Viele Bürger kennen die Begriffe „Terrorismus“ oder „Folter“ nur
aus den allabendlichen Nachrichten. Bei diesen Nachrichten
handelt es sich jedoch meist um Vorfälle aus weit entfernten
Regionen: terroristische Anschläge im Nahen Osten,
Flugzeugentführungen in den Vereinigten Staaten, Folter in Abu
Ghraib oder auf Guantamano Bay. Solche Szenarien sind in
Deutschland kaum vorstellbar und doch wäre es durchaus möglich,
dass so etwas auch bei uns passieren könnte. In der heutigen Zeit
spielen Kriege für die Bundesrepublik Deutschland so gut wie
keine Rolle mehr. Doch Staaten und Volksgruppen, welche sich
angegriffen und unterdrückt fühlen, haben längst die Methoden des
Terrorismus für sich entdeckt. Die Anschläge am 11. September
2001 in New York und am 07. Juli 2005 in London haben gezeigt,
dass Terrorismus eben nicht vor Ländergrenzen halt macht, und
dass das sonst so sichere und friedliche Europa vor solchen
Angriffen nicht immer sicher ist. Aber es muss nicht immer
Terrorismus sein, viel öfter kam es in der Vergangenheit schon zu
Entführungen und Geiselnahmen im Bundesgebiet. Die Motive
sind sehr unterschiedlich, aber viel wichtiger ist es, wie man
reagiert. Sofort werfen sich Fragen auf wie: „Darf man einen
Geiselnehmer erschießen, um das Leben der Geiseln zu retten?“
oder „Darf man das Mittel der Folter anwenden, um das Versteck
einer entführten Person zu erfahren?“.
Genau das sind die Fragen der Zulässigkeit des finalen
Rettungsschusses und des „finalen Rettungsfoltern“. Die Arbeit ist
in diese beiden Problemfelder gegliedert, wobei versucht wurde,
eine Parallelität im Aufbau zu gewährleisten, um am Ende einen
Vergleich beider Themengebiete zu erhalten. Beide Problemfelder
werden anhand realer Vorfälle erläutert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Der finale Rettungsschuss
- 1. Begriffsdefinition
- 2. Die Rolle im Polizeirecht
- 3. Die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern
- 4. Aktuelle Bedeutung
- 4.1 Der 11. September 2001 und seine Folgen
- 4.1.1 Das Luftsicherheitsgesetz
- 4.1.2 Die Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Abs. 3 LuftSiG
- 4.1.3 Stellungnahmen zu der Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Abs. 3 LuftSiG
- 4.1.4 Das Urteil des BVerfG zum Luftsicherheitseinsatz
- 4.1.5 Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
- 4.1.6 Eigene Stellungnahme
- 5. Ausblick und mögliche Alternativen
- II,III. Das „finale Rettungsfoltern“
- 1. Begriffsdefinition
- 2. Die Rolle im Polizeirecht
- 3. Aktuelle Bedeutung
- 3.1 Der „Fall Daschner“
- 3.1.1 Rechtliche Folgen
- 3.1.2 Auffassungen zum „Fall Daschner“ und dem Folterverbot
- 3.1.3 Eigene Stellungnahme
- 4. Ausblick und mögliche Alternativen
- IV. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht die Zulässigkeit des finalen Rettungsschusses und des „finalen Rettungsfolterns“ im deutschen Polizeirecht. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen, die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und die aktuelle Bedeutung dieser Maßnahmen im Kontext konkreter Fälle.
- Rechtliche Definition und Einordnung des finalen Rettungsschusses und des „finalen Rettungsfolterns“
- Analyse der Rolle dieser Maßnahmen im bestehenden Polizeirecht
- Untersuchung der unterschiedlichen Landesregelungen und ihrer Auswirkungen
- Bewertung der aktuellen Bedeutung im Lichte des 11. Septembers 2001 und des „Falls Daschner“
- Ausblick auf mögliche Alternativen und Verbesserungen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I: Einleitung dient als Einführung in die Thematik und skizziert den Forschungsansatz der Arbeit. Kapitel II: Der finale Rettungsschuss definiert den Begriff, untersucht seine Rolle im Polizeirecht und die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Der Fokus liegt auf der aktuellen Bedeutung, insbesondere im Kontext des 11. Septembers 2001 und der damit verbundenen Rechtsprechung, einschließlich der Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Abs. 3 LuftSiG. Kapitel II,III: Das „finale Rettungsfoltern“ befasst sich analog mit der Definition, der Rolle im Polizeirecht und der aktuellen Bedeutung, wobei der „Fall Daschner“ und die damit verbundene Diskussion um das Folterverbot im Mittelpunkt stehen.
Schlüsselwörter
Finaler Rettungsschuss, finales Rettungsfoltern, Polizeirecht, Luftsicherheitsgesetz, § 14 Abs. 3 LuftSiG, Fall Daschner, Folterverbot, Verfassungsmäßigkeit, Bundesverfassungsgericht, Landesregelungen, Polizeieinsatz.
- Citation du texte
- Felix Hübner (Auteur), 2008, Zulässigkeit des finalen Rettungsschusses und des "finalen Rettungsfolterns" , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120502