In Deutschland waren die Rechte der Arbeitnehmer bereits vor Inkrafttreten der RL 77/187/EWG geschützt. Bevor 1972 § 613a BGB in Kraft trat, gab es zum Betriebsübergang keine eigene gesetzliche Regelung. Auf verschiedene Art und Weise bemühte man sich immer wieder darum, einen Betriebsübergang rechtlich zu beurteilen. Doch keiner dieser Versuche konnte überzeugen.
Die EuGH-Rechtsprechung zur Funktionsnachfolge in den Fällen Christel Schmidt, Ole Rygaard./.Strø Mølle, Albert Merckx und Ayşe Süzen hatte zur Folge, dass die europäischen Mitgliedstaaten ihre bisherige Rechtsprechung teilweise grundlegend ändern mussten. Dies wird an den Beispielen Dänemark, Deutschland, Frankreich und Großbritannien gezeigt.
Damit heute in Deutschland ein Betriebsübergang gem. § 613a BGB vorliegt, müssen folgende Tatbestände erfüllt sein:
• Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
• Übergang durch Rechtsgeschäft
• Übergang auf einen neuen Inhaber
• Zeitpunkt des Übergangs
Ein Betriebsübergang hat zur Folge, dass der Erwerber des Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers eintritt.
Der Betriebserwerber muss für die Ansprüche der übernommenen Arbeitnehmer haften, wohingegen der Veräußerer für alle Ansprüche, die erst nach dem Betriebsübergang entstehen, eine weitestgehende Enthaftung erfährt.
In § 613a BGB ist außerdem festgelegt, dass Kündigungen, die wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochen werden, unwirksam sind. Dies gilt jedoch nicht für Kündigungen aus anderen Gründen.
Darüber hinaus ist in dieser Vorschrift festgelegt, dass die Arbeitnehmer über die Voraussetzungen und Auswirkungen des nahenden Betriebsübergangs in Kenntnis gesetzt werden müssen und das sie gegen den Betriebsübergang Widerspruch einlegen können.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Der Betriebsübergang nach BAG-Rechtssprechung bis zur Umsetzung der RL 77/187/EWG
- 2.1 Entstehungsgeschichte der Richtlinie
- 2.2 RL 77/187/EWG
- 2.2.1 Anwendungsbereich der Richtlinie
- 2.2.2 Rechtsfolgen der Richtlinie
- 2.2.3 Sonderfall Konkurs
- 3. Maßgebliche Entscheidungen des EuGH
- 3.1 Rechtssprechung des EuGH
- 3.1.1 Christel Schmidt
- 3.1.2 Ole Rygaard /. Strø Mølle
- 3.1.3 Albert Merckx
- 3.1.4 Ayşe Süzen
- 3.2 Resonanz der Entscheidung
- 3.2.1 im britischen Recht
- 3.2.2 im dänischen Recht
- 3.2.3 im deutschen Recht
- 3.2.4 im französischen Recht
- 4. Deutsche Rechtssprechung nach dem Urteil des EuGH
- 4.1 Trainerwechsel kein Betriebsübergang: BAG, Urteil vom 05.02.2004 – 8 AZR 639/02
- 4.2 Kein Betriebsübergang bei Umstellung von Fachverkauf auf Discounter: BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 331/05
- 4.3 Betriebsübergang I – Bodenpersonal einer Fluglinie: BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 693/06
- 4.4 Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers: BAG, Urteil vom 21.02.2008 – 1 AZR 157/07
- 4.5 Spaltung eines Betriebs als Betriebsänderung: BAG, Beschluss vom 18.03.2008 - 1 ABR 77/06
- 4.6 Betriebsübergang – Gründung einer Gesellschaft zur Personalgestellung: BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07
- 5. Heutige Geltung und Auslegung des § 613a BGB
- 5.1 Anwendungsbereich des § 613a BGB
- 5.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich
- 5.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich
- 5.1.3 Räumlicher Anwendungsbereich
- 5.2 Tatbestandsvoraussetzungen
- 5.2.1 Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
- 5.2.2 Übergang durch Rechtsgeschäft
- 5.2.3 Übergang auf einen neuen Inhaber
- 5.2.4 Zeitpunkt des Übergangs
- 5.3 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
- 5.3.1 Übergang der einzelvertraglichen Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber
- 5.3.2 Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
- 5.3.3 Fortgeltung von Tarifverträgen
- 5.4 Haftung
- 5.4.1 Haftung des Erwerbers
- 5.4.2 Haftung des bisherigen Inhabers
- 5.5 Besonderer Kündigungsschutz im § 613a Abs. 4 BGB
- 5.5.1 Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs
- 5.5.2 Kündigung aus anderen Gründen
- 5.6 Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht
- 5.6.1 Unterrichtung der Arbeitnehmer
- 5.6.2 Voraussetzungen eines wirksamen Widerspruchs
- 5.6.3 Bindung an einen erklärten Widerspruch
- 5.6.4 Folgen eines wirksam ausgeübten Widerspruchsrechts
- 6. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht das Schicksal von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang aus deutscher und europarechtlicher Perspektive. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die einschlägige Rechtsprechung zu analysieren.
- Entwicklung des Rechtsrahmens zum Betriebsübergang
- Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
- Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die deutsche Rechtsprechung
- Anwendungsbereich und Rechtsfolgen von § 613a BGB
- Besonderer Kündigungsschutz im Rahmen eines Betriebsübergangs
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 dient als Einleitung. Kapitel 2 beleuchtet die Entwicklung des Rechts zum Betriebsübergang in Deutschland bis zur Umsetzung der Richtlinie 77/187/EWG. Kapitel 3 analysiert wichtige Entscheidungen des EuGH und deren Resonanz in verschiedenen Rechtssystemen. Kapitel 4 behandelt die deutsche Rechtsprechung nach den EuGH-Urteilen anhand konkreter Fallbeispiele. Kapitel 5 befasst sich mit dem Anwendungsbereich, den Tatbestandsvoraussetzungen und den Rechtsfolgen des § 613a BGB, einschließlich des Kündigungsschutzes und des Widerspruchsrechts.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, Europäische Richtlinie 77/187/EWG, EuGH-Rechtsprechung, deutsche Rechtsprechung, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrechte, Rechtsfolgen, Anwendungsbereich.
- Citar trabajo
- Stefanie Weiß (Autor), 2008, Das Schicksal von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Betriebsübergangs aus deutscher und europarechtlicher Sicht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120494