Ein Sprichwort lautet: "Bei Geld hört die Freundschaft auf". Und so darf es nicht verwundern, dass eins der Kernstücke des deutschen Föderalstaates am meisten umstritten und umkämpft ist: die Finanzverfassung und der Finanzausgleich im besonderen. Am 01.01.1995 wurden die neuen Bundesländer vollständig in das bundesdeutsche Finanzausgleichsystem aufgenommen. Dies stellte einen einzigartigen finanziellen Kraftakt für die alten Länder und den Bund dar. Obwohl, zumindest in der Wissenschaft unumstritten, die deutsche Wiedervereinigung eigentlich umfassende Reformen am Finanzausgleichsystem erfordert hätte, fanden diese nicht statt. Stattdessen behalf man sich von 1990 bis 1994 mit einer Übergangslösung, dem Fonds "Deutsche Einheit" und erfand für die Zeit von 1995 bis 2004 eine "Krücke", die das bestehende Finanzausgleichsystem auf den Beinen halten sollte, den Solidarpakt. Bis 2004, so war man sich in der Politik sicher, wären alle (finanziellen) Brüche "verheilt" und die Bundesrepublik könnte zur Normalität übergehen. Renzsch (1995) bezeichnete diesen Vorgang als "Musterbeispiel für Problemabarbeitungsprozesse im deutschen Bundesstaat". Man hielt an Althergebrachtem fest und beschritt neue Wege nur dann und äußerst vorsichtig, wenn sie unumgänglich waren. Allerdings musste man relativ bald erkennen, dass der "Aufbau Ost" nicht die erhofften Fortschritte machte, und so wurde im vergangenen Jahr der Solidarpakt II und das Maßstäbegesetz, inkrafttretend am 01.01.2005, verabschiedet. Mit Hilfe dieses Gesetzespakets soll es nun möglich sein, die neuen Bundesländer bis zum Jahr 2020 an die alten heranzuführen.
Die vorliegende Arbeit soll das deutsche Finanzausgleichsystem mit seinen aktuell gültigen Regelungen darstellen und kritisch hinterfragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier der Frage, inwieweit es geeignet ist, das finanzielle Zusammenwachsen Deutschlands auszuhalten bzw. zu fördern.
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Finanzpolitische Reaktionen auf die Wiedervereinigung
1.1. Fonds „Deutsche Einheit“
1.2. Solidarpakt I
2. Geltendes Finanzausgleichsystem
2.1. Umsatzsteuervorwegausgleich
2.2. Länderfinanzausgleich im engeren Sinne
2.3. Bundesergänzungszuweisungen
3. Kritikpunkte und Reformvorschläge
3.1. Anforderungen an einen sinnvollen Finanzausgleich
3.2. Bestandsaufnahme
3.3. Reformoptionen
4. Zukunftsperspektive: Maßstäbegesetz und Solidarpakt II
5. Fazit
Literaturverzeichnis
0. Einleitung
Ein Sprichwort lautet: „Bei Geld hört die Freundschaft auf“. Und so darf es nicht verwundern, dass eins der Kernstücke des deutschen Föderalstaates am meisten umstritten und umkämpft ist: die Finanzverfassung und der Finanzausgleich im besonderen. Am 01.01.1995 wurden die neuen Bundesländer vollständig in das bundesdeutsche Finanzausgleichsystem aufgenommen. Dies stellte einen einzigartigen finanziellen Kraftakt für die alten Länder und den Bund dar. Insgesamt transferierte dieses komplexe System vorläufigen Ergebnissen zufolge allein im Jahr 2000 ein Nettovolumen von 64,429 Mrd. DM von finanzstarken Bundesländern und Bund zu finanzschwächeren Bundesländern. Der Empfängeranteil der neuen Länder und Berlins lag hier bei 52,186 Mrd. DM oder 81% (BMF 2001). Obwohl, zumindest in der Wissenschaft unumstritten, die deutsche Wiedervereinigung eigentlich umfassende Reformen am Finanzausgleichsystem erfordert hätte (Laufer/Münch 1998: S.232), fanden diese nicht statt. Stattdessen behalf man sich von 1990 bis 1994 mit einer Übergangslösung, dem Fonds „Deutsche Einheit“ und erfand für die Zeit von 1995 bis 2004 eine „Krücke“, die das bestehende Finanzausgleichsystem auf den Beinen halten sollte, den Solidarpakt. Bis 2004, so war man sich in der Politik sicher, wären alle (finanziellen) Brüche „verheilt“ und die Bundesrepublik könnte zur Normalität übergehen. Renzsch (1995) bezeichnete diesen Vorgang als „Musterbeispiel für Problemabarbeitungsprozesse im deutschen Bundesstaat“. Man hielt an Althergebrachtem fest und beschritt neue Wege nur dann und äußerst vorsichtig, wenn sie unumgänglich waren. Allerdings musste man relativ bald erkennen, dass der „Aufbau Ost“ nicht die erhofften Fortschritte machte, und so wurde im vergangenen Jahr der Solidarpakt II und das Maßstäbegesetz, inkrafttretend am 01.01.2005, verabschiedet. Mit Hilfe dieses Gesetzespakets soll es nun möglich sein, die neuen Bundesländer bis zum Jahr 2020 an die alten heranzuführen.
Die vorliegende Arbeit soll das deutsche Finanzausgleichsystem mit seinen aktuell gültigen Regelungen darstellen und kritisch hinterfragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier der Frage, inwieweit es geeignet ist, das finanzielle Zusammenwachsen Deutschlands auszuhalten bzw. zu fördern.
Zum Einstieg werden die unmittelbaren finanzpolitischen Folgen der Wiedervereinigung erläutert. Nachdem die aktuellen Regelungen dargelegt wurden, sollen Kritikpunkte und verschiedene Reformvorschläge vorgestellt werden, um die Arbeit dann mit einem Ausblick auf die nähere finanzpolitische Zukunft abzuschließen.
1. Finanzpolitische Reaktionen auf die Wiedervereinigung
1.1. Fonds „Deutsche Einheit“
In der Zeit zwischen dem Fall der Mauer und dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde schnell deutlich, dass die alten Bundesländer kein Interesse daran hatten, sich sogar dagegen wehrten, dass die zu bildenden neuen Bundesländer sofort in das Finanzausgleichsystem aufgenommen würden. So entwickelte man eine Übergangslösung, die auch im Einheitsvertrag festgeschrieben wurde, den Fonds „Deutsche Einheit“ (Art.7 Abs. 2-4 Einigungsvertrag). Man sah für die Jahre 1990 bis 1994 eine Summe von 115 Mrd. DM vor, die nötig wären, um die Eingliederung der neuen Länder zu begleiten sowie politische und administrative Institutionen aufzubauen. Es war vorgesehen, dass 85% der Gesamtsumme den neuen Ländern direkt zur Verfügung gestellt werden sollten und die restlichen 15% dem Bund für die „Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben“ vorbehalten blieben. Relativ schnell wurde allerdings offenkundig, dass diese Regelung völlig unzureichend war, und so wurden bereits im Frühjahr 1991 umfassende Korrekturen notwendig. Der Bund verzichtete zugunsten der neuen Länder auf seinen 15-prozentigen Anteil, und sie wurden rückwirkend ab dem 01.01.1991 in den Umsatzsteuervorwegausgleich aufgenommen. Auch 1992 und 1993 besserte man noch einmal nach und stockte das Volumen des Fonds auf insgesamt 160,7 Mrd. DM auf. Diese Summe ergab sich aus Beiträgen des Bundes von 49,6 Mrd. DM und der alten Länder von 16,1 Mrd. DM sowie Kapitalmarktkrediten von insgesamt 95 Mrd. DM. 1995 ging der Fonds dann in die Tilgungsphase über, die voraussichtlich bis ins Jahr 2013 andauern wird. Dabei zahlen hier jährlich der Bund 2,65 Mrd. DM und die alten Länder zusammen 6,85 Mrd. DM.
1.2. Solidarpakt I
Im März 1993 wurde der sogenannte Solidarpakt I verabschiedet der weitgehend auf einem Vorschlag der Länder nach der Konferenz der Ministerpräsidenten in Potsdam am 26./27.02.1993 basierte. Neben einigen Richtlinien für den „Aufbau Ost“ wie der Absatzförderung von Produkten der neuen Länder oder der Stärkung des Wohnungsbaus enthielt er konkrete Maßnahmen, wie die vollständige Integration der neuen Länder in den bundesdeutschen Finanzausgleich ab 1995 zu bewerkstelligen sein sollte. Man einigte sich darauf, dass die bei der Aufnahme entstehenden Belastungen für die alten Länder durch den Länderfinanzausgleich teilweise aufgefangen werden sollten, indem der Bund allen Bundesländern, auch den neuen, einen Teil seiner Umsatzsteuererträge abtrat. So wurde der Länderanteil an der Umsatzsteuer von 37% auf 44% erhöht. Gleichzeitig wurden die später noch genauer beschriebenen Übergangsbundesergänzungszuweisungen für finanzschwache alte Länder und die „Bundesergänzungszuweisungen Neue Länder“ eingeführt. Des weiteren versprach der Bund den neuen Ländern im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost für einen Zeitraum von zehn Jahren zusätzliche 6,6 Mrd. DM jährlich.
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