Leben am Rand der Gesellschaft

Rechtlicher und sozialer Wandel der Situation sich prostituierender Frauen in Deutschland


Trabajo Escrito, 2008

24 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Prostitution – rechtliche und soziale Situation von Prostituierten im 19. Jahrhundert bis zur Jahrtausendwende
2.1 Prostitution im 19. Jahrhundert
2.2 Prostitution ist sittenwidrig
2.3 Prostitution und Frauenbild im Wandel

3. Das neue Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen
3.1 Ziele und Forderungen des neuen ProstG
3.2 Auswirkungen des neuen ProstG in der Realität

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

6. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

„Ich liebe das Leben, den Regen, den Wind. Ich liebe die Musik von Bach, Vivaldi […]. Ich liebe Kinder, meine Kinder. Durch jede ihrer Gesten entdecke ich das Leben. Ich liebe meine Wohnung, ich koche gern für meine Freunde […]. Ich liebe die Wärme meiner Freunde […]. Ich liebe es, hübsch zu sein, so aus Spaß […]. Ich bin also eine Frau wie ihr? Entschuldigen Sie: Ich bin nur eine Prostituierte. Barbara.“1

Die Prostitution. Wer kann schon von sich sagen, dass er noch nie von diesem Gewerbe gehört haben will, dass er nicht weiß, was eine Prostituierte ist? Wohl keiner. Doch wie viele Menschen begegnen dem Thema ohne Vorurteile oder negativen Beigeschmack? Auch wohl kaum jemand, obwohl die Ansichten heute bei weitem andere sein werden als noch vor einoder zweihundert Jahren. „Prostitution war und ist in unserer Gesellschaft ein tabuisierter, mit Vorurteilen, aber stets auch voyeuristischem Interesse bedachter Bereich.“2 Diese Aussage machte der Soziologe W. Bernsdorf noch 1971 im Hinblick auf das Sexualverhalten des Menschen. Aber ist das wirklich auch heute noch so? Was können wir Barbaras Worten über die Situation einer Prostituierten entnehmen? Entsprechen diese auch heute noch, fast 30 Jahre später und sieben Jahre nach Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes, der realen Lebenssituation von Prostituierten in Deutschland?

Um diese Fragen im Verlauf dieser Arbeit klären zu können, muss vorab darauf hingewiesen werden, dass das Thema der Prostitution ein zwar seit langen breit diskutiertes aber dennoch spannungsreiches Gebiet ist, in dem verschiedene, sich teilweise widersprechende Ansätze und Meinungen aufeinander treffen und infolgedessen ein eindeutiger, in eine Richtung weisender Ansatz zu diesem Thema kaum zu finden sein wird.3 Aus diesem Grund wird es im Rahmen dieser Hausarbeit auch kaum möglich sein können, die Prostitution in ihrer Ganzheit bzw. Komplexität darzustellen. Dies gilt sowohl für den geschichtlichen Abriss als auch für die Betrachtung des Zitates im Hinblick auf dessen Realitätsnähe. Ziel dieser Arbeit ist es demnach nicht, eine vollständige Zusammenstellung der Sichtweisen und Definitionen von Prostitution zu erarbeiten und gegeneinander abzuwägen. Vielmehr bedarf es vorweg diverser Eingrenzungen und Schwerpunktsetzungen, um so zum einen dem Rahmen der Arbeit gerecht zu werden, gleichzeitig aber auch im Hinterkopf zu behalten, dass mit dieser Arbeit nur ein Aspekt eines weiten Spektrums beleuchtet werden kann.

Im Folgenden wird also vor allem die rechtliche Situation von Prostituierten in Deutschland in Verbindung mit ihrer sozialen Stellung im Fokus meiner Ausführungen stehen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf jener Entwicklung hin zum neuen Prostitutionsgesetz und darüber hinaus auf dessen Auswirkungen liegen wird, sodass dem zeitlichen Rahmen eine Spanne vom 19. Jahrhundert bis heute beigemessen wird. Ziel dieser Arbeit soll es also sein, Prostitution als „eine sexuelle Dienstleistung außerhalb der Ehe gegen Entgelt“4 im historischen Kontext so darzustellen, dass ein möglicher Wandel im rechtlichen und sozialen Umgang mit diesen Frauen ersichtlich werden kann. Dabei wird auch das gesellschaftliche Frauenbild eine bedeutsame Rolle spielen.

Hat ein Wandel im gesellschaftlichen Bild von Prostituierten stattgefunden? Und wenn dem so ist, wie sieht dieser Wandel aus? Inwiefern haben die Gesetzesänderungen in die eine oder andere Richtung dazu beigetragen? Wie also hat sich z.B. das neue Prostitutionsgesetz auf den Umgang der Gesellschaft mit Prostituierten in der Realität ausgewirkt? Kann man Prostitution zu Recht und auch heute noch als eine Lebenswelt am Rand bezeichnen?

Dementsprechend wird es im Folgenden also weniger um die von Prostituierten selbst angeführten Ursachen und Gründe gehen, sich zu prostituieren – einzig die Hauptmotivation der Existenzsicherung wird behandelt werden. Auch können weder die verschiedenen Erscheinungsformen der Prostitution noch die regionalen oder länderbezogenen Unterschiede in der Umgangsweise mit diesen Frauen berücksichtigt werden, wenngleich alle diese Aspekte von Bedeutung sind. In dieser Arbeit werde ich mich vorwiegend auf die mehr oder minder freiwillige Prostitution in Deutschland beziehen, sodass weitergehend auch nicht auf die Bereiche Frauenund Menschenhandel sowie Zwangsund Kinderprostitution eingegangen werden kann. Überdies werde ich, wenn ich von Prostitution spreche, von der weiblich-heterosexuellen Form ausgehen, obgleich auch andere Formen wie z.B. die männliche Prostitution vorhanden sein werden.5

2. Prostitution – rechtliche und soziale Situation von Prostituierten im 19. Jahrhundert bis zur Jahrtausendwende

Setzt man sich mit dem Thema und Begriff der Prostitution auseinander, wird man – wie bereits erwähnt – feststellen, dass Definitionen, Ansichten und Deutungsversuche einzelner Autoren zu diesem Thema weit auseinander gehen. Dies wird selbst in der Geschichte der Prostitution deutlich: gibt es einerseits Autoren, die von einem unheimlich langen Bestand dieser Tätigkeit ausgehen, von der Prostitution als „ältestem Gewerbe der Welt“6 sprechen, welches bis weit in die Antike zurückreicht, so gibt es auf der anderen Seite auch die Meinung, dass die Begrifflichkeit durch eine Fülle von Ver- änderungen gekennzeichnet ist, sodass es die Prostitution gar nicht gibt. So weist z.B.

die Journalistin, Schriftstellerin und Übersetzerin Pieke Biermann darauf hin, dass es die Prostitution, so wie man sie heute vorfindet, erst seit gut zweihundert Jahren gibt und insofern als Produkt der heutigen Gesellschaft bezeichnet werden muss:

„Prostitution in ihrer heutigen Form ist keineswegs älter als die `anständige´,

`richtige´ Arbeit der Frau: die unentlohnte, die unsichtbare, die lautlose Hausarbeit. Erst seit rund zweihundert Jahren werden Frauen so auseinanderdividiert: Die einen schaffen an – die andern schaffen umsonst.“7

Diese Aussage Biermanns bildet dabei die Grundlage dafür, dass in meinen Ausführungen der historische Abriss der Prostitution als Vorbedingung des heutigen Entwicklungsstandes mit dem 19. Jahrhundert einsetzt (da man ohne die Gegebenheiten und Ereignisse dieser Zeitspanne heute sicher eine andere Realität vorfinden würde) und insofern den Anfangspunkt eines geschichtlichen Überblicks der Prostitution bis heute darstellt, in dem neben dem rechtlichten und sozialen Aspekt auch das gesellschaftliche Frauenbild und dessen Wandel eine Rolle spielen wird.

2.1 Prostitution im 19. Jahrhundert

Das 19. Jahrhundert, das Zeitalter der industriellen Revolution, war für viele Menschen in der Stadt und auf dem Land eine Zeit gravierender Veränderungen: Armut, Bevölkerungswachstum, Hungersnöte, sowie ökonomische und gesellschaftliche Umorientierungen vor allem durch einen massiven Zuzug ländlich geprägter Bevölkerungsteile in neu entstandene Industriezentren kennzeichneten diese Zeit, da sie sich auf alle Bereiche des Lebens auszuwirken schienen. Von besonderem Interesse ist dabei im Hinblick auf diese Arbeit das Schicksal junger Mädchen und Frauen aus ländlichen Gegenden, die aufgrund der die Familienexistenz gefährdenden Verhältnisse in einer Zeit rapider Entwicklung neuer Industrien und der Zunahme von Fabrikarbeit gezwungen waren in die Städte zu gehen, um dort Geld zu verdienen – fern von ihrer Familie und ohne soziale Bezüge.8 Während die Familie also vorwiegend auf dem Land blieb, um ihre Existenz zu sichern, wurden die Töchter mit der Hoffung auf eine für sie bessere Zukunft in der Stadt fortgeschickt. Diese verfügten jedoch meistens nur über eine geringe Ausbildung, sodass ihnen in der Stadt häufig nur Tätigkeiten mit wenig Einkommen offen standen.9 Infolgedessen stieg die Zahl der Prostituierten im ausgehenden 19. Jahrhundert besonders in den großen Städten immens an; nach Schätzungen vieler ExpertInnen soll es zu der Zeit in Deutschland bis zu 200.000 Prostituierte gegeben haben.10 Die Dunkelziffer wird allerdings deutlich höher gelegen haben, da Prostituierte ihre Tätigkeit schon damals aufgrund der ihr (infolge dieser Beschäftigung) begegnenden gesellschaftlichen Diskriminierung im Geheimen ausübten.11 Für viele schien es dennoch der einzige Ausweg aus einem elenden Dasein der Perspektivenlosigkeit zu sein oder diente der Aufbesserung ihres sonst zu geringen Einkommens, wie es oft bei Dienstmädchen, Blumenfrauen, Wäscherinnen etc. der Fall war. Prostitution dieser Zeit ist als Armenphänomen begreifbar: meist junge Frauen als „Gelegenheitsprostituierte, die sich neben ihrer `ordentlichen´ Erwerbsarbeit durch Prostitution das Existenzminimum sicherten“12.

Mit der Zunahme von Geschlechtskrankheiten veränderte sich schließlich auch die rechtliche Lage der Prostituierten, da diese per se als besonders gefährdet galten für jegliche Form der Infizierung mit Tripper, Syphilis etc.13, obwohl schon zu dieser Zeit Stimmen laut wurden, die dieses Stigma kritisierten, da gerade Prostituierte ein besonders hohes Gesundheitsbewusstsein aufwiesen, weil ihr Körper nun einmal ohne Zweifel ihr Kapital, d.h. ihre Einnahmequelle darstellte.14 Nichtsdestotrotz wurde vom Gesetzgeber die „Reglementierung der Prostitution, offiziell zum Schutz der Menschen vor Geschlechtskrankheiten und zum Erhalt der Sittlichkeit“15 eingeführt, in deren Fokus jedoch weniger eine gesundheitliche Vorsorge, als vielmehr die Kontrolle einer jeden sich prostituierenden Frau in Form von polizeilichen und gesundheitlichen Verordnungen stand.16 Dieser offensichtliche Versuch der Unterdrückung von Prostituierten durch den Gesetzgeber, dessen Vorschriften Freiheitsbeschränkungen sowohl örtlicher als auch zeitlicher Art umfassten und sich auf Wohnung, Kleidung, soziale Einstufung, Steuern und Benehmen der Prostituierten in der Öffentlichkeit erstreckten, stellte von Fall zu Fall eine mehr oder weniger bedeutsame Einengung der Lebensweise dieser Frauen dar.17 Sowohl das Strafsystem als auch das gesundheitliche Überwachungssystem beschränkte sich stets nur auf die sich prostituierenden Frauen – Freier blieben meistens unbehelligt.18 Die Kontrolle und Eindämmung der Prostitution wurde mit allen verfügbaren Mitteln voranzutreiben versucht. So wurde z.B. durch das am 15.5.1871 verkündete und am 1.1.1872 in Kraft getretene Reichstrafgesetzbuch (RStGB) die Einschreibung der Prostituierten verlangt. Da trotzdem viele Prostituierte auch weiterhin ihre Tätigkeit heimlich, d.h. nicht polizeilich registriert ausübten, um sowohl der gesellschaftlichen Stigmatisierung, den finanziellen Auflagen als auch der Diskriminierung durch die polizeiliche Überprüfung zu entgehen19, wurden die Kontrollmaßnahmen zunehmend verschärft, so z.B. mit der Neufassung des § 361 RStGB im Jahre 1876, wodurch zum einen die unkonzessionierte, d.h. nicht behördlich genehmigte Ausübung der Prostitution, zum anderen aber auch die eingeschriebenen Prostituierten bestraft wurden, wenn diese den polizeilichen Vorschriften zuwiderhandelten.20

Das Gewerbe der Prostitution wurde während der ganzen Zeit weder als Beruf anerkannt, noch hat es sich augenscheinlich in irgendeiner Weise – insbesondere nicht in rechtlicher und sozialer Hinsicht – positiv auf das Leben der sich prostituierenden Frauen ausgewirkt, sieht man einmal von der Tatsache ab, dass es ihnen das nötige Geld eingebracht hat, welches sie zum Leben benötigten. Mehr noch: „1846 wurden [z.B.] in Preußen die Bordelle und 1851 die Prostitution insgesamt verboten“.21 Doch schon zu dieser Zeit schien eine vollständige Beseitigung dieses Gewerbes aussichtslos.22

2.2 Prostitution ist sittenwidrig

Um die immer offensichtlicher werdende soziale wie rechtliche Ablehnung der Prostitution einmal mehr zu verdeutlichen, wurde im Jahr 1901 vom Reichsgericht in Zivilsachen eine Formel für das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“23 entwickelt, mit der die Prostitution im Bürgerlichen Gesetzbuch als sittenwidrig erklärt wurde, da diese Tätigkeit gegen die guten Sitten verstoße. Hierzu bemerkte der Hochschullehrer und Soziologe der Technischen Universität Dortmund Friedrich W. Stallberg 1988: „Prostitution ist das gesellschaftliche Etikett für Handlungen, die gegen traditionsreiche Vorstellungen der Moral und Sittlichkeit mehr oder minder stark verstoßen. Verurteilt werden Käuflichkeit, Promiskuität, sexuelle und emotionale Indifferenz, Mißbrauch von Sexualität als Produktionsmittel sowie `unzüchtiges´ Verhalten in der Öffentlichkeit.“24

Prostituierte hatten wegen der Nichtigkeit der zwischen ihnen und den Kunden getroffenen Vereinbarungen – da Verträge über sexuelle Dienstleistungen als sittenwidrig und in dem Sinne als ungültig erklärt wurden – keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bezahlung ihrer Tätigkeit. Folglich waren Prostituierte gefährdet, für ihre Arbeit nicht das vereinbarte Geld zu erlangen, was weitergehend ihre gesamte (materielle) E- xistenz stark beeinträchtigen konnte. Sie besaßen insofern weder Rechtssicherheit noch Schutz vor Ausbeutung und Gewalt. Ferner sahen sie sich oft miserablen Arbeitsbedingungen ausgesetzt, da jegliche Förderung der Prostitution durch Freier, Zuhälter o.Ä. eine strafrechtliche Sanktionierung durch § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB zur Folge hatte.25

Des Weiteren blieb ihnen auch die Aufnahme in die Sozialversicherung26, d.h. in die gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen und Rentenversicherungen verwehrt, was an ihrer Einkommenssteuerpflicht jedoch nichts ändern sollte.27 Dieser Sachverhalt, dass sie zwar Bürgerpflichten zu leisten, aber gleichzeitig keine staatlichen Fürsorgeansprüche hatten, bildete dabei den Kernpunkt staatlicher Prostitutionsdiskriminierung.

Diese Rechtsprechung im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB und Einstufung der Prostituierten als „gemeinschaftsschädlich“28 wirkte sich fortan in alle Bereiche ihres Lebens aus.

Im Jahre 1927 wurde indes ein erster Paradigmenwechsel in der rechtlichen Behandlung der Prostitution durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (GeschlKG) deutlich, welcher die direkte Sanktionierung der Prostitution zugunsten einer gesundheitspolitischen und polizeilichen Regulierung größtenteils abschaffte.29 Gleichzeitig sollte sich jedoch die soziale und rechtliche Situation der Prostituierten insgesamt auch im weiteren Verlauf des 20. Jahrhunderts kaum verändern, da das Stigma der Sittenwidrigkeit aufrechterhalten wurde. Mit einer mehrfachen Änderung des § 361 6-6c StGB schränkte das I.

[...]


1 Biermann (1980): S.9.

2 Leopold (1997): S.12.

3 Zum Diskurs siehe bspw. Biermann (1980): S.10ff. sowie Leopold (1997): S.7ff.

4 Röhr (1972): S.16.

5 Vgl. Röhr (1972): S.16-17.

6 Biermann (1980): S.12.

7 Biermann (1980): S.12.

8 Vgl. Schulte (1979): S.68.

9 Vgl. Girtler (1988): S.27ff.

10 Vgl. Schmackpfeffer (1989): S.13.

11 Vgl. Leopold (1997): S.7-10.

12 Schmackpfeffer (1989): S.15.

13 Vgl. Leopold u.a. (1997): S.23.

14 Vgl. Prostituiertenprojekt Hydra (1988): S.185-186.

15 Schmackpfeffer (1989): S.25.

16 Mitrovic (2006): S.10-11.

17 Vgl. Röhr (1972): S.47.

18 Vgl. Schmackpfeffer (1989): S.18-19.

19 Vgl. Schmackpfeffer (1989): S.13.

20 Vgl. Schmackpfeffer (1989): S.18-19.

21 Röhr (1972): S.48.

22 Vgl. Röhr (1972): S.48.

23 RGZ 48, 114, 124.

24 In: Leopold (1997): S.21.

25 Vgl. Begründung zum Prostitutionsgesetz (14/5958): S.4.

26 Diese wurde erst im Jahr 1883 langsam in Deutschland eingeführt und war dementsprechend noch recht neu

27 Vgl. Leopold (1997): S.55-58.

28 Vgl. Begründung zum Prostitutionsgesetz (14/5958): S.4.

29 Vgl. http://www.rewi.hu-berlin.de/AKJ/zeitung/01-2/prostitution.html. 14.07.08. sowie Prostitutionsprojekt Hydra (1988): S.192.

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Leben am Rand der Gesellschaft
Subtítulo
Rechtlicher und sozialer Wandel der Situation sich prostituierender Frauen in Deutschland
Universidad
University of Osnabrück
Curso
Leben am Rand? – Sozialpädagogisches Handeln in Lebenswelten jenseits der "guten Gesellschaft"
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
24
No. de catálogo
V120029
ISBN (Ebook)
9783640240258
ISBN (Libro)
9783640244508
Tamaño de fichero
486 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Leben, Rand, Gesellschaft, Leben, Rand, Sozialpädagogisches, Handeln, Lebenswelten, Gesellschaft
Citar trabajo
Christina Busch (Autor), 2008, Leben am Rand der Gesellschaft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120029

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