Durch das 14. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird das Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umgestaltet.
Heute haben 47 Nationen und circa 800 Millionen Menschen Zugang zu diesem einzigartigen internationalen Rechtsschutzsystem. Die damit einhergehende stetige Steigerung der Beschwerdezahl macht diese erneute Reform des Kontrollsystems nur wenige Jahre nach seiner grundlegenden Umstrukturierung durch das 11. Protokoll erforderlich.
Die geplanten Änderungen, die nun, nachdem Russland seinen Widerstand gegen das Protokoll aufgegeben hat, umgesetzt werden können, werden hier untersucht.
Daneben werden auch der Ursprung der Überlastung, so wie die sich vor diesem Hintergrund aufdrängende Frage nach der Funktion des Gerichtshofs behandelt: Welche Rolle soll der EGMR in Zukunft wahrnehmen? Ist es seine Aufgabe, Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten, ist er dazu überhaupt in der Lage? Oder sollte der Gerichtshof, so der ehemalige Präsident Luzius Wildhaber, sich auf seine quasi-verfassungsrechtliche Rolle konzentrieren und so einen gemeinsamen europäischen Mindeststandard hinsichtlich des Menschenrechtsschutzes schaffen?
Gliederung
A. Einleitung
B. Gründe für die Reform des EGMR
I. Statistisches Material
II. Gründe für Zunahme der Beschwerden
1. Erweiterung des materiellen Rechtsschutzes
2. Neue Vertragsstaaten
3. Zunahme der Beschwerden gegen ältere Vertragsstaaten
4. Individualbeschwerderecht
III. Systemimmanente Probleme
1. Filtermechanismus
2. Repetitive cases
3. Art. 27 II EMRK
IV. Folgen der Überbelastung
C. Maßnahmen des 14. Protokolls
I. Veränderungen hinsichtlich des Verfahrens vor den Spruchkörpern
1. Einzelrichterzuständigkeit
a. Zuständigkeit
b. Entlastung des EGMR
c. Risiken
d. Stellungnahme
2. Summarisches Verfahren für offensichtlich begründete Beschwerden
a. Anwendbarkeit und Auslegung
b. Verfahren vor dem Ausschuss
c. Auswirkung der Maßnahme
aa. Entlastung
bb. Vorteile für den Beschwerdeführer
cc. Beschränkung der staatlichen Souveränität
3. Verkleinerung der Kammern
a. Reichweite der Maßnahme
b. Entlastung
4. Einstufigkeit des Verfahrens
a. Verfahren
b. Auswirkungen
aa. Entlastung
bb. Anpassung von Art. 38 EMRK
II. Beeinträchtigungen des Individualbeschwerderechts
1. Neues Zulässigkeitskriterium
a. Auslegung und Bedenken
aa. Erheblicher Nachteil
bb. Erforderlichkeit der Prüfung aufgrund der Achtung der Menschenrechte
cc. Gebührende Prüfung durch innerstaatliches Gericht
b. Auswirkungen
aa. Entlastung
aaa. Gründe, die für eine Entlastung sprechen
bbb. Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen
ccc. Fazit
bb. Beschränkung des Individualbeschwerderechts
aaa. Individuelle Ausrichtung des Menschenrechtsschutzes
bbb. Objektive Ausrichtung des Menschenrechtsschutzes
ccc. Auswirkungen der Schutzklauseln
c. Stellungnahme
2. Stärkung des Vergleichsverfahrens
a. Anwendbarkeit
b. Auswirkungen
aa. Entlastung
bb. Durchführung der Urteile
c. Beschränkung des Individualbeschwerderechts
III. Weitere Änderungen durch das 14. Protokoll
1. Durchführung der Urteile
a. Interpretationsverfahren
b. Säumnisverfahren (infringement proceeding)
2. Stärkung der Stellung des Menschenrechtskommissars
3. Richterstatus
a. Amtszeit und Wiederwahl
b. Ad hoc-Richter
4. Beitritt der EU
D. Ausblick
I. Reform der Reform der Reform…
II. Rolle des EGMR
1. Entwicklung des „individual justice“-Systems
a. Der Einzelne im Zentrum des Rechtschutzsystems
b. Objektiv-rechtliche Bedeutung der Urteile
c. Bedeutung des Individualbeschwerderechts
2. „Constitutional justice“
a. Ziel des constitutional justice-Modells
b. Bedeutung des Individualbeschwerderechts
3. Probleme des individual justice-Modells
a. Realistisches Bild der individual justice
b. Fehlende Mittel
4. Probleme des constitutional justice-Modells
a. Kein Annahmeverfahren nach amerikanischem Vorbild
b. Durchsetzung der Urteile
c. Geeignetheit der Urteile
E. Stellungnahme
I. Verlagerung des Prüfungsschwerpunkts
1. Anzeichen im 14. Protokoll
2. Anzeichen in der Rechtsprechung
a. Pilotverfahren
b. Unilateral Declarations
c. Rechtsprechung zu Art. 41 EMRK
d. Fortsetzung der Prüfung unabhängig von Bestehen der individuellen Beschwer
II. Subsidiarität des Straßburger Rechtsschutzsystems
III. Erforderlichkeit des Inkrafttretens des 14. Protokolls
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Auswirkungen des 14. Protokolls auf das Kontrollverfahren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob die mit dem 14. Protokoll eingeführten Maßnahmen eine effektive Entlastung des Gerichtshofs ermöglichen, ohne dabei das fundamentale Individualbeschwerderecht unzulässig zu beeinträchtigen.
- Gründe für die Reform des EGMR (Überlastung und Systemprobleme)
- Analyse der verfahrensrechtlichen Änderungen des 14. Protokolls
- Kritische Bewertung des neuen Zulässigkeitskriteriums („erheblicher Nachteil“)
- Die Spannung zwischen Individualrechtsschutz und objektiver Rechtskontrolle
- Ausblick auf die zukünftige Identität und Rolle des EGMR
Auszug aus dem Buch
B. Gründe für die Reform des EGMR
Ende 2007 waren 103.850 Verfahren beim Gerichtshof anhängig, 79.400 davon bei seinen Spruchkörpern. Allein 54.000 Beschwerden wurden im Jahr 2007 eingereicht.6
Insgesamt konnten 2007 „nur“ 28.792 Beschwerden erledigt werden, also gerade mal die Hälfte der neu eingegangenen Beschwerden. 27.057 davon, also circa 94 %, indem sie für unzulässig erklärt wurden oder gemäß Art. 37 EMRK von der Prozessliste gestrichen wurden, und 1.735 (6 %) durch Urteil.7 Als Kontrast: Zwischen 1991 - 1998 hatte der EGMR durchschnittlich 99 Urteile pro Jahr zu fällen.8
Der Zufluss an neuen Beschwerden übertrifft also heute bei Weitem die Zahl der vom Gerichtshof erledigten Beschwerden. Hinzu kommt, dass selbst nach den zurückhaltenden Prognosen der Kanzlei ein Abriss des Zustroms an neuen Beschwerden nicht zu erwarten ist. Es wird geschätzt, dass im Jahr 2010 bereits 250.000 Beschwerden beim Gerichtshof anhängig sein werden.9
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit führt in die historische Entwicklung des EGMR ein und erläutert die Notwendigkeit der Reform durch das 14. Protokoll aufgrund der massiven Überlastung des Systems.
B. Gründe für die Reform des EGMR: Das Kapitel analysiert die statistische Überbelastung, strukturelle Probleme wie den Filtermechanismus und die Zunahme von Wiederholungsfällen (repetitive cases).
C. Maßnahmen des 14. Protokolls: Hier werden die prozessualen Änderungen wie die Einzelrichterzuständigkeit, das summarische Verfahren und neue Zulässigkeitskriterien detailliert untersucht.
D. Ausblick: Dieses Kapitel diskutiert die zukünftige Rolle des EGMR zwischen dem Schutz des Einzelnen und der Wahrnehmung einer verfassungsgerichtlichen Kontrollfunktion.
E. Stellungnahme: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Verlagerung des Prüfungsschwerpunkts und der Notwendigkeit des Inkrafttretens des 14. Protokolls ab.
Schlüsselwörter
EGMR, 14. Protokoll, Individualbeschwerderecht, Menschenrechtsschutz, Verfahrensbeschleunigung, Zulässigkeitskriterium, erheblicher Nachteil, Überlastung, repetitive cases, Urteilsdurchführung, Subsidiarität, Rechtswegerschöpfung, Menschenrechtskonvention, EMRK, Reform des EGMR
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Reform des Rechtsschutzverfahrens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch das 14. Protokoll und den daraus resultierenden Auswirkungen auf das System des Individualrechtsschutzes.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Überlastung des Gerichtshofs, die verfahrensrechtlichen Änderungen durch das 14. Protokoll (z. B. Einzelrichter, summarische Verfahren) sowie die Spannung zwischen der Individualbeschwerde und der objektiven Rechtsfortbildung.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Untersuchung, ob die im 14. Protokoll vorgesehenen Maßnahmen den EGMR effektiv entlasten können, ohne die Kernfunktion des Schutzes des Einzelnen (Individualbeschwerderecht) zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Untersuchung verwendet?
Die Autorin bzw. der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die sowohl statistische Daten zur Arbeitslast als auch die Auslegung von Konventionsnormen und die Rechtsprechung des EGMR zur Begründung der Reformschritte heranzieht.
Was wird im Hauptteil des Buches behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der Reformgründe, eine detaillierte Erläuterung der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente des 14. Protokolls sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Einschränkung des Individualbeschwerderechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt am besten?
Wesentliche Begriffe sind EGMR, 14. Protokoll, Individualbeschwerde, Überlastung, erheblicher Nachteil sowie der Ausgleich zwischen individueller Gerechtigkeit und europäischer Standardsetzung.
Wie bewertet der Autor die Einführung des Kriteriums des "erheblichen Nachteils"?
Der Autor stuft dies als umstrittene, aber notwendige Maßnahme ein, um die Ressourcen des Gerichtshofs auf bedeutendere Fälle zu konzentrieren, betont jedoch die Bedeutung der begleitenden Schutzklauseln zur Vermeidung von Rechtsschutzlücken.
Inwiefern beeinflusst das 14. Protokoll die Rolle der Vertragsstaaten?
Es führt zu einer verstärkten Betonung der Subsidiarität und fordert von den Vertragsstaaten eine aktivere Rolle bei der nationalen Umsetzung der Konventionsvorgaben, insbesondere um die Zahl der repetitiven Beschwerden zu senken.
- Citar trabajo
- Melanie Langbauer (Autor), 2008, Die Änderungen des Kontrollverfahrens durch das 14. Protokoll, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120759