Durch den vom IASB im Jahr 2004 verabschiedeten Rechnungslegungsstandard IFRS 2 „Share-based Payment“ wurde die Bilanzierung von anteils- bzw. aktien-orientierten Entlohnungen verbindlich geregelt. Nach diesem Standard ist die Bi-lanzierung von Stock Options aufwandswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu erfassen. Bei derartigen Aktienoptionsprogrammen als Bestandteil der Entloh-nung, zumeist für Führungskräfte, wird den Teilnehmenden an diesen Program-men das Recht gewährt, Aktien des eigenen Unternehmens zu einem zuvor fest-gelegten Preis nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (Sperrfrist) zu erwerben. Solche aktienbasierten Vergütungen stellen aus Unternehmenssicht Geschäftsvor-fälle dar, in welchen ein Unternehmen Aktienoptionen (Eigenkapitalinstrumente) für erhaltene Güter oder Dienstleistungen gewährt. Die Manager und/oder die Mitarbeiter eines Unternehmens sollen also durch die Gewährung einer Option entlohnt werden. Hintergrund der Ausgabe von Stock Options ist zum einen, dass sich die Vergütung des Managements in stärkerem Maße am Shareholder Value orientieren soll und damit der Principal-Agent-Konflikt durch monetäre Anreize zu lösen versucht wird. Zum anderen ergibt sich die Chance einen vom Erfolg abhängigen Anteil der Vergütung ohne einen Barmittelabfluss aus dem Unter¬nehmen zu finanzieren. Aus bilanzieller Sicht stellen sich dabei zwei zentrale Problematiken. Auf der einen Seite stellt sich beim Bilanzansatz von Stock Opti¬ons die Frage, wie die vom Unternehmen erhaltene Arbeitsleistung abzubilden ist, da diese nicht die Merkmale eines aktivierungsfähigen Vermö-genswertes erfüllt. Des Weiteren stellt sich hierbei die Frage, wie der zu erfassen-de Aufwand über die Zeit des Anstellungsverhältnisses mit den am Aktienopti-onsprogramm teil¬nehmenden Mitarbeitern zu verteilen ist. Auf der anderen Seite stellt sich im Rah¬men der Bilanzbewertung die Frage, wie die als Entgeltbestand-teil für empfan¬gene Arbeitsleistung eingesetzten Aktienoptionen bewertet werden können. Dabei stellt sich auch die Frage, wie Marktpreise zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes für Aktienoptionen an Mitarbeiter gefunden werden können.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Anlagenverzeichnis
1 Problemstellung
2 Grundlagen
2.1 Stock Options - Begriff & Zweck
2.2 Anwendungsbereich von IFRS
3 Bilanzielle Abbildung nach IFRS2
3.1 Ansatz
3.2 Bewertung
3.3 Ausweis
3.4 Angaben im Anhang
4 Kritische Würdigung
5 Thesenförmige Zusammenfassug
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Funktionsweise eines Aktienoptionsprogramms
Abbildung 2: Entwicklung der Wertkomponenten
Abbildung 3: Allgemeiner zweiperiodiger Binomialbaum
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Buchungsbeispiel: Bilanzansatz von Aktienoptionen
Tabelle 2: Buchungsbeispiel: Bilanzansatz innerhalb der Sperrfrist
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Black/Scholes Modell (1973)
Anlage 2: Binomialmodell nach Cox, Ross & Rubinstein (1979)
1. Problemstellung
Durch den vom IASB im Jahr 2004 verabschiedeten Rechnungslegungsstandard IFRS2 „Share-based Payment“ wurde die Bilanzierung von anteils- bzw. aktienorientierten Entlohnungen verbindlich geregelt. Nach diesem Standard ist die Bilanzierung von Stock Options aufwandswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu erfassen. [1] Bei derartigen Aktienoptionsprogrammen als Bestandteil der Entlohnung, zumeist für Führungskräfte, wird den Teilnehmenden an diesen Programmen das Recht gewährt, Aktien des eigenen Unternehmens zu einem zuvor festgelegten Preis nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (Sperrfrist) zu erwerben. Solche aktienbasierten Vergütungen stellen aus Unternehmenssicht Geschäftsvorfälle dar, in welchen ein Unternehmen Aktienoptionen (Eigenkapitalinstrumente) für erhaltene Güter oder Dienstleistungen gewährt. Die Manager und/oder die Mitarbeiter eines Unternehmens sollen also durch die Gewährung einer Option entlohnt werden. [2] Hintergrund der Ausgabe von Stock Options ist zum einen, dass sich die Vergütung des Managements in stärkerem Maße am Shareholder Value orientieren soll und damit der Principal-Agent-Konflikt durch monetäre Anreize zu lösen versucht wird. Zum anderen ergibt sich die Chance einen vom Erfolg abhängigen Anteil der Vergütung ohne einen Barmittelabfluss aus dem Unternehmen zu finanzieren. [3] Aus bilanzieller Sicht stellen sich dabei zwei zentrale Problematiken. Auf der einen Seite stellt sich beim Bilanzansatz von Stock Options die Frage, wie die vom Unternehmen erhaltene Arbeitsleistung abzubilden ist, da diese nicht die Merkmale eines aktivierungsfähigen Vermögenswertes erfüllt. Des Weiteren stellt sich hierbei die Frage, wie der zu erfassende Aufwand über die Zeit des Anstellungsverhältnisses mit den am Aktienoptionsprogramm teilnehmenden Mitarbeitern zu verteilen ist. [4] Auf der anderen Seite stellt sich im Rahmen der Bilanzbewertung die Frage, wie die als Entgeltbestandteil für empfangene Arbeitsleistung eingesetzten Aktienoptionen bewertet werden können. Dabei stellt sich auch die Frage, wie Marktpreise zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes für Aktienoptionen an Mitarbeiter gefunden werden können. [5]
2. Grundlagen
2.1 Stock Option – Begriff & Zweck
Eine Option gewährt ihrem Inhaber definitionsgemäß das Recht aber nicht die Pflicht, einen bestimmten Basiswert (Underlying) zu einem zuvor festgelegten Preis zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt zu erwerben. [6] Durch Aktienoptionsprogramme wird Mitarbeitern, zumeist Führungskräften, das Recht eingeräumt Aktien des Unternehmens, bei welchem diese beschäftigt sind, oftmals zu Vorzugskonditionen zu beziehen. Dabei kann zwischen realen und virtuellen Aktienoptionen differenziert werden. [7] Bei realen Aktienoptionen findet die Übertragung der Aktien tatsächlich statt, dies ist bei sogenannten Stock-Option-Plänen der Fall. [8] Bei virtuellen Aktienoptionen, sogenannten Stock Appreciation Rights, findet ein Barausgleich statt. Der Mitarbeiter bekommt hierbei den Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Marktwert der Aktien und dem zuvor festgelegten Bezugskurs erstattet. [9] Bei Stock-Option-Plänen ist die Ausübung der Optionen in der Regel allerdings erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich. [10] Häufig sind diese Aktienoptionspläne als sogenannte Premium-Priced-Pläne ausgestaltet, bei welchen der Ausübungspreis der Option über dem tatsächlichen Börsenwert des Wertpapiers im Zeitpunkt der Gewährung der Option liegt. [11] Ein solches variables Entlohnungsmodell führt dann zu einer Vergütungswirkung, wenn zum Ausübungstag der Option der Bezugspreis unter dem aktuellen Börsenkurs der Unternehmung liegt. [12] Abbildung 1 zeigt die Funktionsweise eines Aktienoptionsprogramms. Durch die Implementierung von aktienbasierten Vergütungsmodellen soll eine verstärkte Orientierung der Unternehmenspolitik bzw. der Entscheidungen der Manager am Shareholder Value erreicht werden. [13] Durch Aktienoptionen wird ein verstärkter Anreiz zu einer am Shareholder Value ausgerichteten Unternehmensführung geschaffen, da die an einem Aktienoptionsprogramm teilnehmenden Manager in einem überdurchschnittlichen Maße an einer Steigerung des Shareholder Values partizipieren können. Steigt der Aktienkurs der Unternehmung, dann steigt auch der innere Wert der Option. [14] Bezogen auf das eingesetzte Kapital ist die Wertsteigerung der Option sehr viel höher als die verhältnismäßige Änderung des Wertes des zugrundeliegenden Wertpapiers. [15]
Abbildung 1: Funktionsweise eines Aktienoptionsprogramms [16]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2 Anwendungsbereich von IFRS2
Die Regelungen des IFRS2 betreffen prinzipiell die Bilanzierung all solcher Transaktionen, bei welchen die Gegenleistung für erbrachte Güter und/oder Dienstleistungen in Form von Aktien oder Aktienoptionen bewilligt werden. [17] Obwohl die Regelungen über die Anwendung von IFRS2 sehr weit gefasst sind, ist der wohl wichtigste und derzeit auch gebräuchlichste Fall der Anwendung von IFRS2 die Bilanzierung der Gewährung von Aktienoptionen als Vergütung von Arbeitsleistung. [18] Die Problematik des Anwendungsbereichs von IFRS2 liegt darin, dass IFRS2 immer dann anzuwenden ist, wenn Eigenkapitalinstrumente den Charakter einer Vergütung tragen. Dadurch impliziert IFRS2, dass die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter immer einen Entgeltcharakter trägt. [19] IFRS2 enthält Regelungen zur Bilanzierung von echten und virtuellen Eigenkapitalinstrumenten, sowie Vorschriften für Kombinationsmodelle aus diesen beiden Ausgestaltungsformen, bei welchen der daran Teilnehmende ein Wahlrecht zwischen einem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente oder einem Barausgleich besitzt. [20] Stock Options stellen nach IFRS2 sogenannte echte Ei-genkapitalinstrumente dar, die einen Optionscharakter tragen. [21]
3. Bilanzielle Abbildung nach IFRS2
3.1 Ansatz
Die Vergütung von Mitarbeitern durch echte Eigenkapitalinstrumente stellt einen komplexen Sachverhalt dar, da hier zwei separate Vorgänge, nämlich zum einen eine Transaktion mit Eigenkapitalgebern und zum anderen ein leistungswirtschaftlicher Prozess, zu einem Vorgang zusammengefasst werden. Diese Situation führt dazu, dass für den entstandenen Personalaufwand eine Gegenbuchung im Eigenkapital stattfindet. Die Problematik die nun entsteht ist die fehlende Aktivierungsfähigkeit des wirtschaftlichen Vorteils, welcher den Arbeitnehmern durch die Gewährung echter Eigenkapitalinstrumente entsteht. Dieser Vorteil ist als eine Vergütung für eine Arbeitsleistung anzusehen. Diese Arbeitsleistung stellt jedoch keinen aktivierungsfähigen Vermögenswert dar. Gemäß IFRS2.8 ist dann eine Aufwandsbuchung vorzunehmen. [22] Den Gedanken, den IFRS2 verfolgt, ist also der Ansatz der Güter und/oder Dienstleistungen, welche vom Unternehmen empfangen werden und nicht der Ansatz der Gegenleistungen, welche das Unternehmen gewährt. [23] Bei der bilanziellen Erfassung einer Vergütung von Arbeitsleistung durch Aktienoptionen sind nun zwei Vorgänge bilanziell abzubilden. Zum einen die Gewährung von Aktienoptionen für den Mitarbeiter durch das Unternehmen und zum anderen die in der Zukunft mögliche Ausgabe der entsprechenden Aktien. [24] Der erste Vorgang wird durch den Buchungssatz „Personalaufwand an Kapitalrücklage“ erfasst. Dabei entsteht die Situation, dass ein Aufwand gebucht wird, das Eigenkapital sich aber tatsächlich nicht verändert. Da die Ausgabe der Aktien erst dann erfolgt, wenn die Arbeitnehmer ihre Optionen ausüben, ist durch eine Buchung die Einzahlung der Arbeitnehmer dann zu erfassen, wenn diese ihre Optionen ausüben. Der entsprechende Buchungssatz lautet dann „Kasse an Gezeichnetes Kapital/Kapitalrücklage“. [25]
Tabelle 1: Buchungsbeispiel: Bilanzansatz von Aktienoptionen [26]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die im Eigenkapital getätigten Buchungen sind nach IFRS2.23 zu einem späteren Zeitpunkt prinzipiell nicht wieder zu korrigieren, v.a. auch dann nicht, wenn auf Grund einer negativen Unternehmenswertentwicklung die Aktienoptionen am Ende der Laufzeit ohne Wert verfallen. [27] Nach IFRS2.14 sind Aktienoptionen, die für eine bereits erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, im Zeitpunkt der Zusage als Personalaufwand in vollem Umfang zu buchen. [28] Da Aktienoptionspläne i.d.R. eine Sperrfrist beinhalten, ist die im vorangegangenem Beispiel angenommene und von IFRS2.14 vorausgesetzte „freie Verfügbarkeit der Aktien bzw. Ausübbarkeit der Optionen“ nicht gegeben. Die Ausübbarkeit der Optionen ist hierbei von einer in die Zukunft reichenden Anstellung abhängig, dies impliziert also ein Entgelt für eine noch zu erbringende Arbeitsleistung. [29] In diesem Fall ist der Ansatz der Eigenkapitalinstrumente für die Vergütung einer zukünftigen Arbeitsleistung gleichmäßig über den sogenannten Erdienungszeitraum zu verteilen. Dieser entspricht nach IFRS2.15 dem Zeitraum zwischen der Gewährung der Optionen und dem frühestmöglichen Ausübungszeitpunkt (vesting period). [30] Das Ende dieser Sperrfrist bestimmt sich nach IFRS2.15 also danach, ab welchem Zeitpunkt die Optionen ausübbar werden. Nach IFRS2.15(b) ist der Zeitraum der Leistungserbringung zu schätzen, wenn die Länge der Sperrfrist von der Erlangung bestimmter Erfolgsvorgaben abhängig ist. Handelt es sich dabei um eine kapitalmarktbezogene Vorgabe, darf der im Zeitpunkt der Zusage der Optionen geschätzte Zeitraum der Leistungserbringung im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden. Handelt es sich dagegen um andere Erfolgsvorgaben ist im Nachhinein eine Korrektur an die tatsächliche Zeitspanne bis zur Erlangung der Erfolgsvorgabe vorzunehmen. [31] Grundsätzlich dürfen nach IFRS2.23 Eigenkapitalinstrumente nachdem sie ausübbar geworden sind, nicht wieder ausgebucht werden, wenn sie einmal angesetzt worden sind. Umbuchungen im Eigenkapital sind hierbei allerdings möglich. [32] In IFRS2.19-21 ist für derartige Situationen eine Ausnahme vorgesehen. Bereits erfolgte Buchungen im Eigenkapital sind für Eigenkapitalinstrumente, die aufgrund der Nichterfüllung von Ausübungsbedingungen, welche keine Marktbedingungen darstellen, verfallen, wieder auszubuchen. Nach IFRS2.20 hat dann zunächst eine Schätzung über diejenigen Eigenkapitalinstrumente zu erfolgen, die diese Kriterien erfüllen und auf Grund derer aller Voraussicht nach verfallen, um die Aufwandsverteilung zu bestimmen. Es hat eine Anpassung der Schätzung an den tatsächlichen Ausfall im Zeitverlauf zu erfolgen, sobald neue Informationen über die tatsächliche Ausfallrate gewonnen werden. [33] Das Beispiel in Tabelle 2 soll diesen Zusammenhang verdeutlichen.
Tabelle 2: Buchungsbeispiel: Bilanzansatz innerhalb der Sperrfrist [34]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.2 Bewertung
IFRS2.10 schreibt ausnahmslos vor, dass die angesetzten Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) zu dem Zeitpunkt, in welchem die Güter oder Dienstleistungen dem Unternehmen zugegangen sind, bewertet werden sollen. Da sich die direkte Bewertung der vom Unternehmen empfangenen Dienstleistung (Arbeitsleistung) als sehr problematisch erweist, kann nach IFRS2.11-12 eine indirekte Bewertung des fair value der vom Unternehmen hingegebenen Eigenkapitalinstrumente im Zeitpunkt ihrer Gewährung (grant date) erfolgen. [36] Dabei entspricht der Wert eines hingegebenen Eigenkapitalinstruments seinem Gesamtwert. Der Gesamtwert einer Option entspricht der Summe aus dem inneren Wert der Option (intrinsic value) und ihrem Zeitwert (time value). [37] Der Sachverhalt, dass der Inhaber der Aktienoption an einer positiven Entwicklung der Aktienoption in der Zukunft in vollem Umfang partizipieren kann, das Verlustrisiko für ihn aber faktisch ausgeschlossen ist, [38] findet hierbei im Zeitwert Berücksichtigung. [39] Der innere Wert drückt den Gewinn aus, der bei sofortiger Ausübung möglich wäre. [40] Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Wertkomponenten in Abhängigkeit von einem postitiven Aktienkursverlauf. Bei der Bestimmung des fair value der Eigenkapitalinstrumente sind nach IFRS2.16 Marktpreise heranzuziehen. Bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien ist diese Abstellung ohne große Probleme umsetzbar. [41] Beim Einsatz von Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil gestaltet sich dies sehr viel schwieriger, da Marktpreise in diesem Fall nicht zu Verfügung stehen. Die Mitarbeiter erhalten ihre Aktienoptionen zu Bedingungen und Konditionen, die sich von den von am Markt gehandelten Optionen unterscheiden. Daher kann in solchen Fälle auf Optionspreismodelle,
[...]
[1] Vgl. Hasbargen/Stauske (2004), S. 1153.
[2] Vgl. Ruhnke (2005), S. 625.
[3] Vgl. Kirnberger (2006), S. 622; Kienzle (2007), S. 1.
[4] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 507 und 509.
[5] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 512.
[6] Vgl. Schmidt (2006), S. 3.
[7] Für die Bilanzierung spielt diese Differenzierung eine entscheidende Rolle, da hierdurch die Festlegung erfolgt, ob der Empfänger der Vergütung gegenüber der Unternehmung einen Eigenkapital- oder einen Fremdkapitalanspruch besitzt. Vgl. Pellens et al. (2008), S. 503.
[8] Vgl. Risser/Fohler (2005), S. 69.
[9] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 518.
[10] Vgl. Ruhnke (2005), S. 626.
[11] Vgl. Hasbargen/Stauske (2004), S. 1153; Bei dieser Form von Aktienoptionsplänen partizipieren die daran Teilnehmenden allerdings erst am Wertzuwachs, wenn eine Mindestkurssteigerung von i.d.R. 20% überschritten wird. Vgl. Hasbargen/Stauske (2004), S. 1154.
[12] Vgl. Kirnberger (2006), S. 622; Rossmanith/Weixler (2003), S. 4 und S. 68f.
[13] Vgl. Heyd (2003), S. 348.
[14] Unter dem inneren Wert einer Option wird vereinfacht ausgedrückt der Differenzbetrag zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert der zugrundeliegenden Aktie bezeichnet. Der innere Wert einer Option drückt also den finanziellen Vorteil bei sofortiger Ausübung der Option aus. Vgl. Ruhnke (2005), S. 626; Vgl. dazu auch EG (2005), Anhang A, L 41/15.
[15] Vgl. Rossmanith/Weixler (2003), S. 4.
[16] In Anlehnung an Risser/Fohler (2005), S. 70, eigene Darstellung.
[17] Vgl. Hasbargen/Stauske (2004), S. 1154; Pellens/Crassel (2004), S. 113. Ausnahmen, die nicht durch IFRS2 geregelt werden, sind solche Transaktionen, die nach IFRS2.5-6 durch andere Standards geregelt werden. Darunter fallen die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen bzw. -erwerben, welche durch IFRS3 geregelt werden und solche Transaktionen, die nach IAS32.8-10 oder IAS39.5-7 zu bilanzierende Warenterminkontrakte sind. Vgl. Pellens et al. (2008), S. 503.
[18] Vgl. Pellens/Crassel (2004), S. 113; Vgl. dazu auch IASB (2004) IFRS2.2-6.
[19] Vgl. Kirnberger (2006), S. 625. Ein Unternehmen könnte auch Eigenkapitalinstrumente an Arbeitnehmer ausgeben, um die Eigenkapitalbasis des Unternehmens zu festigen. In einem solchen Fall besteht dann u.U. keine Möglichkeit für einen Ansatz als eine anteilsbasierte Vergütung i.S.v. IFRS2.
[20] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 504; Kirnberger (2006), S. 625.
[21] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 503.
[22] Dabei kommt auch dem Zeitpunkt der Erbringung der Arbeitsleistung keine Relevanz zu, d.h. es ist unerheblich, ob die Arbeitsleistung bereits erbracht wurde oder erst noch zu erbringen ist. Vgl. Pellens et al. (2008), S. 507f.
[23] Vgl. Kirnberger (2006), S. 627.
[24] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 508.
[25] Vgl. Ruhnke (2005), S. 628.
[26] In Anlehnung an Pellens et al. (2008), S. 509, eigene Darstellung. Dieses Beispiel geht davon aus, dass eine bereits erfolgte Arbeitsleistung vergütet wird.
[27] Vgl. Pellens/Crassel (2004), S. 114.
[28] Vgl. Ruhnke (2005), S. 628.
[29] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 509.
[30] Vgl. Ruhnke (2005), S. 628; Kirnberger (2006), S. 628; Pellens et al. (2008), S. 509.
[31] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 509f.
[32] Vgl. Kirnberger (2006), S. 628.
[33] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 510.
[34] In Anlehnung an Ruhnke (2005), S. 628. Eigene Darstellung. Dieses Beispiel geht davon aus, dass eine noch zu erfolgende Arbeitsleistung vergütet wird.
[35] 100 Mitarbeiter – (3 + 6 + 2) im Verlauf der Zeit aus dem Unternehmen ausgetretene Mitarbeiter = 89 Mitarbeiter am Ende des dritten Jahres * 50 Aktienoptionen = 4450 Aktienoptionen. In Anlehnung an Ruhnke (2005), S. 628f. Abgewandeltes Beispiel.
[36] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 512; Kirnberger (2005), S. 630.
[37] Vgl. Ruhnke (2005), S. 627.
[38] Der Verlust des Optionsinhabers kann höchstens in der Optionsprämie bestehen, falls er diese überhaupt bezahlen musste. Vgl. Weber (2007), S. 855.
[39] Vgl. Hasbargen/Stauske (2004), S. 1154.
[40] Vgl. Ruhnke (2005), S. 626.
[41] Vgl. Pellens et al. (2008), S. 512.
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