Durch das 14. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird das Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umgestaltet.
Heute haben 47 Nationen und circa 800 Millionen Menschen Zugang zu diesem einzigartigen internationalen Rechtsschutzsystem. Die damit einhergehende stetige Steigerung der Beschwerdezahl macht diese erneute Reform des Kontrollsystems nur wenige Jahre nach seiner grundlegenden Umstrukturierung durch das 11. Protokoll erforderlich.
Die geplanten Änderungen, die nun, nachdem Russland seinen Widerstand gegen das Protokoll aufgegeben hat, umgesetzt werden können, werden hier untersucht.
Daneben werden auch der Ursprung der Überlastung, so wie die sich vor diesem Hintergrund aufdrängende Frage nach der Funktion des Gerichtshofs behandelt: Welche Rolle soll der EGMR in Zukunft wahrnehmen? Ist es seine Aufgabe, Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten, ist er dazu überhaupt in der Lage? Oder sollte der Gerichtshof, so der ehemalige Präsident Luzius Wildhaber, sich auf seine quasi-verfassungsrechtliche Rolle konzentrieren und so einen gemeinsamen europäischen Mindeststandard hinsichtlich des Menschenrechtsschutzes schaffen?
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Gründe für die Reform des EGMR
- I. Statistisches Material
- II. Gründe für Zunahme der Beschwerden
- 1. Erweiterung des materiellen Rechtsschutzes
- 2. Neue Vertragsstaaten
- 3. Zunahme der Beschwerden gegen ältere Vertragsstaaten
- 4. Individualbeschwerderecht
- III. Systemimmanente Probleme
- 1. Filtermechanismus
- 2. Repetitive cases
- 3. Art. 27 II EMRK
- IV. Folgen der Überbelastung
- C. Maßnahmen des 14. Protokolls
- I. Veränderungen hinsichtlich des Verfahrens vor den Spruchkörpern
- 1. Einzelrichterzuständigkeit
- 2. Summarisches Verfahren für offensichtlich begründete Beschwerden
- 3. Verkleinerung der Kammern
- 4. Einstufigkeit des Verfahrens
- II. Beeinträchtigungen des Individualbeschwerderechts
- 1. Neues Zulässigkeitskriterium
- 2. Stärkung des Vergleichsverfahrens
- III. Weitere Änderungen durch das 14. Protokoll
- 1. Durchführung der Urteile
- 2. Stärkung der Stellung des Menschenrechtskommissars
- 3. Richterstatus
- 4. Beitritt der EU
- I. Veränderungen hinsichtlich des Verfahrens vor den Spruchkörpern
- D. Ausblick
- I. Reform der Reform der Reform
- II. Rolle des EGMR
- 1. Entwicklung des „individual justice“-Systems
- 2. „Constitutional justice“
- 3. Probleme des individual justice-Modells
- 4. Probleme des constitutional justice-Modells
- E. Stellungnahme
- I. Verlagerung des Prüfungsschwerpunkts
- II. Subsidiarität des Straßburger Rechtsschutzsystems
- III. Erforderlichkeit des Inkrafttretens des 14. Protokolls
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Zielsetzung dieser Arbeit ist die Analyse der Änderungen des Kontrollverfahrens durch das 14. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Es werden die Gründe für die Reform, die eingeführten Maßnahmen und deren Auswirkungen auf das Rechtsschutzsystem beleuchtet. Der Ausblick umfasst die zukünftige Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
- Überlastung des EGMR und Notwendigkeit der Reform
- Maßnahmen des 14. Protokolls zur Verfahrensvereinfachung
- Auswirkungen der Reform auf das Individualbeschwerderecht
- Verlagerung des Prüfungsschwerpunkts und Subsidiarität
- Zukünftige Rolle des EGMR im europäischen Menschenrechtsschutz
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beschreibt die Überlastung des EGMR und die Notwendigkeit der Reform. Kapitel B analysiert die Gründe für die steigende Anzahl von Beschwerden, darunter die Erweiterung des materiellen Rechtsschutzes und die Aufnahme neuer Vertragsstaaten. Kapitel C beschreibt die Maßnahmen des 14. Protokolls, wie die Einzelrichterzuständigkeit, das summarische Verfahren und die Verkleinerung der Kammern. Es werden sowohl positive als auch negative Aspekte dieser Maßnahmen diskutiert. Kapitel D beschäftigt sich mit der zukünftigen Rolle des EGMR im Kontext von "individual justice" und "constitutional justice".
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), 14. Protokoll, Individualbeschwerderecht, Verfahrensreform, Rechtsschutzsystem, Überlastung, Zulässigkeitskriterien, Vergleichsverfahren, Subsidiarität.
Häufig gestellte Fragen
Was ändert das 14. Protokoll zur EMRK?
Es reformiert das Kontrollsystem des EGMR, um die Verfahren bei Individualbeschwerden zu beschleunigen und die Überlastung abzubauen.
Warum war eine Reform des EGMR notwendig?
Durch neue Vertragsstaaten und eine enorme Zunahme der Beschwerdezahlen war das Gericht nicht mehr in der Lage, alle Fälle zeitnah zu bearbeiten.
Welche neuen Filtermechanismen wurden eingeführt?
Eingeführt wurden unter anderem die Einzelrichterzuständigkeit zur Aussortierung unzulässiger Beschwerden und ein neues Zulässigkeitskriterium bezüglich des Nachteils.
Was unterscheidet „individual justice“ von „constitutional justice“?
Individual justice zielt auf Gerechtigkeit im Einzelfall, während constitutional justice den Fokus auf allgemeine europäische Mindeststandards im Menschenrechtsschutz legt.
Welche Rolle spielt der Beitritt der EU zur EMRK?
Das 14. Protokoll schafft die rechtlichen Voraussetzungen für den Beitritt der Europäischen Union zur Menschenrechtskonvention.
- Citation du texte
- Melanie Langbauer (Auteur), 2008, Die Änderungen des Kontrollverfahrens durch das 14. Protokoll, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/120759