertungsrechte und die Schrankenregelungen.

Bevor Musik aus dem Internet heruntergeladen werden kann, bedarf es regelmäßig einiger vorbereitender Handlungen. Darunter fallen das Digitalisieren von Musikstücken, deren Upload und das Bereithalten selbiger zum Abruf. All diese Vorgänge können mit Urheberrechtsverletzungen verbunden sein, über die sich viele Internetnutzer nicht bewusst sind. Mit Hilfe der für den Musikdownload relevanten Regelungen werden diese Vorgänge sowie der Download selbst einer urheberrechtlichen Bewertung unterzogen und somit das Verständnis für urheberrechtliche Verstöße geschärft.

Die stetig wachsende Zahl von Breitbandinternetanschlüssen zieht neue Vertriebsmodelle für Musik nach sich. Seit Ende 2003 wird Musik vermehrt über sogenannte Musikdownloadplattformen angeboten. Im Zuge dieser Arbeit werden auch diese entgeltlichen Angebote vorgestellt. Da urheberrechtliche Aspekte bereits ausführlich diskutiert wurden, soll der Schwerpunkt hier auf dem Vertragsabschluss sowie der vertragstypologischen Klassifizierung von Nutzungsvertrag und Downloadvertrag liegen. Darüber hinaus wird auch die Einbeziehung von Digital Rights Management untersucht, wobei der Frage nach der Wirksamkeit eng umrissener Nutzungsverträge, wie sie bei entgeltlichen Musikdownload- plattformen im Moment noch gang und gäbe sind, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Zwar wächst das Angebot an kommerziellen Angeboten, die überwiegende Anzahl von Musikdownloads erfolgt jedoch aus illegaler Quelle, zumeist aus sogenannten Musiktauschbörsen. Dem soll durch ein separates Kapitel zum Thema Filesharing Rechnung getragen werden. Nachdem zunächst Ausgangslage und technische Abläuft dargestellt werden, liegt das Augenmerk im weiteren Verlauf auf den straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen, mit denen der urheberrechtsverletzende Nutzer oder aber der Inhaber des Internetanschlusses, über welchen Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, zu rechnen hat. Zum Abschluss werden die Voraussetzungen erläutert, unter denen der Betreiber einer Tauschbörse für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer mitverantwortlich gemacht werden kann und als Störer haftet.

Hauptteil

A. Musik im digitalen Zeitalter

Liegen Musikstücke in digitaler Form vor, so handelt es sich bei diesen um digitale Güter.

I. Digitale Güter

Im Folgenden soll kurz auf den Begriff der digitalen Güter und deren spezifischen Eigenschaften, die im Zusammenhang mit dem Musikdownload eine wichtige Rolle spielen, eingegangen werden.

1. Begriffsbestimmung

Digitale Güter sind immaterielle Produkte oder Dienstleistungen, die mit Hilfe von Informationssystemen entwickelt, vertrieben und angewendet werden. Auch „Downloadable Goods“ genannt, handelt es sich bei ihnen um Produkte, die sich in digitale Daten zerlegen und über Datenleitungen direkt an den Kunden transportieren lassen.3 Sie werden in Form von Binärdaten dargestellt, übertragen und verarbeitet, und dienen in erster Linie der Bedürfnisbefriedigung. Beispiele für digitale Güter sind Medienprodukte, Wertpapierkurse, Software und Musik.

Digitale Güter treten in verschiedenen Digitalisierungsgraden auf. Wird Musik den Kunden über das Internet zum Download angeboten, so handelt es sich hierbei um ein rein digitales Gut. Musik auf einem materiellen Datenträger hingegen stellt ein digitales Gut auf einem physischen Trägermedium dar. Wird komplexe Standardanwendungssoftware im Bündel mit Einführungs- und Anpassungsberatung angeboten, ist diese als digitales Gut mit einem traditionellen Dienstleistungsanteil zu klassifizieren.4

Laut Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hatte der deutsche Softwaremarkt im Jahre 2007 ein Volumen von ca. 18 Mrd. Euro. Mit IT-Dienstleitungen wurden in der gleichen Zeit in Deutschland ca. 26 Mrd. Euro umgesetzt.5 Auch die Downloads verzeichneten 2007 ein Rekordjahr. Betrug der Umsatz 2006 erst 131 Mio. Euro, wächst der Markt 2007 voraussichtlich um ein Drittel (28%) auf 168 Mio. Euro. Davon fallen etwa 60 Mio. Euro auf Musikdownloads.6

Der elektronische Handel boomt. Der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. prognostiziert einen Umsatz im elektronischen Handel mit Privatkunden im Jahr 2010 von 145 Milliarden Euro. Die jährliche Wachstumsrate liegt bei durchschnittlich 33 Prozent, wobei die beliebtesten Produkte im Internet Bücher sind, gefolgt von Tickets für Veranstaltungen und Bekleidung.7 So bietet die Deutsche Bahn ihren Kunden die Möglichkeit, sich – statt eines traditionellen Fahrkartenkaufs am Schalter oder Automaten – bis eine Stunde vor Fahrtantritt über das Internet ein Ticket auszudrucken und dieses bequem per Kreditkarte zu bezahlen.

Es ist anzunehmen, dass sich der Markt für digitale Güter in naher Zukunft noch erheblich vergrößern wird und die traditionellen Sachgüter und Dienstleistungen weiter durch digitale Güter substituiert werden.

2. Eigenschaften digitaler Güter

Um den Erfolg digitaler Güter zu verstehen, bedarf es eines Blickes auf deren spezifische Eigenschaften. Digitale Güter lassen sich auf Grund ihrer Beschaffenheit sehr leicht und ohne Qualitätsverlust reproduzieren. Für den Produzenten ist dies eine willkommene Eigenschaft, da er mit einer extrem stark ausgeprägten Stückkostendegression rechnen kann.8 Auf der Kehrseite der Medaille sind Produktpiraten, welche sich die leichte Reproduzierbarkeit zu Nutze machen, aber auch die erschwerte Durchsetzung der Rechte des Produzenten, bedingt durch die unbefugte Weitergabe der Güter an andere Personen mittels illegaler Kopien. Eine weitere Eigenschaft digitaler Güter ist deren - im Vergleich zu physischen Gütern - leichte Veränderbarkeit. Der Produzent erhält somit die Möglichkeit, diese in Verschiedenen Versionen anzubieten und durch Preisdifferenzierung die Produzentenrente zu erhöhen. Andererseits birgt die leichte Veränderbarkeit auch die Gefahr, dass die Integrität, respektive die Vollständigkeit und Unverfälschtheit der Güter, während der Produktion oder des Vertriebsprozesses verletzt wird.9 Als Beispiel sind hier Softwarefehler oder auch böswillige Software- veränderungen, wie Computer-Viren oder -Würmer, zu nennen. Des Weiteren zeichnen sich digitale Güter durch hohe fixe und geringe variable Kosten der Produktion und des Absatzes aus.10 Man stelle sich die Produktion und den Vertrieb eines Musikalbums vor. Durch Miete für Tonstudio, Bezahlung von Musikern und Technikern und vor allem die Produktion von CDs fallen in der Regel hohe Fixkosten an. Wird die Musik nun als vollständig digitales Gut über das Internet vertrieben, so gibt es zwar auch hier hohe Fixkosten (auch First-Copy Costs genannt11), die variablen Kosten tendieren jedoch, unter Vernachlässigung von Telekommunikationsgebühren, gegen null. Im Vergleich zum körperlichen Vertrieb sind darüber hinaus keine Kapazitätsgrenzen zu beachten.

Zuletzt soll an dieser Stelle kurz auf die Netzeffekte digitaler Güter eingegangen werden. Hängt der Nutzen eines Gutes für einen Konsumenten von der Gesamtzahl der Konsumenten, die ebenfalls über dieses Gut verfügen, ab, so liegen Netzeffekte vor.12 Ein Beispiel für direkte Netzeffekte ist die Nutzung von Tauschbörsen und P2P Plattformen, auf die in Kapitel E noch näher eingegangen wird. Je mehr Nutzer sich den jeweiligen Client installieren, desto höher ist der individuelle Nutzen, da die Auswahl der zur Verfügung stehenden Dateien mit den Nutzerzahlen korreliert ist. Indirekte Netzeffekte hingegen besagen, dass der Wert eines Gutes für den Anwender mit der Anzahl komplementärer und kompatibler Güter steigt.13 Denkbar wäre hier der durch die Entwicklung tragbarer mp3-Player gesteigerte Nutzen einer mp3 Datei.

Es bleibt festzuhalten, dass der Markt für digitale Güter in den letzten Jahren stetig gewachsen ist und dies in Zukunft noch weiter tun wird, so dass digitale Güter in vielen modernen Volkswirtschaften bereits in kurzer Zeit einen erheblichen Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung erlangen können.

II. Das Format MP3

MP3 ist ein Dateiformat zur Audiokompression. Es stellt ein Verfahren dar, Töne oder Musik datenreduziert zu speichern, bzw. so zu komprimieren, dass keine für den Menschen hörbaren Verluste entstehen.

1. Geschichte

Bereits in den 1970er Jahren versuchten Forscher der Universität Erlangen-Nürnberg, eine komprimierte Übertragung von Musik über Telefonleitungen zu ermöglichen. 1987 formierte sich eine Forschungsgruppe aus Mitgliedern der Universität Erlangen- Nürnberg und des Fraunhofer Instituts für Integrierte Schaltungen (IIS) im Rahmen des EU-geförderten Projektes EU147 "EUREKA" für Digital Audio Broadcasting (DAB). Ziel war die Entwicklung geeigneter Formate für die Einführung von digitalem Rundfunk (DAB). Nachdem sich in den folgenden Jahren auch AT&T und Thomson an der Entwicklung eines geeigneten Algorithmus zur Codierung von Musik beteiligten, gab es 1991 den ersten MPEG (Moving Picture Experts Group) Audio Standard. Im darauffolgenden Jahr wurde der Standard MPEG-1 festgeschrieben, 1995 folgte, in einer internen Abstimmung der Fraunhofer Forscher, die Festlegung auf die Dateiendung mp3.14

2. Das Prinzip MP3

Der MPEG1 Audio Layer 3 (MP3) macht sich die Unzulänglichkeit des menschlichen Hörens zu Nutze, indem er die Daten anhand der menschlichen Hörfähigkeiten reduziert, bzw. komprimiert. Psychoakustische Effekte der Wahrnehmung werden ausgenutzt, das heißt Frequenzen, die außerhalb des Frequenzbereiches des menschlichen Gehörs liegen und deshalb nicht wahrnehmbar sind, werden herausgenommen. Darüber hinaus wird auch der Umstand berücksichtigt, dass der Mensch leise Frequenzen, die in unmittelbarer Nähe zu lauten Tönen liegen, nicht wahrnimmt. Weiteres Einsparpotenzial findet sich bei der Wiederholung vorangegangener Klangsequenzen. Da der Mensch bereits bei einer Datenrate von 160 kBit/s keine Unterschiede mehr zum Original wahrnehmen kann, wird das Audiosignal im Ergebnis auf ein Zwölftel der ursprünglichen Größe reduziert und kann dadurch heutzutage rasend schnell über das Internet verschickt werden.

3. MP3 heute

„Die Möglichkeit, tausende Songs auf einem kleinen mobilen Abspielgerät zu speichern, sie nach Album, Interpret, Titel und Genre zu durchsuchen oder sogar automatisch generierte Abspiellisten wiederzugeben, weckt bei Millionen von Menschen die Liebe zur Musik neu.“15 MP3-Musikdateien sind in den vergangenen Jahren unverzichtbar geworden. Das Aufkommen immer kleinerer, dennoch mit immer höherer Speicherkapazität ausgestatteter MP3-Player hat dazu geführt, dass Musik in digitaler Form mehr und mehr gefragt ist. Laut BITKOM wurden im Jahr 2006 in Westeuropa etwa 37 Millionen MP3-Player verkauft, der Umsatz lag bei 3,7 Milliarden Euro. Damit wuchs der Markt im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent.16 Auch Arbeitsmarkt und Bundeshaushalt profitieren von dieser Entwicklung. So wurden, bedingt durch MP3, alleine in Deutschland mehr als 10.000 Arbeitsplätze geschaffen, die Steuereinnahmen für Bund und Länder belaufen sich auf mindestens 300 Mio. Euro jährlich.17 Aufgrund der guten Qualität und Plattformunabhängigkeit stieg MP3 in kürzester Zeit zum Marktführer unter den Audio-Formaten auf. Auch das Standard-Soundformat „Wave“ mit seiner besseren Klangqualität konnte, bedingt durch höhere Speicherkapazität, nicht mithalten und verlor die Führungsrolle. Während der CD- Schrank zuhause meist nur noch dekorativen Zwecken dient, lassen sich MP3-Dateien auf dem Rechner beliebig kategorisieren, verwalten, nach Playlisten abspielen und vor allem mit Hilfe eines MP3-Players überall mit hinnehmen. Kommerzielle Plattformen wie iTunes und Musicload machen sich diese Entwicklungen zu Nutze, indem sie einen bezahlten Download von Musikstücken anbieten, dessen Preis in der Regel unter dem einer herkömmlichen CD liegt. Die Käufer müssen zudem nicht zwingend ein ganzes Album kaufen, sondern sind nun in der Lage, einzelne Musikstücke nach Wunsch zu erwerben.

[...]


1 http://www.musikindustrie.de/uploads/media/ms_branchendaten_ brennerstudie_2007_03.pdf.

2 http://www.musikindustrie.de/uploads/media/ms_branchendaten_ brennerstudie_2007_03.pdf.

3 Cichon, Rz. 895.

4 Stelzer, S. 5.

5 http://bitkom.de/de/markt_statistik/804.aspx.

6 www.bitkom.org/de/presse/49914_49383.aspx.

7 www.bitkom.org/de/presse/49919_43665.aspx.

8 Stelzer, S. 10.

9 Stelzer, S. 10.

10 Buxmann, S. 9.

11 Buxmann, S. 9.

12 Buxmann, S. 13.

13 Stelzer, S. 11.

14 www.iis.fraunhofer.de/bf/amm/mp3history/mp3history01.jsp.

15 www.iis.fraunhofer.de/bf/amm/mp3history/mp3history01.jsp.

16 www.bitkom.org/de/presse/43408_42194.aspx.

Final del extracto de 73 páginas

Detalles

Título
Rechtliche Probleme beim Musikdownload
Universidad
Technical University of Darmstadt  (Institut für Rechtswissenschaften)
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
73
No. de catálogo
V119711
ISBN (Ebook)
9783640236398
ISBN (Libro)
9783640238422
Tamaño de fichero
843 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rechtliche, Probleme, Musikdownload, Musikdownloadplattformen, Filesharing, entgeltliche Musikangebote, Musikdownloadvertrag, Digital Rights Management, DRMS, Tauschbörsen, P2P, Download, Upload, Urheberrechtsverletzung, Urheberrecht, Störerhaftung, musik-download, vertragsschluss, musikdownload-plattformen, zivilrecht, strafrecht, kopierschutz, sachmangel
Citar trabajo
Matthias Cantzler (Autor), 2008, Rechtliche Probleme beim Musikdownload, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119711

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Título: Rechtliche Probleme beim Musikdownload



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