Die Protestantische Bewegung und der Kaiser in der Zeit von 1530 bis 1548


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

12 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Karl V. und die Protestanten auf dem Reichstag zu Augsburg (1530)

3 Verschärfung des Konfliktes
3.1 Gründung des Schmalkaldischen Bundes
3.2 Unterbrechung der Auseinandersetzungen: Nürnberger und Frankfurter Anstand
3.3 Schmalkaldischer Krieg

4 Das Augsburger Interim – eine „kaiserliche Zwischenreligion“?

5 Resümee

6 Quellenverzeichnis

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Wenn man auf die Regierungszeit Kaiser Karls V. blickt, ist der anhaltende Konflikt zwischen dem Kaiser und den protestantischen Ständen ein besonderes Charakteristikum. Er beginnt 1521 mit dem Wormser Edikt und endet vorläufig 1555 mit dem Augsburger Religionsfrieden und dem Rücktritt des Kaisers.1

In dieser Arbeit, soll es folglich darum gehen, dass Verhältnis zwischen der protestantischen Bewegung und dem Kaiser darzustellen. Der zeitliche Rahmen der Untersuchung beschränkt sich auf die Jahre zwischen zwischen 1530 und 1548, in denen sich der Konflikt zwischen Kaiser und Protestanten verschärft und schließlich eskaliert. Diese Periode beginnt mit der Rückkehr des Kaisers ins Deutsche Reich und der Übergabe der Religionsbekenntnisse auf dem Augsburger Reichstag und endet mit Karls militärischem Sieg über die Protestanten und dem Augsburger Interim. Ein weiteres Charakteristikum dieser Periode zeigt sich in der politisch-konfessionellen Blockbildung, die in jenen Jahren begann, sich zu verfestigen und eine Reichseinheit immer unwahrscheinlicher machte.2

Die Literatur zum Thema ist äußerst vielfältig. Für einen enzyklopädischen Überblick eignet sich besonders die Monografie von Olaf Mörke.3 Eine ausführlichere Darstellung des Verhältnisses des Kaisers zur Reformation bietet Ferdinand Seibt.4 Eine sehr detaillierte Studie zu den Reichstagen zwischen 1521 und 1532 hat Armin Kohnle verfasst.5

2 Karl V.und die Protestanten auf dem Reichstag zu Augsburg (1530)

Karl V. kehrte 1530 nach neunjähriger Abwesenheit in das Deutsche Reich zurück.6 Die außenpolitische Situation schien nach dem Frieden von Cambrai vorerst stabil zu sein. Frankreich verzichtete auf seine Ansprüche in Oberitalien und Karl selbst wurde im Februar 1530 von Papst Clemens VII. zum Kaiser gekrönt.7

Nach der Rückkehr des Kaisers fand sogleich ein Reichstag in Augsburg statt, auf dem der Glaubenskonflikt, der auch die Einheit des Reiches bedrohte, beigelegt werden sollte.8 Im Text des Reichstagsausschreibens hieß es versöhnlich, der Kaiser wolle „opinion und maynung zwischen uns selbs in | liebe und gutligkeit zuhoren: zuverstehen: und zuerwegen: die zu ainer ainigen Christlichen warhait zubrengen und zuvergleichen“9. Karl wollte also selber als Schlichter auftreten, wahrscheinlich auch deswegen, weil er ahnte, dass ein päpstliches Konzil in nächster Zeit wohl nicht zustande kommen würde.10

Die im Vorfeld des Reichstages maßgeblich von Melanchthon verfasste Confessio Augustana, wurde von der Mehrheit der evangelischen Stände unterzeichnet. Olaf Mörke weist darauf hin, dass mit diesem Glaubensbekenntnis bewusst auf die Verständigungsbereitschaft des Kaisers reagiert wurde, da es es die Übereinstimmungen mit den Altkirchlichen betone und „jegliche Spielart des reformatorischen Radikalismus verwarf“11. Sie wurde am 25. Juni auf dem Reichstag verlesen und dem Kaiser vorgelegt.12 Es gab noch zwei weitere Bekenntnisschriften, die Karl überreicht wurden: die Confessio Tetrapolitana13 und die Fidei ratio von Zwingli. Diese wurden aber bei den weiteren Verhandlungen auf dem Reichstag nicht weiter berücksichtigt.14

Die altgläubige Theologenkommission verwarf die Confessio Augustana und erarbeitete als Widerlegung die Confutatio, die anschließend der Kaiser unterzeichnete.15 In seinen Augen war die Confessio Augustana mit der Confutatio widerlegt. Die Evangelischen lehnten wiederum die Confutatio ab und erarbeiteten als Antwort eine Apologie ihres Bekenntnisses. Der Kaiser verweigerte aber dessen Annahme. Schließlich wurden im November alle Religionsverhandlungen abgebrochen. Karl erklärte das Wormser Edikt wieder für gültig und beschloss, dass der Widerstand der evangelischen Stände künftig als Landfriedensbruch angesehen werden sollte.16

Der Kaiser hatte auf diesem Reichstag die Religionsfrage nicht lösen können, stattdessen hatte sich die Kluft zwischen den Altkirchlichen und den Evangelischen noch mehr vertieft. Ferdinand Seibt ist der Meinung, dass es sich bei dem Reichstag um eine „vertane Chance“17 handele, was zum großen Teil die Schuld des Kaisers sei, da dieser seine Versprechungen, die Meinungen aller Parteien anzuhören und dann unvoreingenommen zu entscheiden nur „halbherzig“18 umgesetzt habe. Er selber habe mit seiner Unterschrift auf der Confutatio Partei ergriffen und eine Diskussion über diese mit der Ablehnung der Apologie verhindert.19 Die Argumentation von Seibt ist weitgehend überzeugend, aber es scheint illusorisch, dass Karl diese neutrale Schiedsrichterfunktion hätte übernehmen können, da er selber zu stark mit seinem altkirchlichen Glauben verbunden war. Schon 1521 hatte er in einer Erklärung gegen Luther deutlich gemacht, dass er sich als „Verteidiger des katholischen Glaubens“20 sieht. Dennoch ist das Scheitern der Religionsverhandlungen nicht allein dem Kaiser anzulasten, da Vergleichsverhandlungen unter den Theologen noch bis November geführt worden und diese sich untereinander nicht einigen konnten.21

[...]


1 Vgl. Körber, Esther-Beate: Habsburgs europäische Herrschaft. Von Karl V. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. Darmstadt 2002, S. 44.

2 Vgl. Mörke, Olaf: Die Reformation. Voraussetzungen und Durchsetzung (Enzyklopädie deutscher Geschichte 74). München 2005, S. 6.

3 Vgl. ebd.

4 Vgl. Seibt, Ferdinand: Karl V. Der Kaiser und die Reformation. Berlin 1990.

5 Vgl. Kohnle, Armin: Reichstag und Reformation. Kaiserliche und ständische Religionspolitik von den Anfängen der Causa Lutheri bis zum Nürnberger Religionsfrieden (Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte 72). Gütersloh 2001.

6 Vgl. ebd., S. 381.

7 Vgl. Mörke: Reformation, S. 43.

8 Vgl. Schorn-Schütte, Luise: Die Reformation. Vorgeschichte – Verlauf – Wirkung (Beck'sche Reihe 2054). München 1996, S. 82.

9 Reichstagsausschreiben vom 21.1.1530. Auszug in: Kohler, Alfred (Hrsg.): Quellen zur Geschichte Karls V. (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit 15). Darmstadt 1990, S. 163 (Fußnote).

10 Seibt: Karl V, S. 111.

11 Mörke: Reformation, S. 43.

12 Vgl. ebd.

13 Die Reichsstädte Lindau, Memmingen, Konstanz und Straßburg waren in der Abendmahlsfrage anderer Meinung als die Lutheranhänger und lehnten daher die Confessio Augustana ab. Vgl. ebd., S. 43f.

14 Vgl. ebd., S. 44.

15 Vgl. Seibt: Karl V., S. 113.

16 Vgl. Mörke: Reformation, S. 43.

17 Seibt: Karl V., S. 110.

18 Ebd., S. 114.

19 Vgl. ebd., S. 114f.

20 Erklärung Karls V. gegen Luther. In: Kohler, Alfred (Hrsg.): Quellen zur Geschichte Karls V. (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit 15). Darmstadt 1990, S. 74f., hier S. 74.

21 Vgl. Körber: Habsburg, S. 54.

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Die Protestantische Bewegung und der Kaiser in der Zeit von 1530 bis 1548
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Lehrstuhl für Bayerische und Fränkische Landesgeschichte)
Cours
Das Zeitalter von Reformation, katholischer Reform und Konfessionalisierung in Bayern und Franken
Note
1,0
Auteur
Année
2008
Pages
12
N° de catalogue
V120573
ISBN (ebook)
9783640248728
Taille d'un fichier
432 KB
Langue
allemand
Mots clés
Protestantische, Bewegung, Kaiser, Zeit, Zeitalter, Reformation, Reform, Konfessionalisierung, Bayern, Franken, Karl V., Schmalkaldischer Bund
Citation du texte
Maja Hetmank (Auteur), 2008, Die Protestantische Bewegung und der Kaiser in der Zeit von 1530 bis 1548, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120573

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