In Deutschland waren die Rechte der Arbeitnehmer bereits vor Inkrafttreten der RL 77/187/EWG geschützt. Bevor 1972 § 613a BGB in Kraft trat, gab es zum Betriebsübergang keine eigene gesetzliche Regelung. Auf verschiedene Art und Weise bemühte man sich immer wieder darum, einen Betriebsübergang rechtlich zu beurteilen. Doch keiner dieser Versuche konnte überzeugen.
Die EuGH-Rechtsprechung zur Funktionsnachfolge in den Fällen Christel Schmidt, Ole Rygaard./.Strø Mølle, Albert Merckx und Ayşe Süzen hatte zur Folge, dass die europäischen Mitgliedstaaten ihre bisherige Rechtsprechung teilweise grundlegend ändern mussten. Dies wird an den Beispielen Dänemark, Deutschland, Frankreich und Großbritannien gezeigt.
Damit heute in Deutschland ein Betriebsübergang gem. § 613a BGB vorliegt, müssen folgende Tatbestände erfüllt sein:
• Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
• Übergang durch Rechtsgeschäft
• Übergang auf einen neuen Inhaber
• Zeitpunkt des Übergangs
Ein Betriebsübergang hat zur Folge, dass der Erwerber des Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers eintritt.
Der Betriebserwerber muss für die Ansprüche der übernommenen Arbeitnehmer haften, wohingegen der Veräußerer für alle Ansprüche, die erst nach dem Betriebsübergang entstehen, eine weitestgehende Enthaftung erfährt.
In § 613a BGB ist außerdem festgelegt, dass Kündigungen, die wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochen werden, unwirksam sind. Dies gilt jedoch nicht für Kündigungen aus anderen Gründen.
Darüber hinaus ist in dieser Vorschrift festgelegt, dass die Arbeitnehmer über die Voraussetzungen und Auswirkungen des nahenden Betriebsübergangs in Kenntnis gesetzt werden müssen und das sie gegen den Betriebsübergang Widerspruch einlegen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Der Betriebsübergang nach BAG-Rechtssprechung bis zur Umsetzung der RL 77/187/EWG
2.1 Entstehungsgeschichte der Richtlinie
2.2 RL 77/187/EWG
2.2.1 Anwendungsbereich der Richtlinie
2.2.2 Rechtsfolgen der Richtlinie
2.2.3 Sonderfall Konkurs
3. Maßgebliche Entscheidungen des EuGH
3.1 Rechtssprechung des EuGH
3.1.1 Christel Schmidt
3.1.2 Ole Rygaard ./. Strø Mølle
3.1.3 Albert Merckx
3.1.4 Ayşe Süzen
3.2 Resonanz der Entscheidung
3.2.1 im britischen Recht
3.2.2 im dänischen Recht
3.2.3 im deutschen Recht
3.2.4 im französischen Recht
4. Deutsche Rechtssprechung nach dem Urteil des EuGH
4.1 Trainerwechsel kein Betriebsübergang: BAG, Urteil vom 05.02.2004 – 8 AZR 639/02
4.2 Kein Betriebsübergang bei Umstellung von Fachverkauf auf Discounter: BAG, Urteil vom 13.07.2006 – 8 AZR 331/05
4.3 Betriebsübergang I – Bodenpersonal einer Fluglinie: BAG, Urteil vom 16.05.2007 – 8 AZR 693/06
4.4 Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers: BAG, Urteil vom 21.02.2008 – 1 AZR 157/07
4.5 Spaltung eines Betriebs als Betriebsänderung: BAG, Beschluss vom 18.03.2008 – 1 ABR 77/06
4.6 Betriebsübergang – Gründung einer Gesellschaft zur Personalgestellung: BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07
5. Heutige Geltung und Auslegung des § 613a BGB
5.1 Anwendungsbereich des § 613a BGB
5.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich
5.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich
5.1.3 Räumlicher Anwendungsbereich
5.2 Tatbestandsvoraussetzungen
5.2.1 Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
5.2.2 Übergang durch Rechtsgeschäft
5.2.3 Übergang auf einen neuen Inhaber
5.2.4 Zeitpunkt des Übergangs
5.3 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
5.3.1 Übergang der einzelvertraglichen Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber
5.3.2 Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
5.3.3 Fortgeltung von Tarifverträgen
5.4 Haftung
5.4.1 Haftung des Erwerbers
5.4.2 Haftung des bisherigen Inhabers
5.5 Besonderer Kündigungsschutz im § 613a Abs. 4 BGB
5.5.1 Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs
5.5.2 Kündigung aus anderen Gründen
5.6 Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht
5.6.1 Unterrichtung der Arbeitnehmer
5.6.2 Voraussetzungen eines wirksamen Widerspruchs
5.6.3 Bindung an einen erklärten Widerspruch
5.6.4 Folgen eines wirksam ausgeübten Widerspruchsrechts
6. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der deutschen Rechtslage sowie europarechtlicher Vorgaben, insbesondere im Kontext der Rechtsprechung des EuGH und des BAG.
- Analyse des Begriffs und der Tatbestandsvoraussetzungen eines Betriebsübergangs.
- Untersuchung der Rechtsfolgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, inklusive Haftungsfragen.
- Kritische Würdigung des Kündigungsschutzes und der Unterrichtungspflicht nach § 613a BGB.
- Bewertung der europäischen Einflüsse und der nationalen Umsetzung in die Rechtsprechung.
Auszug aus dem Buch
1. Einführung
Ein berühmtes Sprichwort besagt, dass das einzig Beständige der Wechsel sei. Dies trifft durchaus auch auf die „rechtliche und tatsächliche Verfassung heutiger Wirtschaftsunternehmen“ zu. Fast täglich berichtet die Presse über die Fusion, Reorganisation, Veräußerung, Sanierung oder – im schlechtesten Fall – Insolvenz bekannter Firmen. All diese Vorgänge verkörpern im Grunde „Maßnahmen der Marktanpassung“. Eine freie Marktwirtschaft wäre nicht möglich, wenn die teilhabenden Unternehmen nicht in der Lage wären, sowohl mit ihrem „externen Verhalten“ als auch ihren „internen Strukturen“ entsprechend auf neue Marktgegebenheiten zu reagieren. Ein Verdienst der sozialen Marktwirtschaft ist deswegen, dass Arbeitnehmer, die von derartigen Veränderungen tangiert sind, nicht nur als bloßer Gegenstand solcher Marktentwicklungen betrachtet werden, sondern mit eigenen „Rechtspositionen“ versehen wurden und das sowohl auf individualrechtlicher (Inhalt und Bestandschutz von Arbeitsverhältnissen) als auch kollektivrechtlicher Ebene (Betriebsverfassung, Tarifrecht, Unternehmensmitbestimmung).
Es zeigt sich heute bei jeder größeren Umstrukturierungsmaßnahme immer mehr, dass Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrecht ineinandergreifen. Dadurch werden derartige Gestaltungsaufgaben in der Praxis immer anspruchsvoller. Das Arbeitsrecht hat ähnlich dem Steuerrecht gewiss einen mit- und möglicherweise sogar alleinbestimmenden Einfluss auf derartige „unternehmerische Anpassungsprozesse“. Diese können mit den gängigen Regeln des allgemeinen Zivil- und Gesellschaftsrechts größtenteils nicht mehr zufriedenstellend gelöst werden, sondern setzen auch besondere arbeitsrechtliche Kenntnisse voraus.
Dies kann vor allem dann enorme Probleme bereiten, wenn die Umsetzung der unternehmerischen Entscheidungen einen sog. Betriebs- oder Betriebsteilübergang gem. § 613a BGB zur Folge haben.
Auf den ersten Blick wirkt die Norm ziemlich eindeutig. Allerdings lässt sich in den letzten Jahren feststellen, dass sich die Vorschrift in der Praxis oftmals nur schwer verwirklichen lässt und etliche Fragen mit sich bringt, die das BAG und der EuGH bislang durch ihre Rechtsprechung nur zum Teil entscheiden konnten. Deswegen herrscht trotz vieler entsprechender Gerichtsentscheidungen nach wie vor Unsicherheit darüber, „ob und unter welchen Voraussetzungen ein Betriebs(teil)übergang vorliegt und welche Folgen für die Unternehmen und die Mitarbeiter mit einem Betriebsübergang verbunden sind.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Diese Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Dynamik von Unternehmen und die Notwendigkeit von Rechtssicherheit für Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen.
2. Der Betriebsübergang nach BAG-Rechtssprechung bis zur Umsetzung der RL 77/187/EWG: Dieses Kapitel erläutert die deutsche Ausgangslage vor der EU-Richtlinie und die Versuche, Arbeitnehmerrechte durch allgemeine zivilrechtliche Grundsätze zu sichern.
3. Maßgebliche Entscheidungen des EuGH: Das Kapitel analysiert die wegweisende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Definition der wirtschaftlichen Einheit und deren Resonanz in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen.
4. Deutsche Rechtssprechung nach dem Urteil des EuGH: Hier werden aktuelle BAG-Entscheidungen diskutiert, die verdeutlichen, wie deutsche Gerichte die europäische Rechtsprechung in der Praxis anwenden und abgrenzen.
5. Heutige Geltung und Auslegung des § 613a BGB: Dieses zentrale Kapitel behandelt detailliert den Anwendungsbereich, die Tatbestandsvoraussetzungen, Rechtsfolgen, Haftungsfragen sowie Kündigungs- und Unterrichtungspflichten.
6. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf die fortbestehenden Rechtsunsicherheiten im Bereich des Betriebsübergangs.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer, EuGH, BAG, wirtschaftliche Einheit, Kündigungsschutz, Haftung, Widerspruchsrecht, Unterrichtungspflicht, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Outsourcing, Funktionsnachfolge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Behandlung von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang, insbesondere im Spannungsfeld zwischen deutscher Gesetzeslage und europarechtlichen Vorgaben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Schutz von Arbeitnehmerrechten, die Definition der "wirtschaftlichen Einheit", die Haftungsregeln für Veräußerer und Erwerber sowie die spezifischen Informationspflichten des Arbeitgebers.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, Personalverantwortlichen einen Überblick über den Stand der Rechtslage zu geben und ein tieferes Verständnis für die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des § 613a BGB zu vermitteln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die maßgebliche Entscheidungen des EuGH und des BAG analysiert, um die Auslegung von Gesetzen und Richtlinien zu erläutern.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Betrachtung, die Analyse der EuGH-Rechtsprechung, eine Auswertung aktueller BAG-Urteile sowie eine detaillierte Erläuterung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Betriebsidentität, wirtschaftliche Einheit, Betriebsrisiko, Gesamtrechtsnachfolge und Widerspruchsrecht stehen im Fokus der juristischen Auseinandersetzung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Betriebsübergang und Funktionsnachfolge so wichtig?
Diese Differenzierung ist entscheidend, da § 613a BGB nur bei einem Betriebsübergang anwendbar ist; bei einer reinen Funktionsnachfolge greift der besondere Schutz für Arbeitnehmer gemäß dieser Norm hingegen in der Regel nicht.
Welche Bedeutung hat das Widerspruchsrecht für den Arbeitnehmer?
Das Widerspruchsrecht erlaubt es dem Arbeitnehmer, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern, wodurch das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber verbleibt, wenngleich dies oft mit dem Risiko betriebsbedingter Kündigungen verbunden ist.
Was muss der Arbeitgeber bei der Unterrichtungspflicht beachten?
Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer schriftlich über den Zeitpunkt des Übergangs, den Grund, die Folgen und die geplanten Maßnahmen informieren. Fehler in dieser Unterrichtung können die gesetzliche Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers hemmen.
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- Stefanie Weiß (Author), 2008, Das Schicksal von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Betriebsübergangs aus deutscher und europarechtlicher Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120494