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Zulässigkeit des finalen Rettungsschusses und des "finalen Rettungsfolterns"

Título: Zulässigkeit des finalen Rettungsschusses und des "finalen Rettungsfolterns"

Tesis , 2008 , 48 Páginas , Calificación: 13,35

Autor:in: Felix Hübner (Autor)

Derecho - Filosofía, Sociología e Historia del Derecho
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Viele Bürger kennen die Begriffe „Terrorismus“ oder „Folter“ nur
aus den allabendlichen Nachrichten. Bei diesen Nachrichten
handelt es sich jedoch meist um Vorfälle aus weit entfernten
Regionen: terroristische Anschläge im Nahen Osten,
Flugzeugentführungen in den Vereinigten Staaten, Folter in Abu
Ghraib oder auf Guantamano Bay. Solche Szenarien sind in
Deutschland kaum vorstellbar und doch wäre es durchaus möglich,
dass so etwas auch bei uns passieren könnte. In der heutigen Zeit
spielen Kriege für die Bundesrepublik Deutschland so gut wie
keine Rolle mehr. Doch Staaten und Volksgruppen, welche sich
angegriffen und unterdrückt fühlen, haben längst die Methoden des
Terrorismus für sich entdeckt. Die Anschläge am 11. September
2001 in New York und am 07. Juli 2005 in London haben gezeigt,
dass Terrorismus eben nicht vor Ländergrenzen halt macht, und
dass das sonst so sichere und friedliche Europa vor solchen
Angriffen nicht immer sicher ist. Aber es muss nicht immer
Terrorismus sein, viel öfter kam es in der Vergangenheit schon zu
Entführungen und Geiselnahmen im Bundesgebiet. Die Motive
sind sehr unterschiedlich, aber viel wichtiger ist es, wie man
reagiert. Sofort werfen sich Fragen auf wie: „Darf man einen
Geiselnehmer erschießen, um das Leben der Geiseln zu retten?“
oder „Darf man das Mittel der Folter anwenden, um das Versteck
einer entführten Person zu erfahren?“.
Genau das sind die Fragen der Zulässigkeit des finalen
Rettungsschusses und des „finalen Rettungsfoltern“. Die Arbeit ist
in diese beiden Problemfelder gegliedert, wobei versucht wurde,
eine Parallelität im Aufbau zu gewährleisten, um am Ende einen
Vergleich beider Themengebiete zu erhalten. Beide Problemfelder
werden anhand realer Vorfälle erläutert.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der finale Rettungsschuss

1. Begriffsdefinition

2. Die Rolle im Polizeirecht

3. Die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern

4. Aktuelle Bedeutung

4.1 Der 11. September 2001 und seine Folgen

4.1.1 Das Luftsicherheitsgesetz

4.1.2 Die Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Abs. 3 LuftSiG

4.1.3 Stellungnahmen zu der Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Abs. 3 LuftSiG

4.1.4 Das Urteil des BVerfG zum Luftsicherheitseinsatz

4.1.5 Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

4.1.6 Eigene Stellungnahme

5. Ausblick und mögliche Alternativen

III. Das „finale Rettungsfoltern“

1. Begriffsdefinition

2. Die Rolle im Polizeirecht

3. Aktuelle Bedeutung

3.1 Der „Fall Daschner“

3.1.1 Rechtliche Folgen

3.1.2 Auffassungen zum „Fall Daschner“ und dem Folterverbot

3.1.3 Eigene Stellungnahme

4. Ausblick und mögliche Alternativen

IV. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Diplomarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit des sogenannten „finalen Rettungsschusses“ und des „finalen Rettungsfolterns“. Ziel der Arbeit ist es, zu prüfen, ob diese staatlichen Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wie sie verfassungsrechtlich zu bewerten sind und ob Alternativen existieren, die den Anforderungen eines Rechtsstaates genügen.

  • Rechtliche Grundlagen und Grenzen des Schusswaffengebrauchs bei Geiselnahmen.
  • Analyse des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) und des BVerfG-Urteils zum Abschuss entführter Flugzeuge.
  • Rechtliche Aufarbeitung des „Falls Daschner“ und des absoluten Folterverbots.
  • Diskussion über die Zulässigkeit staatlich angeordneter Folter zur Gefahrenabwehr.
  • Untersuchung der Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit der Menschenwürdegarantie.

Auszug aus dem Buch

4.1.1 Das Luftsicherheitsgesetz

Die Kernregelung und der Grund für die nachfolgende Verfassungsbeschwerde stellen die §§ 14, 15 LuftSiG dar. Darin werden die Einsatzmaßnahmen und Anordnungsbefugnisse zur Verhinderung von besonders schweren Unglücken geregelt. Diese sind nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dreistufig gegliedert.29 Die erste Stufe ermöglicht, dass auf Ersuchen der Flugsicherung Luftfahrzeuge30, die sich im Luftraum befinden, durch die Streitkräfte überprüft, umgeleitet oder gewarnt werden können (§ 15 Abs. 3 LuftSiG).31 Haben derartige Maßnahmen keinen Erfolg, können die Streitkräfte ein Luftfahrzeug abdrängen, zur Landung zwingen, Waffengewalt androhen und Warnschüsse abgeben (§ 14 Abs. 1 LuftSiG). Als ultima ratio kann auf das Luftfahrzeug unmittelbare Waffengewalt (§ 14 Abs. 3 LuftSiG) ausgeübt werden, wenn „nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.“32 Die Zuständigkeit für die Weisung nach § 14 Abs. 3 LuftSiG liegt beim Bundesverteidigungsminister oder im Vertretungsfall bei dem zu seiner Vertretung berechtigten Mitglied der Bundesregierung (§ 14 Abs. 3 LuftSiG). Generell kann der Bundesverteidigungsminister den Inspekteur der Luftwaffe ermächtigen, Maßnahmen nach § 14 Abs. 3 LuftSiG anzuordnen.33

Die Formulierung des Gesetzestextes lässt zudem im Hinblick auf die Gesetzesbegründung den Schluss zu, dass es zulässig ist, einen Abschuss vorzunehmen, wenn sich auch Unschuldige an Bord befinden.34 Dort ist u.a. der 11. September 2001 als Grund für die Schaffung des LuftSiG aufgeführt und an Bord der damals entführten Flugzeuge befanden sich zugleich Unbeteiligte. Durch diese Tötung von Unschuldigen entstand die Kritik und die juristische Debatte um das LuftSiG.35

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Einführung in die Problematik terroristischer Gefahren und die daraus resultierenden rechtlichen Fragen zum finalen Rettungsschuss und zur Rettungsfolter.

II. Der finale Rettungsschuss: Definition und polizeirechtliche Einordnung des finalen Rettungsschusses, gefolgt von der Analyse der Gesetzgebung und der verfassungsrechtlichen Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz.

III. Das „finale Rettungsfoltern“: Behandlung der Begriffsdefinition sowie des polizeirechtlichen Rahmens, illustriert am „Fall Daschner“, inklusive der rechtlichen Folgen und der Diskussion um das Folterverbot.

IV. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse, welche die grundsätzliche Unzulässigkeit beider Maßnahmen im Rechtsstaat hervorhebt, während der Bedarf nach weiterer Klärung besteht.

Schlüsselwörter

Finaler Rettungsschuss, Rettungsfolter, Menschenwürde, LuftSiG, BVerfG, Fall Daschner, Geiselnahme, Grundgesetz, Terrorismus, Gefahrenabwehr, Rechtsstaat, Polizeirecht, Verhältnismäßigkeit, Aussageerpressung, Folterverbot.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit zweier umstrittener staatlicher Eingriffsbefugnisse: den finalen Rettungsschuss bei Terrorlagen in der Luft und die sogenannte Rettungsfolter bei Entführungsfällen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit den Grundrechten, insbesondere der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Recht auf Leben, sowie die polizeirechtlichen Befugnisse des Staates.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, ob und inwieweit staatliche Maßnahmen zur Tötung oder Folterung von Personen in extremen Gefahrenlagen verfassungsrechtlich legitimiert werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse von Gesetzen, einschlägiger Literatur sowie die Auswertung wegweisender Gerichtsentscheidungen wie des BVerfG-Urteils zum Luftsicherheitsgesetz und des Landgerichts Frankfurt zum „Fall Daschner“.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in zwei große Blöcke: die Prüfung des finalen Rettungsschusses (LuftSiG-Debatte) und die Prüfung der Rettungsfolter (Fall Daschner), jeweils inklusive Begriffsdefinitionen, rechtlicher Einordnung und eigener Stellungnahme.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Menschenwürde, Rechtsstaat, Verhältnismäßigkeit, finaler Rettungsschuss, Rettungsfolter und Gefahrenabwehr charakterisiert.

Warum lehnte das BVerfG den Abschuss von Passagierflugzeugen ab?

Das BVerfG entschied, dass unbeteiligte Passagiere nicht zu bloßen Objekten staatlichen Handelns degradiert werden dürfen; das Töten Unschuldiger zur Rettung anderer ist mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar.

Wie bewertet das Gericht den „Fall Daschner“?

Das Landgericht Frankfurt stufte die Androhung von Folter durch den Polizeivizepräsidenten als rechtswidrig ein, da das Folterverbot absolut gilt und keine Güterabwägung zulässt, auch nicht zur Rettung eines Kindes.

Final del extracto de 48 páginas  - subir

Detalles

Título
Zulässigkeit des finalen Rettungsschusses und des "finalen Rettungsfolterns"
Universidad
University of Applied Administrative Sciences in Gotha
Calificación
13,35
Autor
Felix Hübner (Autor)
Año de publicación
2008
Páginas
48
No. de catálogo
V120502
ISBN (Ebook)
9783640242207
ISBN (Libro)
9783640245628
Idioma
Alemán
Etiqueta
Zulässigkeit Rettungsschusses Rettungsfolterns
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Felix Hübner (Autor), 2008, Zulässigkeit des finalen Rettungsschusses und des "finalen Rettungsfolterns" , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120502
Leer eBook
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Extracto de  48  Páginas
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